# Customs tariff code 9013.90.80.00: Other

> Customs tariff code 9013.90.80.00 covers Other. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/9013908000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 9013.90.80.00
- Third-country duty: 0 %
- Declarable: no

## Where this code sits in the tariff

- 90 OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
  - 9013 Lasers, other than laser diodes; other optical appliances and instruments, not specified or included elsewhere in this chapter
    - 9013.90 Parts and accessories
      - 9013.90.80 Other
        - 9013.90.80.00 Other

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |

## Compliance regimes

- Dual-use (indicative correlation only, not a classification): 3A501, 6A005, 6A005e

## Binding tariff information for this code

- **ESBTIESBTI2025SOL1372** (ES): Resonador láser que se presenta en forma de un único cuerpo con unas dimensiones aproximadas de 482 mm de ancho, 463 mm de longitud máxima y un grosor de 132 mm. Según declaración del solicitante se ensamblará en máquinas de soldadura laser.
- **DEBTI58484/24-1** (DE): "OPTI-MICROSCAN-01" -Scannereinheit für Mikroskop, in Form einer funktionellen Einheit, im Wesentlichen bestehend aus dem quaderförmigen Gerät mit Spezialanschluss für ein Mikroskop und FC-APC-Faseranschluss mit optischem Faserkabel (VIS oder UV). Die Einheit wird über ein Stromkabel mit einem Leistungsregelgerät mit Netzkabel sowie über zwei weitere Kabel mit BNC-Anschlüssen zur analogen XY-Steuerung über eine auf einem PC installierte Karte mit Spezial-Software-Plattform (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verbunden. Die Scannereinheit koppelt den Strahl eines angeschlossenen Lasergeräts (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) ein, lenkt ihn ab und leitet ihn dann weiter in ein anzuschließendes Mikroskop (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Es dient der zweidimensionalen Ablenkung von gebündelten Laserstrahlen. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Eine Einreihung als Zubehör eines Mikroskops kommt nicht in Betracht, da Laserstrahlablenkeinheiten mit FC-APC-Faseranschluss sich aufgrund der Funktion als erkennbares Zubehör für das anzuschließende Lasergerät der Position 9013 darstellen. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für einen Laser" eingereiht.
- **DEBTI20702/17-1** (DE): So genannte Laserdiodenhalterung, im Wesentlichen bestehend aus einem 101,6 x 101,6 x 101,6 cm großem quaderförmigen Körper auf einem Standfuß (zur äußeren Form siehe Foto in der Anlage) mit Peltier-Kühlung, Ventilator, Haltevorrichtung für eine Laserdiode und Stromanschlüssen. An das Gerät wird ein (TEC-Source) Temperaturcontroller und eine LaserSource angeschlossen. In die Haltevorrichtung wird eine C-Mount-Laserdiode (alle drei Geräte sind nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingesetzt. Die Halterung dient der Aufnahme der C-Mount-Laserdiode sowie deren Stromversorgung und Kühlung. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für einen Laser bestimmt" eingereiht.
- **DEBTI21643/17-1** (DE): Laserstrahlablenkeinheit, im Wesentlichen bestehend aus einer Box mit zwei Galvano-Motoren (Elektromotoren), zwei Spiegeln, Achsen, einem Anschluß und einer PCB-Elektronik (äußere Form siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät dient als Zubehör für einen Laser (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) dem Ablenken von Laserstrahlen. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für einen Laser" eingereiht.
- **DEBTI14510/17-1** (DE): Sog. Spiegelhalter 1, Frästeil aus Aluminium in Form eines rechteckigen Rahmens (H x B x T: 37 x 150 x 12 mm) für den Spiegel einer Optikbaugruppe eines sog. Digitizers für Radiographieanwendungen. Die Optikbaugruppe (nicht Gegenstand dieser Auskunft), bestehend aus einer Laserdiode als Strahlquelle, einer Pre-Scan-Optik, einem Galvanometerspiegel, einer Post-Scan-Optik, zwei Umlenkspiegeln und zwei elektronischen Leiterplatten zur Ansteuerung, bildet die Laser-Scan-Einheit des Digitizers. Diese stellt sich als optisches Gerät der Position 9013 dar und bildet die Hauptware, deren Bestandteil der Halter des Umlenkspiegels 1 ist. Aufgrund seiner speziellen und passgenauen Form stellt er sich als erkennbares Teil der sog. Optikbaugruppe dar. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein optisches Gerät der Position 9013" eingereiht.
- **DEBTI14507/17-1** (DE): Sog. Halteplatte, im Wesentlichen bestehend aus einer ovalen ca. 13,5 mm langen, ca. 5 mm breiten und ca. 0,75 mm hohen, schwarz eloxierten Aluminiumplatte mit einer mittig gelegenen, kreisförmigen Bohrung mit einem Durchmesser von ca. 1,85 mm und zwei ovalen, an den Enden der Platte befindlichen Bohrlöchern mit einer Länge von ca. 2,35 mm und einer Breite ca. 1,85 mm. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung ist als Halteplatte der montierten Blende Bestandteil eines Lasermoduls, welches als Lichtquelle in einem Gerät zur Blutanalyse eingesetzt wird. Sie wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für einen Laser bestimmt" eingereiht.
- **DEBTI14509/17-1** (DE): Sog. Endabdeckung für ein Lasermodul aus einer Aluminium-Legierung (AlMg3-H22/H32) in Form einer Scheibe mit ca. 7,4 cm Durchmesser, die mit einer ca. 1,7 cm tiefen U-förmigen Einkerbung und drei gleichmäßig verteilten, randständigen Bohrlöchern versehen ist. Die Ware dient zur Abdeckung eines sog. Illuminator-Lasermoduls, das als Lichtquelle in einem mit Doppelwinkel-Laserstreulicht-Messtechnologie arbeitenden Blutanalysegerät verwendet wird. Die Abdeckung ist Teil der zolltariflich nächstgrößeren Einheit "Lasermodul". Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für einen Laser (hier:Lasermodul)" eingereiht.
- **DEBTI14508/17-1** (DE): Spezifischer Bestandteil eines Lasermoduls für Graustufen-Direktthermographie-Drucker, sog. "sphärischer Ring", in Form eines konisch gewölbten Stahlrings (Außendurchmesser ca. 25 mm; Innendurchmesser ca. 14 mm; Höhe ca. 5 mm; zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage), der unterseitig eine gefaste Innenkante aufweist. Der Ring ermöglicht das Verdrehen zweier Baugruppen des Lasermoduls zu Justage-Zwecken. Eine Einreihung in Position 8483 kommt nicht in Betracht, da sich die Ware nicht als Gleitlager für rotierende Wellen darstellt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für einen Laser" eingereiht.

## Notes that govern this classification

### Pos. 9013

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Gemäß Anmerkung 5 zu diesem Kapitel sind optische Instrumente, Apparate und Maschinen zum Messen oder Prüfen von dieser Position ausgenommen und gehören in die Pos. 9031. Anmerkung 4 zu diesem Kapitel weist jedoch bestimmte Fernrohre dieser Position zu und nicht der Pos. 9005. Da andererseits außer den Pos. 9001 bis 9012 auch andere Positionen dieses Kapitels optische Apparate und Instrumente erfassen (insbesondere Pos. 9015, 9018 oder 9027) gehören zu dieser Position: (entfallen) 1) Laser. Diese erzeugen oder verstärken eine elektromagnetische Strahlung im Wellenlängenbereich zwischen 1 nm und 1 mm (ultravioletter, sichtbarer und infraroter Bereich des Lichts) durch stimulierte und kontrollierte Strahlungsemission. Wenn das Lasermedium (z. B. …

### Pos. 9013

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 457/2008 der Kommission vom 23. Mai 2008 (Abl. EG Nr. L 137/4) (RV L 457/2008): 3. Ein Gerät, mit dem mehr Tageslicht in einen Raum geleitet werden soll, bestehend aus einer prismatischen Kuppellinse, einem Röhrensystem und Licht streuenden Linsen. Das Gerät fängt das Licht durch eine Kuppel auf dem Dach ein und leitet es über interne Reflektoren in den Raum, wo es gleichmäßig verteilt wird. Unterposition: 9013 80 90 1 Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9013, 9013 80 und 9013 80 90 1. Die Einreihung in Position 9405 als Beleuchtungskörper und Teile davon ist ausgeschlossen, da das Gerät kein Licht erzeugt, sondern Tageslicht mithilfe von optischen Elementen einfängt, weiterleitet und verteilt. …

### Pos. 9013

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 18.07.2014 - Az.: 4 K 3/13, Leitsatz Zu den Merkmalen eines Lasers der Warennummer 9013 (Rn.45)(Rn.47)(Rn.49). Orientierungssatz 1. Zum LS: Laserdioden im Sinne der Kombinierten Nomenklatur sind nur die diskreten Bauelemente selbst, so dass es einer Einreihung der Apparate als Laser der Pos. 9013 KN nicht entgegensteht, dass in ihnen Laserdioden verbaut sind (Rn.48). 2. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: VII B 145/14). 3. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen (BFH-Beschluss vom 21.10.2015 VII B 145/14). Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. …

### Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

## Subdivisions of this code

- 9013.90.80.00.0 andere

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 9013.90.80.00 cover?

Code 9013.90.80.00 covers Other. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 9013.90.80.00?

The third-country duty rate for 9013.90.80.00 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 9013.90.80.00?

The first six digits form the HS code: 901390. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 9013.90.80.00 have?

9013.90.80.00 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 9013.90.80.00 sit in the tariff?

9013.90.80.00 sits in this hierarchy: 90 OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 9013 Lasers, other than laser diodes; other optical appliances and instruments, not specified or included elsewhere in this chapter > 901390 Parts and accessories > 90139080 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 9013.90.80.00?

Yes. The EBTI database holds decisions on 9013.90.80.00, for example ESBTIESBTI2025SOL1372. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Is 9013.90.80.00 a dual-use item?

The customs code alone does not decide that. An indicative correlation links 9013.90.80.00 to 3A501, 6A005, 6A005e. Whether your item is listed depends on its technical parameters and has to be checked against the wording of the control list.

### Does customs tariff code 9013.90.80.00 change?

9013.90.80.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/9013908000.
