# Customs tariff code 8714.20.00: Of carriages for disabled persons

> Customs tariff code 8714.20.00 covers Of carriages for disabled persons. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/87142000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 8714.20.00
- Third-country duty: 0 %
- Declarable: no

## Where this code sits in the tariff

- 87 VEHICLES OTHER THAN RAILWAY OR TRAMWAY ROLLING STOCK, AND PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
  - 8714 Parts and accessories of vehicles of headings 8711 to 8713
    - 8714.20 Of carriages for disabled persons
      - 8714.20.00 Of carriages for disabled persons

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI34237/26-1** (DE): Aluminiumfelgenhälfte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - Vorderseite eines zweiteiligen Rades eines Elektro-Rollstuhls, - - aus Aluminium gefertigt, - - mit einem Außendurchmesser von ca. 224 mm, einem Innendurchmesser von ca. 201 mm und einem Achsdurchmesser von ca. 65 mm, - - mit 5-Speichendesign mit fünf Bohrungen und einer runden Aussparung in der Mitte, - - mit fünf hinteren Bohrungen zum Verbinden der Vorder- und Rückseite (nicht Bestandteil der vZTA) des Rades, - nach Zusammenbau mit der Radrückseite aufgrund von Material, Größe, Gewicht und spezieller Bauart nur zur Montage an Elektro-Rollstühlen geeignet. "Teil für Fahrzeuge der Position 8713, für Rollstühle"
- **DEBTI33478/26-1** (DE): L-Rohr für Therapietisch an einem Rollstuhl, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - spezifisch gefertigtes L-förmiges Hohlerzeugnis aus Stahl, - - mit einem Schenkel mit rundem Querschnitt mit einem Durchmesser von ca. 22 mm und einer Länge von ca. 148 mm, - - mit einem Schenkel mit quadratischem Querschnitt und einer Hülse mit Innengewinde mit einem Durchmesser von ca. 20 mm und einer Länge von ca. 150 mm, - wird an einem Kindersitz für Behinderte montiert, - dient als Befestigungsvorrichtung für einen eventuell anzubringenden sog. Therapietisch an einem Rollstuhl, - insbesondere aufgrund der Form erkennbares Zubehör zur hauptsächlichen Verwendung an Rollstühlen für Behinderte, somit keine Ware der Position 7326. "Zubehör für Rollstühle der Position 8713 (L-Rohr)"
- **DEBTI2366/26-1** (DE): Kälteschutz, sog. Kälteschutz/Kleiderschutz, Fotos siehe Anlage, - in Form eines rollstuhlspezifisch gefertigten, leicht gebogenen, plattenartigen Erzeugnisses, - laut Antrag: - - aus einem sog. EVA-Schaum, der mit einem sog. Jersey-Stoff aus synthetischen Chemiefasern überzogen ist, - - mit den Abmessungen von ca. 31 , 5 cm x 17 cm, - - speziell für die rechte Seite des Rollstuhlsitzes konzipiert, - - dient insbesondere dem Schutz vor Kälte, Wind, Zugluft sowie vor Verschmutzung, - wird mittels einer integrierten passgenaue Klebefläche seitlich im Bereich des Sitzes, am Rahmen eines Rollstuhls befestigt, - erweitert die Einsatzmöglichkeiten des Rollstuhls auch bei niedrigen Temperaturen bzw. schlechten Wetterbedingungen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Rollstühle des Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör (Kälteschutz) für Rollstühle der Position 8713"
- **DEBTI34255/25-1** (DE): Beinschale, Foto siehe Anlage, - ergonomisch geformte (gewölbt) Beinschale, - - im vorderen Bereich leicht nach unten abgebogen, - - mit einer Länge von ca. 285 mm und einer Breite von ca. 179 mm, - - mit einer Tiefe der Wölbung von ca. 37 , 3 mm, - - aus Kunststoff (Polyurethanschaum) gefertigt, - - mittig mit einer Gewindebohrung (M16) zur Befestigung an einem beweglichen Rahmenteil des Rollstuhls (aufklappbar bis ca. 90°) versehen, - dient zum Halten des Beins in unterschiedlichen Positionen, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung an Rollstühlen für behinderte Menschen bestimmt. "Teil für Rollstühle der Position 8713 (Beinschale)"
- **DEBTI34246/25-1** (DE): Armauflagen, Foto / technische Zeichnungen siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigte Armauflagen, - in den Abmessungen: Länge ca. 362 mm, Breite ca. 48 mm, Höhe ca. 25 mm, - mit einer Polsterung aus Polyurethanschaum (Kunststoff), - aufgebracht auf einer Sperrholzplatte (Länge ca. 335 mm, Breite ca. 40 mm, Stärke/Dicke ca. 8 mm) zur Stabilisierung der Armauflage, - jeweils mit zwei Einschlagmuttern mit M5-Gewinde im Abstand von ca. 240 mm bzw. ca. 225 mm zum Anbringen am Rollstuhlrahmen versehen, - dienen dem Fahrer zur Ablage seiner Unterarme, - stellen sich insbesondere aufgrund der Form und den Abmessungen als erkennbare Teile zur hauptsächlichen Verwendung an einem Rollstuhl für Behinderte dar. "Teile für Rollstühle der Position 8713 (Armauflagen)"
- **DEBTI2786/26-1** (DE): Pelottenscharnier für Seitenpelotte, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis, - aus Aluminium, schwarz eloxiert (laut Antrag), - rechteckig geformt, mit einer rechten sowie einer linken Seite und einem rohrartigen geformten Gelenk in der Mitte, - an einem Ende mit vier Lochungen versehen, auf der anderen Seite, an der Schmalseite mit zwei Lochungen versehen, - laut technischer Zeichnung: - - mit einer Breite von 45 mm sowie einer Länge von 82 mm, - - mit einer Winkelmöglichkeit von 90 Grad, - wird an diversen Kinder-Rollstühlen angebracht und ermöglicht eine bewegliche Befestigung einer Seitenpelotte, die zur Fixierung/Halt des Fahrers dient, - insbesondere aufgrund der Form und der Lochungen erkennbares Zubehör zur hauptsächlichen Verwendung an Rollstühlen für Behinderte. "Zubehör (Pelottenscharnier) für Fahrzeuge der Position 8713, für Rollstühle für Behinderte".
- **DEBTI7964/26-1** (DE): Abduktionskeile, Foto siehe Anlage, - in Form von spezifisch gefertigten, im oberen Bereich abgerundeten Abduktionskeilen, - laut Antrag: - - aus Kunststoffschaum (Polyurethan), - - mit einem innen liegenden Holzeinleger, - - unten jeweils mit fünf Bohrungen versehen, - - mit einer Länge von ca. 93 mm bzw. 113 mm bzw. 128 mm, einer Breite von ca. 66 mm x 82 mm x 91 mm und einer Höhe von ca. 90 mm x 100 mm x 100 mm, - werden mittels eines Haltesystems am Rollstuhlrahmen befestigt, - dienen der Stabilisierung von Personen und ermöglichen dadurch eine bessere Verwendung des Rollstuhls, - stellen sich insbesondere aufgrund der Form und Abmessungen als erkennbares Zubehör zur hauptsächlichen Verwendung an Rollstühlen für Behinderte dar. "Zubehör für Rollstühle der Position 8713 (Abduktionskeile)"
- **DEBTI39739/25-1** (DE): Feststellbremse (links/rechts), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - speziell geformte Hebelvorrichtung zur Befestigung am Rahmen eines Rollstuhls, - - bestehend aus: - - - einem ca. 140 mm langen Stahlhebel, versehen mit zwei Bohrungen (Durchmesser: 5 mm) und einem Griffüberzug, - - - einem ca. 53 mm breiten sog. Bremsbolzen aus Stahl (geriffelt), - - mittels diverser Schrauben, Nieten und Verbindungsstücken miteinander verbunden, - durch Betätigen des Hebels legt sich der sog. Bremsbolzen an den Reifen und ermöglicht dadurch eine dauerhafte Blockierung des Rollstuhlrades, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung an Rollstühlen für (geh-)behinderte Menschen bestimmt. "Teil für Rollstühle der Position 8713 (Feststellbremse)"

## Notes that govern this classification

### Pos. 8714

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teile und Zubehör von der für Krafträder (einschließlich Mopeds), Fahrräder mit Hilfsmotor, Beiwagen, Fahrräder ohne Motor, Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte verwendeten Art, vorausgesetzt, dass die Teile und das Zubehör beide nachfolgenden Bedingungen erfüllen: 1. Sie müssen ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die vorgenannten Fahrzeuge bestimmt sein. 2. Sie dürfen nicht durch die Anmerkungen zu Abschnitt XVII ausgenommen sein (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Abschnitt XVII, Allgemeines). Zu den Teilen und dem Zubehör dieser Position gehören: 1) Karosserien (Aufbauten) und Teile davon, für Lastendreiräder, Beiwagen, Rollstühle oder andere Fahrzeuge für Behinderte (Verdecke, Türen, Böden usw.). 2) Fahrgestelle und Rahmen sowie Teile davon. …

### Pos. 8714

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …

### Pos. 8714

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …

### Kapitel 87

1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …

## Subdivisions of this code

- 8714.20.00.00.0 für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 8714.20.00 cover?

Code 8714.20.00 covers Of carriages for disabled persons. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 8714.20.00?

The third-country duty rate for 8714.20.00 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 8714.20.00?

The first six digits form the HS code: 871420. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 8714.20.00 have?

8714.20.00 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 8714.20.00 sit in the tariff?

8714.20.00 sits in this hierarchy: 87 VEHICLES OTHER THAN RAILWAY OR TRAMWAY ROLLING STOCK, AND PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 8714 Parts and accessories of vehicles of headings 8711 to 8713 > 871420 Of carriages for disabled persons. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 8714.20.00?

Yes. The EBTI database holds decisions on 8714.20.00, for example DEBTI34237/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 8714.20.00 change?

8714.20.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/87142000.
