# Customs tariff code 8472.90.80.00.0: Other, andere

> Customs tariff code 8472.90.80.00.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/84729080000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 8472.90.80.00.0
- Third-country duty: 0 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 84 NUCLEAR REACTORS, BOILERS, MACHINERY AND MECHANICAL APPLIANCES; PARTS THEREOF
  - 8472 Other office machines (for example, hectograph or stencil duplicating machines, addressing machines, automatic banknote dispensers, coin-sorting machines, coin-counting or -wrapping machines, pencil-sharpening machines, perforating or stapling machines)
    - 8472.90 Other
      - 8472.90.80 Other
        - 8472.90.80.00.0 Other, andere

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI8698/25-1** (DE): Es handelt es sich um einen Heftapparat, sog. "Mini Hefter, Art. 741286", bestehend im Wesentlichen aus ABS-Kunststoff, mit einer Grundplatte und einem federnd gelagerten Druckbügel aus Metall. Die Ware ist zum Aufstellen auf eine Tischplatte und zum manuellen Zusammenfügen von Schriftstücken mittels Metall-Heftklammern bestimmt. Das Erzeugnis wird als "Büroapparat, weder in den Positionen 8470 und 8471, den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9010, noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI26826/23-1** (DE): Es handelt sich um einen Heftapparat, im Wesentlichen aus verchromtem Metall bestehend, mit einer gummierten Grundplatte und federnd gelagertem Druckbügel und einem integrierten Klammer-Magazin mit Zustellung der Klammern mittels Federzug. Der Heftapparat besitzt eine Heftleistung von bis zu 10 Blatt Papier. Die Ware ist zum Aufstellen auf einer Tischplatte und zum manuellen Zusammenfügen von Schriftstücken mittels Metall-Heftklammern bestimmt. Der Heftapparat (charakterbestimmender Bestandteil) ist zusammen mit einer Packung Ersatz-Klammern (1000 Stück) in einer Einzel-Geschenk-Verpackung als Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Büromaschine, weder in den Positionen 8470 bis 8471 noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst, andere als in den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9010 genannt" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI35931/21-1** (DE): Das sog. "Chrom-Set Super" in Form einer Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf beinhaltet drei Büroapparate und 1 Rolle Klebeband. Alle drei Geräte bestehen aus verchromtem, unedlem Metall und Kunststoff. Diese besitzen jeweils eine Grundplatte zum Aufstellen auf Tischen oder Schreibtischen. In der Warenzusammenstellung sind folgende Büroapparate enthalten: 1. ein Lochapparat mit Drückerbügel, Lochstempeln, Rückstellfedern und ausziehbarer Anschlagschiene, 2. ein Klebebandabroller mit Abreißkante aus unedlem Metall, einem Kernrad aus Kunststoff und zwei Gummibeschichtungen an der Bodenplatte, 3. ein Heftapparat mit Druckbügel und integriertem Klammermagazin. Das Set ist in einer gemeinsamen Kunststoffverpackung verpackt. Die drei Büroapparate bestimmen gegenüber dem Klebeband den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung im Hinblick auf deren Verwendung (Ausübung von Bürotätigkeiten). Die Erzeugnisse werden als "andere Büromaschine, nicht von den Positionen 8470 bis 8471 oder einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst, keine Maschine der UPos. (KN) 8472 1000, der UPos. (KN) 8472 3000 und der Upos. (KN) 8472 9010" in die Codenummer 8472 9080 00 0 eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI31070/20-1** (DE): Es handelt es sich um einen Heftapparat, im Wesentlichen aus schwarzen Kunststoff und verchromten Metall bestehend, sog. "Bürohefter, Art. 741637", mit einer Grundplatte und federnd gelagertem Druckbügel, mit integriertem Klammer-Magazin (hier ohne Heftklammern). Die Ware (ca. 120 x 50 x 30 mm) ist zum Aufstellen auf eine Tischplatte und zum manuellen Zusammenfügen von Schriftstücken mittels Metall-Heftklammern bestimmt. Die Ware ist in einer bedruckten Pappverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis wird als "Büromaschine, weder in den Positionen 8470 und 8471, den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9010, noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI31061/20-1** (DE): Es handelt sich um einen schwarz/grauen Lochapparat, im Wesentlichen aus Metall und Kunststoff bestehend, sog. "Bürolocher, Art. 741279", mit einer Grundplatte und Auffangbehältnis für ausgestanzte Papier-Rückstände, zwei Lochstempel, Rückstellfeder, Drückerbügel und eine in verschiedene Positionen verstellbare Anschlagschiene. Der Locher (je 105 x 87 x 80 mm) ist zum Aufstellen auf eine Tischplatte und zum Lochen von Papier oder Schriftstücken in bestimmten Formaten bestimmt. Die Ware ist in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Erzeugnisse werden als "Büroapparat, weder in den Positionen 8470 und 8471, den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9010, noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI31062/20-1** (DE): Sog. Mini-Hefter, Art. 741286, in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen aus neongrünem Kunststoff und verchromtem Metall bestehend, mit einer Grundplatte und federnd gelagertem Druckbügel, mit integriertem Klammer-Magazin (hier ohne Heftklammern). Die Ware verfügt auf der Scharnierseite, über einen Klammerlöser, in Form eines Metallbügels. Der Mini-Hefter stellt dabei den charakterbestimmenden Bestandteil der zusammengesetzten Ware dar. Die Ware (ca. 90 x 37 x 20 mm) ist zum Aufstellen auf eine Tischplatte und zum manuellen Zusammenfügen von Schriftstücken mittels Metall-Heftklammern bestimmt. Die Ware ist in einer bedruckten Pappverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis ist als "Büromaschine, weder in den Positionen 8470 und 8471, den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9010, noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI31069/20-1** (DE): Es handelt sich um einen hellgrünen Lochapparat, im Wesentlichen aus Metall und Kunststoff bestehend, sog. "Mini Locher, Art.741620", mit einer Grundplatte und Auffangbehältnis für ausgestanzte Papier-Rückstände, zwei Lochstempel, Rückstellfeder und Drückerbügel. Der Locher (100 x 55 x 40 mm, L x B x H) ist zum Aufstellen auf eine Tischplatte und zum Lochen von Papier oder Schriftstücken in bestimmten Formaten bestimmt. Die Ware ist in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Erzeugnisse werden als "Büroapparat, weder in den Positionen 8470 und 8471, den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9010, noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI5969/20-1** (DE): Es handelt sich um einen Heftapparat, im Wesentlichen aus verchromten Metall bestehend, mit einer gummierten Grundplatte und federnd gelagertem Druckbügel und einem integrierten Klammer-Magazin mit Zustellung der Klammern mittels Federzug. Der Heftapparat besitzt eine Heftleistung von bis zu 10 Blatt Papier. Die Ware ist zum Aufstellen auf eine Tischplatte und zum manuellen Zusammenfügen von Schriftstücken mittels Metall-Heftklammern bestimmt. Der Heftapparat (charakterbestimmender Bestandteil) ist zusammen mit einer Packung Ersatz-Klammern (1000 Stück) in einer Einzel-Geschenk-Verpackung als Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis wird als "Büromaschine, weder in den Positionen 8470 bis 8471 noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst, andere als in den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9010 genannt" eingereiht.

## Notes that govern this classification

### Pos. 8472

Zu Unterposition 8472 90: 1. Gesondert gestellte automatische Rückgeldgeber, die zusammen mit einer Registrierkasse verwendet werden und die von der Registrierkasse die Angaben über die zurückzugebende Geldsumme über ein Kabel in Form von Stromimpulsen erhalten.

### Pos. 8472

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 1386/2003 der Kommission vom 1. August 2003 (1) (RV L 1386/2003): 1. Digitaler Schablonenvervielfältiger mit einem Scanner zur Digitalisierung und elektronischen Bearbeitung der zu reproduzierenden Texte und Bilder. Das Gerät verwendet eine Schablone (Master) aus kunststoffüberzogener Folie aus Pflanzenfasern, auf die durch einen Thermokopf die Daten übertragen („eingebrannt“) werden. Die gebrannte Schablone wird zu einer Drucktrommel weitergeleitet und dort befestigt. Die zu bedruckenden Papierbogen werden durch eine Andruckrolle gegen die Trommel gedrückt. Das Gerät verfügt über ein Drucksystem mit verschiedenen Geschwindigkeiten (60, 80, 100 und 120 Kopien pro Minute). …

### Pos. 8472

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 11. Juni 2014 Rechtssache 4 K 147/13 Einreihung eines sog. Klebestreifengebers in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz Ein vornehmlich im gewerblichen Bereich eingesetzter Klebestreifengeber, der Klebestreifen in einer zuvor eingestellten Länge automatisch oder halbautomatisch auswirft und abschneidet, die dann zum Verpacken manuell auf Kartonagen aufgeklebt werden, ist als andere Büromaschinen in die Unterposition 8472 90 70 (1) einzureihen. Aus den Entscheidungsgründen: … Die objektiven Merkmale und Eigenschaften der von der Klägerin in verschiedenen technischen Varianten eingeführten Klebestreifengeber sprechen nach Überzeugung des Gerichts für eine Einreihung in die Warennummer 8472 90 70 (1). …

### Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 8472.90.80.00.0 cover?

Code 8472.90.80.00.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 8472.90.80.00.0?

The third-country duty rate for 8472.90.80.00.0 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 8472.90.80.00.0?

The first six digits form the HS code: 847290. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 8472.90.80.00.0 have?

8472.90.80.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 8472.90.80.00.0 sit in the tariff?

8472.90.80.00.0 sits in this hierarchy: 84 NUCLEAR REACTORS, BOILERS, MACHINERY AND MECHANICAL APPLIANCES; PARTS THEREOF > 8472 Other office machines (for example, hectograph or stencil duplicating machines, addressing machines, automatic banknote dispensers, coin-sorting machines, coin-counting or -wrapping machines, pencil-sharpening machines, perforating or stapling machines) > 847290 Other > 84729080 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 8472.90.80.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 8472.90.80.00.0, for example DEBTI8698/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 8472.90.80.00.0 change?

8472.90.80.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/84729080000.
