# Customs tariff code 9015.30.10.00.0: Electronic, elektronische

> Customs tariff code 9015.30.10.00.0 covers Electronic, elektronische. The third-country duty rate is 3.7 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/90153010000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 9015.30.10.00.0
- Third-country duty: 3.7 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 90 OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
  - 9015 Surveying (including photogrammetrical surveying), hydrographic, oceanographic, hydrological, meteorological or geophysical instruments and appliances, excluding compasses; rangefinders
    - 9015.30 Levels
      - 9015.30.10 Electronic
        - 9015.30.10.00.0 Electronic, elektronische

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 3.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI41786/24-1** (DE): Linien- und Punktlaser, in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Nivelliergerät, im Wesentlichen bestehend aus einem annähernd quaderförmigen Kunststoffgehäuse (ca. 158 x 32 x 22 mm) mit zwei Laserdioden der Klasse 2 (620-690 nm), zwei flüssigkeitsgefüllten Libellen, einem Umschalter für Punkt- oder Linienfunktion, einem Batteriefach ohne eingelegte Batterien, zwei Magnetelementen auf der Geräteunterseite sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauteilen. Weiter bestehend aus einem überwiegend aus Kunststoff bestehenden Montageelement mit einer Auflagefläche aus unedlem Metall, einem 1/4"-20-Gewinde für die Stativmontage, einer Aussparung für die Wandmontage sowie einem Justierrädchen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Das Nivelliergerät dient dem Erzeugen einer einzelnen sichtbaren Laserlinie an der Wand. Die Metallfläche der Montagevorrichtung dient der Aufnahme des Nivelliergerätes mittel dessen Magnetelemente. Die Libellen dienen der Sicherstellung der Horizontalität bzw. der Vertikalität des Linienlasers. Mit dem Justierrädchen kann die Laserlinie individuell an die Wand angepasst werden. Das Gerät ist auch in der Lage, ein Punktlaser zu erzeugen. Beide Bestandteile sind gemeinsam verpackt. Die Ware wird als "Gerät für die Geodäsie, elektronisches Nivellierinstrument" eingereiht.
- **DEBTI44302/21-2** (DE): Sog. selbstnivellierender Laser in zwei Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem in einem Kunststoffgehäuse (ca. 76 x 76 x 65 mm, 260g / ca. 108 x 120 x 76 mm, 520g) befindlichen, batteriebetriebenen Laser (Leistung <1 mW; Wellenlänge 510 - 530 nm) mit Kreuzlinienfunktion bzw. mit Kreuzlinienfunktion und Fünfpunktlaser (zur äußeren Form: siehe Abbildung in Anlage). Eine Ausführung (Kreuzlinienlaser) dient zum Projizieren einer horizontalen und vertikalen Laserlinie an eine Wand bis 30 m Entfernung mit einer Genauigkeit von ± 0,3 mm auf 10 m. Die zweite Ausführung (Kombilaser) dient zum Projizieren einer horizontalen und vertikalen Laserlinie an eine Wand bis 30 m Entfernung mit einer Genauigkeit von ± 0,2 mm auf 15 m sowie von fünf zusätzlichen Fixpunkten in den umgebenden Raum. Die Ware ist zusammen mit dem Benutzerhandbuch („De-minimis-Regel“) und einer speziellen, zur dauerhaften Aufbewahrung bestimmten Transporttasche verpackt. Die Ware wird als "Gerät für die Geodäsie, elektronisches Nivellierinstrument" eingereiht.
- **DEBTI28343/19-1** (DE): Selbstnivellierender Kreuzlinien-Laser, in Form eines elektronisches Nivellierinstrument für die Geodäsie, als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem in einem Kunststoffgehäuse befindlichen, batteriebetriebenen Laser (Leistung <1 mW; Wellenlänge 635 nm) mit Kreuzlinienfunktion (charakterbestimmend im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung) sowie einer Stativ-Teleskopstangen-Kombination, bestehend aus einem Stativteller und drei Stativbeinen, die je nach Einsatzerfordernis als Dreibein-Stativ (Arbeitsbereich von 0,60 bis 1,00 m) oder als Teleskopstativ (Arbeitsbereich bis max. 2,75 m) eingesetzt werden kann. Der Laser dient zum Projizieren einer horizontalen und vertikalen Laserlinie an eine Wand bis 10 m Entfernung. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam in einem bedruckten Karton verpackt. Die Ware wird als "Gerät für die Geodäsie, elektronisches Nivellierinstrument" eingereiht.
- **DE1748/15-1** (DE): Elektronisches Nivelliergerät, im Wesentlichen bestehend aus einem annähernd zylinderförmigen Gehäuse mit einem ausgeschnittenen Segment (Durchmesser: 120 mm, Höhe: 50 mm), mit einem gegeneinander verstellbaren Ober- und Unterteil, drei Libellen zur Ausrichtung des Gerätes, einer Winkelskala 0 bis 180°, einem Lasermodul (Klasse 2, 630 bis 690 nm) sowie zwei Bedienelementen (Drucktastknöpfe). Das Gerät dient der Übertragung von eingestellten Winkeln durch die Projektion einer oder zweier Linien mittels Laserstrahl an z.B. eine Wand. Die Ware wird als "Gerät für die Geodäsie, als elektronisches Nivellierinstrument" eingreiht. Abbildung: siehe Anlage
- **DE15869/12-1** (DE): Batteriebetriebenes Gerät zur Übertragung von Kreuzpunkten durch Laser, so genannter Linienlaser GLL 2-80 P Professional mit den Abmessungen 158 x 54 x 141 mm, (L x B x H) im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgehäuse mit Universalhalterung, einem Laser der Klasse 2 (640 nm), vier Batterien (AA 1,5V) sowie einem Bedienknopf (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage), einer Laser-Zieltafel und einem Empfänger (funktionelle Einheit). Der Linienlaser dient der Übertragung der Höhe eines Punktes mittels Laserstrahl zu einem anderen Punkt im Arbeitsbereich von 40 m (80 m mit Empfänger). Die Ware wird als "Instrument für die Geodäsie, elektronisches Nivellierinstrument" eingereiht.
- **DE15871/12-1** (DE): Batteriebetriebenes Gerät zur Übertragung von Kreuzpunkten durch Laser, so genannter Linienlaser GLL 2-80 P Professional mit den Abmessungen 158 x 54 x 141 mm, (L x B x H) im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgehäuse, einem Laser der Klasse 2 (640 nm), vier Batterien (AA 1,5V) sowie einem Bedienknopf (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage) und einem Baustativ. Der Linienlaser dient der Übertragung der Höhe eines Punktes mittels Laserstrahl zu einem anderen Punkt im Arbeitsbereich von 20 m (50 m mit Empfängern nicht Gegenstand dieser vZTA). Die Ware wird als "Instrument für die Geodäsie, elektronisches Nivellierinstrument" eingereiht.
- **DE15738/12-1** (DE): Batteriebetriebenes Gerät zur Übertragung von Kreuzpunkten durch Laser, so genannter Linienlaser GLL 2-50 Professional mit den Abmessungen 118 x 57 x 89 mm, (L x B x H) im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgehäuse mit Universalhalterung, einem Laser der Klasse 2 (635 nm), drei Batterien (AA 1,5V) sowie einem Bedienknopf (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Der Linienlaser dient der Übertragung der Höhe eines Punktes mittels Laserstrahl zu einem anderen Punkt im Arbeitsbereich von 20 m (50 m mit Empfänger). Die Ware wird als "Instrument für die Geodäsie, elektronisches Nivellierinstrument" eingereiht.
- **DE15737/12-1** (DE): Batteriebetriebenes Gerät zur Übertragung von Kreuzpunkten durch Laser, so genannter Linienlaser GLL 2-50 Professional mit den Abmessungen 118 x 57 x 89 mm, (L x B x H) im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgehäuse mit Ausrichtscheibe, einem Laser der Klasse 2 (635 nm), drei Batterien (AA 1,5V) sowie einem Bedienknopf (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage) und einem Baustativ. Der Linienlaser dient der Übertragung der Höhe eines Punktes mittels Laserstrahl zu einem anderen Punkt im Arbeitsbereich von 20 m (50 m mit Empfänger). Die Ware wird als "Instrument für die Geodäsie, elektronisches Nivellierinstrument" eingereiht.

## Notes that govern this classification

### Pos. 9015

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Geodätische und topografische Instrumente, Apparate und Geräte Diese Instrumente, Apparate und Geräte werden im Allgemeinen im Gelände verwendet, entweder zur Kartografie (Land- oder Gewässerkarten) oder zum Herstellen von Plänen, zur Dreiecksvermessung, zur Flächenberechnung von Grundstücken, zum Bestimmen der Bodenerhebungen oder -vertiefungen im Verhältnis zu einer horizontalen Bezugsebene oder zu allen ähnlichen Arbeiten, insbesondere bei der Ausführung öffentlicher Bauarbeiten (Straßen-, Talsperren-, Brückenbau usw.), bei Grubenarbeiten, militärischen Operationen usw. …

### Pos. 9015

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (407. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 18. bis 20. Oktober 2006): Ein Windrichtungsanzeiger, der nicht mit einer Skala ausgestattet und nicht hochpräzise ist, wird auch, wenn er dekorativen Charakter hat, in die Position 9015 eingereiht. Anwendung der AV 1 und 6 sowie der Erläuterungen zum HS zu Kapitel 90 (siehe Allgemeines, Abschnitt I, zweiter Paragraph) und Position 9015 (siehe Abschnitt V) 1))

### Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 9015.30.10.00.0 cover?

Code 9015.30.10.00.0 covers Electronic, elektronische. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 9015.30.10.00.0?

The third-country duty rate for 9015.30.10.00.0 is 3.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 9015.30.10.00.0?

The first six digits form the HS code: 901530. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 9015.30.10.00.0 have?

9015.30.10.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 9015.30.10.00.0 sit in the tariff?

9015.30.10.00.0 sits in this hierarchy: 90 OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 9015 Surveying (including photogrammetrical surveying), hydrographic, oceanographic, hydrological, meteorological or geophysical instruments and appliances, excluding compasses; rangefinders > 901530 Levels > 90153010 Electronic. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 9015.30.10.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 9015.30.10.00.0, for example DEBTI41786/24-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 9015.30.10.00.0 change?

9015.30.10.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/90153010000.
