# Customs tariff code 8471.41.00.00.0: Comprising in the same housing at least a central processing unit and an input and…

> Customs tariff code 8471.41.00.00.0 covers Comprising in the same housing at least a central processing unit and an input and output unit, andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen, mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/84714100000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 8471.41.00.00.0
- Third-country duty: 0 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 84 NUCLEAR REACTORS, BOILERS, MACHINERY AND MECHANICAL APPLIANCES; PARTS THEREOF
  - 8471 Automatic data-processing machines and units thereof; magnetic or optical readers, machines for transcribing data onto data media in coded form and machines for processing such data, not elsewhere specified or included
    - 8471.41 Comprising in the same housing at least a central processing unit and an input and output unit, whether or not combined
      - 8471.41.00.00.0 Comprising in the same housing at least a central processing unit and an input and output unit, andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen, mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |

## Compliance regimes

- Export licensing applies
- Dual-use (indicative correlation only, not a classification): 3A002h, 3A502, 4A001, 4A003b, 4A004, 4A005, 4A101, 4A102

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI41216/20-1** (DE): Automatische Datenverarbeitungsmaschine (Artikel-Nr.: 0000/9224), in Form einer Warenzusammenstellung aus Pad, Netzkabel, USB auf Ethernet-Adapter, WLAN-Antenne und Bedienungsanleitung. Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, Arbeitsspeicher, Festspeicher, WLAN- und Bluetooth-Modul sowie Grafik- und Audiobausteinen in einem 58,00 x 35,00 x 7,00 cm großen Gehäuse mit berührungsempfindlichem 24 Zoll Bildschirm, Speicherkartenslot sowie USB- und HDMI-Schnittstellen. Sie verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Ware wird als „automatische Datenverarbeitungsmaschine mit mindestens einer Zentraleinheit sowie einer Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend“ eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI33504/20-1** (DE): Automatische Datenverarbeitungsmaschine, im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, Arbeitsspeicher, Festspeicher, WLAN- und Bluetooth-Modul sowie Grafik- und Audiobausteinen in einem Gehäuse mit berührungsempfindlichem Bildschirm sowie Chipkartenleser, USB-, Audio-, RJ45- und Stromversorgungsanschluss. Das an spezifischen Halterungen zu montierende Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Ware wird als "automatische Datenverarbeitungsmaschine, nicht tragbar, eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und Ausgabeeinheit in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI5977/19-1** (DE): Sog. Tablet-PC "TD-1050", im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, 2 GB Arbeitsspeicher, 8 GB Festspeicher, Grafik- und Audiobausteinen, WLAN- sowie NCF-Modul in einem 261,1 x 193,3 x 27 mm großen Gehäuse mit 10,1 Zoll Farbdisplay mit berührungsempfindlicher Oberfläche, Speicherkartenslot für Micro SDHC, Kamera sowie USB-, Ethernet- und Audio-Anschluss sowie 12 Volt-Stromanschlussbuchse. Das 710 g schwere Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist nach den Angaben der Antragstellerin frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Der Tablet-PC verfügt nicht über eine eigene Stromquelle und ist bestimmt zur Wandmontage (somit kein tragbarer Rechner), er ist hard- und softwareseitig nicht eingeschränkt. Die Ware wird als "nicht tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschine, bestehend aus einer Zentraleinheit, einer Eingabe- und einer Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI2808/18-1** (DE): Automatische Datenverarbeitungsmaschine, sog. Panel PC, in Form einer unvollständigen Ware, im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor in einem 277,6 x 228,8 x 82 mm großen Aluminiumgehäuse mit berührungsempfindlichem 15'' Bildschirm, Speicherkartenslot, Festplattenschacht sowie USB-, COM-, DVI- und Ethernet-Schnittstellen. Das vollständige, an der Wand zu montierende Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Ware wird als "automatische Datenverarbeitungsmaschine, nicht tragbar, eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und Ausgabeeinheit in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI26219/17-1** (DE): Automatische Datenverarbeitungsmaschine, im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, Speicher, Grafik- und Audiobausteinen in einem Kunststoffgehäuse mit einem 15'' großen, berührungsempfindlichem Bildschirm, fest montiertem Tragarm, Lautsprecher, Chipkartenleser, Speicherkartenslot sowie USB-, Ethernet-, VGA- und COM-Anschluss. Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Ware wird als "automatische Datenverarbeitungsmaschine, nicht tragbar, eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und Ausgabeeinheit in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend" eingereiht.
- **DE11461/17-1** (DE): Automatische Datenverarbeitungsmaschine, sog. Single Board Computer mit Touch-Display, im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, Speicher sowie Grafik- und Audiobausteinen in einem Gehäuse mit berührungsempfindlichem Bildschirm, Speicherkartenslot sowie diversen Schnittstellen, wie z.B. USB, RS232, Audio und Video. Das zum Einbau bestimmte Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Ware wird als "automatische Datenverarbeitungsmaschine, nicht tragbar, eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und Ausgabeeinheit in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DE8741/17-1** (DE): All-In-One-Gerät, sog. 42'' Shoe clean AIO, in Form einer zusammengesetzten Ware aus Schuhputzmaschine und automatischer Datenverarbeitungsmaschine (charakterbestimmend im Hinblick auf den Wert) in einem 1850 x 800 mm großen Gehäuse. Der Computer besteht im Wesentlichen aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, Arbeitsspeicher, Festspeicher, WLAN-Modul sowie Grafik- und Audiobausteinen in dem Gehäuse mit berührungsempfindlichem 42'' Bildschirm und Ethernet-Schnittstelle. Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Ware wird als "automatische Datenverarbeitungsmaschine, nicht tragbar, eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und Ausgabeeinheit in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DE8744/17-1** (DE): Zusammengesetzte Ware aus Spiegel und automatischer Datenverarbeitungsmaschine, sog. 10,1'' Mirror, ohne charakterbestimmenden Bestandteil. Das Erzeugnis besteht aus einem Spiegel aus metallisiertem Glas mit einer integrierten Datenverarbeitungsmaschine, im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, Arbeitsspeicher, Festspeicher, WLAN-Modul sowie Grafik- und Audiobausteinen in dem Gehäuse mit berührungsempfindlichem 10,1'' Bildschirm und Ethernet-Schnittstelle. Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Ware wird als "automatische Datenverarbeitungsmaschine, nicht tragbar, eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und Ausgabeeinheit in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

## Notes that govern this classification

### Pos. 8471

Zu Unterposition 8471 41: 1. Interaktives Konferenzterminal, bestehend aus einem berührungsempfindlichen Flachbildschirm, einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine (ADV), Lautsprechern, Mikrofonen und Ein- und Ausgangsanschlüssen im gleichen Gehäuse. Das Produkt vereint die Funktionen eines elektronischen Whiteboards, eines Konferenzterminals und einer ADV-Maschine. Es ist programmierbar und in der Lage, ADV-Maschinenanwendungen herunterzuladen und auszuführen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 6 a) zu Kapitel 84) und 6.

### Pos. 8471

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 754/94 der Kommission vom 30. März 1994 (RV L 754/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Die als Grafiktablett oder Digitalisierbrett bezeichnete Ware besteht aus einem flachen Kunststoffgehäuse, in dem sich elektronische und elektrische Bauelemente wie Prozessoren, gedruckte Schaltungen und Schnittstellenschaltungen befinden. Die quadratische Oberfläche des Gerätes, deren aktiver Bereich etwa 28 x 28 cm beträgt, ist mit einem Menü-Overlay versehen. Das Tablett ist mit einem Abtaststift ausgestattet und wird über ein Kabel unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine angeschlossen. …

### Pos. 8471

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (4. Kammer) vom 7. Juli 2005 Az.: C-304/04 und C-305/04 Aus den Gründen: Die Verordnungen (EG) Nr. 2086/97 der Kommission vom 4. November 1997 und Nr. 2261/98 der Kommission vom 26. Oktober 1998 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2558/97 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif sind ungültig, soweit sie Soundkarten für Computer wie die im Ausgangsverfahren streitigen in die Unterposition 8543 8779 der Kombinierten Nomenklatur einreihen. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-250/05 zu Tintenkartuschen („Printer Cartridges“): Orientierungssatz Isoliert betrachtet ist die für das Funktionieren des Druckers unerlässliche Tintenkartusche ein Teil des Druckers im Sinne der Unterposition 8473 30 90. …

### Pos. 8471

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13. Dezember 2011, Rechtssache VII R 70/10 Einreihung von sog. „Embedded Modules“ in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz (RN 7, RN 9, RN 12, RN 17): Ein als Embedded Module bezeichneter elektronischer Rechner in Gestalt einer gedruckten Schaltung im sog. ETX-Standard, der mit Prozessor, Chipsatz sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen versehen ist und der u.a. über vier ETX-Schnittstellen-anschlüsse, einen Stecksockel für ein DDR-SDRAM Speichermodul, zwei ATA-Anschlüsse für eine Festplatte sowie einen 2 Megabyte Flashspeicher verfügt, ist als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine in die Unterpos. 8471 50 00 KN einzureihen. …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 8471.41.00.00.0 cover?

Code 8471.41.00.00.0 covers Comprising in the same housing at least a central processing unit and an input and output unit, andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen, mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 8471.41.00.00.0?

The third-country duty rate for 8471.41.00.00.0 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 8471.41.00.00.0?

The first six digits form the HS code: 847141. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 8471.41.00.00.0 have?

8471.41.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 8471.41.00.00.0 sit in the tariff?

8471.41.00.00.0 sits in this hierarchy: 84 NUCLEAR REACTORS, BOILERS, MACHINERY AND MECHANICAL APPLIANCES; PARTS THEREOF > 8471 Automatic data-processing machines and units thereof; magnetic or optical readers, machines for transcribing data onto data media in coded form and machines for processing such data, not elsewhere specified or included > 847141 Comprising in the same housing at least a central processing unit and an input and output unit, whether or not combined. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 8471.41.00.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 8471.41.00.00.0, for example DEBTI41216/20-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Is 8471.41.00.00.0 a dual-use item?

The customs code alone does not decide that. An indicative correlation links 8471.41.00.00.0 to 3A002h, 3A502, 4A001, 4A003b, 4A004, 4A005, 4A101, 4A102. Whether your item is listed depends on its technical parameters and has to be checked against the wording of the control list.

### Does customs tariff code 8471.41.00.00.0 change?

8471.41.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/84714100000.
