# Customs tariff code 8703.23.90: Used

> Customs tariff code 8703.23.90 covers Used. The third-country duty rate is 10 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/87032390
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 8703.23.90
- Third-country duty: 10 %
- Declarable: no

## Where this code sits in the tariff

- 87 VEHICLES OTHER THAN RAILWAY OR TRAMWAY ROLLING STOCK, AND PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
  - 8703 Motor cars and other motor vehicles principally designed for the transport of persons (other than those of heading 8702), including station wagons and racing cars
    - 8703.23 Of a cylinder capacity exceeding 1 500 cm$3 but not exceeding 3 000 cm$3
      - 8703.23.90 Used

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 10 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |

## Compliance regimes

- Dual-use (indicative correlation only, not a classification): 9A991b

## Binding tariff information for this code

- **DE859/15-1** (DE): Personenkraftwagen, (SUZUKI SX4 COMBIBACK 1,6 VAN; FIN: TSMEYA21S00540986), Foto siehe Anlage, - in Form eines "Vans" der unteren Mittelklasse, laut Antragsangaben und Fahrzeugpapieren mit folgender Ausstattung: - mit einem Benzinmotor mit einer Leistung von 88 kW (ca. 120 PS), - mit einem Hubraum von 1586 cm³, - mit einer Nutzlast von ca. 440 kg, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1650 kg, - gebraucht, - mit manuellem Schaltgetriebe, - mit Einzelradaufhängung, - mit Rädern mit Alufelgen, - mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca. 185 km/h, - mit einem einzigen umschlossenen Innenraum sowohl für die Beförderung von Personen, als auch für den Transport von Waren, - der Fahrgastraum verfügt über eine Reihe mit Sitzen (einschließlich Fahrersitz), - mit Fensterscheiben in allen fünf Türen (mit oben angeschlagener Heckklappe), - die hinteren Seitentüren verfügen über eingebaute Lautsprecher, - vorne mit und hinten ohne Mechanismus zum Heben und Senken der seitlichen Fensterscheiben, - mit einheitlicher Innenausstattung (die Seitenverkleidungen sowie der Fahrzeughimmel sind unverändert und entsprechen nach wie vor der serienmäßigen Ausstattung), - zur Abgrenzung des Ladebereichs vom Fahrgastraum mit einer direkt hinter der vorderen Sitzreihe eingebauten (mit dem Fahrzeug punktuell vernieteten), bis etwa zur Mitte der Sitze reichenden Stahlblechkonstruktion; zum Schutz des Fahrers ist hinter dem Fahrersitz auf diese Konstruktion ein aus Metallrohren gefertigter und mit einem Gitter versehener Bügel aufgesetzt, der am oberen Ende mit dem Fahrzeugdach mit Nieten gesichert wurde, - auf dem Boden des Ladebereichs befindet sich eine mit dem Fahrzeug punktuell vernietete Abdeckplatte aus Stahlblech, die auf der Oberseite mit einem Spinnstoffteppich bedeckt ist, - zur Sicherung der Ladung befinden sich am Boden des hinteren Ladebereichs vier abstehende Ösen aus unedlem Metall, - die hinteren Sicherheitsgurte sind nicht vorhanden, die Befestigungsvorrichtungen sind jedoch noch verbaut und lediglich mit einer Abdeckung aus Kunststoff verblendet, - die Verankerungspunkte der hinteren Sitzreihe sind ebenfalls noch verbaut und nur aufgrund der nachträglich eingesetzten Abdeckplatte nicht zugänglich, - eine Einreihung in die Position 8704 als Fahrzeuge für den Transport von Waren ist ausgeschlossen, da das Fahrzeug seinen objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und seinem allgemeinen Aussehen nach hauptsächlich für die Beförderung von Personen bestimmt ist (Vorhandensein von fünf Fenstern, Seiten- und Dachpolsterung, Teppich). Die für die Zwecke des Warentransports vorgenommenen Veränderungen (Ausbau der Rücksitze, Einbau der Abgrenzung) sind nicht dauerhaft und können leicht rückgängig gemacht werden. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes Fahrzeug mit Hubkolbenverbrennungs- motor mit Fremdzündung (Benzinmotor), mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 3 000 cm³, gebraucht"
- **DE4395/15-1** (DE): Personenkraftwagen, (HONDA CR-V 2,0 EXECUTIVE VAN; FIN: SHSRD87906U417889), Foto siehe Anlage, - in Form eines "van-"artigen Geländewagens (sog. Kompakt-SUV - Sport-Geländewagen/Sport Utility Vehicle), laut Antragsangaben und Fahrzeugpapieren mit folgender Ausstattung: - mit einem Benzinmotor mit einer Leistung von 110 kW (ca. 150 PS), - mit einem Hubraum von 1998 cm³, - mit einer Nutzlast von ca. 490 kg, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2025 kg, - gebraucht, - mit Vierradantrieb, - mit manuellem Schaltgetriebe, - mit Einzelradaufhängung, - mit Rädern mit Alufelgen, - mit Anhängerkupplung, - mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca. 177 km/h, - mit einem einzigen umschlossenen Innenraum sowohl für die Beförderung von Personen, als auch für den Transport von Waren, - der Fahrgastraum verfügt über eine Reihe mit Sitzen (einschließlich Fahrersitz), - mit Fensterscheiben in allen fünf Türen (am Heck mit seitlich angeschlagener Tür), - die hinteren Seitentüren verfügen über eingebaute Lautsprecher, - vorne mit und hinten ohne Mechanismus zum Heben und Senken der seitlichen Fensterscheiben, - mit einheitlicher Innenausstattung (die Seitenverkleidungen sowie der Fahrzeughimmel sind unverändert und entsprechen nach wie vor der serienmäßigen Ausstattung), - zur Abgrenzung des Ladebereichs vom Fahrgastraum mit einer direkt hinter der vorderen Sitzreihe eingebauten (mit dem Fahrzeug punktuell vernieteten), bis etwa zur Mitte der Sitze reichenden Stahlblechkonstruktion; zum Schutz des Fahrers ist hinter dem Fahrersitz auf diese Konstruktion ein aus Metallrohren gefertigter und mit einem Lochblech versehener Bügel aufgesetzt, der am oberen Ende mit dem Fahrzeugdach mit Nieten gesichert wurde, - auf dem Boden des Ladebereichs befindet sich eine mit dem Fahrzeug punktuell vernietete Abdeckplatte aus Stahlblech, die auf der Oberseite mit einem Spinnstoffteppich bedeckt ist, - zur Sicherung der Ladung befinden sich am Boden des hinteren Ladebereichs vier abstehende Ösen aus unedlem Metall, - die hinteren Sicherheitsgurte sind nicht vorhanden, die Befestigungsvorrichtungen sind jedoch noch verbaut und lediglich mit einer Abdeckung aus Kunststoff verblendet, - die Verankerungspunkte der hinteren Sitzreihe sind ebenfalls noch verbaut und nur aufgrund der nachträglich eingesetzten Abdeckplatte nicht zugänglich, - eine Einreihung in die Position 8704 als Fahrzeuge für den Transport von Waren ist ausgeschlossen, da das Fahrzeug seinen objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und seinem allgemeinen Aussehen nach hauptsächlich für die Beförderung von Personen bestimmt ist (Vorhandensein von fünf Fenstern, Seiten- und Dachpolsterung, Teppich). Die für die Zwecke des Warentransports vorgenommenen Veränderungen (Ausbau der Rücksitze, Einbau der Abgrenzung) sind nicht dauerhaft und können leicht rückgängig gemacht werden. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes Fahrzeug mit Hubkolbenverbrennungs- motor mit Fremdzündung (Benzinmotor), mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 3 000 cm³, gebraucht"
- **DE17466/14-1** (DE): Personenkraftwagen, (SUZUKI GRAND VITARA 2,0 L AUT, BENZIN VAN; FIN: JSAJTD54V00229154), Foto siehe Anlage, - in Form eines "van-"artigen Geländewagens (sog. Kompakt-SUV - Sport-Geländewagen/Sport Utility Vehicle), laut Antragsangaben und Fahrzeugpapieren mit folgender Ausstattung: - mit einem Benzinmotor mit einer Leistung von 103 kW (ca. 140 PS), - mit einem Hubraum von 1995 cm³, - mit einer Nutzlast von ca. 620 kg, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2075 kg, - gebraucht, - mit Vierradantrieb, - mit Automatikgetriebe, - mit Einzelradaufhängung, - mit Rädern mit Alufelgen, - mit Anhängerkupplung, - mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca. 170 km/h, - mit einem einzigen umschlossenen Innenraum sowohl für die Beförderung von Personen, als auch für den Transport von Waren, - der Fahrgastraum verfügt über eine Reihe mit Sitzen (einschließlich Fahrersitz), - mit Fensterscheiben in allen fünf Türen (am Heck mit seitlich angeschlagener Tür), - die hinteren Seitentüren verfügen über eingebaute Lautsprecher, - vorne mit und hinten ohne Mechanismus zum Heben und Senken der seitlichen Fensterscheiben, - mit einheitlicher Innenausstattung (die Seitenverkleidungen sowie der Fahrzeughimmel sind unverändert und entsprechen nach wie vor der serienmäßigen Ausstattung), - zur Abgrenzung des Ladebereichs vom Fahrgastraum mit einer direkt hinter der vorderen Sitzreihe eingebauten (mit dem Fahrzeug punktuell vernieteten), bis etwa zur Mitte der Sitze reichenden Stahlblechkonstruktion; zum Schutz des Fahrers ist hinter dem Fahrersitz auf diese Konstruktion ein aus Metallrohren gefertigter und mit Plexiglas versehener Bügel aufgesetzt, der am oberen Ende mit dem Fahrzeugdach mit Nieten gesichert wurde, - auf dem Boden des Ladebereichs befindet sich eine mit dem Fahrzeug punktuell vernietete Abdeckplatte aus Stahlblech, die auf der Oberseite mit einem Spinnstoffteppich bedeckt ist, - zur Sicherung der Ladung befinden sich am Boden des hinteren Ladebereichs vier abstehende Ösen aus unedlem Metall, - die hinteren Sicherheitsgurte sind nicht vorhanden, die Befestigungsvorrichtungen sind jedoch noch verbaut und lediglich mit einer Abdeckung aus Kunststoff verblendet, - die Verankerungspunkte der hinteren Sitzreihe sind ebenfalls noch verbaut und nur aufgrund der nachträglich eingesetzten Abdeckplatte nicht zugänglich, - eine Einreihung in die Position 8704 als Fahrzeuge für den Transport von Waren ist ausgeschlossen, da das Fahrzeug seinen objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und seinem allgemeinen Aussehen nach hauptsächlich für die Beförderung von Personen bestimmt ist (Vorhandensein von fünf Fenstern, Seiten- und Dachpolsterung, Teppich). Die für die Zwecke des Warentransports vorgenommenen Veränderungen (Ausbau der Rücksitze, Einbau der Abgrenzung) sind nicht dauerhaft und können leicht rückgängig gemacht werden. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes Fahrzeug mit Hubkolbenverbrennungs- motor mit Fremdzündung (Benzinmotor), mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 3 000 cm³, gebraucht"
- **DE18942/14-1** (DE): Personenkraftwagen, (SUZUKI GRAND VITARA 2,0 L VAN; FIN: JSAJTD54V00209727), Foto siehe Anlage, - in Form eines "van-"artigen Geländewagens (sog. Kompakt-SUV - Sport-Geländewagen/Sport Utility Vehicle), laut Antragsangaben und Fahrzeugpapieren mit folgender Ausstattung: - mit einem Benzinmotor mit einer Leistung von 103 kW (ca. 140 PS), - mit einem Hubraum von 1995 cm³, - mit einer Nutzlast von ca. 620 kg, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2075 kg, - gebraucht, - mit Vierradantrieb, - mit manuellem Schaltgetriebe, - mit Einzelradaufhängung, - mit Rädern mit Alufelgen, - mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca. 175 km/h, - mit einem einzigen umschlossenen Innenraum sowohl für die Beförderung von Personen, als auch für den Transport von Waren, - der Fahrgastraum verfügt über eine Reihe mit Sitzen (einschließlich Fahrersitz), - mit Fensterscheiben in allen fünf Türen (am Heck mit seitlich angeschlagener Tür), - die hinteren Seitentüren verfügen über eingebaute Lautsprecher, - vorne mit und hinten ohne Mechanismus zum Heben und Senken der seitlichen Fensterscheiben, - mit einheitlicher Innenausstattung (die Seitenverkleidungen sowie der Fahrzeughimmel sind unverändert und entsprechen nach wie vor der serienmäßigen Ausstattung), - zur Abgrenzung des Ladebereichs vom Fahrgastraum mit einer direkt hinter der vorderen Sitzreihe eingebauten (mit dem Fahrzeug punktuell vernieteten), bis etwa zur Mitte der Sitze reichenden Stahlblechkonstruktion; zum Schutz des Fahrers ist hinter dem Fahrersitz auf diese Konstruktion ein aus Metallrohren gefertigter und mit Plexiglas versehener Bügel aufgesetzt, der am oberen Ende mit dem Fahrzeugdach mit Nieten gesichert wurde, - auf dem Boden des Ladebereichs befindet sich eine mit dem Fahrzeug punktuell vernietete Abdeckplatte aus Stahlblech, die auf der Oberseite mit einem Spinnstoffteppich bedeckt ist, - zur Sicherung der Ladung befinden sich am Boden des hinteren Ladebereichs vier abstehende Ösen aus unedlem Metall, - die hinteren Sicherheitsgurte sind nicht vorhanden, die Befestigungsvorrichtungen sind jedoch noch verbaut und lediglich mit einer Abdeckung aus Kunststoff verblendet, - die Verankerungspunkte der hinteren Sitzreihe sind ebenfalls noch verbaut und nur aufgrund der nachträglich eingesetzten Abdeckplatte nicht zugänglich, - eine Einreihung in die Position 8704 als Fahrzeuge für den Transport von Waren ist ausgeschlossen, da das Fahrzeug seinen objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und seinem allgemeinen Aussehen nach hauptsächlich für die Beförderung von Personen bestimmt ist (Vorhandensein von fünf Fenstern, Seiten- und Dachpolsterung, Teppich). Die für die Zwecke des Warentransports vorgenommenen Veränderungen (Ausbau der Rücksitze, Einbau der Abgrenzung) sind nicht dauerhaft und können leicht rückgängig gemacht werden. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes Fahrzeug mit Hubkolbenverbrennungs- motor mit Fremdzündung (Benzinmotor), mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 3 000 cm³, gebraucht"
- **DE20349/14-1** (DE): Personenkraftwagen, (SUZUKI GRAND VITARA 2,4 L A/T VAN; FIN: JSAJTDA4V00140236), Foto siehe Anlage, - in Form eines "van-"artigen Geländewagens (sog. Kompakt-SUV - Sport-Geländewagen/Sport Utility Vehicle), laut Antragsangaben und Fahrzeugpapieren mit folgender Ausstattung: - mit einem Benzinmotor mit einer Leistung von 124 kW (ca. 169 PS), - mit einem Hubraum von 2393 cm³, - mit einer Nutzlast von ca. 545 kg, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2100 kg, - gebraucht, - mit Vierradantrieb, - mit Automatikgetriebe, - mit Einzelradaufhängung, - mit Rädern mit Alufelgen, - mit Anhängerkupplung, - mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca. 175 km/h, - mit einem einzigen umschlossenen Innenraum sowohl für die Beförderung von Personen, als auch für den Transport von Waren, - der Fahrgastraum verfügt über eine Reihe mit Sitzen (einschließlich Fahrersitz), - mit Fensterscheiben in allen fünf Türen (am Heck mit seitlich angeschlagener Tür), - die hinteren Seitentüren verfügen über eingebaute Lautsprecher, - vorne mit und hinten ohne Mechanismus zum Heben und Senken der seitlichen Fensterscheiben, - mit einheitlicher Innenausstattung (die Seitenverkleidungen sowie der Fahrzeughimmel sind unverändert und entsprechen nach wie vor der serienmäßigen Ausstattung), - zur Abgrenzung des Ladebereichs vom Fahrgastraum mit einer direkt hinter der vorderen Sitzreihe eingebauten (mit dem Fahrzeug punktuell vernieteten), bis etwa zur Mitte der Sitze reichenden Stahlblechkonstruktion; zum Schutz des Fahrers ist hinter dem Fahrersitz auf diese Konstruktion ein aus Metallrohren gefertigter und mit Plexiglas versehener Bügel aufgesetzt, der am oberen Ende mit dem Fahrzeugdach mit Nieten gesichert wurde, - auf dem Boden des Ladebereichs befindet sich eine mit dem Fahrzeug punktuell vernietete Abdeckplatte aus Stahlblech, die auf der Oberseite mit einem Spinnstoffteppich bedeckt ist, - zur Sicherung der Ladung befinden sich am Boden des hinteren Ladebereichs vier abstehende Ösen aus unedlem Metall, - die hinteren Sicherheitsgurte sind nicht vorhanden, die Befestigungsvorrichtungen sind jedoch noch verbaut und lediglich mit einer Abdeckung aus Kunststoff verblendet, - die Verankerungspunkte der hinteren Sitzreihe sind ebenfalls noch verbaut und nur aufgrund der nachträglich eingesetzten Abdeckplatte nicht zugänglich, - eine Einreihung in die Position 8704 als Fahrzeuge für den Transport von Waren ist ausgeschlossen, da das Fahrzeug seinen objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und seinem allgemeinen Aussehen nach hauptsächlich für die Beförderung von Personen bestimmt ist (Vorhandensein von fünf Fenstern, Seiten- und Dachpolsterung, Teppich). Die für die Zwecke des Warentransports vorgenommenen Veränderungen (Ausbau der Rücksitze, Einbau der Abgrenzung) sind nicht dauerhaft und können leicht rückgängig gemacht werden. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes Fahrzeug mit Hubkolbenverbrennungs- motor mit Fremdzündung (Benzinmotor), mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 3 000 cm³, gebraucht"
- **DE23283/14-1** (DE): Personenkraftwagen, (SUZUKI GRAND VITARA 2,0 L VAN; FIN: JSAJTD54V00215985), Foto siehe Anlage, - in Form eines "van-"artigen Geländewagens (sog. Kompakt-SUV - Sport-Geländewagen/Sport Utility Vehicle), laut Antragsangaben und Fahrzeugpapieren mit folgender Ausstattung: - mit einem Benzinmotor mit einer Leistung von 103 kW (ca. 140 PS), - mit einem Hubraum von 1995 cm³, - mit einer Nutzlast von ca. 620 kg, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2075 kg, - gebraucht, - mit Vierradantrieb, - mit manuellem Schaltgetriebe, - mit Einzelradaufhängung, - mit Rädern mit Alufelgen, - mit Anhängerkupplung, - mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca. 175 km/h, - mit einem einzigen umschlossenen Innenraum sowohl für die Beförderung von Personen, als auch für den Transport von Waren, - der Fahrgastraum verfügt über eine Reihe mit Sitzen (einschließlich Fahrersitz), - mit Fensterscheiben in allen fünf Türen (am Heck mit seitlich angeschlagener Tür), - die hinteren Seitentüren verfügen über eingebaute Lautsprecher, - vorne mit und hinten ohne Mechanismus zum Heben und Senken der seitlichen Fensterscheiben, - mit einheitlicher Innenausstattung (die Seitenverkleidungen sowie der Fahrzeughimmel sind unverändert und entsprechen nach wie vor der serienmäßigen Ausstattung), - zur Abgrenzung des Ladebereichs vom Fahrgastraum mit einer direkt hinter der vorderen Sitzreihe eingebauten (mit dem Fahrzeug punktuell vernieteten), bis etwa zur Mitte der Sitze reichenden Stahlblechkonstruktion; zum Schutz des Fahrers ist hinter dem Fahrersitz auf diese Konstruktion ein aus Metallrohren gefertigter und mit Plexiglas versehener Bügel aufgesetzt, der am oberen Ende mit dem Fahrzeugdach mit Nieten gesichert wurde, - auf dem Boden des Ladebereichs befindet sich eine mit dem Fahrzeug punktuell vernietete Abdeckplatte aus Stahlblech, die auf der Oberseite mit einem Spinnstoffteppich bedeckt ist, - zur Sicherung der Ladung befinden sich am Boden des hinteren Ladebereichs vier abstehende Ösen aus unedlem Metall, - die hinteren Sicherheitsgurte sind nicht vorhanden, die Befestigungsvorrichtungen sind jedoch noch verbaut und lediglich mit einer Abdeckung aus Kunststoff verblendet, - die Verankerungspunkte der hinteren Sitzreihe sind ebenfalls noch verbaut und nur aufgrund der nachträglich eingesetzten Abdeckplatte nicht zugänglich, - eine Einreihung in die Position 8704 als Fahrzeuge für den Transport von Waren ist ausgeschlossen, da das Fahrzeug seinen objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und seinem allgemeinen Aussehen nach hauptsächlich für die Beförderung von Personen bestimmt ist (Vorhandensein von fünf Fenstern, Seiten- und Dachpolsterung, Teppich). Die für die Zwecke des Warentransports vorgenommenen Veränderungen (Ausbau der Rücksitze, Einbau der Abgrenzung) sind nicht dauerhaft und können leicht rückgängig gemacht werden. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes Fahrzeug mit Hubkolbenverbrennungs- motor mit Fremdzündung (Benzinmotor), mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 3 000 cm³, gebraucht"
- **DE4131/15-1** (DE): Personenkraftwagen, (SUZUKI GRAND VITARA 2,0 L VAN; FIN: JSAJTD54V00112490), Foto siehe Anlage, - in Form eines "van-"artigen Geländewagens (sog. Kompakt-SUV - Sport-Geländewagen/Sport Utility Vehicle), laut Antragsangaben und Fahrzeugpapieren mit folgender Ausstattung: - mit einem Benzinmotor mit einer Leistung von 103 kW (ca. 140 PS), - mit einem Hubraum von 1995 cm³, - mit einer Nutzlast von ca. 620 kg, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2075 kg, - gebraucht, - mit Vierradantrieb, - mit manuellem Schaltgetriebe, - mit Einzelradaufhängung, - mit Rädern mit Alufelgen, - mit Anhängerkupplung, - mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca. 175 km/h, - mit einem einzigen umschlossenen Innenraum sowohl für die Beförderung von Personen, als auch für den Transport von Waren, - der Fahrgastraum verfügt über eine Reihe mit Sitzen (einschließlich Fahrersitz), - mit Fensterscheiben in allen fünf Türen (am Heck mit seitlich angeschlagener Tür), - die hinteren Seitentüren verfügen über eingebaute Lautsprecher, - vorne mit und hinten ohne Mechanismus zum Heben und Senken der seitlichen Fensterscheiben, - mit einheitlicher Innenausstattung (die Seitenverkleidungen sowie der Fahrzeughimmel sind unverändert und entsprechen nach wie vor der serienmäßigen Ausstattung), - zur Abgrenzung des Ladebereichs vom Fahrgastraum mit einer direkt hinter der vorderen Sitzreihe eingebauten (mit dem Fahrzeug punktuell vernieteten), bis etwa zur Mitte der Sitze reichenden Stahlblechkonstruktion; zum Schutz des Fahrers ist hinter dem Fahrersitz auf diese Konstruktion ein aus Metallrohren gefertigter und mit Plexiglas versehener Bügel aufgesetzt, der am oberen Ende mit dem Fahrzeugdach mit Nieten gesichert wurde, - auf dem Boden des Ladebereichs befindet sich eine mit dem Fahrzeug punktuell vernietete Abdeckplatte aus Stahlblech, die auf der Oberseite mit einem Spinnstoffteppich bedeckt ist, - zur Sicherung der Ladung befinden sich am Boden des hinteren Ladebereichs vier abstehende Ösen aus unedlem Metall, - die hinteren Sicherheitsgurte sind nicht vorhanden, die Befestigungsvorrichtungen sind jedoch noch verbaut und lediglich mit einer Abdeckung aus Kunststoff verblendet, - die Verankerungspunkte der hinteren Sitzreihe sind ebenfalls noch verbaut und nur aufgrund der nachträglich eingesetzten Abdeckplatte nicht zugänglich, - eine Einreihung in die Position 8704 als Fahrzeuge für den Transport von Waren ist ausgeschlossen, da das Fahrzeug seinen objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und seinem allgemeinen Aussehen nach hauptsächlich für die Beförderung von Personen bestimmt ist (Vorhandensein von fünf Fenstern, Seiten- und Dachpolsterung, Teppich). Die für die Zwecke des Warentransports vorgenommenen Veränderungen (Ausbau der Rücksitze, Einbau der Abgrenzung) sind nicht dauerhaft und können leicht rückgängig gemacht werden. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes Fahrzeug mit Hubkolbenverbrennungs- motor mit Fremdzündung (Benzinmotor), mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 3 000 cm³, gebraucht"
- **DE18943/14-1** (DE): Personenkraftwagen, (SUZUKI GRAND VITARA 2,0 L VAN; FIN: JSAJTD54V00123980), Foto siehe Anlage, - in Form eines "van-"artigen Geländewagens (sog. Kompakt-SUV - Sport-Geländewagen/Sport Utility Vehicle), laut Antragsangaben und Fahrzeugpapieren mit folgender Ausstattung: - mit einem Benzinmotor mit einer Leistung von 103 kW (ca. 140 PS), - mit einem Hubraum von 1995 cm³, - mit einer Nutzlast von ca. 620 kg, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2075 kg, - gebraucht, - mit Vierradantrieb, - mit manuellem Schaltgetriebe, - mit Einzelradaufhängung, - mit Rädern mit Alufelgen, - mit Anhängerkupplung, - mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca. 175 km/h, - mit einem einzigen umschlossenen Innenraum sowohl für die Beförderung von Personen, als auch für den Transport von Waren, - der Fahrgastraum verfügt über eine Reihe mit Sitzen (einschließlich Fahrersitz), - mit Fensterscheiben in allen fünf Türen (am Heck mit seitlich angeschlagener Tür), - die hinteren Seitentüren verfügen über eingebaute Lautsprecher, - vorne mit und hinten ohne Mechanismus zum Heben und Senken der seitlichen Fensterscheiben, - mit einheitlicher Innenausstattung (die Seitenverkleidungen sowie der Fahrzeughimmel sind unverändert und entsprechen nach wie vor der serienmäßigen Ausstattung), - zur Abgrenzung des Ladebereichs vom Fahrgastraum mit einer direkt hinter der vorderen Sitzreihe eingebauten (mit dem Fahrzeug punktuell vernieteten), bis etwa zur Mitte der Sitze reichenden Stahlblechkonstruktion; zum Schutz des Fahrers ist hinter dem Fahrersitz auf diese Konstruktion ein aus Metallrohren gefertigter und mit Plexiglas versehener Bügel aufgesetzt, der am oberen Ende mit dem Fahrzeugdach mit Nieten gesichert wurde, - auf dem Boden des Ladebereichs befindet sich eine mit dem Fahrzeug punktuell vernietete Abdeckplatte aus Stahlblech, die auf der Oberseite mit einem Spinnstoffteppich bedeckt ist, - zur Sicherung der Ladung befinden sich am Boden des hinteren Ladebereichs vier abstehende Ösen aus unedlem Metall, - die hinteren Sicherheitsgurte sind nicht vorhanden, die Befestigungsvorrichtungen sind jedoch noch verbaut und lediglich mit einer Abdeckung aus Kunststoff verblendet, - die Verankerungspunkte der hinteren Sitzreihe sind ebenfalls noch verbaut und nur aufgrund der nachträglich eingesetzten Abdeckplatte nicht zugänglich, - eine Einreihung in die Position 8704 als Fahrzeuge für den Transport von Waren ist ausgeschlossen, da das Fahrzeug seinen objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und seinem allgemeinen Aussehen nach hauptsächlich für die Beförderung von Personen bestimmt ist (Vorhandensein von fünf Fenstern, Seiten- und Dachpolsterung, Teppich). Die für die Zwecke des Warentransports vorgenommenen Veränderungen (Ausbau der Rücksitze, Einbau der Abgrenzung) sind nicht dauerhaft und können leicht rückgängig gemacht werden. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes Fahrzeug mit Hubkolbenverbrennungs- motor mit Fremdzündung (Benzinmotor), mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 3 000 cm³, gebraucht"

## Notes that govern this classification

### Pos. 8703

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zu Position 8703 nach dem Verhältnis der zur Verfügung stehenden Ladefläche zum vorhandenen Radstand des Fahrzeugs. Einreihung als Personenkraftwagen (PKW) (Pos. 8703) A) Fahrzeug mit offener Ladefläche: Beträgt die Ladefläche bis zu 50% des Radstandes überwiegt der Charakter der Personenbeförderung und das KFZ ist in die Position 8703 einzureihen. B) Fahrzeug mit abgedeckter Ladefläche: Ebenfalls als PKW sind Pick-up's einzureihen, die über eine fest montierte, von hinten aufklappbare Abdeckung bzw. Klappe verfügen, sofern die Laderaumhöhe lediglich rd. 50 cm beträgt. In diesem Fall liegt keine gewöhnliche Ladefläche vor, sondern der Laderaum ist mit einem normalen Kofferraum vergleichbar ist. Einreihung als LKW (Pos. …

### Pos. 8703

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS), Position 8703, Ziffer 2 c, beschrieben sind. Da die oben in Klammern aufgeführten Ausstattungsmerkmale aus den Erläuterungen zum Harmonisierten System keine abschließende Liste darstellen, entsprechen die betreffenden Fahrzeuge der Definition von „Campingkraftwagen/Wohnmobile“ gemäß den HS-Erläuterungen. Fahrzeuge, die lediglich über Schlafmöglichkeiten verfügen, gelten nicht als „Wohnmobile“ im Sinne der KN-Codes 8703 32 11 und 8703 33 11 (vgl. HS-Erläuterungen zu Position 8703, Ziffer 2 c. Sie sind daher unter den KN-Codes 8703 32 19 bzw. 8703 33 19 „andere“ einzureihen. 1) (weniger als 50 % des Achsabstandes.)

### Pos. 8703

Zu Unterposition 8703 23: 2. Geländefahrzeuge mit einer Bodenfreiheit von mindestens 22 cm, Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von 2 960 cm3, zwei Türen, einer Hecktür, zwei Vorderschalensitzen und zwei klappbaren Hintersitzen. Das Fahrzeug kann einschließlich Fahrer fünf Personen befördern und hat hinter dem Passagierabteil Raum für den Transport von Gütern. Die Innenausstattung ist ähnlich wie in Personenkraftwagen. Das Fahrzeug hat auf jeder Seite drei Seitenfenster und ein Heckfenster. 3. Zweiradangetriebenes Kraftfahrzeug mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung mit einem Hubraum von 1 800 cm3. Das Fahrzeug hat zwei Türen, zwei Vordersitze, eine nicht zusammenklappbare Rücksitzbank für drei Personen im Fahrgastbereich (Doppelkabine) und einen gut ausgestatteten Innenraum (z.B. gepolsterte Sitze, dekorative Seitenverkleidungen). …

### Pos. 8703

Zu Position 8703 gehören auch leichte Dreiradkraftfahrzeuge einfacher Bauart, wie z. B. solche mit einem Kraftradmotor und Kraftradrädern, die sich durch ihre mechanische Einrichtung (eine Kraftwagenlenkvorrichtung) als Kraftwagen kennzeichnen (siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 8703, zweiter Absatz). Da das Fahrzeug mit einer Kraftwagenlenkvorrichtung ein Merkmal von Kraftwagen der Position 8703 aufweist, ist eine Einreihung in Position 8711 ausgeschlossen. Das Fahrzeug ist daher als ein neues, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmtes Kraftfahrzeug in den KN-Code 8703 21 10 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1034/2014 der Kommission vom 25. September 2014 (ABl. EU Nr. …

## Subdivisions of this code

- 8703.23.90.00.0 gebraucht

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 8703.23.90 cover?

Code 8703.23.90 covers Used. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 8703.23.90?

The third-country duty rate for 8703.23.90 is 10 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 8703.23.90?

The first six digits form the HS code: 870323. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 8703.23.90 have?

8703.23.90 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 8703.23.90 sit in the tariff?

8703.23.90 sits in this hierarchy: 87 VEHICLES OTHER THAN RAILWAY OR TRAMWAY ROLLING STOCK, AND PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 8703 Motor cars and other motor vehicles principally designed for the transport of persons (other than those of heading 8702), including station wagons and racing cars > 870323 Of a cylinder capacity exceeding 1 500 cm$3 but not exceeding 3 000 cm$3. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 8703.23.90?

Yes. The EBTI database holds decisions on 8703.23.90, for example DE859/15-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Is 8703.23.90 a dual-use item?

The customs code alone does not decide that. An indicative correlation links 8703.23.90 to 9A991b. Whether your item is listed depends on its technical parameters and has to be checked against the wording of the control list.

### Does customs tariff code 8703.23.90 change?

8703.23.90 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/87032390.
