# Customs tariff code 9017.90.00.00: Parts and accessories

> Customs tariff code 9017.90.00.00 covers Parts and accessories. The third-country duty rate is 2.7 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/9017900000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 9017.90.00.00
- Third-country duty: 2.7 %
- Declarable: no

## Where this code sits in the tariff

- 90 OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
  - 9017 Drawing, marking-out or mathematical calculating instruments (for example, drafting machines, pantographs, protractors, drawing sets, slide rules, disc calculators); instruments for measuring length, for use in the hand (for example, measuring rods and tapes, micrometers, callipers), not specified or included elsewhere in this chapter
    - 9017.90 Parts and accessories
      - 9017.90.00.00 Parts and accessories

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 2.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI10882/23-1** (DE): Bei der als "Bügel Rohteil" bezeichneten Ware handelt es sich um ein Erzeugnis aus unedlem Metall (Aluminiumlegierung), im Wesentlichen bestehend aus einem schrägen Griffteil, einem davon abgehenden Oberteil mit runder Abstufung zur Aufnahme einer Messuhr (nicht Gegenstand dieser vZTA-Enscheidung) und einem Loch, durch welches ein beweglicher Messbolzen geführt wird. Das Gegenstück zum Bolzen ist am Unterteil angebracht. Die Aussparung zwischen dem Ober- und Unterteil ist dazu geeignet, Werkstücke einzuführen und anhand des beweglichen Bolzens deren Dicke zu messen. Aufgrund der besonderen Formgebung und der Aussparungen ist der Bügel erkennbar zur Aufnahme einer Messuhr für die Dickenmessung geeignet. (Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage) Bei dem kompletten Erzeugnis handelt es sich um ein Dickenmessgerät für den Handgebrauch der Position 9017. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Längenmessinstrument für den Handgebrauch bestimmt", eingereiht.
- **DEBTI11024/23-1** (DE): Unterteil C45 für Messbrücken für Tiefenmessgeräte (Messbrücke TB 80), im Wesentlichen bestehend aus einem länglichen Körper aus unedlem Metall (L: 80 x B: 16 mm); die Höhe an beiden Enden beträgt ca. 5 mm und nimmt zur Mitte hin zu. In der Mitte befindet sich eine Aufnahmebohrung (8 mm H 7). Das Unterteil für wird zusammen mit Spannhülsen und Schrauben (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zu einer Messbrücke komplettiert. Aufgrund der besonderen Formgebung und der Aufnahmebohrung ist das Unterteil erkennbar zur Aufnahme einer Messuhr für die Tiefenmessung geeignet. Bei dem kompletten Erzeugnis handelt es sich um ein Tiefenmessgerät für den Handgebrauch der Position 9017. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Längenmessinstrument für den Handgebrauch bestimmt" eingereiht.
- **DEBTI14924/22-1** (DE): Sog. Geoliner Zirkelfuß mit Saugnäpfen, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 10 x 7 x 7 cm (H x B x T) großen und ca. 30 g schweren Gestell aus Kunststoff in Form eines Dreifußes mit mittiger Zentrierspitze, mit Saugnäpfen an den drei „Füßen“ und mit einer zylinderförmigen Vorrichtung zur Aufnahme eines Tafel-/Kreidezirkels (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Der Zirkelfuß dient als Haltevorrichtung an einer Tafel, so dass der Tafelzirkel fixiert ist und ein Wegrutschen des Zirkels beim Zeichnen von Kreisen, Bögen usw. verhindert wird. Die Ware ist als „Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Zeichengerät bestimmt“ einzureihen.
- **DEBTI14925/22-1** (DE): Sog. Geoliner Zirkelfuß mit Magneten, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 10 x 7 x 7 cm (H x B x T) großen und ca. 30 g schweren Gestell aus Kunststoff in Form eines Dreifußes mit mittiger Zentrierspitze, mit integrierten Haftmagneten an den drei „Füßen“ und mit einer zylinderförmigen Vorrichtung zur Aufnahme eines Tafel-/Kreidezirkels (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Der Zirkelfuß dient als Haltevorrichtung an einem Whiteboard, so dass der Tafelzirkel fixiert ist und ein Wegrutschen des Zirkels beim Zeichnen von Kreisen, Bögen usw. verhindert wird. Die Ware ist als „Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Zeichengerät bestimmt“ einzureihen.
- **DEBTI46339/19-1** (DE): Sog. Unterteil C45 für Messbrücken, im Wesentlichen bestehend aus einem länglichen Körper aus unedlem Metall (Stahl), mit den Abmessungen (L x B: 80 x 16 mm), welcher an den Enden eine Höhe von ca. 5 mm aufweist und mittig zunimmt. In der Mitte besitzt die Ware eine Aufnahmebohrung 8 mm H7. Das Unterteil wird zusammen mit Spannhülsen und Schrauben (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zu einer Messbrücke komplettiert. Aufgrund der besonderen Formgebung und der Aufnahmebohrung ist das Unterteil erkennbar zur Aufnahme einer Messuhr für die Tiefenmessung geeignet. Bei dem kompletten Erzeugnis handelt es sich um ein Tiefenmessgerät für den Handgebrauch der Pos. 9017. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Längenmessinstrument für den Handgebrauch bestimmt" eingereiht.
- **DEBTI37949/19-1** (DE): Bei der als "Bügel Rohteil" bezeichneten Ware handelt es sich um ein Erzeugnis aus unedlem Metall (Aluminiumlegierung), im Wesentlichen bestehend aus einem schrägen Griffteil und davon abgehend einem Oberteil mit runder Abstufung zur Aufnahme einer Messuhr (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und einem Loch durch welches ein beweglicher Messbolzen geführt wird. Das Gegenstück zu dem Bolzen ist an dem Unterteil angebracht. Die Aussparung zwischen dem Ober- und Unterteil ist dazu geeignet, Werkstücke einzuführen und anhand des beweglichen Bolzens die Dicke dieser zu messen. Aufgrund der besonderen Formgebung und der Aussparungen ist der Bügel erkennbar zur Aufnahme einer Messuhr für die Dickenmessung geeignet (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Bei dem kompletten Erzeugnis handelt es sich um ein Dickenmessgerät für den Handgebrauch der Position 9017. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Längenmessinstrument für den Handgebrauch bestimmt" eingereiht.
- **DE2101/15-1** (DE): Sog. Spitzen aus Cermets, in Form von zylindrischen, 2 cm langen Stiften aus gesintertem Hartmetall, mit Wolframcarbid und Kobalt als Bindemittel, mit kegelförmiger Spitze. Die Waren stellen sich als Hartmetalleinsätze dar, die die Spitzen von Anreißnadeln für Anreißinstrumente bilden. Sie sind in einem etikettierten Karton verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Eine Einreihung in die Position 8209 kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um "Spitzen aus Cermets für Werkzeuge" handelt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Anreißinstrumente bestimmt" eingereiht.
- **GB502010139** (GB): FIBRE COUPLED ACOUSTO-OPTIC MODULATOR. DESIGNED FOR USE IN PULSED FIBRE LASER AMPLIFIER SYSTEMS. (LASER MARKING EQUIPMENT)

## Notes that govern this classification

### Pos. 9017

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte. Hierher gehören auch Längenmessinstrumente und -geräte für den Handgebrauch. Nicht hierher gehören jedoch: a) Gehrungsschablonen und im grafischen Gewerbe verwendete Werkzeuge (z.B. Stichel, Gutschen, Radiernadeln) (Kap.82). b) Grafiktabletts und Digitalisierer (Pos. 8471). c) Pattern-Generatoren zur Herstellung von Masken und Reticles aus mit Fotolack beschichteten Substraten (wie z.B. optische, oder mit Elektronenstrahlen, gebündelte Ionenstrahlen, Röntgenstrahlen oder Laserstrahlen arbeitende Apparate usw.) (Pos. 8486). d) Koordinatografen von der in der Fotogrammetrie verwendeten Art (Pos. 9015). …

### Pos. 9017

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 396/92 der Kommission vom 18. Februar 19921) (RV L 396/92): 5. Autonomes System, mit dem der Benutzer grafische Symbole in zwei oder drei Abmessungen (Dimensionen) entwerfen kann. Es hat keine andere Funktion und ist für eine andere Verwendung als Grafik-Prozessor nicht programmierbar. Es besteht aus folgenden Elementen: - einer Verarbeitungseinheit einschließlich eines Mikroprozessors, eines Grafik-Prozessors und einer spezifischen Speichereinheit, - Steuerelementen: Tastatur, Maus, Tastenevaluator, Digitalisiertablett, - einem Sichtgerät mit so genannten stereoskopischem Bildschirm. …

### Pos. 9017

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 217. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. März 2021: Ein Abakus (sog. „Spielzeugrechenrahmen"), bestehend aus einem Holzrahmen mit Ständer und zehn horizontalen Stahldrähten, auf denen jeweils zehn bunte bewegliche Kugeln aus Holz angebracht sind, wird in den KN-Code 9503 00 99 eingereiht. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 99. …

### Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

## Subdivisions of this code

- 9017.90.00.00.0 Teile und Zubehör

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 9017.90.00.00 cover?

Code 9017.90.00.00 covers Parts and accessories. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 9017.90.00.00?

The third-country duty rate for 9017.90.00.00 is 2.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 9017.90.00.00?

The first six digits form the HS code: 901790. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 9017.90.00.00 have?

9017.90.00.00 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 9017.90.00.00 sit in the tariff?

9017.90.00.00 sits in this hierarchy: 90 OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 9017 Drawing, marking-out or mathematical calculating instruments (for example, drafting machines, pantographs, protractors, drawing sets, slide rules, disc calculators); instruments for measuring length, for use in the hand (for example, measuring rods and tapes, micrometers, callipers), not specified or included elsewhere in this chapter > 901790 Parts and accessories. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 9017.90.00.00?

Yes. The EBTI database holds decisions on 9017.90.00.00, for example DEBTI10882/23-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 9017.90.00.00 change?

9017.90.00.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/9017900000.
