# Customs tariff code 7018.10.90.00.0: Other, andere

> Customs tariff code 7018.10.90.00.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 3 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/70181090000
- Reference data as at: 2026-07-24
- Customs code: 7018.10.90.00.0
- Third-country duty: 3 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 70 GLASS AND GLASSWARE
  - 7018 Glass beads, imitation pearls, imitation precious or semi-precious stones and similar glass smallwares, and articles thereof other than imitation jewellery; glass eyes other than prosthetic articles; statuettes and other ornaments of lamp-worked glass, other than imitation jewellery; glass microspheres not exceeding 1 mm in diameter
    - 7018.10 Glass beads, imitation pearls, imitation precious or semi-precious stones and similar glass smallwares
      - 7018.10.90 Other
        - 7018.10.90.00.0 Other, andere

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 3 % | MFN |
| Algeria | 0 % | Tariff preference |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI26624/18-1** (DE): Warenzusammenstellung, bestehend Glaskurzwaren und Granalien, sog. Bastelperlen Set 35g, Art. 748461, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf; verpackt in vier Fläschchen mit Stopfen (zwei Fläschchen mit Glaskurzwaren und 2 Fläschchen mit Granalien) und umverpackt in einer Blisterverpackung, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Glaskurzwaren: - - gefärbte (lt. Antrag in rot, silber und gold), massive Kügelchen aus Glas, - - mit Durchmessern von ca. 1,3 mm, - - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen, - - weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, jedoch den Nachahmungen von Perlen ähnliche Glaskurzwaren, - Granalien: - - unregelmäßig geformte, gefärbte (lt. Antrag in rot, silber und gold) Granalien, - - in den Abmessungen von ca. 1 bis 2 mm, - keine der Waren verleiht der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter; die Warenzusammenstellung ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3207 / 7018) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Glaskurzwaren, weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen"
- **DEBTI18570/17-1** (DE): Warenzusammenstellung, bestehend aus Glaskurzwaren und Ziergegenständen aus Kunststoffen, sog. Streudeko (Deko und Glasnuggets), Art. 717010, 3-fach sortiert, Foto siehe Anlage, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (zu Dekorationszwecken), - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam in einem Kunststoffbeutel mit Verkaufsanhänger verpackt), - in drei unterschiedlichen Zusammenstellungen (3-fach sortiert); einzureihende Zusammenstellung bestehend aus - 31 Glaskurzwaren, sog. Glasnuggets, - - transparente, halbrunde Glassteine, - - mit nach außen gewölbter Oberseite und mit einer ebenen Unterseite, - - ähnlich dem bei Edel- und Schmucksteinen verwendeten Cabochonschliff gearbeitet, - - mit einem Durchmesser von ca. 2 cm und einer Höhe von ca. 1 cm, - - zur Verwendung als Dekorationsartikel, - 19 Ziergegenständen aus Kunstoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, - - 10 transparente Nachahmungen von Edelsteinen in Form von geschliffenen Diamanten (Durchmesser: ca. 2 cm), - - 5 bronzefarbene Nachahmungen von Perlen, vollständig durchbohrt, mit einem Durchmesser von ca. 1 cm, - - 2 braune, runde Kugeln mit perlenartiger Struktur, mit einem Durchmesser von ca. 2 cm, - - 2 cremefarbene Kugeln aus Kunststoff mit einem Überzug aus einem Geflecht aus goldfarbenen Metalldrähten, - die Glaskurzwaren (Glasnuggets) bestimmen insbesondere nach der Menge gegenüber den Ziergegenständen aus Kunststoffen den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung, - aufgrund der Gestaltung der Waren kommt eine Einreihung als Festartikel der Position 9505 nicht in Betracht. "Glaskurzwaren (Glassteine), weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, Edel- oder Schmucksteinen"
- **DE6971/14-1** (DE): Warenzusammenstellung aus Glaskurzwaren, Glaskugeln, Steinchen und Metallteilen, sog. Potpourri, Art. 10174904, Abbildung siehe Anlage, verpackt in einer handelsüblichen, gemeinsamen Verkaufsumschließung (Kunststoffdose mit Schraubverschluss), zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Dekoration), bestehend aus: - Glaskurzwaren, - - in Form von weitgehend ovalen (Länge: ca. 4 cm) Erzeugnissen aus braun gefärbtem Glas, - - mit nach oben gewölbter Oberseite und einer weitgehend glatten Unterseite, - - weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, - - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen; jedoch den Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen ähnliche Glaskurzwaren; - Glaskugeln aus aus weißem und milchigem Glas, - - mit zwei verschiedenen Durchmessern (1,5 und 2,5 cm); geglättet und poliert, - kleine Scherben aus Glas (Länge/Breite max. 1 cm), mit unregelmaßigen Bruchkanten (ohne scharfe Kanten), - unregelmäßig geformte kleine Steinchen (Länge/Breite ca. 1 bis 3 cm) aus braun gefärbtem Kalkstein, - mehrere braun gefärbte Federn und Kugeln aus unedlen Metallen, - ein charakterverleihender Bestandteil kann nicht ermittelt werden, die Steinchen aus gefärbtem Kalkstein der Position 6802 und die Glaskurzwaren der Position 7013 sind nach Umfang und Gewicht annähernd gleich, die Ware ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen in dieser Nomenklatur der zuletzt genannten Position (7013) zuzuweisen. "Glaskurzwaren, weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen"
- **DE6970/14-1** (DE): Warenzusammenstellung aus Glaskurzwaren, Glaskugeln, Steinchen und Metallteilen, sog. Potpourri, Art. 10174906, Abbildung siehe Anlage, verpackt in einer handelsüblichen, gemeinsamen Verkaufsumschließung (Kunststoffdose mit Schraubverschluss), zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Dekoration), bestehend aus: - Glaskurzwaren, - - in Form von weitgehend ovalen (Länge: ca. 4 cm) Erzeugnissen aus braun gefärbtem Glas, - - mit nach oben gewölbter Oberseite und einer weitgehend glatten Unterseite, - - weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, - - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen; jedoch den Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen ähnliche Glaskurzwaren; - Glaskugeln aus aus weißem und milchigem Glas, - - mit zwei verschiedenen Durchmessern (1,5 und 2,5 cm); geglättet und poliert, - kleine Scherben aus Glas (Länge/Breite max. 1 cm), mit unregelmaßigen Bruchkanten (ohne scharfe Kanten), - unregelmäßig geformte kleine Steinchen (Länge/Breite ca. 1 bis 3 cm) aus braun gefärbtem Kalkstein, - mehrere braun gefärbte Federn und Kugeln aus unedlen Metallen, - aufgrund des Umfangs und des Gewichts bestimmen die Glaskurzwaren den Charakter der Warenzusammenstellung. "Glaskurzwaren, weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen"
- **DE6969/14-1** (DE): Warenzusammenstellung aus Glaskurzwaren, Glaskugeln, Steinchen und Metallteilen, sog. Potpourri, Art. 10174907, Abbildung siehe Anlage, verpackt in einer handelsüblichen, gemeinsamen Verkaufsumschließung (Kunststoffdose mit Schraubverschluss), zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Dekoration), bestehend aus: - Glaskurzwaren, - - in Form von weitgehend ovalen (Länge: ca. 4 cm) Erzeugnissen aus klarem und milchigem Glas, - - mit nach oben gewölbter Oberseite und einer weitgehend glatten Unterseite, - - weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, - - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen; jedoch den Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen ähnliche Glaskurzwaren; - Glaskugeln aus aus klarem und milchigem Glas, - - mit zwei verschiedenen Durchmessern (1,5 und 2,5 cm); geglättet und poliert, - kleine Scherben aus Glas (Länge/Breite max. 1 cm), mit unregelmaßigen Bruchkanten (ohne scharfe Kanten), - unregelmäßig geformte kleine Steinchen (Länge/Breite ca. 1 bis 3 cm) aus Kalkstein, - vier gefärbte Federn und zwei Kugeln aus unedlen Metallen, - aufgrund des Umfangs und des Gewichts bestimmen die Glaskurzwaren den Charakter der Warenzusammenstellung. "Glaskurzwaren, weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen"
- **DE7763/14-1** (DE): Glaskurzware, sog. Farbglasnuggets, Abbildung siehe Anlage, - in Form von annähernd rund geformten Erzeugnissen aus Glas, mit Durchmessern zwischen 17 und 20 mm, - aus buntem und klarsichtigem Glas, - mit glatter, nach außen gewölbter Oberseite und mit einer ebenen Unterseite, - ähnlich dem bei Edel- und Schmucksteinen verwendeten Cabochonschliff gearbeitet, - weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen; jedoch den Nachahmungen von Edel- oder Schmuck- steinen ähnliche Glaskurzwaren, - zur Verwendung als Dekorationsartikel, - verpackt in einer handelsüblichen Verkaufsumschließung. "Glaskurzwaren (Glassteine), weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen"
- **DE22677/13-1** (DE): Glaskurzware, sog. Deko-Streuer, Art. 22 370 3, Abbildung siehe Anlage, - rund und rundoval geformte (Durchmesser: ca. 2 cm) Erzeugnisse, - aus weißem und grünem (teilweise mattiertem) Glas, - mit glatter, nach außen gewölbter Oberseite und mit einer ebenen Unterseite, - ähnlich dem bei Edel- und Schmucksteinen verwendeten Cabochonschliff gearbeitet, - weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen; jedoch den Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen ähnliche Glaskurzwaren, - zur Verwendung als Dekorationsartikel, - verpackt in einer handelsüblichen Verkaufsumschließung aus klarsichtigem Kunststoff. "Glaskurzwaren (Glassteine), weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen"
- **DE14338/13-2** (DE): Es handelt sich um sog. Glaskurzwaren (Glassteine), sog. "Glas-Nuggets" - in Form von annähernd rund geformten Erzeugnissen aus klarsichtigem Glas, - mit glatter, nach außen gewölbter Oberseite und mit einer ebenen Unterseite, - auf der Unterseite (innen) mit farbigem Glitter verziert, - ähnlich dem bei Edel- und Schmucksteinen verwendeten Cabochonschliff gearbeitet, - mit einem max. Durchmesser von 1,9 cm und einer Höhe von ca. 0,9 cm, - weder Glasperlen noch Nachahmung von Perlen, - keine Nachahmung von Edel- oder Schmucksteinen; jedoch den Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen ähnliche Glaskurzwaren, - zur Verwendung als Dekorationsartikel. Die Glas-Nuggets sind gemeinsam mit Kunststoffperlen in einer Kunststoffbox für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung in Anwendung der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Befriedigung eines gemeinsamen Bedarfs dienen. Die Waren sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Glaskurzwaren (Glassteine), weder Glasperlen noch Nachahmung von Perlen, keine Nachahmung von Edel- oder Schmucksteinen" eingereiht.

## Notes that govern this classification

### Pos. 7018

Zu Unterposition 7018 1090 Hierher gehören z. B. Nachahmungen von Korallen, Kügelchen, und Cabochons (andere als Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen) für Hutnadelköpfe, Anhänger von Ohrklipsen und Glasröhrchen zum Herstellen von Fransen. Wegen der Abgrenzung zwischen Glasröhrchen dieser Unterposition und dem im Sinne der Unterposition 7018 1011 und 7018 1019 als Glasperlen geltenden Röhrchen wird auf die Erläuterungen zu den Unterpositionen 7018 1011 und 7018 1019, zweiter Absatz hingewiesen.

### Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 7018.10.90.00.0 cover?

Code 7018.10.90.00.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 7018.10.90.00.0?

The third-country duty rate for 7018.10.90.00.0 is 3 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 7018.10.90.00.0?

The first six digits form the HS code: 701810. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 7018.10.90.00.0 have?

7018.10.90.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 7018.10.90.00.0 sit in the tariff?

7018.10.90.00.0 sits in this hierarchy: 70 GLASS AND GLASSWARE > 7018 Glass beads, imitation pearls, imitation precious or semi-precious stones and similar glass smallwares, and articles thereof other than imitation jewellery; glass eyes other than prosthetic articles; statuettes and other ornaments of lamp-worked glass, other than imitation jewellery; glass microspheres not exceeding 1 mm in diameter > 701810 Glass beads, imitation pearls, imitation precious or semi-precious stones and similar glass smallwares > 70181090 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 7018.10.90.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 7018.10.90.00.0, for example DEBTI26624/18-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 7018.10.90.00.0 change?

7018.10.90.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/70181090000.
