# Customs tariff code 9503.00.95.90: Other

> Customs tariff code 9503.00.95.90 covers Other. The third-country duty rate is 4.7 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/9503009590
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 9503.00.95.90
- Third-country duty: 4.7 %
- Declarable: no

## Where this code sits in the tariff

- 95 TOYS, GAMES AND SPORTS REQUISITES; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
  - 9503 Tricycles, scooters, pedal cars and similar wheeled toys; dolls' carriages; dolls; other toys; reduced-size ('scale') models and similar recreational models, working or not; puzzles of all kinds
    - 9503.00 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
      - 9503.00.95 Of plastics
        - 9503.00.95.90 Other

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 4.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI25598/26-1** (DE): Spielzeug aus Kunststoff - die Fusion einer Figur aus einem bekannten Medien-Franchise und einer Nachbildung einer Menü-Verpackung eines Restaurants darstellend - vollständig aus Kunststoff gefertigt - mit einem Körper mit quadratischer Grundfläche, der an der Oberseite keilförmig zuläuft und mit einem Logo einer Restaurantkette versehen ist - in den Abmessungen von ca. 3 , 9 x 3 , 9 x 5 , 7 cm - auf der Schauseite mit zwei Augen und einem Schnabel bedruckt; ohne ausgeformte Körperteile - an der Rückseite mit einem einklappbaren, einfach gearbeiteten Karabinerhaken aus Kunststoff ausgestattet - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Das Spielzeug ist gemeinsam mit sechs Stickerbögen mit insgesamt 17 Bilddruckaufklebern und sechs Schriftzugaufklebern (siehe DEBTI-25598/26-2 und -3) in einer bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen. Ebenso scheidet eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 auf Grund der Anzahl der Aufkleber aus. Die Waren sind somit getrennt nach eigener Beschaffenheit einzureihen. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasst, aus Kunststoff, nicht von den Codenummern 9503 0095 30 bis 9503 0095 40 0 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI25573/26-1** (DE): Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - eine Menü-Verpackung eines Restaurants darstellend, die mit dem Gesicht eines Wesens aus einem Medien-Franchise bedruckt ist, - vollständig aus Kunststoff gefertigt, - mit einem Körper samt quadratischer Grundfläche, der an der Oberseite keilförmig zuläuft und mit einem Logo versehen ist, - in den Abmessungen von ca. 3 , 9 x 3 , 9 x 5 , 7 cm, - auf der Schauseite mit zwei Augen, zwei Nasenlöchern und einem Mund bedruckt; ohne ausgeformte Körperteile, - an der Rückseite mit einem einklappbaren, einfachst gearbeiteten Karabinerhaken aus Kunststoff ausgestattet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit 18 Bilddruck-Aufklebern (DEBTI-25573/26-2) und sechs Schriftzug-Aufklebern (DEBTI-25573/26-3) in einem bunt bedruckten Pappkarton aufgemacht. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung scheidet aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs aus. Ebenso kommt eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 aufgrund der Anzahl der Aufkleber nicht in Betracht. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener Beschaffenheit einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasst, aus Kunststoff, nicht von den TARIC-Codes 9503 0095 30 bis 9503 0095 40 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI25575/26-1** (DE): Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - eine Nachbildung einer Menü-Verpackung eines Restaurants darstellend, die einseitig mit einem Gesicht einer Figur aus einem Medien-Franchise bedruckt ist, - vollständig aus Kunststoff gefertigt, - mit einem Körper samt quadratischer Grundfläche, der an der Oberseite keilförmig zuläuft und mit einem Logo versehen ist, - in den Abmessungen von ca. 3 , 9 x 3 , 9 x 5 , 7 cm, - auf der Schauseite mit zwei Augen und einem Schnabel bedruckt; ohne ausgeformte Körperteile, - an der Rückseite mit einem einklappbaren, einfachst gearbeiteten Karabinerhaken aus Kunststoff ausgestattet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit 18 Bilddruck-Aufklebern (DEBTI-25575/26-2) und sechs Schriftzug-Aufklebern (DEBTI-25575/26-3) in einem bunt bedruckten Pappkarton aufgemacht. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung scheidet aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs aus. Ebenso kommt eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 aufgrund der Anzahl der Aufkleber nicht in Betracht. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener Beschaffenheit einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasst, aus Kunststoff, nicht von den TARIC-Codes 9503 0095 30 bis 9503 0095 40 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI25581/26-1** (DE): Spielzeug aus Kunststoff - die Fusion einer Figur aus einem bekannten Medien-Franchise und einer Nachbildung einer Menü-Verpackung eines Restaurants darstellend - vollständig aus Kunststoff gefertigt - mit einem Körper mit quadratischer Grundfläche, der an der Oberseite keilförmig zuläuft und mit einem Logo einer Restaurantkette versehen ist - in den Abmessungen von ca. 3 , 9 x 3 , 9 x 5 , 7 cm - auf der Schauseite mit zwei Augen und einem Schnabel bedruckt; ohne ausgeformte Körperteile - an der Rückseite mit einem einklappbaren, einfach gearbeiteten Karabinerhaken aus Kunststoff ausgestattet - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Das Spielzeug ist gemeinsam mit sechs Stickerbögen mit insgesamt 18 Bilddruckaufklebern und sechs Schriftzugaufklebern (sieheDEBTI-25581/26-2 und DEBTI-25581/26-3) in einer bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen. Ebenso scheidet eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 auf Grund der Anzahl der Aufkleber aus. Die Waren sind somit getrennt nach eigener Beschaffenheit einzureihen. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasst, aus Kunststoff, nicht von den Codenummern 9503 0095 30 bis 9503 0095 40 0 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI26489/26-1** (DE): Bei der durch Antragsangaben und Abbildungen veranschaulichten Ware handelt es sich um Folienballons, - rund mit einem Durchmesser von ca. 45 cm, - aus Kunststofffolien gefertigt, - mit einer Öffnung zum Befüllen versehen, - mit verschiedenen Motiven (Happy Birthday, Einhorn, Mr, Mrs, Happy New Year, Babyboy, Babygirl) versehen, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - in einem bedruckten Pappumschlag mit Eurolochung verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasstes Spielzeug; aus Kunststoff; nicht in den TARIC-Codes 9503 0095 30 bis 9503 0095 40 genannt" eingereiht.
- **DEBTI25668/26-1** (DE): Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - eine Menü-Verpackung eines Restaurants darstellend, die auf der Vorderseite mit einem Gesicht einer Figur aus einem bekannten Medien-Franchise bedruckt ist, - vollständig aus Kunststoff gefertigt, - mit einem Körper samt quadratischer Grundfläche, der an der Oberseite keilförmig zuläuft und mit einem Logo versehen ist, - in den Abmessungen von ca. 3 , 9 x 3 , 9 x 5 , 7 cm, - auf der Schauseite mit zwei Augen, einem Mund und einer Nase bedruckt; ohne ausgeformte Körperteile, - an der Rückseite mit einem einklappbaren, einfachst gearbeiteten Karabinerhaken aus Kunststoff ausgestattet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit zwei Spielkarten (DEBTI-25668/26-2) in einem bunt bedruckten Pappkarton aufgemacht. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung scheidet aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs aus. Ebenso kommt eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 aufgrund der Anzahl der Spielkarten nicht in Betracht. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener Beschaffenheit einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasst, aus Kunststoff, nicht von den TARIC-Codes 9503 0095 30 bis 9503 0095 40 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI26004/26-1** (DE): Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - Nachbildungen von zwölf Eiern aus Kunststoff darstellend, - mit einem max. Durchmesser von ca. 4 , 5 cm und einer Höhe von ca. 6 , 5 cm, - jeweils in zwei Hälften teilbar, - im Inneren an einer Hälfte mit einem erhabenen Motiv versehen (Zahl, Dinosaurier, oder Formen); die andere Hälfte ist mit einer entsprechenden Vertiefung ausgestattet, sodass nur das passende Gegenstück hineinpasst, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - in einem Eierkarton aus Kunststoff sowie einer bedruckten Banderole aus Pappe verpackt. Das Spielzeug kann entweder als Puzzle oder als Nachbildung von Eiern bespielt werden. Aufgrund der verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten ist das Erzeugnis in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (KN) einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasst, aus Kunststoff, nicht von den TARIC-Codes 9503 0095 30 bis 9503 0095 40 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI26635/26-1** (DE): Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - 13 Folienballons, - - aus miteinander verschweißten Zuschnitten aus aluminiumbedampfter Kunststofffolie gefertigt, - - die Buchstaben A (2x), B, D, H (2x), I, P (2x) T und Y (2x) darstellend, - - mit einer Höhe von ca. 40 cm, - - mit einer Öffnung zum Befüllen mit Luft oder Gas versehen, - - oben mit Ösen zur Befestigung ausgestattet, - - bilden gemeinsam den Schriftzug "Happy Birthday", - - dienen der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - einem ca. 10 cm langen Strohhalm aus Pappe zum Aufblasen der Ballons, - gemeinsam in einer bunt bedruckten Pappschachtel aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Folienballons den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasst, aus Kunststoff, nicht von den TARIC-Codes 9503 0095 30 bis 9503 0095 40 erfasst" eingereiht.

## Notes that govern this classification

### Pos. 9503

Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …

### Pos. 9503

Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …

### Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 278. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 2. bis 4. März 2026:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 278. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 2. bis 4. März 2026: Warenbeschreibung: Das Spielzeug ist ein interaktives elektronisches Gerät, bestehend aus einer rechteckigen Kunststoffbox mit berührungsempfindlichem Bedienfeld, einem breiten, dünnen Plättchen mit Sensor (bewegliches Hologramm-Display), lichtemittierenden Dioden (LED), starken Neodym-Magneten, einer Magnetspule und 3 AA-Batterien. Neben diesen Komponenten sind keine weiteren Komponenten enthalten. Wenn die Box geöffnet wird, vibriert das Plättchen und es wird mit Hilfe der Dioden ein Bild einer Figur erzeugt und ein Ton abgespielt. …

### Pos. 9503

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

## Subdivisions of this code

- 9503.00.95.90.0 andere

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 9503.00.95.90 cover?

Code 9503.00.95.90 covers Other. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 9503.00.95.90?

The third-country duty rate for 9503.00.95.90 is 4.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 9503.00.95.90?

The first six digits form the HS code: 950300. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 9503.00.95.90 have?

9503.00.95.90 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 9503.00.95.90 sit in the tariff?

9503.00.95.90 sits in this hierarchy: 95 TOYS, GAMES AND SPORTS REQUISITES; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 9503 Tricycles, scooters, pedal cars and similar wheeled toys; dolls' carriages; dolls; other toys; reduced-size ('scale') models and similar recreational models, working or not; puzzles of all kinds > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 95030095 Of plastics. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 9503.00.95.90?

Yes. The EBTI database holds decisions on 9503.00.95.90, for example DEBTI25598/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 9503.00.95.90 change?

9503.00.95.90 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/9503009590.
