# Customs tariff code 9019.20.90.00.0: Other, andere, einschließlich Teile und Zubehör

> Customs tariff code 9019.20.90.00.0 covers Other, andere, einschließlich Teile und Zubehör. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/90192090000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 9019.20.90.00.0
- Third-country duty: 0 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 90 OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
  - 9019 Mechano-therapy appliances; massage apparatus; psychological aptitude-testing apparatus; ozone therapy, oxygen therapy, aerosol therapy, artificial respiration or other therapeutic respiration apparatus
    - 9019.20 Ozone therapy, oxygen therapy, aerosol therapy, artificial respiration or other therapeutic respiration apparatus
      - 9019.20.90 Other, including parts and accessories
        - 9019.20.90.00.0 Other, andere, einschließlich Teile und Zubehör

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI28512/25-1** (DE): Beatmungsmasken, in verschiedenen Ausführungen, jeweils im Wesentlichen bestehend aus einer die Nase bzw. den Mund und die Nase umschließenden transparenten Maske aus Kunststoff mit einer Kopfbänderung, einem Maskenkissen (Maskenwulst) aus Silikon, einem Adapter mit Winkelstück und ggf. einem Notatemventil. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Masken dienen der Zuführung des Atemgases zum Patienten. Sie werden ausschließlich mit einem Gerät zur Behandlung von schlafbezogenen Atmungsstörungen (Schlafapnoe) und zur nicht-invasiven sowie nicht lebenserhaltenden Beatmung von Patienten mit ventilatorischer Insuffizienz, nicht aber mit Anästhesiegeräten verwendet. Die Waren sind jeweils in einer Kunststofftüte verpackt. Sie werden als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät für die Atemtherapie bestimmt" eingereiht.
- **DEBTI60989/24-1** (DE): Sog. Expirationsmodul (EXSP.-Modul, autokl.), in Form eines gewinkelten Rohrabschnitts aus Kunststoff mit drei Ausgängen Das autoklavierbare Modul ist Bestandteil des Heimbeatmungsgeräts LUISA und sitzt auf dem Flowsensor (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zur Messung der Rückluft an der Unterseite des Geräts, wo es seitlich mit dem Anschluss für einen Beatmungsschlauch (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) herausragt, mit runder, schwarzer Membrankappe am oberen Ausgang (siehe Abbildung), die als Dichtung dient und den richtigen Sitz und die Funktion im Gerät gewährleistet. Die Ware ist in einem etikettierten PE-Beutel verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät für die Atemtherapie bestimmt" eingereiht.
- **DEBTI27527/24-1** (DE): Sog. Sauerstoffbrillen, in verschiedenen Ausführungen, für Neugeborene, Kleinkinder oder Erwachsene, in Form einer Schlauchschlinge mit zwei parallelen Ansatzstücken (gebogen oder gerade) zum Einführen in die Nasenlöcher, mit oder ohne Sicherheitsverbindungsschlauch (210 cm oder 420 cm), aus Kunststoff. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Mit einer Schiebehülse kann die über die Ohren geführte Schlauchschlinge unter dem Kinn fixiert werden. Die Ware wird an ein Sauerstoffgerät (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) angeschlossen und dient der Versorgung des Patienten mit konzentriertem Sauerstoff über die Naseneingänge. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät zur Sauerstofftherapie bestimmt" eingereiht.
- **DEBTI27906/24-1** (DE): Tubusadapter für die Bronchoskopie, steril, in Form eines speziell geformten Y-Konnektors aus Kunststoff, mit einem mit einer Silikonkappe zu verschließenden Zugang mit innenliegendem Lippenventil, in welchen ein Bronchoskop eingeführt werden kann, einem Klemmanschluss zur Verbindung mit einem Absaugsystem und einem weiteren Klemmanschluss mit innenliegendem drehbaren Stopfen (sog. Swivel-Konnektor) zur Verbindung mit einem Endotrachealtubus. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Der Adapter wird zwischen ein geschlossenes endotracheales Absaugsystem (sog. OptiFlo) und einen Endotrachealtubus (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingesetzt, um bronchoskopische Untersuchungen vornehmen zu können. Es handelt sich nicht um ein Teil eines Absaug- bzw. Beatmungssystems oder eines medizinischen Bronchoskops, sondern um ein Zubehör eines Beatmungsgerätes, welches den Anwendungsbereich der Hauptware (Beatmungsapparat) insofern erweitert, als das eine Bronchoskopie bei beatmeten Patienten ohne Beatmungsunterbrechung erfolgen kann. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Beatmungsgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9019 2010 und 9019 2020 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI17504/24-1** (DE): Sog. Maskenkissen/ Maskenwulst, in verschiedenen Ausführungen, jeweils im Wesentlichen bestehend aus einer gesichtsanatomisch spezifisch geformten, annähernd dreieckigen bzw. tropfenförmigen, mit einer mittigen Öffnung versehenen Silikonvorrichtung, die patientenseitig ggf. teilweise doppel- oder einlippig gestaltet und geräteseitig auf einen speziellen Maskentyp abgestimmt geformt ist. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Das elastische Erzeugnis wird in eine die Nase (Nasalmaske) oder Mund und Nase (Fullface-Maske) umschließende, ausschließlich mit einem Gerät zur Durchführung einer nichtinvasiven Atemwegsüberdrucktherapie (CPAP, APAP, Bilevel oder NIV) und nicht mit einem Anästhesiegerät zu verwendende Maske (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingesetzt und dient dem bequemen Maskensitz und der Abdichtung der Maske, so dass die Beatmung mit dem korrekten Beatmungsdruck durchgeführt werden kann. Die Ware wird als „Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät für die Atemtherapie bestimmt“ eingereiht.
- **DEBTI5446/24-1** (DE): Sog. Winkel als Kugelgelenk mit Drehhülse und Sicherungsring, im Wesentlichen bestehend aus einem gewinkelten Rohrabschnitt aus Kunststoff, mit einem patientenseitig angebrachten, spezifisch geformten Sicherungsring, einer eingesetzten Kunststoffmembran und zwei Öffnungen am oberen gebogenen Teil sowie einem Kugelgelenk mit Drehhülse und einer drehbaren Buchse. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Das Erzeugnis wird mit dem Sicherungsring an einer Mund und Nase umschließenden, ausschließlich mit einem Gerät zur Durchführung einer nichtinvasiven Atemwegsüberdrucktherapie (CPAP, APAP, Bilevel oder NIV, nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und nicht mit einem Anästhesiegerät zu verwendenden Maske eingesetzt und dient durch die Verbindung von Maskenkörper und Schlauch der Weiterleitung des Atemgases sowie der Erhöhung von Sicherheit und Bequemlichkeit beim Tragen der Maske. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät für die Atemtherapie bestimmt" eingereiht.
- **DEBTI5924/24-1** (DE): Entriegelungshilfe, in 3 verschiedenen Ausführungen: a) in Form eines ca. 200 mm langen und ca. 5 mm breiten, dunkelroten Bandes aus einem Flachgeflecht aus Spinnstoffen, das an einem Ende mit einem ovalen Klettstreifen und am anderen Ende mit einer ca. 40 x 30 x 13 mm großen, spezifisch geformten Kunststoffschnalle mit Steg und einem rechtwinklig zur Befestigungsöffnung des Spinnstoffbandes angeordneten, zweigeteilten Verbindungselement mit einseitig asymmetrischer Ausformung versehen ist, b) in Form eines ca. 190 mm langen und ca. 4 mm breiten, blauen Bandes aus einem Flachgeflecht aus Spinnstoffen, das an einem Ende mit einem ovalen Klettstreifen und am anderen Ende mit einer ca. 42 x 24 x 11 mm großen, spezifisch geformten Kunststoffschnalle mit Steg und einer annähernd halbrund geformten Einrastvorrichtung mit einem Rahmen und einem federnden Kunststoffelement mit zwei dreieckigen Rastnasen versehen ist, c) in Form eines ca. 210 mm langen und ca. 5 mm breiten, grünen Bandes aus einem Flachgeflecht aus Spinnstoffen, das an einem Ende mit einem ovalen Klettstreifen und an anderen Ende mit einer ca. 47 x 30 x 13 mm großen, spezifisch geformten Kunstsoffschnalle mit Steg und einem rechtwinklig zur Befestigungsöffnung des Spinnstoffbandes angeordneten, abgeschrägten und zweigeteilten Verbindungselement mit einseitig asymmetrischer Ausformung versehen ist. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Entriegelungshilfe wird vom Anwender (Patienten) optional mit einer speziellen Maske eines Gerätes für die nichtinvasive Atemwegsüberdrucktherapie verwendet. Hierfür wird das Erzeugnis über den Steg der Kunststoffschnalle mit der unteren Kopfbänderung der Maske verbunden, mit dem Verbindungselement in die entsprechend geformte Aufnahmevorrichtung am Maskenkörper eingefügt und mit dem ovalen Klettstreifen an der Maskenbänderung befestigt. Die Ware dient der schnellen und einfachen Entriegelung der Maske in Notsituationen. Sie ist ggf. in einer Kunststofftüte verpackt. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät für die mechanische, nicht-invasive Beatmung bestimmt" eingereiht.
- **DEBTI5416/24-1** (DE): Polstervorrichtung, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten, biegsamen, abgerundeten und innen hohlen, ca. 6,4 x 2,1 x 1,7 cm großen Erzeugnis aus Silikon, welches einseitig geöffnet, patientenseitig an der Auflagefläche für die Stirn mit einer leichten Muldung sowie diversen Abstufungen und Ausformungen versehen ist. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Das Erzeugnis nimmt passgenau die Stirnstütze einer Maske für die nichtinvasive Atemwegsüberdrucktherapie (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) auf und dient der Druckverteilung und dem Einhalten eines therapiegerechten Maskenabstandes. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät für die mechanische, nicht-invasive Beatmung bestimmt" eingereiht.

## Notes that govern this classification

### Pos. 9019

Zu Unterposition 9019 20: 1. Aerosol-Handzerstäuber, wie sie von Zahnärzten oder auch von Patienten selbst verwendet werden, um die Zähne oder das Zahnfleisch mit einem Medikament zu besprühen. Dies geschieht mit Hilfe eines Druckgases (z. B. CO2), das sich in einer in den Zerstäuber eingesetzten Kartusche befindet. Durch das Medikament und die beim Besprühen erzielte Massagewirkung wird der Mund gereinigt und können gewisse Mundhöhlenerkrankungen (insbesondere Paradontose) behandelt werden.

### Pos. 9019

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 315/2011 der Kommission vom 30. März 2011 (ABl. EU Nr. L 86/59) (RV L 315/11): Elektromechanische Maschine (sog. Vibrationsplattform) bestehend aus einer Stahlplattform und einer Mittelsäule, die mit einem Haltegriff und einer Steuerkonsole ausgestattet ist. Die Maschine mit den Abmessungen von etwa 80 × 80 × 120 cm wiegt 34 kg. Die Steuerkonsole verfügt über eine Schaltfläche und Tasten zum Starten, Wiederholen oder Anhalten der programmierten Trainingsprogramme. Die Plattform wird durch einen Motor in Schwingung versetzt, wobei sie sich im Verhältnis zur Mittelsäule von einer Seite zur anderen bewegt und somit Bewegungen wie bei schnellem Gehen erzeugt. …

### Pos. 9019

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 4. März 2015 in der Rechtssache C-547/13 zu der Frage, ob bestimmte medizinische Lasergeräte in die Positionen 9018 und 9019 einzureihen sind: Tenor: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemein­samen Zolltarif in den sich nacheinander aus der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kom­mission vom 20. September 2007, der Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom 19. September 2008, der Verordnung (EG) Nr. 948/2009 der Kommission vom 30. September 2009, der Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 und der Ver­ordnung (EU) Nr. 1006/2011 der Kommission vom 27. …

### Pos. 9019

Zu Position 9019: Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 01. Juli 2002 - 2 K 280/99 und Beschluss des BFH vom 20. September 2002 – VII B 224/02 – zur Einreihung von Elektrolaufbändern in die Kombinierte Nomenklatur (s. Position 9506).

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 9019.20.90.00.0 cover?

Code 9019.20.90.00.0 covers Other, andere, einschließlich Teile und Zubehör. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 9019.20.90.00.0?

The third-country duty rate for 9019.20.90.00.0 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 9019.20.90.00.0?

The first six digits form the HS code: 901920. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 9019.20.90.00.0 have?

9019.20.90.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 9019.20.90.00.0 sit in the tariff?

9019.20.90.00.0 sits in this hierarchy: 90 OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 9019 Mechano-therapy appliances; massage apparatus; psychological aptitude-testing apparatus; ozone therapy, oxygen therapy, aerosol therapy, artificial respiration or other therapeutic respiration apparatus > 901920 Ozone therapy, oxygen therapy, aerosol therapy, artificial respiration or other therapeutic respiration apparatus > 90192090 Other, including parts and accessories. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 9019.20.90.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 9019.20.90.00.0, for example DEBTI28512/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 9019.20.90.00.0 change?

9019.20.90.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/90192090000.
