# Customs tariff code 9031.90.00.00.0: Teile und Zubehör

> Customs tariff code 9031.90.00.00.0 covers Teile und Zubehör. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/90319000000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 9031.90.00.00.0
- Third-country duty: 0 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 90 OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
  - 9031 Measuring or checking instruments, appliances and machines, not specified or included elsewhere in this chapter; profile projectors
    - 9031.90 Parts and accessories
      - 9031.90.00.00.0 Teile und Zubehör

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |

## Compliance regimes

- Dual-use (indicative correlation only, not a classification): 1B001f, 2B006, 3A501, 3A502, 5B001, 7A001, 7A002, 7A003

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI37962/25-1** (DE): Herzfrequenzsensor mit Brustgurt, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem akkubetriebenen, flachen, annähernd ovalen Modul mit verbauten Sensoren in einem Gehäuse aus Kunststoff, auf der Vorderseite mit einer Bedientaste und einer LED und auf der Rückseite mit einem Anschluss für das Ladekabel und zwei Druckknöpfen zur Befestigung an dem in verschiedenen Größen (M – XL) erhältlichen Brustgurt versehen sowie einem Lade-/Datenkabel. Der Brustgurt ist auf der Innenseite mit integrierten leitfähigen Sensorflächen (Elektroden) versehen, die elektrische Impulse der Herzschläge erfassen (Pulsmessung) und an das elektrische Modul (Sendeeinheit) weiterleiten. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die elektrische Sendeeinheit wird mit Hilfe des Brustgurtes am Oberkörper befestigt (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung). Die Ware erfasst und speichert u. a. die Herzschläge, Schritte, Geschwindigkeit und Distanz während körperlichen Trainings und übermittelt die entsprechenden Daten zur Anzeige und Auswertung drahtlos per Bluetooth bzw. ANT+ Protokoll an ein entsprechendes Anzeigegerät (z. B. Sportuhren, Fahrradcomputer, Smartwatches oder Smartphone, nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Bestandteile sind gemeinsam verpackt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.
- **DEBTI8434/25-1** (DE): Sog. Sensorring (ABS), in Form eines ringförmigen Erzeugnisses (Ø außen: 71 mm / B: 8 mm) aus unedlem Metall, außen magnetisiert und mit einem gummiartigen Überzug versehen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Der Sensorring wird an die Antriebswelle eines Kraftfahrzeuges montiert und arbeitet als Impulsrad in Kombination mit einem ABS-Sensor (Drehzahlsensor, nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Der mit der Antriebswelle rotierende Sensorring erzeugt durch die Änderung des Magnetfeldes ein Spannungssignal im Sensor, welches proportional zur Drehzahl des jeweiligen Rades des Kfz. ist und an das ABS-Steuergerät (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) ausgegeben wird. Die Ware wird als „Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Geräte zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen“ eingereiht.
- **DEBTI20929/24-1** (DE): Sog. Herzfrequenzsensor mit Brustgurt, im Wesentlichen bestehend aus einem flachen, annähernd ovalen Gehäuse aus Kunststoff mit verbauten Sensoren, auf der Rückseite mit einem Batteriefach, zur Befestigung an einem in der Länge einstellbaren, textilen Brustgurt versehen, welcher auf der Innenseite mit integrierten leitfähigen Sensorflächen versehen ist, die elektrische Impulse der Herzschläge erfassen (Pulsmessung) und an das elektrische Modul (Sendeeinheit) weiterleiten. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die elektrische Sendeeinheit wird mit Hilfe des textilen Brustgurtes am Oberkörper befestigt. Die Ware erfasst die Herzschläge während körperlichen Trainings und übermittelt die entsprechenden Daten zur Anzeige und Auswertung drahtlos per Bluetooth bzw. ANT+ Protokoll an ein entsprechendes Anzeigegerät (z. B. Sportuhren, Smartwatches oder Smartphone, nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.
- **DEBTI46260/23-1** (DE): Herzfrequenzsensor mit Brustgurt, im Wesentlichen bestehend aus einem flachen, annähernd ovalen Gehäuse aus Kunststoff (Modulgröße: 62 x 34 x 11 mm) mit verbauten Sensoren, auf der Rückseite mit einem Batteriefach, zur Befestigung an einem in der Länge einstellbaren, textilen Brustgurt versehen, welcher auf der Innenseite mit integrierten leitfähigen Sensorflächen versehen ist, die elektrische Impulse der Herzschläge erfassen (Pulsmessung) und an das elektrische Modul (Sendeeinheit) weiterleiten. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die elektrische Sendeeinheit wird mit Hilfe des textilen Brustgurtes am Oberkörper befestigt. Die Ware erfasst die Herzschläge während körperlichen Trainings und übermittelt die entsprechenden Daten zur Anzeige und Auswertung drahtlos per Bluetooth bzw. ANT+ Protokoll an ein entsprechendes Anzeigegerät (z. B. Fahrradtachometer oder Smartphone, nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.
- **DEBTI3160/23-1** (DE): Sog. Herzfrequenz-Brustgurt, im Wesentlichen bestehend aus einem flachen, annähernd ovalen Gehäuse (Modulgröße: 29.6 x 53.7 x 8.6 mm) aus Kunststoff mit verbauten Sensoren, auf der Rückseite mit einem Batteriefach zur Befestigung an einem in der Länge einstellbaren, textilen Brustgurt versehen, welcher auf der Innenseite mit integrierten leitfähigen Sensorflächen versehen ist, die elektrische Impulse der Herzschläge erfassen (Pulsmessung) und an das elektrische Modul (Sendeeinheit) weiterleiten. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die elektrische Sendeeinheit wird mit Hilfe des textilen Brustgurtes am Oberkörper befestigt. Die Ware erfasst und speichert die Herzschläge während körperlichen Trainings und sendet die entsprechenden Daten zur Anzeige und Auswertung drahtlos per Bluetooth bzw. ANT+ Protokoll an ein entsprechendes Anzeigegerät (z. B. Fahrradtachometer, Uhr oder Smartphone, nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.
- **DEBTI20696/20-1** (DE): Sog. Gehäusefront, in Form der vorderen Gehäuseabdeckung aus Kunststoff (ca. 15 x 4,8 x 2,4 cm), mit Aussparungen für verschiedene Tasten, einem klarsichtigen Fenster für das Display und mit Aufschriften bedruckt (siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware ist zum Einbau in eine elektronische Wasserwaage bestimmt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät zum Messen geometrischer Größen (Winkel- und Neigungsmessung), in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.
- **DEBTI19865/17-1** (DE): Sogenannte Kalibriertafel, im Wesentlichen bestehend aus einer rechteckigen Platte, auf welcher 16 symmetrisch angeordnete Kalibrierziele aufgedruckt sind (siehe Abbildung in der Anlage). Die Tafel dient der Kalibrierung eines optischen Scanners zum Messen geometrischer Größen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Bei der Kalibrierung werden die bekannten Abstände zwischen den einzelnen Zielen auf der Tafel in unterschiedlichen Abständen zum Scanner gemessen, mit den tatsächlichen Abständen verglichen und das Gerät bei Bedarf kalibriert, wodurch sich die Messgenauigkeit des Scanners erhöht. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein optisches Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen" eingereiht.
- **DE2246/17-1** (DE): Sog. numerische Positionsanzeige, im Wesentlichen bestehend aus einem 211 mm x 290 mm x 51 mm (B x L x H) großen Gehäuse mit einer Flüssigkristallanzeige und verschiedenen Bedienelementen, einem USB-Anschluss sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen zum Auswerten der gemessenen Verfahrenswege der x-, y-, und z-Achse von beweglichen Werkzeugmaschinen (Fräs-, Bohr- und Drehmaschinen) und ein Rechenwerk zur unterstützenden Berechnung von komplexen Positionen befinden (Abbildung: siehe Anlage). Das Gerät wertet die von externen opto-elektronischen Messwertaufnehmern (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) kommenden elektrischen Signale aus und zeigt diese Messwerte an. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.

## Notes that govern this classification

### Pos. 9031

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 129/2005 der Kommission vom 20. Januar 2005 (ABl. EU Nr. L 25/37) (RV L 129/05) geändert durch Berichtigung vom 12. Februar 2005 (ABl. L 42), geändert durch Berichtigung vom 12. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 120/42), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 3. Ein Netzwerkanalysator, bestehend aus einem Analysatormodul, einem Zwischenspeicher und einer Schnittstelle zu einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine (ADV-Maschine), in einem einzigen Gehäuse. Der Analysator ist konzipiert, um Informationen über die Leistung von Netzwerken durch die Anzeige der Netzwerkaktivität, der Dekodierung aller wichtigen Protokolle und der Generierung von Netzwerkverkehr zu liefern. Die ADV-Maschine wird nicht mit dem Analysator gestellt. …

### Pos. 9031

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 14.3.2001 – 4 K 743/00 – Einreihung von Geräten zur Feststellung des Körperfettanteils (Body – Mass – Index – BMI). Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 10. Juni 2013 - 4 K 91/12 Einreihung von sog. Ultraschallgeräten zur zerstörungsfreien Materialprüfung Leitsatz Ultraschallgeräte zur zerstörungsfreien Materialprüfung erfüllen die Funktionen „Messen“ und „Prüfen“ und sind daher in die Unterposition 9031 8034 1 KN einzureihen. Dass durch das Messen und Prüfen Fehler der zu prüfenden Werkstücke aufgefunden werden, stellt sich nicht als eigenständige Funktion „Fehlersuche“ dar. 1 Anmerkung: ab 1.1.2017 zutreffender KN-Code 9031 80 20

### Pos. 9031

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes) - hat auf der 151. Sitzung vom 26. bis 29. Mai 2015 über die Einreihung von sog. „ABS-Sensoren“ (WHEEL SENSOR ASSY) mehrheitlich wie folgt entschieden: Der Begründung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/805 der Kommission vom 19. Mai 2015 („Drehratensensor“) folgend ist der sog. „ABS-Sensor“ (WHEEL SENSOR ASSY) in die Position 9031 einzureihen. Hiernach ist eine Einreihung in die Position 9029 für solche Apparate ausgeschlossen, die bestimmte Größen (z. B. Geschwindigkeit, Umdrehungen oder Entfernungen) aufnehmen oder messen, das Messergebnis aber nicht selbst anzeigen (z. B. auf einem Bildschirm). …

### Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 9031.90.00.00.0 cover?

Code 9031.90.00.00.0 covers Teile und Zubehör. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 9031.90.00.00.0?

The third-country duty rate for 9031.90.00.00.0 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 9031.90.00.00.0?

The first six digits form the HS code: 903190. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 9031.90.00.00.0 have?

9031.90.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 9031.90.00.00.0 sit in the tariff?

9031.90.00.00.0 sits in this hierarchy: 90 OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 9031 Measuring or checking instruments, appliances and machines, not specified or included elsewhere in this chapter; profile projectors > 903190 Parts and accessories. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 9031.90.00.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 9031.90.00.00.0, for example DEBTI37962/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Is 9031.90.00.00.0 a dual-use item?

The customs code alone does not decide that. An indicative correlation links 9031.90.00.00.0 to 1B001f, 2B006, 3A501, 3A502, 5B001, 7A001, 7A002, 7A003. Whether your item is listed depends on its technical parameters and has to be checked against the wording of the control list.

### Does customs tariff code 9031.90.00.00.0 change?

9031.90.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/90319000000.
