# Customs tariff code 9503.00.99.90.0: Other, andere

> Customs tariff code 9503.00.99.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/95030099900
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 9503.00.99.90.0
- Third-country duty: 0 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 95 TOYS, GAMES AND SPORTS REQUISITES; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
  - 9503 Tricycles, scooters, pedal cars and similar wheeled toys; dolls' carriages; dolls; other toys; reduced-size ('scale') models and similar recreational models, working or not; puzzles of all kinds
    - 9503.00 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
      - 9503.00.99 Other
        - 9503.00.99.90 Other
          - 9503.00.99.90.0 Other, andere

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI12470/26-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um Spielzeug aus Holz, - in Form von fünf Nachbildungen von sog. Doppelkeksen, - mit einem Durchmesser von ca. 3 , 5 cm, - aus Holz gefertigt, - einseitig mit einem Logo bedruckt, - ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit, - zur spielerischen Unterhaltung von Kindern, z.B. im Zusammenhang mit einem Kaufmannsladen, - in einer zylindrisch geformten Pappschachtel mit Stülpdeckel sowie einer bedruckten Papierbanderole verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0095 erfasstes Spielzeug, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.
- **DEBTI12732/26-1** (DE): Bei dem durch eine Abbildung und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Kaleidoskop, - bestehend aus einem zylindrischen Korpus aus Pappe, - mit einer Länge von ca. 12 , 5 cm sowie einem Durchmesser von ca. 3 , 5 cm, - im Inneren mit einem dreieckigen Einsatz aus metallisierter Kunststofffolie, - an einem Ende mit einem transparenten Guckloch aus Kunststoff samt Abdeckung aus Pappe, - gegenüberliegend mit einer eingesetzten Kunststoffdose, die mit verschiedenen Formen aus Kunststoff befüllt ist, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - mit einem Hangtag versehen und für den Einzelverkauf aufgemacht. Dreht man das Kaleidoskop oder schüttelt es, werden durch die Spiegelung der Kunststoffformen verschiedene Muster erzeugt. Im Hinblick auf den Spiegelungseffekt bestimmen die Kunststoffe den Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware, hinsichtlich des Umfangs sind die anderen Stoffe (= Pappe) charakterverleihend. Da somit kein charakterverleihender Stoff ermittelt werden kann, ist das Kaleidoskop in Anwendung der AV 3 c) i.V.m. der AV 6 in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (KN) einzureihen. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 genanntes Spielzeug, nicht aus Kunststoff, nicht aus Holz handgearbeitet" einzureihen.
- **DEBTI12500/26-1** (DE): Bei dem durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein sog. Motorikspielzeug, bestehend aus - einer Grundplatte aus Holz in den Abmessungen von ca. 22 , 5 x 22 , 5 x 1 cm, die auf der Rückseite mit einem Holzaufsteller versehen ist, - einem verschiedenfarbigen, drehbaren, gelochten Rad aus Holz, - zwei ineinandergreifenden, drehbaren "Zahnrädern" aus Holz, - einer zweifarbigen, drehbaren Kugel aus Holz, - einer bunten Drehscheibe aus Holz, die von einer durchsichtigen Kunststoffscheibe abgedeckt und innen mit teils gezackten Aussparungen versehen sowie mit kleinen Metallkugeln befüllt ist; die Kugeln bewegen sich beim Drehen der Scheibe, - einem sog. Schiebelabyrinth, in dem fünf Zylinder in Rillen bewegt werden können, - einer Spiegelfolie, die durch eine Klappe aus Holz abgedeckt wird, - ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit, - dient der spielerischen Unterhaltung, insbesondere von Kleinkindern, - in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt. Im Hinblick auf den Umfang bestimmt das Holz den Charakter der zusammengesetzten Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0095 erfasst, nicht handgearbeitet aus Holz" eingereiht.
- **DEBTI12438/26-1** (DE): Spielzeug aus Holz in Form einer Warenzusammenstellung in Form einer Nachbildung einer Nudelpackung mit Inhalt, bestehend aus - zwölf Nachbildungen von Farfalle-Nudeln aus Holz -- in den Abmessungen von ca. 4 , 5 x 3 x 0 , 5 cm -- mit zwei aufgedruckten, gewellten Linien in der Mitte -- ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit - einer bunt bedruckten Pappschachtel, in der die Nudeln verpackt sind -- in den Abmessungen von ca. 9 x 12 x 4 cm -- mit Nudeln, Tomaten und Kräutern bedruckt - ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern - gemeinsam mit einer Pappbanderole in einem Klarsichtbeutel mit Produktetikett für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Nudeln aus Holz bestimmen auf Grund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0095 erfasstes Spielzeug, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.
- **DEBTI12708/26-1** (DE): Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Kaleidoskop, - bestehend aus einem zylindrischen, zweiteiligen Korpus aus Pappe sowie anteilig aus Kunststoff, - mit einer Länge von ca. 21 cm sowie einem Durchmesser von ca. 5 , 3 cm, - im Inneren mit einem dreieckigen Einsatz aus metallisierter Kunststofffolie, - an einem Ende mit einem transparenten Guckloch aus Kunststoff, - gegenüberliegend mit einer eingesetzten Dose aus Pappe und Kunststoff, die mit verschiedenen Formen aus Kunststoff befüllt ist, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - in einer Klarsichthülle verpackt. Dreht man den vorderen Teil des Kaleidoskops oder schüttelt es, werden durch die Spiegelung der Kunststoffformen verschiedene Muster erzeugt. Im Hinblick auf den Spiegelungseffekt bestimmen die Kunststoffe den Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware, hinsichtlich des Umfangs sind die anderen Stoffe (= Pappe) charakterverleihend. Da somit kein charakterverleihender Stoff ermittelt werden kann, ist das Kaleidoskop in Anwendung der AV 3 c) i.V.m. der AV 6 in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (KN) einzureihen. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 genanntes Spielzeug, nicht aus Kunststoff, nicht aus Holz handgearbeitet" einzureihen.
- **DEBTI12483/26-1** (DE): Es handelt sich um ein durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichtes Spielzeug in Form eines stilisierten Pritschenwagens, - im Wesentlichen aus Holz hergestellt, - mit vier beweglichen Rädern, - in den Abmessungen von ca. 15 x 10 x 10 cm, - mit einem Fahrerhaus mit Sitzbank, - weist eine Ladefläche auf, aus der vier Holzstäben herausragen, die eine umlaufende, rechteckige, abnehmbare Seitenwandkonstruktion (kein eigenständiges Spielzeug) "halten", - ohne Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen, - in einem bunt bedruckten Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden als "anderes Spielzeug als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasst, nicht aus Kunststoff, nicht handgearbeitet aus Holz" eingereiht.
- **DEBTI12726/26-1** (DE): Bei dem durch eine Abbildung und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Kaleidoskop, - bestehend aus einem zylindrischen, zweiteiligen Korpus aus Pappe, - mit einer Länge von ca. 14 ,6 cm sowie einem Durchmesser von ca. 3 , 5 cm, - im Inneren mit einem dreieckigen Einsatz aus metallisierter Kunststofffolie, - an einem Ende mit einem transparenten Guckloch aus Kunststoff sowie einer Abdeckung aus Pappe, - gegenüberliegend mit einer eingesetzten Kunststoffdose, die mit verschiedenen Formen aus Kunststoff befüllt ist, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - mit einem Hangtag versehen und zu zwölf Stück als Display verpackt. Dreht man den vorderen Teil des Kaleidoskops oder schüttelt es, werden durch die Spiegelung der Kunststoffformen verschiedene Muster erzeugt. Im Hinblick auf den Spiegelungseffekt bestimmen die Kunststoffe den Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware, hinsichtlich des Umfangs sind die anderen Stoffe (= Pappe) charakterverleihend. Da somit kein charakterverleihender Stoff ermittelt werden kann, ist das Kaleidoskop in Anwendung der AV 3 c) i.V.m. der AV 6 in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (KN) einzureihen. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 genanntes Spielzeug, nicht aus Kunststoff, nicht aus Holz handgearbeitet" einzureihen.
- **DEBTI12734/26-1** (DE): Bei dem durch eine Abbildung und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Kaleidoskop, - bestehend aus einem zylindrischen Korpus aus Pappe, - mit einer Länge von ca. 10 , 5 cm sowie einem Durchmesser von ca. 3 cm, - im Inneren mit einem dreieckigen Einsatz aus metallisierter Kunststofffolie, - an einem Ende mit einem transparenten Guckloch aus Kunststoff sowie einer Abdeckung aus Pappe, - gegenüberliegend mit einer eingesetzten Kunststoffdose, die mit verschiedenen Formen aus Kunststoff befüllt ist, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - mit einem Hangtag versehen und für den Einzelverkauf aufgemacht. Dreht man das Kaleidoskop oder schüttelt es, werden durch die Spiegelung der Kunststoffformen verschiedene Muster erzeugt. Im Hinblick auf den Spiegelungseffekt bestimmen die Kunststoffe den Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware, hinsichtlich des Umfangs sind die anderen Stoffe (= Pappe) charakterverleihend. Da somit kein charakterverleihender Stoff ermittelt werden kann, ist das Kaleidoskop in Anwendung der AV 3 c) i.V.m. der AV 6 in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (KN) einzureihen. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 genanntes Spielzeug, nicht aus Kunststoff, nicht aus Holz handgearbeitet" einzureihen.

## Notes that govern this classification

### Pos. 9503

Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …

### Pos. 9503

Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …

### Pos. 9503

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

### Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505.

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 9503.00.99.90.0 cover?

Code 9503.00.99.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 9503.00.99.90.0?

The third-country duty rate for 9503.00.99.90.0 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 9503.00.99.90.0?

The first six digits form the HS code: 950300. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 9503.00.99.90.0 have?

9503.00.99.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 9503.00.99.90.0 sit in the tariff?

9503.00.99.90.0 sits in this hierarchy: 95 TOYS, GAMES AND SPORTS REQUISITES; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 9503 Tricycles, scooters, pedal cars and similar wheeled toys; dolls' carriages; dolls; other toys; reduced-size ('scale') models and similar recreational models, working or not; puzzles of all kinds > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 95030099 Other > 9503009990 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 9503.00.99.90.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 9503.00.99.90.0, for example DEBTI12470/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 9503.00.99.90.0 change?

9503.00.99.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/95030099900.
