# Customs tariff code 9021.29.00.00.1: Other, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör

> Customs tariff code 9021.29.00.00.1 covers Other, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/90212900001
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 9021.29.00.00.1
- Third-country duty: 0 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 90 OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
  - 9021 Orthopaedic appliances, including crutches, surgical belts and trusses; splints and other fracture appliances; artificial parts of the body; hearing aids and other appliances which are worn or carried, or implanted in the body, to compensate for a defect or disability
    - 9021.29 Other
      - 9021.29.00 künstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik, andere
        - 9021.29.00.00.1 Other, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI15034/17-1** (DE): Sog. Inlay, in Form einer unfertigen Ware, bestehend aus einer individuell für einen Patienten hergestellten und speziell gestalteten Einlagefüllung aus Zirkonoxid. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Mittels eines digitalen Scanners wird ein digitaler Gebissabdruck eines Patienten erzeugt. Am Computer wird mit der entsprechenden Software die Restauration der defekten Stelle am Zahn mit einem Inlay vorgenommen. Die Dimensionen des Inlays werden zur Herstellung an eine Fräsmaschine geschickt. Das Inlay wird vor dem Einsetzen beim Patienten vom Zahntechniker der endgültigen Dimension und Farbgebung angepasst und für die Situation im Mund des Patienten nachpoliert (Scanner, Fräsmaschine, Computer und Software sind nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Das Inlay wird direkt im Mund des Patienten als teilweiser künstlicher Ersatz auf dem bzw. am natürlichen Zahn überwiegend im Seiten- oder Frontzahnbereich befestigt (z. B. eingeklebt) und ersetzt einen Teil des defekten Zahnes (z. B. Teile der Kaufläche ohne Zahnhöcker). Die Ware, welche in einer etikettierten Schachtel verpackt ist, wird als "künstliches Körperteil in Form einer Ware der Zahnprothetik für Menschen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9021 10 bis 9021 21 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI15032/17-1** (DE): Sog. Veneer, in Form einer unfertigen Ware, bestehend aus einer individuell für einen Patienten hergestellten und konvex geformten Verblendschale aus Zirkonoxid. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Mittels eines digitalen Scanners wird ein digitaler Gebissabdruck eines Patienten erzeugt. Am Computer wird mit der entsprechenden Software die Restauration der defekten Stelle am Zahn mit einem Veneer vorgenommen. Die Dimensionen des Veneers werden zur Herstellung an eine Fräsmaschiene geschickt. Das Veneer wird vor dem Einsetzen beim Patienten vom Zahntechniker der endgültigen Dimension und Farbgebung angepasst und für die Situation im Mund des Patienten nachpoliert (Scanner, Fräsmaschine, Computer und Software sind nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Das Veneer wird direkt im Mund des Patienten als teilweiser künstlicher Ersatz auf dem bzw. am natürlichen Zahn befestigt. Die Ware, welche in einer etikettierten Schachtel verpackt ist, wird als "künstliches Körperteil in Form einer Ware der Zahnprothetik für Menschen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9021 10 bis 9021 21 erfasst" eingereiht.
- **DE2164/14-1** (DE): Einteiliges Zahnwurzelimplantat, sog. Tri-Vent Implantat, Art.-Nr. TV37B08, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer dübelähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan, mit einem Außengewinde, einem Implantatdurchmesser von 3,75 mm, einer Länge von 8 mm, einem integrierten Dreifachgewinde und einer prothetischen Plattform von 3,5 mm mit 2,5 mm Innensechskant (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung) sowie einer chirurgischen Abdeckschraube (Art.-Nr. TVSCS). Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Das Zahnwurzelimplantat, welches dauerhaft die natürliche Zahnwurzel ersetzt, wird nach entsprechender Vorbereitung in den Kieferknochen eingedreht. Die Abdeckschraube wird in das Implantat gedreht und dient dazu, das Zahnwurzelimplantat zum Schutz vor dem Eindringen von Fremdstoffen während der Einheilzeit zu verschließen. Nach der Einheilzeit wird die Verschlussschraube wieder entfernt. Das Implantat dient nach der Einheilung als künstliche Zahnwurzel, um dann darauf einen künstlichen Zahn (nicht Gegenstand dieser Auskunft) aufzubauen. Die Bestandteile sind gemeinsam verpackt. Die Vorrichtung wird als "Ware der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, für Menschen" eingereiht.
- **DE2165/14-1** (DE): Einteiliges Zahnwurzelimplantat, sog. Tri-Narrow Implantat, Art.-Nr. TN33B11, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer dübelähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan, mit einem Außengewinde, einem Implantatdurchmesser von 3,3 mm, einer Länge von 11,5 mm, einem integrierten Dreifachgewinde und einer prothetischen Plattform von 3,2 mm mit 2,1 mm Innensechskant (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung) sowie einer chirurgischen Abdeckschraube (Art.-Nr. TNSCS). Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Das Zahnwurzelimplantat, welches dauerhaft die natürliche Zahnwurzel ersetzt, wird nach entsprechender Vorbereitung in den Kieferknochen eingedreht. Die Abdeckschraube wird in das Implantat gedreht und dient dazu, das Zahnwurzelimplantat zum Schutz vor dem Eindringen von Fremdstoffen während der Einheilzeit zu verschließen. Nach der Einheilzeit wird die Verschlussschraube wieder entfernt. Das Implantat dient nach der Einheilung als künstliche Zahnwurzel, um dann darauf einen künstlichen Zahn (nicht Gegenstand dieser Auskunft) aufzubauen. Die Bestandteile sind gemeinsam verpackt. Die Vorrichtung wird als "Ware der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, für Menschen" eingereiht.
- **DEBTI15033/17-1** (DE): Sog. Einzelkrone, in Form einer unfertigen Ware, bestehend aus einer individuell für einen Patienten hergestellten und speziell gestalteten Zahnkrone, welche einseitig dem oberen Teil eines menschlichen Zahnes nachempfunden, auf der anderen Seite offen und innen hohl ist, aus Zirkonoxid. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Mittels eines digitalen Scanners wird ein digitaler Gebissabdruck eines Patienten erzeugt. Am Computer wird das Design Zahnkrone mit der entsprechenden Software vorgenommen. Die Dimensionen der Zahnkrone werden zur Herstellung an eine Fräsmaschine geschickt. Vor dem Einsetzen beim Patienten wird die endgültige Dimension und Farbgebung vom Zahntechniker angepasst und für die Situation im Mund des Patienten nachpoliert (Scanner, Fräsmaschine, Computer und Software sind nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Zahnkrone wird direkt in den Mund des Patienten eingesetzt und auf Implantate (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) aufgeschraubt. Sie dient als dauerhafter, künstlicher Zahnersatz für fehlende natürliche Zähne im menschlichen Gebiss. Die Ware, welche in einer etikettierten Schachtel verpackt ist, wird als "künstliches Körperteil in Form einer Ware der Zahnprothetik für Menschen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9021 10 bis 9021 21 erfasst" eingereiht.
- **DE14030/10-1** (DE): Sog. Onlay für den Zahn, in Form einer unfertigen Ware, bestehend aus einer speziell gestalteten, in verschiedenen Formen (je nach individueller Gegebenheit im Mund des Patienten) im Dentallabor vorgefertigten Dreiviertelkrone (Kuppelfüllung) in bläulicher Farbe, aus Lithium-Disilikat Glaskeramik. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage (Abbildung lediglich beispielhaft). Zur Fertigstellung des Onlays durch den Zahnarzt oder Zahntechniker wird dieses bemalt und glasiert sowie anschließend einem Kristallisationsprozess unterzogen (sog. Maltechnik), um die endgültige Härte zu erhalten und es ästhetisch zu optimieren. Das Onlay wird am natürlichen Zahn im menschlichen Gebiss befestigt (z. B. eingeklebt oder zementiert), in der Regel im Seitenzahnbereich, aber auch im Frontzahnbereich verwendet und ersetzt die ganze Kaufläche inklusive Teile der Zahnhöcker. Die Ware wird als "künstliches Körperteil in Form einer Ware der Zahnprothetik für Menschen, andere als in den Unterpositionen (HS) 9021 10 bis 9021 21 erfasst" eingereiht.
- **DE14029/10-1** (DE): Sog. Veneers, in zwei verschiedenen Ausführungen bezüglich der Lichtdurchlässigkeit (Transluzenz), in Form einer Verblendschale für die Frontfläche der Zähne, unfertige Ware, bestehend aus einer konvex geformten, dünnen, speziell gestalteten Vorrichtung in bläulicher Farbe aus Lithium-Disilikat Glaskeramik. Äußere Form: siehe Abbildungen in der Anlage (Abbildungen sind lediglich beispielhaft). Zur Fertigstellung der Veneers durch den Zahnarzt oder Zahntechniker stehen zwei verschiedene Verarbeitungstechniken zur Verfügung, um sie an die individuellen Gegebenheiten im Mund des Patienten ästhetisch anzupassen (Maltechnik und Schichttechnik für Cut-back Restaurationen). Die Veneers werden als teilweiser künstlicher Ersatz auf den natürlichen Zähnen im menschlichen Gebiss befestigt und dienen u. a. der Korrektur von Zahnlücken, Zahnfehlstellungen, unbefriedigenden Zahnfarben, abgebrochenen Zähnen oder lokalen Verfärbungen. Die Ware wird als "künstliches Körperteil in Form einer Ware der Zahnprothetik für Menschen, andere als in den Unterpositionen (HS) 9021 10 bis 9021 21 erfasst" eingereiht.
- **DE14032/10-1** (DE): Sog. Teilkrone, in zwei verschiedenen Ausführungen bezüglich der Lichtdurchlässigkeit (Transluzenz), bestehend aus einer speziell gestalteten, in verschiedenen Formen (je nach individueller Gegebenheit im Mund des Patienten) im Dentallabor vorgefertigten Teilkrone in Zahnfarbe, aus Leuzit Glaskeramik. Äußere Form: siehe Abbildungen in der Anlage (Abbildungen lediglich beispielhaft). Die Teilkrone besitzt bereits die endgültige Form und Härte und kann ohne weitere Bearbeitungsschritte seitens des Zahnarztes bzw. Zahntechnikers direkt im Mund des Patienten befestigt werden. Es können ggf. noch kleinere Polier- oder Glasiertätigkeiten bzw. farbliche Anpassungen erforderlich sein, um eine ästhetische Optimierung zu erreichen. Die Teilkrone wird am natürlichen Zahn im menschlichen Gebiss befestigt (z. B. eingeklebt) und ersetzt einen Teil des natürlichen Zahnes (hier: den größten oder gesamten Teil der Kaufläche und die Höcker des Zahnes). Sie kommt bei ausgedehnten Zahnhartsubstanzdefekten, die keine Restaurierung mittels Füllungstechnik bzw. eines Inlays zulassen, zum Einsatz. Die Ware wird als "künstliches Körperteil in Form einer Ware der Zahnprothetik für Menschen, andere als in den Unterpositionen (HS) 9021 10 bis 9021 21 erfasst" eingereiht.

## Notes that govern this classification

### Pos. 9021

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …

### Pos. 9021

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …

### Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25:

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25: Orientierungssatz 1. Ein Armroboter wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, der als technisches Unterstützungssystem verwendet wird, gehört nicht zu den "orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen" im Sinne der Pos. 9021 der KN. Im Ausgangsverfahren geht es um einen Armroboter, dessen objektive Merkmale und Eigenschaften darin bestehen, dass es sich um eine technische Vorrichtung handelt, die aus sechs motorbetriebenen Gelenken, einer "Hand" mit zwei oder drei motorbetriebenen "Fingern" und einer Basis mit externen Anschlüssen, wie USB- und Netzanschluss, aufgebaut ist, die an einem Elektrorollstuhl befestigt wird und über einen Joystick oder eine Kopfsteuerung von beeinträchtigten oder versehrten Personen bedient werden kann, denen funktionsf …

### Pos. 9021

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national 1. Silhouette-Kissen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. November 2000 VII R 83/99) Auszüge aus den Gründen zum Urteil: (Kennzeichnung durch die Redaktion): I. Die Beklagte und Revisionsklägerin (die Oberfinanzdirektion - OFD -) erteilte der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin)........eine verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) für ein "Silhouette-Kissen" und wies darin diese Ware der Unterpos. 8714 20 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zu........ Nach der Beschreibung der Klägerin wird vor der Herstellung des Kissens ...... auf einem besonderen Messstuhl (Shape Sensor) unter Berücksichtigung des Sitzneigungswinkels, des Winkels der Rückenlehne, deren Höhe sowie der Stellung der Fuß- und Armstützen des Rollstuhls ........ …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 9021.29.00.00.1 cover?

Code 9021.29.00.00.1 covers Other, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 9021.29.00.00.1?

The third-country duty rate for 9021.29.00.00.1 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 9021.29.00.00.1?

The first six digits form the HS code: 902129. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 9021.29.00.00.1 have?

9021.29.00.00.1 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 9021.29.00.00.1 sit in the tariff?

9021.29.00.00.1 sits in this hierarchy: 90 OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 9021 Orthopaedic appliances, including crutches, surgical belts and trusses; splints and other fracture appliances; artificial parts of the body; hearing aids and other appliances which are worn or carried, or implanted in the body, to compensate for a defect or disability > 902129 Other > 90212900 künstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik, andere. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 9021.29.00.00.1?

Yes. The EBTI database holds decisions on 9021.29.00.00.1, for example DEBTI15034/17-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 9021.29.00.00.1 change?

9021.29.00.00.1 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/90212900001.
