# Customs tariff code 8701.92.10.00: Agricultural tractors and forestry tractors, wheeled

> Customs tariff code 8701.92.10.00 covers Agricultural tractors and forestry tractors, wheeled. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/8701921000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 8701.92.10.00
- Third-country duty: 0 %
- Declarable: no

## Where this code sits in the tariff

- 87 VEHICLES OTHER THAN RAILWAY OR TRAMWAY ROLLING STOCK, AND PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
  - 8701 Tractors (other than tractors of heading 8709)
    - 8701.92 Exceeding 18 kW but not exceeding 37 kW
      - 8701.92.10 Agricultural tractors and forestry tractors, wheeled
        - 8701.92.10.00 Agricultural tractors and forestry tractors, wheeled

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **ATBTI2025000735-DEC** (AT): Neues vierradgetriebenes Geländefahrzeug (ATV), mit einer Seilwinde und einem flüssigkeitsgekühlten 495 ccm Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung ausgestattet. Das Fahrzeug weist folgende Merkmale auf: — eine Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip); — Bremssysteme an allen Rädern; — ein Automatikgetriebe und einen Rückwärtsgang; — einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt ist und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft für angehängte Gerätschaften liefert; — die Kraft wird über Wellen auf die Räder übertragen und nicht mittels einer Kette; — eine fest angebrachte Seilwinde; — die Reifen haben ein tiefes Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist; — eine Ankupplungsvorrichtung beliebiger Art, z. B. einen Anhängehaken, mit der das Fahrzeug mindestens das Zweifache seines Eigengewichts ziehen oder schieben kann; — eine Anhängelast (nicht gebremst) von mindestens dem Zweifachen seines Eigengewichts. Das Fahrzeug dient zur Verrichtung von Arbeiten im unwegsamen Gelände, kann aber auch zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten verwendet werden und ist zur Verwendung als Forstschlepper oder Ackerschlepper bestimmt. (Angaben laut Unternehmen) (Abbildung siehe Anlage)
- **ATBTI202500734-DEC** (AT): Neues vierradgetriebenes Geländefahrzeug (ATV), mit einer Seilwinde und einem flüssigkeitsgekühlten 400 ccm Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung ausgestattet. Das Fahrzeug weist folgende Merkmale auf: — eine Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip); — Bremssysteme an allen Rädern; — ein Automatikgetriebe und einen Rückwärtsgang; — einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt ist und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft für angehängte Gerätschaften liefert; — die Kraft wird über Wellen auf die Räder übertragen und nicht mittels einer Kette; — eine fest angebrachte Seilwinde; — die Reifen haben ein tiefes Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist; — eine Ankupplungsvorrichtung beliebiger Art, z. B. einen Anhängehaken, mit der das Fahrzeug mindestens das Zweifache seines Eigengewichts ziehen oder schieben kann; — eine Anhängelast (nicht gebremst) von mindestens dem Zweifachen seines Eigengewichts. Das Fahrzeug dient zur Verrichtung von Arbeiten im unwegsamen Gelände, kann aber auch zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten verwendet werden und ist zur Verwendung als Forstschlepper oder Ackerschlepper bestimmt. (Angaben laut Unternehmen) (Abbildung siehe Anlage)
- **ATBTI2025000740-DEC** (AT): Neues vierradgetriebenes Geländefahrzeug (ATV), mit einer Seilwinde und einem flüssigkeitsgekühlten 400 ccm Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung ausgestattet. Das Fahrzeug weist folgende Merkmale auf: — eine Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip); — Bremssysteme an allen Rädern; — ein Automatikgetriebe und einen Rückwärtsgang; — einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt ist und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft für angehängte Gerätschaften liefert; — die Kraft wird über Wellen auf die Räder übertragen und nicht mittels einer Kette; — eine fest angebrachte Seilwinde; — die Reifen haben ein tiefes Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist; — eine Ankupplungsvorrichtung beliebiger Art, z. B. einen Anhängehaken, mit der das Fahrzeug mindestens das Zweifache seines Eigengewichts ziehen oder schieben kann; — eine Anhängelast (nicht gebremst) von mindestens dem Zweifachen seines Eigengewichts. Das Fahrzeug dient zur Verrichtung von Arbeiten im unwegsamen Gelände, kann aber auch zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten verwendet werden und ist zur Verwendung als Forstschlepper oder Ackerschlepper bestimmt. (Angaben laut Unternehmen) (Abbildung siehe Anlage)
- **ATBTI2025000739-DEC** (AT): Neues vierradgetriebenes Geländefahrzeug (ATV), mit einer Seilwinde und einem flüssigkeitsgekühlten 400 ccm Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung ausgestattet. Das Fahrzeug weist folgende Merkmale auf: — eine Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip); — Bremssysteme an allen Rädern; — ein Automatikgetriebe und einen Rückwärtsgang; — einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt ist und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft für angehängte Gerätschaften liefert; — die Kraft wird über Wellen auf die Räder übertragen und nicht mittels einer Kette; — eine fest angebrachte Seilwinde; — die Reifen haben ein tiefes Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist; — eine Ankupplungsvorrichtung beliebiger Art, z. B. einen Anhängehaken, mit der das Fahrzeug mindestens das Zweifache seines Eigengewichts ziehen oder schieben kann; — eine Anhängelast (nicht gebremst) von mindestens dem Zweifachen seines Eigengewichts. Das Fahrzeug dient zur Verrichtung von Arbeiten im unwegsamen Gelände, kann aber auch zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten verwendet werden und ist zur Verwendung als Forstschlepper oder Ackerschlepper bestimmt. (Angaben laut Unternehmen) (Abbildung siehe Anlage)
- **ATBTI2025000741-DEC** (AT): Neues vierradgetriebenes Geländefahrzeug (ATV), mit einer Seilwinde und einem flüssigkeitsgekühlten 495 ccm Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung ausgestattet. Das Fahrzeug weist folgende Merkmale auf: — eine Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip); — Bremssysteme an allen Rädern; — ein Automatikgetriebe und einen Rückwärtsgang; — einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt ist und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft für angehängte Gerätschaften liefert; — die Kraft wird über Wellen auf die Räder übertragen und nicht mittels einer Kette; — eine fest angebrachte Seilwinde; — die Reifen haben ein tiefes Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist; — eine Ankupplungsvorrichtung beliebiger Art, z. B. einen Anhängehaken, mit der das Fahrzeug mindestens das Zweifache seines Eigengewichts ziehen oder schieben kann; — eine Anhängelast (nicht gebremst) von mindestens dem Zweifachen seines Eigengewichts. Das Fahrzeug dient zur Verrichtung von Arbeiten im unwegsamen Gelände, kann aber auch zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten verwendet werden und ist zur Verwendung als Forstschlepper oder Ackerschlepper bestimmt. (Angaben laut Unternehmen) (Abbildung siehe Anlage)
- **ATBTI2025000736-DEC** (AT): Neues vierradgetriebenes Geländefahrzeug (ATV), mit einer Seilwinde und einem flüssigkeitsgekühlten 580 ccm Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung ausgestattet. Das Fahrzeug weist folgende Merkmale auf: — eine Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip); — Bremssysteme an allen Rädern; — ein Automatikgetriebe und einen Rückwärtsgang; — einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt ist und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft für angehängte Gerätschaften liefert; — die Kraft wird über Wellen auf die Räder übertragen und nicht mittels einer Kette; — eine fest angebrachte Seilwinde; — die Reifen haben ein tiefes Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist; — eine Ankupplungsvorrichtung beliebiger Art, z. B. einen Anhängehaken, mit der das Fahrzeug mindestens das Zweifache seines Eigengewichts ziehen oder schieben kann; — eine Anhängelast (nicht gebremst) von mindestens dem Zweifachen seines Eigengewichts. Das Fahrzeug dient zur Verrichtung von Arbeiten im unwegsamen Gelände, kann aber auch zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten verwendet werden und ist zur Verwendung als Forstschlepper oder Ackerschlepper bestimmt. (Angaben laut Unternehmen) (Abbildung siehe Anlage)
- **ATBTI2025000733-DEC** (AT): Neues vierradgetriebenes Geländefahrzeug (ATV), mit einer Seilwinde und einem flüssigkeitsgekühlten 400 ccm Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung ausgestattet. Das Fahrzeug weist folgende Merkmale auf: — eine Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip); — Bremssysteme an allen Rädern; — ein Automatikgetriebe und einen Rückwärtsgang; — einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt ist und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft für angehängte Gerätschaften liefert; — die Kraft wird über Wellen auf die Räder übertragen und nicht mittels einer Kette; --- eine fest angebrachte Seilwinde; — die Reifen haben ein tiefes Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist; — eine Ankupplungsvorrichtung beliebiger Art, z. B. einen Anhängehaken, mit der das Fahrzeug mindestens das Zweifache seines Eigengewichts ziehen oder schieben kann; — eine Anhängelast (nicht gebremst) von mindestens dem Zweifachen seines Eigengewichts. Das Fahrzeug dient zur Verrichtung von Arbeiten im unwegsamen Gelände, kann aber auch zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten verwendet werden und ist zur Verwendung als Forstschlepper oder Ackerschlepper bestimmt. (Angaben laut Unternehmen) (Abbildung siehe Anlage)
- **DEBTI3501/25-2** (DE): Zugmaschine mit Seilwinde (Forstschlepper), sog. UTV Workcross 650 - 3 Seats, Fotos siehe Anlage, - in der Bauart eines zweiachsigen, geländegängigen Kraftfahrzeugs, sog. Utility Terrain Vehicle (UTV), - laut Antrag und Datenblatt: - - mit offenem, mit Überrollkäfig und Türen ausgestattetem Fahrgastbereich mit einer Sitzreihe mit drei nebeneinander angeordneten Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - hinten mit einem flachen, offenen Flachbettaufbau, - - mit einer Länge von 3069 mm, mit einer Breite von ca. 1578 mm und einer Höhe von ca. 2008 mm, - - mit einem Kolbenverbrennungsmotor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt ist und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft liefert, - - - mit einer Leistung von 33,6 kW und einem Hubraum von 650 cm³, - - mit einem Eigengewicht von 862 Kilogramm, - - mit einer Anhängelast (nicht gebremst) von mindestens 1865 Kilogramm, dies entspricht mindestens dem Zweifachen des Eigengewichts, - - mit einem Kraftfahrzeuglenksystem mit Lenkrad (Ackermann-Prinzip), - - mit Bremssystemen an allen Rädern, - - mit einem Automatikgetriebe mit Rückwärtsgang, - - mit einem sog. Kardanantrieb (die Kraft wird über Wellen auf die Räder übertragen), - - mit profilierten Reifen, - - hinten mit einer Ankupplungsvorrichtung, mit der das Fahrzeug Lasten ziehen kann, - - vorne mit einer fest angebrachten Seilwinde, - aufgrund der Herstellerkonzeption und der technischen Merkmale im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut, - kennzeichnet sich insbesondere wegen dem Vorhandensein der fest angebrachten Seilwinde (ermöglicht ein Abschleppen gefällter Bäume) als Forstschlepper für die land- bzw. forstwirtschaftliche Nutzung. "Zugmaschine, andere als von den Unterpositionen 8701 1000 bis 8701 3000 genannte, mit einer Motorleistung von 33,6 kW, Forstschlepper, auf Rädern"

## Notes that govern this classification

### Pos. 8701

Zu Unterpositionen 8701 91 10 bis 8701 95 90: Hierher gehören z. B. so genannte ‚Geländefahrzeuge‘, die zur Verwendung als Zugmaschinen bestimmt sind. Diese vierrädrigen Fahrzeuge sind mit einer über eine Lenkstange gesteuerten Kraftwagenlenkanlage (nach dem Ackerman- Prinzip), und einer Ankupplungsvorrichtung beliebiger Art, z. B. einem Anhängehaken, ausgestattet und verfügen über technische Eigenschaften, die es ihnen ermöglichen, eine Last zu ziehen oder zu schieben oder eine Anhängelast (nicht gebremst) von mindestens dem Zweifachen ihres Eigengewichts (Gewicht des Fahrzeugs ohne Flüssigkeiten, Personen oder Ladung) anzuhängen. …

### Pos. 8701

Zu Unterposition 8701 91 bis 8701 95: Zu dieser Unterposition gehören Kraftfahrzeuge, die dazu bestimmt sind Auflieger / Sattelanhänger über kurze Distanzen zu ziehen. Derartige Kraftfahrzeuge sind unter verschiedenen Bezeichnungen bekannt, wie beispielsweise als Terminalzugmaschinen, Hafenzugmaschinen etc. und sie sind dazu bestimmt Auflieger / Sattelanhänger auf begrenztem Raum zu bewegen. Sie sind nicht für einen Langstreckenstraßeneinsatz als Sattel-Straßenzugmaschinen der Unterpositionen 8701 21 bis 8701 29 konzipiert. Diese Kraftfahrzeuge unterscheiden sich von Sattel-Straßenzugmaschinen dadurch, dass sie üblicherweise mit Dieselmotoren ausgestattet sind, deren Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt und nur mit einer geschlossenen Kabine mit einem schmalen Einzelsitz für den Fahrer versehen sind.

### Pos. 8701

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 646/89 der Kommission vom 14. März 19891) (RV L 646/89): Selbstfahrende Maschinen für die Forstwirtschaft, die mit verschiedenartigen Arbeitsgeräten ausgerüstet werden, um Arbeiten wie Heben, Fördern, Ziehen, Schieben, Aufladen, Abladen, Entrinden und Ablängen von Stammholz durchzuführen. Unterposition 8701 904) Ersetzt VO (EWG) Nr. 1620/81 der Kommission vom 15. Juni 19812) Verordnung (EG) Nr. 902/96 der Kommission vom 20. Mai 19963) (RV L 902/96): Rasenmäher, aus folgenden Hauptbestandteilen bestehend, die gemeinsam gestellt werden: a) Kleintraktor mit bis zu 18 kW Motorleistung, mit einer hydraulischen Vorrichtung (Zapfwelle), an die verschiedene Zusatzgeräte angeschlossen werden können; b) Mähwerk als auswechselbares Werkzeug, das für das Anbringen an der Zapfwelle des Kleintraktors vorgesehen ist. …

### Pos. 8701

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 15. September 2005 C-495/03 Auszug: Ausgangsverfahren und Vorlagefragen Am 1. März 1999 meldete die Firma … als „Magnum ET120 Terminal Tractors“ bezeichnete Kraftfahrzeuge zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr an. In dieser Anmeldung waren diese Fahrzeuge in die Tarifposition 8709 der KN eingereiht. Nach einer Überprüfung gelangten die niederländischen Zollbehörden jedoch zu der Auffassung, dass diese Fahrzeuge unter die Unterposition 8701 2010 der KN fielen. Zur Begründung der Klage, die die Firma Intermodal beim Gerechtshof te Amsterdam gegen diesen Bescheid erhoben hat, hat sie insbesondere eine am 14. Mai 1996 von den finnischen Zollbehörden erteilte verbindliche Zolltarifauskunft vorgelegt. …

## Subdivisions of this code

- 8701.92.10.00.0 Ackerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 8701.92.10.00 cover?

Code 8701.92.10.00 covers Agricultural tractors and forestry tractors, wheeled. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 8701.92.10.00?

The third-country duty rate for 8701.92.10.00 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 8701.92.10.00?

The first six digits form the HS code: 870192. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 8701.92.10.00 have?

8701.92.10.00 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 8701.92.10.00 sit in the tariff?

8701.92.10.00 sits in this hierarchy: 87 VEHICLES OTHER THAN RAILWAY OR TRAMWAY ROLLING STOCK, AND PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 8701 Tractors (other than tractors of heading 8709) > 870192 Exceeding 18 kW but not exceeding 37 kW > 87019210 Agricultural tractors and forestry tractors, wheeled. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 8701.92.10.00?

Yes. The EBTI database holds decisions on 8701.92.10.00, for example ATBTI2025000735-DEC. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 8701.92.10.00 change?

8701.92.10.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/8701921000.
