# Customs tariff code 9304.00.00.00: Other arms (for example, spring, air or gas guns and pistols, truncheons), excluding…

> Customs tariff code 9304.00.00.00 covers Other arms (for example, spring, air or gas guns and pistols, truncheons), excluding those of heading 9307. The third-country duty rate is 3.2 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/9304000000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 9304.00.00.00
- Third-country duty: 3.2 %
- Declarable: no

## Where this code sits in the tariff

- 93 ARMS AND AMMUNITION; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
  - 9304 Other arms (for example, spring, air or gas guns and pistols, truncheons), excluding those of heading 9307
    - 9304.00.00.00 Other arms (for example, spring, air or gas guns and pistols, truncheons), excluding those of heading 9307

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 3.2 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |

## Compliance regimes

- Export licensing applies
- Dual-use (indicative correlation only, not a classification): 1A006b, 2B232, 0007d

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI27062/24-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen sog. "US Abdrängstock Carbon mit Seitengriff" (Mehrzweckeinsatzstock/Tonfa). Bei dem aus sog. Polycarbon hergestellten Erzeugnis handelt es sich um einen etwa 59 cm langen Schlagstock (Gewicht ca. 420g), der einen runden Querschnitt und bis auf das Griffstück eine glatter Oberfläche aufweist. Der Schlagstock ist mit einem im rechten Winkel abstehenden, ergonomisch geformten Seitenhandgriff ausgestattet. Die Oberfläche des Seitenhandgriffs und des Griffstücks am Schlagstock weisen Rillungen auf. Derartige Waren werden als Waffen zur Selbstverteidigung u. a. zur Ausführung von Drehschlägen, als Stoßwaffe sowie als Unterarmschutz eingesetzt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "andere Waffe (Schlagstock), als in den Positionen 9301 bis 9303 erfasst".
- **DEBTI1142/24-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einem Schlagstock aus Stahl, in Form eines dreigliedrigen Teleskopschlagstocks mit einem Griff und zwei beweglichen Gliedern. Die Länge im ausgezogenen Zustand beträgt etwa 66 cm und im geschlossenen Zustand etwa 25 cm, wobei die beweglichen Glieder ineinander in den Griff geschoben sind. Am freien Ende des zweiten beweglichen Glieds ist eine Stahlkugel (Durchmesser etwa 1,5 cm) befestigt. Der Griff (Durchmesser etwa 3 cm), an dessen Ende eine Kappe aufgeschraubt ist, weist eine geriffelte Gummierung auf. Der Teleskopschlagstock, der als Hieb- und Stoßwaffe verwendet wird, ist zusammen mit einem zum dauernden Gebrauch geeigneten Etui aus Spinnstoffen mit Gürtelschlaufe in einem Produktinformationen bedrucktem Pappkarton verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Waffen" vom TARIC-Code 9304 0000 00 erfasst.
- **DEBTI39853/23-1** (DE): Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt sich um eine sog. Steinschleuder als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf. Die Warenzusammenstellung besteht aus - einer Schleuder (Zwille) mit einem Handgriff (ohne Armstütze) aus Kunststoff, der an der Oberseite mit einer speziell ausgeformten Gabel (Breite außen ca. 10 cm) versehen ist (Gesamtlänge ca. 14,5 cm). Zum Befestigen eines Gummibandes sind die Gabelenden jeweils mit einer Klemmvorrichtung ausgestattet. - zwei ca. 48 cm langen Gummibänder zum Verschießen der Munition; jeweils bestehend aus zwei Bändern (sich verjüngend zugeschnitten), die an einem gelochten, speziell gestalteten Streifen zur Aufnahme der Munition angeknotet sind, - 300 Kugeln (Munition; lt. Antrag aus Ton) mit einem Durchmesser von 8 mm, - einem Inbusschlüssel aus Metall - einer farbig und mit Bildern gestalteten Gebrauchsanleitung. Die einzelnen "Teile" sind in einem ca. 14 x 18 x 6 cm großen Etui mit Reißverschluss verpackt, welches im Inneren mit einem Kunststoffeinleger (mit passgenauen Ausnehmungen für die Schleuder und den Inbusschlüssel) sowie einer Netztasche versehen ist. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Waffen, als in den Position 9301 bis 9303 genannt".
- **DEBTI41724/23-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt sich um eine sog. Steinschleuder als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf. Die Warenzusammenstellung besteht aus: - einer Schleuder (Zwille) mit einem Handgriff (ohne Armstütze) aus einem Nylon-Verbund-Werkstoff, die an der Oberseite mit einer speziell ausgeformten Gabel (Breite ca. 9 cm) mit zwei Griffmulden für die Finger versehen ist (Gesamtlänge ca. 15 cm). Zum Befestigen eines Gummibandes sind die Gabelenden jeweils mit einer Klemmvorrichtung ausgestattet. - zwei Gummibändern zum Verschießen der Munition; jeweils bestehend aus zwei, ca. 20 cm langen Bändern (sich verjüngend zugeschnitten), die an einem gelochten, speziell gestalteten Streifen aus augenscheinlich Leder zur Aufnahme der Munition angeknotet sind, - 300 Kugeln (Munition; lt. Antrag aus Ton) mit einem Durchmesser von 8 mm, - einem Inbusschlüssel aus Metall - einer farbig und mit Bildern gestalteten Gebrauchsanleitung - einer Einlegekarte mit QR-Code - einem speziell für die Aufnahme der Teile speziell gestaltetem Etui mit umlaufenden Reißverschluss. Derartig beschaffene Schleudern stellen sich aufgrund der verwendeten Materialien, der Verarbeitung und der "Schussleistung" nicht als "Spielzeugwaffe" im Sinne der Position 9503 dar. Auch handelt es sich nicht um eine Ware der Position 9506, da die Ware sich weder als ein Ausrüstungsgegenstand für die körperliche Ertüchtigung bzw. eine Sportart, noch ein Freiluftspiel darstellt. Die Warenzusammenstellung ist in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Waffen, als in den Positionen 9301 bis 9303 genannt".
- **DEBTI37433/23-1** (DE): Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf sog. Steinschleuder. Die Warenzusammenstellung besteht aus - einer Schleuder (Zwille) mit einem Handgriff (ohne Armstütze) aus Kunststoff, der an der Oberseite mit einer speziell ausgeformten Gabel (Breite außen ca. 8,5 cm) mit zwei Griffmulden für Finger versehen ist (Gesamtlänge ca. 11,5 cm). Zum Befestigen eines Gummibandes sind die Gabelenden jeweils mit einer Klemmvorrichtung ausgestattet. - zwei ca. 47 cm langen Gummibänder zum Verschießen der Munition; jeweils bestehend aus zwei Bändern (sich verjüngend zugeschnitten), die an einem gelochten, speziell gestalteten Streifen zur Aufnahme der Munition angeknotet sind, - 300 Kugeln (Munition; lt. Antrag aus Ton) mit einem Durchmesser von 8 mm, - einem Inbusschlüssel aus Metall - einer farbig und mit Bildern gestalteten Gebrauchsanleitung. Derartig beschaffene Schleudern stellen sich aufgrund der verwendeten Materialien, der Verarbeitung und der "Schussleistung" nicht als "Spielzeugwaffe" im Sinne der Position 9503 dar. Auch handelt es sich nicht um eine Ware der Position 9506, da die Ware sich weder als ein Ausrüstungsgegenstand für die körperliche Ertüchtigung bzw. eine Sportart, noch ein Freiluftspiel darstellt. Die Warenzusammenstellung ist in einem bedruckten Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Waffen, als in den Position 9301 bis 9303 genannt".
- **DEBTI29061/23-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine sogenannte Steinschleuder. Die Ware besteht aus einem etwa 9 cm langen Handgriff aus Kunststoff (ohne Armstütze), in den ein kräftiger, zu einem Ypsilon gebogener Draht (Durchmesser etwa 6,5 mm) aus unedlen Metallen eingesetzt ist. Auf die abgewinkelten Enden des Drahts ist jeweils ein etwa 20 cm langer gummielastischer Schlauch (Außendurchmesser etwa 7,5 mm) aus Kautschuk aufgeschoben. Die gegenüberliegenden, zu Schlaufen ausgearbeiteten Enden der Schlauchabschnitte sind an einen zweifach gelochten Streifen aus gerautem Leder (Abmessungen etwa 7,5 x 2,2 cm) geknotet. Die Schleuder dient zum Verschießen von kleinen Gegenständen (z. B. Steinen) und stellt sich auf Grund der Beschaffenheit nicht als eine Ware des Kapitels 95 dar. Das Erzeugnis ist in einer Blisterverpackung aus Kunststoff mit eingeschobenem Einleger aus bedruckter Pappe verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Andere Waffe, als in den Position 9301 bis 9303 und 9307 genannt".
- **FRBTIFR-BTI-2024-00383** (FR): Gant tactique de protection individuelle à impulsion électrique, incomplet. Ce produit semi-fini comprend le gant en textile synthétique, les coques en caoutchouc, la mécanique box, le module, un bouton simple, un bouton double, un capteur, des câbles et des connecteurs. La batterie et la carte électronique qui gère le fonctionnement du produit fini seront intégrés en France.
- **SKBTI235108/22/187** (SK): Rybársky prak - telo praku má ergonomickú rukoväť a je vyrobené z plastu. Gumené popruhy sú vybavené praktickým systémom, ktorý zamedzuje ich vyvliekaniu z úchytov. Vďaka dômyselne navrhnutej konštrukcii je tento prak presný a prak má ďaleký dosah. Košík hranatého tvaru je dostatočne veľký a dokážete s ním dopraviť dostatok návnady na lovné miesto.

## Notes that govern this classification

### Pos. 9304

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören andere als Feuerwaffen der Positionen 9301 bis 9303 und Waffen der Position 9307. Zu dieser Position gehören folgende Waffen: 1) Gummiknüppel, Totschläger, Ochsenziemer und dergleichen, für die Polizei, sowie Bleistöcke. 2) Schlagringe, der Faust angepasste Metallstücke, womit Schläge versetzt werden können. 3) Schleudern, die die Form eines Stockes haben können und mit denen auf Vögel und kleine Schädlinge geschossen werden kann. Schleudern, die den Charakter von Spielzeug haben, gehören zu Pos. 9503. 4) Luftgewehre, -büchsen und -pistolen. Sie haben eine Form, die den entsprechenden Feuerwaffen gleicht, sind jedoch mit einer Vorrichtung versehen, mit der eine Luftsäule verdichtet werden kann, die durch Auslösen der Abzugsvorrichtung in den Lauf der Waffe dringt und das Geschoss treibt. …

### Pos. 9304

Zu Unterposition 9304 00: 1. Airsoft-Gewehr, hauptsächlich aus Aluminium und Stahl. Es wird von einem batteriebetriebenen Elektromotor angetrieben, der eine Feder komprimiert, um den Luftdruck zu erzeugen, der zum Antreiben von 6-mm-Kugeln aus Kunststoff erforderlich ist. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1.

### Pos. 9304

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 242/96 der Kommission vom 7. Februar 19961) (RV L 242/96): Luftdruckpistole, aus Kunststoff, mit inneren Vorrichtungen und innerem Teil des Laufs aus Metall, zum Abschuss kleiner Kunststoffkugeln imstande. Unterposition 9304 0000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschrift 1 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut des KN-Codes 9304 0000. Die Einreihung der Ware in die Position 9304 beruht insbesondere auf der Tatsache, dass sie wegen ihrer Reichweite und ihrer Einschlagkraft Verletzungen verursachen kann. 1) ABL. EG Nr. L 31/96

### Kapitel 93

1. Zu Kapitel 93 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 36 (z. B. Zündhütchen, Sprengkapseln, Sprengzünder, Leuchtraketen, Raketen zum Wetterschießen) (RV E9301A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV E9301B00); c) Panzerwagen und andere gepanzerte Kampffahrzeuge (Position 8710) (RV E9301C00); d) Zielfernrohre und andere optische Vorrichtungen, für Waffen, ausgenommen solche, die auf Waffen montiert sind oder die mit den Waffen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden (Kapitel 90) (RV E9301D00); e) Armbrüste, Bogen und Pfeile für den Schießsport, stumpfe Waffen für den Fechtsport und Spielzeugwaffen (Kapitel 95) (RV E9301E00); f) Sammlungsstücke oder Antiquitäten (Position 9705 oder 9706) (RV E9301F00). 2. …

## Subdivisions of this code

- 9304.00.00.00.0 Andere Waffen (z. B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und -pistolen und Schlagstöcke), ausgenommen Waffen der Position 9307

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 9304.00.00.00 cover?

Code 9304.00.00.00 covers Other arms (for example, spring, air or gas guns and pistols, truncheons), excluding those of heading 9307. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 9304.00.00.00?

The third-country duty rate for 9304.00.00.00 is 3.2 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 9304.00.00.00?

The first six digits form the HS code: 930400. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 9304.00.00.00 have?

9304.00.00.00 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 9304.00.00.00 sit in the tariff?

9304.00.00.00 sits in this hierarchy: 93 ARMS AND AMMUNITION; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 9304 Other arms (for example, spring, air or gas guns and pistols, truncheons), excluding those of heading 9307. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 9304.00.00.00?

Yes. The EBTI database holds decisions on 9304.00.00.00, for example DEBTI27062/24-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Is 9304.00.00.00 a dual-use item?

The customs code alone does not decide that. An indicative correlation links 9304.00.00.00 to 1A006b, 2B232, 0007d. Whether your item is listed depends on its technical parameters and has to be checked against the wording of the control list.

### Does customs tariff code 9304.00.00.00 change?

9304.00.00.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/9304000000.
