# Customs tariff code 8473.30.80: Other

> Customs tariff code 8473.30.80 covers Other. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/84733080
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 8473.30.80
- Third-country duty: 0 %
- Declarable: no

## Where this code sits in the tariff

- 84 NUCLEAR REACTORS, BOILERS, MACHINERY AND MECHANICAL APPLIANCES; PARTS THEREOF
  - 8473 Parts and accessories (other than covers, carrying cases and the like) suitable for use solely or principally with machines of headings 8470 to 8472
    - 8473.30 Parts and accessories of the machines of heading 8471
      - 8473.30.80 Other

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |

## Compliance regimes

- Dual-use (indicative correlation only, not a classification): 4A001, 4A003b, 4A003g, 4A004, 4A506, 4A507, 5A002, 5A003

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI18810/26-1** (DE): Scannerteil, sog. Einsatz, in Form einer spezifisch geformten Hülle aus Kunststoff. Das Erzeugnis dient der Aufnahme einer Röntgenspeicherfolie zum Transport in einem Speicherfolienscanner (Eingabeeinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471). Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8471 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht.
- **DEBTI17910/26-1** (DE): Sog. Festkörperkühler, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer Anleitung, Montagematerial, ARGB-Kabel, Silikonfolien und den Charakter der Zusammenstellung im Hinblick auf die Verwendung bestimmenden, noch nicht zusammengesetzten Grundblech und Kühler, gemeinsam verpackt in einem Pappkarton. Der beleuchtbare Kühler besteht im Wesentlichen aus einem nach technischer Zeichnung gefertigten Kühlkörper, mit anwendungsspezifischen Ausformungen sowie mit passgenauen Bohrungen und Kühllamellen mit einer annähernd rechteckigen Grundform. Der Kühlkörper ist erkennbar hauptsächlich zur Verwendung als Kühler für M.2 SSD-Speicher nach Montage auf dem Mainboard einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine bestimmt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8471 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI8394/26-1** (DE): Kühler, sog. Dual-Tower-Kühler, in Form einer Warenzusammenstellung aus Anleitung, Montagematerial, Wärmeleitpaste, Kabel, Schraubenzieher sowie einem den Charakter der Zusammenstellung im Hinblick auf die Verwendung bestimmenden, noch nicht zusammengesetzten Kühler. Das 145 x 136 x 168 mm große Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus zwei Kühlkörpern aus Aluminium mit Kühllamellen, sieben Wärmerohren aus Kupfer sowie zwei Axiallüftern. Es ist nach Montage zur Verwendung als aktiver Kühler für die CPU einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine bestimmt. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8471 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI13487/26-1** (DE): Sog. Festkörperkühler, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer Anleitung, Montagematerial und den Charakter der Zusammenstellung im Hinblick auf die Verwendung bestimmenden, noch nicht zusammengesetzten Kühler-Backplate und Kühler, gemeinsam verpackt in einem Pappkarton. Der Kühler besteht im Wesentlichen aus einem nach technischer Zeichnung gefertigten Kühlkörper, mit anwendungsspezifischen Ausformungen sowie mit passgenauen Bohrungen und Kühllamellen mit einer annähernd rechteckigen Grundform. Der Kühlkörper ist erkennbar hauptsächlich zur Verwendung als Kühler für M.2 SSD-Speicher nach Montage auf dem Mainboard einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine bestimmt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8471 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI10407/26-1** (DE): Mehrteiliges PC-Gehäuse, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 450 x 231 x 463 mm (L x B x H) mm großen, annähernd quaderförmigen Metallgehäuse mit Standfüßen, Front-Panel und Top-Cover sowie mit USB- und Audio-Schnittstellen, zwei vorinstallierten Lüftern, einem Einschalter, einem Rest-Knopf und einer HDD-Funktionsanzeige. Das Gehäuse weist 7 PCI-Steckplätze auf, die Mainbord-Kompatibilität "ATX" entspricht dem üblichen Formfaktor der in automatischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art. Das Erzeugnis ist in einem Pappkarton verpackt. Es ist erkennbar hauptsächlich für die Verarbeitungseinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine bestimmt. Die Ware ist als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8471 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" einzureihen. Anlage: 2 Abbildungen
- **DEBTI1375/26-1** (DE): Computergestell, sog. mobiler Arbeitsplatz, in Form eines möbelartigen Gestells aus Edelstahl. Das Erzeugnis ist ca. 1465 mm hoch und verfügt über einen integrierten Akku in einem 5-armigen Fußkreuz auf Rollen und einen stangenförmigen Aufbau zur Befestigung eines Computers. Es ist für die ständige Aufnahme einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine gebaut und erkennbar hauptsächlich für die Verwendung mit einer solchen bestimmt. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät der Position 8471, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI1377/26-1** (DE): Computergestell, sog. mobiler Arbeitsplatz, in Form eines möbelartigen Gestells aus Edelstahl. Das ca. 14 kg schwere und je nach Ausstattung mit Lauf- oder Lenkrollen 1010 oder 1080 mm hohe Erzeugnis verfügt über einen 4-armigen Fuß auf Rollen und einen stangenförmigen Aufbau mit einem Andockscharnier zur Befestigung eines Tablet-Computers. Es ist für die ständige Aufnahme einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine gebaut und erkennbar hauptsächlich für die Verwendung mit einer solchen bestimmt. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät der Position 8471, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI1397/26-1** (DE): Computergestell, sog. mobiler Arbeitsplatz, in Form eines möbelartigen Gestells aus Edelstahl. Das ca. 1230 mm hohe Erzeugnis verfügt über einen 4-armigen Fuß auf Laufrollen und einen stangenförmigen, gewinkelten Aufbau mit einem Andockscharnier zur Befestigung eines Tablet-Computers sowie zwei bis drei weiteren, auf diversen Höhen angebrachten, seitlichen Ebenen. Es ist für die ständige Aufnahme einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine gebaut und erkennbar hauptsächlich für die Verwendung mit einer solchen bestimmt. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät der Position 8471, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

## Notes that govern this classification

### Pos. 8473

Zu Unterpositionen 8473 30 20 und 8473 30 80: Nicht hierher gehören Tastaturen für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, die in einem eigenen Gehäuse untergebracht sind (Unterposition 8471 60 60). Zu Unterposition 8473 30 80 Zu dieser Unterposition gehören keine Etuis, auch mit Aufstellvorrichtung, für Tablet-Computer (Tablet) oder Mini-Tablet-Computer (Mini-Tablet) (Einreihung in Position 4202 oder, wenn sie keine Frontabdeckung haben, nach ihrer stofflichen Beschaffenheit). Diese Etuis sind im Prinzip dazu bestimmt, die Rückseite, die Seitenflächen und die Vorderseite eines Tablets oder Mini-Tablets zu schützen und gelten daher nicht als Zubehör für Maschinen der Position 8471, da sie weder die Verwendungsmöglichkeiten eines Tablets oder Mini-Tablets erweitern noch eine mit der Hauptfunktion der Maschine im Zusammenhang stehende Sonderarbeit ausführen.

### Pos. 8473

Zu Unterposition 8473 30: 1. Einschiebbare Kassette mit einem Lesespeicher (ROM) für Mikrocomputer (automatische Datenverarbeitungsmaschinen). In die Kunststoffkassette ist eine mit Leiterbahnen bedruckte Leiterplatte eingebaut, die mit einem Lesespeicher in Form einer integrierten Schaltung und zwei Kondensatoren bestückt ist. Wird die Kassette in einen geeigneten Mikrocomputer eingeschoben, so wird sie zu einem zugänglichen Teil des Mikrocomputerspeichers, wobei das in der Kassette enthaltene Programm die Datenverarbeitungsmöglichkeiten entsprechend seiner besonderen Eigenschaften verbessert (z. B. ein überwiegend von Studenten verwendetes Mathematik-Lehrprogramm). 2. …

### Pos. 8473

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 3272/94 der Kommission vom 27. Dezember 19941) (RV L 3272/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Stahlkugel, mit Siliconkautschuk überzogen, die folgende Bedingungen erfüllt: - Shorehärte (Typ „A“) 70 ± 5; - Höhe der Pressnaht 0,05 mm oder weniger; - Durchmesser 22 mm oder weniger; und - Gesamtgewicht 31 Gramm (± 1 Gramm), zur Verwendung bei der Herstellung eines Anzeigegeräts (sogen. „Computermaus“) aufgemacht. Unterposition 8473 30 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8473, 8473 30 und 8473 30 80. 1) ABl. EG Nr. L 339/58

### Pos. 8473

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) (entfallen) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 199. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Mai 2019: Warenbeschreibung: Tablet-Halterungen Tablet-Halterungen dienen grundsätzlich zur Halterung eines Tablets. Dabei gibt es verschiedene Modelle und unterschiedliche Einsatzzwecke. Einige können an einer Kopfstütze in einem Kfz angebracht werden, andere sind für den Schreibtisch gedacht und lassen sich in eine bestimmte für den Anwender angenehme Position einstellen oder haben einen Schwenkmechanismus. Die Tablet-Halterungen können aus verschiedenen Materialien bestehen, z.B.: aus Kunststoff oder Metall, häufig aus Aluminium. Einreihung: Die Waren sind nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen. …

## Subdivisions of this code

- 8473.30.80.00.0 andere

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 8473.30.80 cover?

Code 8473.30.80 covers Other. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 8473.30.80?

The third-country duty rate for 8473.30.80 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 8473.30.80?

The first six digits form the HS code: 847330. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 8473.30.80 have?

8473.30.80 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 8473.30.80 sit in the tariff?

8473.30.80 sits in this hierarchy: 84 NUCLEAR REACTORS, BOILERS, MACHINERY AND MECHANICAL APPLIANCES; PARTS THEREOF > 8473 Parts and accessories (other than covers, carrying cases and the like) suitable for use solely or principally with machines of headings 8470 to 8472 > 847330 Parts and accessories of the machines of heading 8471. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 8473.30.80?

Yes. The EBTI database holds decisions on 8473.30.80, for example DEBTI18810/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Is 8473.30.80 a dual-use item?

The customs code alone does not decide that. An indicative correlation links 8473.30.80 to 4A001, 4A003b, 4A003g, 4A004, 4A506, 4A507, 5A002, 5A003. Whether your item is listed depends on its technical parameters and has to be checked against the wording of the control list.

### Does customs tariff code 8473.30.80 change?

8473.30.80 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/84733080.
