# Customs tariff code 8716.39.50.00.0: Other, andere, neu, andere

> Customs tariff code 8716.39.50.00.0 covers Other, andere, neu, andere. The third-country duty rate is 2.7 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/87163950000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 8716.39.50.00.0
- Third-country duty: 2.7 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 87 VEHICLES OTHER THAN RAILWAY OR TRAMWAY ROLLING STOCK, AND PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
  - 8716 Trailers and semi-trailers; other vehicles, not mechanically propelled; parts thereof
    - 8716.39 Other
      - 8716.39.50 Other
        - 8716.39.50.00.0 Other, andere, neu, andere

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 2.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |

## Compliance regimes

- Dual-use (indicative correlation only, not a classification): 9A991a

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI5365/23-1** (DE): Anhänger, Foto siehe Anlage, - mit einem Gestell aus unedlem Metall, - mit spezifischen Halterungen für ein abnehmbares Schneidwerk eines Mähdreschers (nicht Gegenstand der vZTA), - mit den Abmessungen (L x B x H) von: ca. 16,6 m x 2,5 m x 1,4 m, - zweiachsig, mit vier Rädern, - an der Deichsel mit einem Stützrad, - mit einer universellen Anhängevorrichtung, - neu, - kann an Fahrzeuge sowie an Mähdrescher (nicht Gegenstand der vZTA) angekuppelt werden, - dient zur Beförderung eines Schneidwerks beim Straßentransport, "Anhänger, anderer Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, kein Sattelanhänger"
- **DE23300/14-1** (DE): Anhänger, sog. Transportwagen für Schneidwerk, Foto siehe Anlage, laut ergänzenden Angaben: - mit einem Gestell aus unedlem Metall (Stahl), - mit spezifischer Aufnahmevorrichtung (Aufbau) für ein abnehmbares Schneidwerk eines Mähdreschers (nicht Gegenstand der verbindlichen Zolltarifauskunft), - mit einer Länge (je nach Breite des zu befördernden Schneidwerks) von ca. 5400 bis 7200 mm, - einachsig, mit zwei luftbereiften Rädern, - an der Deichsel mit einem höhenverstellbaren Stützrad, - mit einer universellen Anhängevorrichtung, - neu, - kann an Fahrzeuge aller Art sowie an Mähdrescher (alle nicht Gegenstand der verbindlichen Zolltarifauskunft) angekuppelt werden, - dient zur Beförderung des Schneidwerks beim Straßentransport, - keine Ware der Position 8433, da der Anhänger als Ware des Abschnitts XVII aus dem Abschnitt XVI ausgenommen ist. "Anhänger (Fahrzeuganhänger), anderer Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, kein Sattelanhänger, neu"
- **DE4710/14-1** (DE): Andere Anhänger zum Befördern von Gütern, sog. "Fahrwerk", Foto siehe Anlage, in Form eines zweiachsigen Fahrwerks: - - mit den Abmessungen von ca. 640 mm x 566 mm x 115 mm, - - beide Achsen befinden sich in einer stabilen Stahl-/Schweißkonstruktion und nehmen jeweils 4 Rollen auf; mit Handgriffen, - - die Achsen sind seitlich mit zwei Streben sowie mittig mit einer Tragplatte (Abmessung ca. 400 mm x 220 mm) mit rutschhemmender Gummiauflage verbunden, - - mit einer Zug- bzw. Schleppstange mit Handgriff und Anhängeöse (Kupplung) - dient dem Transport von Gütern mit einem Gesamtgewicht von bis zu 12.000 kg, - zum Anhängen an ein Zugfahrzeug bestimmt, somit keine Ware der Unterposition 8716 8000, - das Fahrzeug verfügt über keine Hebevorrichtung und wird somit nicht von der Position 8427 erfasst. "Anhänger (Fahrwerk), anderer Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, kein Sattelanhänger"
- **DE4711/14-1** (DE): Andere Anhänger zum Befördern von Gütern, sog. "Fahrwerk", Foto siehe Anlage, in Form eines zweiachsigen Fahrwerks: - - mit den Abmessungen von ca. 640 mm x 534 mm x 115 mm, - - beide Achsen befinden sich in einer stabilen Stahl-/Schweißkonstruktion und nehmen jeweils 4 Rollen auf; mit Handgriffen, - - die Achsen sind seitlich mit zwei Streben sowie mittig mit einer Tragplatte (Abmessung ca. 400 mm x 220 mm) mit rutschhemmender Gummiauflage verbunden, - - mit einer Zug- bzw. Schleppstange mit Handgriff und Anhängeöse (Kupplung) - dient dem Transport von Gütern mit einem Gesamtgewicht von bis zu 6.000 kg, - zum Anhängen an ein Zugfahrzeug bestimmt, somit keine Ware der Unterposition 8716 8000, - das Fahrzeug verfügt über keine Hebevorrichtung und wird somit nicht von der Position 8427 erfasst. "Anhänger (Fahrwerk), anderer Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, kein Sattelanhänger"
- **DE16909/16-1** (DE): Anhänger für Rasentraktor, Art. 41484, Foto siehe Anlage, - kippbarer, einachsiger Anhänger, - mit abnehmbaren Seitenwänden mit einer Höhe von ca. 350 mm und abnehmbaren Gitteraufsatz mit einer Höhe von ca. 290 mm (insgesamt mit einer Höhe von 640 mm), - mit einer Kapazität von 300 kg, - mit zwei luftbereiften Rädern, - mit einer Anhängerdeichsel mit universeller Anhängevorrichtung, - kann an Fahrzeugen aller Art sowie an Rasentraktoren (nicht Gegenstand der verbindlichen Zolltarifauskunft) angekuppelt werden, - zum Transport von Rasenschnitt, Laub, Dünger oder Kompost geeignet. "Anderer Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, kein Sattelanhänger"
- **DE5336/13-1** (DE): Anhänger, sog. Routenzug-Anhänger "Portalanhänger", Foto siehe Anlage, - vierrädriges Fahrzeug bestehend aus: - - einer Bodenplatte und drei Zwischenboden, - - einer Metall-Gitterkonstruktion mit zwei Seitenwänden (links / rechts), die an der Bodenplatte befestigt und mit zwei Infotafeln ausgestattet sind, - - zwei Lenkrollen und zwei Bockrollen (Durchmesser 160 mm) mit Überfahrschutz (Fußschutz), - - einem unter der Bodenplatte befindlichen sog. Zentralfeststeller mit Fußhebel, - - einem an der linken Seitenwand befindlichen Zuggriff (Zugbügel) mit Handbremse, - - einer Deichsel, - - Sicherhheitskufen für die Gabelstaplerverladung, die laut Antrag ein seitliches Abkippen verhindern, - laut Antrag mit: - - einer Länge von 1210 mm, - - einem maximalen Zuggewicht von ca. 2000 kg, einer maximalen Zuladung von ca. 500 kg sowie einer maximalen Zuladung je Zwischenboden von ca. 100 kg, - dient im Wesentlichen der Beförderung von Waren unterschiedlichster Art und ist laut Antrag Bestandteil (Anhänger) eines sog. Routenzugs, der mit mehreren sog. Portalanhängern betrieben werden kann, - kann zusätzlich von Hand geschoben werden. "Neuer Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt (Routenzug-Anhänger)"
- **DE10206/12-1** (DE): Anhänger für Fahrrad, sog. Kombi-Fahrrad - Transportanhänger, Foto siehe Anlage, bestehend aus: - einem Stahlrohrgestell (Länge ca. 84 cm, Breite ca. 68 cm) zur Aufnahme einer herausnehmbaren Kunststoffwanne (Maximalabmessungen: Länge ca. 79 cm, Breite ca. 49 cm, Höhe ca. 32 cm), - zwei luftbereiften Speichenrädern mit einem Durchmesser von 41 cm (ca. 16 Zoll), - einer Deichsel (Länge ca. 99 cm) mit einstellbarer Anhängerkupplung, - mit einem Gewicht von ca. 12,5 kg, - mit einer Tragkraft von 50 kg, - mit einem beiliegenden, anschraubbaren Handgriff mit kleinen Griffen (Länge 65 mm, Durchmesser 18 mm) zum Einhängen und Rangieren des Anhängers, - dazu bestimmt, an einem Fahrrad angebracht zu werden. "Neuer Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt (Fahrradanhänger)"

## Notes that govern this classification

### Pos. 8716

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. Die Fahrzeuge dieser Position sind dazu gebaut, von anderen Fahrzeugen (Zugmaschinen, Kraftwagen, Kraftkarren, Krafträdern, Fahrrädern usw.) gezogen, mit der Hand gezogen oder geschoben, mit dem Fuß angeschoben oder von Tieren gezogen zu werden. …

### Pos. 8716

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 773/2011 der Kommission vom 2. August 2011 (ABL EU Nr. L 201/4) (RV L 773/11): Mit dem Fuß angetriebenes, zweirädriges Fahrzeug mit einem Gewicht von etwa 10 kg. Das Fahrzeug besteht aus: - einem Stahlrahmen mit verchromter Aluminiumgabel mit Federung, - einem höhenverstellbaren Lenker, - einer gelochten und mit Anti-Rutsch-Belag versehenen Trittfläche mit den Abmessungen 38 × 11 cm, - zwei Rädern mit folgenden Abmessungen: 26 Zoll (vorn) und 18 Zoll (hinten), - Handbremsen für Hinter- und Vorderrad und - einem Klappständer. Das Fahrzeug verfügt über keinen Sattel, keine Pedale und kein Tretlager. Die maximale Höhe des Lenkers beträgt 97 cm. …

### Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Dezember 2010 – C-273/09: Rechtlicher Rahmen Position 8716 der KN lautet: „8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon: … 8716 80 00 – andere Fahrzeuge“. In den HS-Erläuterungen zu der genannten Position 8716 heißt es: „Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. …

### Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 8716.39.50.00.0 cover?

Code 8716.39.50.00.0 covers Other, andere, neu, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 8716.39.50.00.0?

The third-country duty rate for 8716.39.50.00.0 is 2.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 8716.39.50.00.0?

The first six digits form the HS code: 871639. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 8716.39.50.00.0 have?

8716.39.50.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 8716.39.50.00.0 sit in the tariff?

8716.39.50.00.0 sits in this hierarchy: 87 VEHICLES OTHER THAN RAILWAY OR TRAMWAY ROLLING STOCK, AND PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 8716 Trailers and semi-trailers; other vehicles, not mechanically propelled; parts thereof > 871639 Other > 87163950 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 8716.39.50.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 8716.39.50.00.0, for example DEBTI5365/23-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Is 8716.39.50.00.0 a dual-use item?

The customs code alone does not decide that. An indicative correlation links 8716.39.50.00.0 to 9A991a. Whether your item is listed depends on its technical parameters and has to be checked against the wording of the control list.

### Does customs tariff code 8716.39.50.00.0 change?

8716.39.50.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/87163950000.
