# Customs tariff code 9018.49.90.00.0: Other, andere

> Customs tariff code 9018.49.90.00.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/90184990000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 9018.49.90.00.0
- Third-country duty: 0 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 90 OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
  - 9018 Instruments and appliances used in medical, surgical, dental or veterinary sciences, including scintigraphic apparatus, other electromedical apparatus and sight-testing instruments
    - 9018.49 Other
      - 9018.49.90 Other
        - 9018.49.90.00.0 Other, andere

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI33288/23-1** (DE): Wangen- und Lippenspreizer, sog. KleerView, in Erwachsenen- oder Kindergröße, Art.-Nr. 1821 oder 1820, bestehend aus einem spezifischen Kunststoffformteil, welches während einer zahnärztlichen Behandlung dem Patienten eingesetzt wird, um die Wangen bzw. die Lippen des Patienten in einer stabilen Position zu halten, z. B. zur Behandlung im Frontzahnbereich, bei der Zahnaufhellung oder der klinischen Fotografie. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware ist als "zahnärztliches Gerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4910 erfasst" einzureihen.
- **DEBTI36084/23-1** (DE): Polierkörper, sog. OpalCups Bristle, Variante Bürstenkelch, in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten, ca. 8 mm langen und im Durchmesser ca. 6 mm messenden Polierkörper aus Kunststoff sowie einem in dessen Mitte befindlichen, leicht herausstehenden Borstenbündel sowie einem Schaft aus Metall mit einer Länge von ca. 15 mm und speziell ausgeformtem Ende. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird in das Handstück einer Dentalbohrmaschine (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingespannt und dient der rotierenden Politur von Zähnen. Sie wird mit der Opalustre-Mikroabrasionstechnik verwendet, um eine aggressivere Wirkung zu erzielen und Verspritzen zu minimieren. Im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung bestimmen weder das Borstenbündel noch der Kunststoffpolierkörper den Charakter der zusammengesetzten Ware. Die Einreihung erfolgt daher in die letzte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen. Die Erzeugnisse sind zu je 20 Stück in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung enthalten. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein zahnärztliches Instrument (zur Verwendung in Dentalbohrmaschinen) bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4100 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI36124/23-1** (DE): Sog. Jiffy Diamond Strip, in Form eines sehr dünnen, rechteckigen, ca. 15 cm langen und in 2 Breiten (schmal = 2,5 mm sowie breit = 4 mm) verfügbaren Metallstreifens, welcher bis auf einen mittigen ca. 12 mm langen Abschnitt gelocht und mit Diamantstaub belegt ist. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Das Erzeugnis wird im Rahmen zahnärztlicher Eingriffe zum Finieren (Glätten) von Zahnfüllungen in den Zahnzwischenräumen verwendet. Die Streifen sind in Kunststoffröhrchen zu 10 bzw. 15 Stück verpackt. Die Ware wird als "zahnärztliches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4910 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI36122/23-1** (DE): Sog. Jiffy Proximal Saw, in Form eines sehr dünnen, rechteckigen, ca. 6 mm breiten und ca. 15 cm langen Edelstahlstreifens, einseitig mit einer Sägeverzahnung versehen. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Das Erzeugnis dient im Rahmen zahnärztlicher Eingriffe dem Separieren von Zahnfüllungen zwischen den Zähnen. Die Ware wird als "zahnärztliches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4910 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI36116/23-1** (DE): Weichgewebe-Diodenlaser für zahnärztliche Behandlungen, zwei verschiedene Modelle, sog. Gemini bzw. Gemini EVO, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, jeweils in Form eines Tischgerätes, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten Unterteil als Fuß mit Bedientasten. Darauf befindet sich ein Display aus Acryl, bei dem 17,2 x 17 x 25,7 cm großen und ca. 1 kg schweren Modell Gemini in viereckiger Form, bei dem 16,5 x 10,8 x 13 cm großen und ca. 1 kg schweren Modell Gemini EVO in runder Form. An das Gerät ist ein Diodenlaser-Handstück per Kabel angeschlossenen. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Beim Einschalten der voreingestellten Programme wird die ausgewählte Leistung anzeigt. 16 voreingestellte Verfahren, welche in 3 Kategorien unterteilt sind (chirurgisch, nichtchirurgisch, Schmerzlinderung), stehen zur Verfügung. Unterstützt wird das Arbeiten durch akustische Signale. Der Laser wird durch Betätigen eines batteriebetriebenen und per Bluetooth verbundenen Fußpedals aktiviert und gesteuert. Im Handstück befindet sich eine Glasfaser (Tip), aus der das gebündelte Licht zielgenau vom Behandler eingesetzt werden kann. Der Diodenlaser (charakterbestimmend im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung) kann mit einer einzelnen Wellenlänge betrieben werden (810 nm oder 980 nm) oder gleichzeitig mit beiden Wellenlängen dual arbeiten. Der Ware liegt nicht charakterbestimmender Beipack bei (1 Netzteil 1 Fußpedal, 3 Schutzbrillen und 10 Stück 5 mm Tips) sowie bei Modell Gemini EVO zusätzlich drei PBM-Adapter. Die Bestandteile sind gemeinsam verpackt. Der Diodenlaser wird bei zahnärztlichen Behandlungen im Bereich gewebeschonender Chirurgie und Kieferorthopädie durch Zahnärzte verwendet. Ein weiterer Einsatzbereich liegt bei der Photobiomodulation (PBM), bei der durch Licht einer bestimmten Wellenlänge die lokale Durchblutung, Sauerstoffversorgung und Enzymaktivität verbessert wird (Schmerzlinderung). Die Ware wird als "zahnärztliches Gerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4910 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI36084/23-2** (DE): Polierkörper, sog. OpalCups Finishing, Variante Finierkelch, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten, abgestuften, ca. 1 cm langen Polierkörper aus Kunststoff mit 4 Innenverstrebungen und einem Durchmesser von ca. 6 mm sowie einem Schaft aus Metall mit einer Länge von ca. 15 mm und speziell ausgeformtem Ende. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird in das Handstück einer Dentalbohrmaschine (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingespannt und dient der rotierenden Politur von Zähnen. Sie wird mit Opalustre Paste (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zur Mikropolitur der frisch behandelten Schmelzoberfläche verwendet. Die Erzeugnisse sind zu je 20 Stück in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung enthalten. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein zahnärztliches Instrument (zur Verwendung in Dentalbohrmaschinen) bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4100 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI36330/23-1** (DE): Polierinstrumente, sog. Jiffy Polisher, in verschiedenen Ausführungen (Kelche, Scheiben, Spitzen) und verschiedenen Rauhigkeiten in unterschiedlichen Farben (grün, gelb oder weiß), jeweils bestehend aus einem spezifisch geformten Silikon-Polierkörper mit verschiedenen Körnungen (grob, mittel, fein) und einem Winkelstückschaft aus Metall. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Polisher werden im Handstück einer Dentalbohrmaschine (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) befestigt und dienen zum Finieren und Polieren von Kunststoff-Komposit-Zahnfüllungen in der zahnärztlichen Praxis. Die Jiffy Polierer sind als Kit (sortiert) zu 9 bzw. 18 Stück sowie in Refillpackungen zu 10 bzw. 12 Stück verfügbar. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein zahnärztliches Instrument (zur Verwendung in Dentalbohrmaschinen) bestimmt, keine Schleifrädchen, Scheiben, Fräser und Bürsten" eingereiht.
- **DEBTI34974/23-1** (DE): Zahnschutzbänder, sog. InterGuard, in Form eines an beiden Seiten abgeknickten und aufgerollten Metallbandes mit einer Dicke von 0,1016 mm und einer Höhe von 4,0 mm bzw. 5,5 mm, einseitig mit einer runden, im Durchmesser ca. 1,5 mm messenden Öffnung versehen. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird bei Zahnbehandlungen (beispielsweise beim Beschleifen eines Zahnes oder bei Tunnelpräparationen) zum Schutz benachbarter Zähne so platziert, dass die aufgerollten Enden zum präparierten Zahn zeigen und die keilförmigen Approximalräume frei zugänglich bleiben. Die einseitige Öffnung dient dem Einfädeln von Zahnseide, um ein Verschlucken des Metallbandes durch den Patienten zu verhindern. Die Bänder in unterschiedliche Höhen sind zu 10 oder 50 Stück abgepackt. Die Ware wird als "zahnärztliches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4910 erfasst" eingereiht.

## Notes that govern this classification

### Pos. 9018

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1638/94 der Kommission vom 5. Juli 1994 (ABl. EG Nr. L 172/5) (RV 1638/94): 6. Endotrachealschläuche, hauptsächlich mit Apparaten für Anästhesie verwendet. Unterposition 9018 9060 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9018, 9018 90 und 9018 90 60. Verordnung (EG) Nr. 241/96 der Kommission vom 7. Februar 1996 (ABL. EG Nr. L 31/14) (RV 241/96), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Intrauterinpessare, bestehend aus einem Kunststoffkörper, an dessen Ende sich zwei Nylonfäden befinden, und einem Progesteron-Reservoir. …

### Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2011, C 152/10 (Tenor): Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist so auszulegen, dass ein aus Kunststoffen hergestellter Dialysebeutel, der speziell für die Verwendung zusammen mit einem Dialysegerät (künstliche Niere) konzipiert worden ist und nur in dieser Weise verwendet werden kann, von Mai 2001 bis Dezember 2003 als „Kunststoffe oder Ware daraus“ in Unterposition 3926 90 99 dieser Nomenklatur einzureihen war und dass ein Urinsammelbeutel, der aus Kunststoffen hergestellt und speziell für die Benutzung zusammen mit einem Katheter konzipiert worden ist und daher nur in dieser Weise verwendet werden kann, in demselben Zeitraum als „Kunststoffe oder War …

### Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichtes München vom 14. Mai 2003 in der Rechtssache Az.:3 K 3605/02 Aus den Gründen: Streitig ist die Tarifierung eines als „Cleantop WM-S“ bezeichneten Gerätes. … Mit der vZTA Nr. ... vom ... hat die ZPLA ... die Ware als „elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kap. 85 anderweitig weder genannt noch inbegriffen – Reinigungs- und Desinfektionsgerät für medizinische Endoskope“ in die Unterpos. 8543 xx xx eingereiht. Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung vom ... Klage, mit der sie im Wesentlichen Folgendes geltend macht: Bei dem Gerät handele es sich um ein medizinisches Gerät, weil es gezielt Maßnahmen ausführe, um Krankheiten vorzubeugen. Die Nutzung von flexiblen Endoskopen habe sich zum Standard der Medizin entwickelt. …

### Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 9018.49.90.00.0 cover?

Code 9018.49.90.00.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 9018.49.90.00.0?

The third-country duty rate for 9018.49.90.00.0 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 9018.49.90.00.0?

The first six digits form the HS code: 901849. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 9018.49.90.00.0 have?

9018.49.90.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 9018.49.90.00.0 sit in the tariff?

9018.49.90.00.0 sits in this hierarchy: 90 OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 9018 Instruments and appliances used in medical, surgical, dental or veterinary sciences, including scintigraphic apparatus, other electromedical apparatus and sight-testing instruments > 901849 Other > 90184990 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 9018.49.90.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 9018.49.90.00.0, for example DEBTI33288/23-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 9018.49.90.00.0 change?

9018.49.90.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/90184990000.
