# Customs tariff code 9505.10.90.00.0: Of other materials, aus anderen Stoffen

> Customs tariff code 9505.10.90.00.0 covers Of other materials, aus anderen Stoffen. The third-country duty rate is 2.7 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/95051090000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 9505.10.90.00.0
- Third-country duty: 2.7 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 95 TOYS, GAMES AND SPORTS REQUISITES; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
  - 9505 Festive, carnival or other entertainment articles, including conjuring tricks and novelty jokes
    - 9505.10 Articles for Christmas festivities
      - 9505.10.90 Of other materials
        - 9505.10.90.00.0 Of other materials, aus anderen Stoffen

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 2.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI18201/26-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich um eine Dekorationsfigur in Form eines Hundes (Höhe 30 cm). Das aus Kunststoff gefertigte Erzeugnis stellt einen rosafarbenen Pudel dar, der mit einem goldenen Stern auf dem Kopf sowie einer umlaufenden, stilsierten, bunten Lichterkette geschmückt ist. Darüber hinaus hält das Tier eine stilisierte Zuckerstange im Maul. Die Ware enthält Elemente, die erkennbar mit dem Weihnachtsfest in Verbindung stehen. Derartige Erzeugnisse dienen der dekorativen Ausgestaltung der Weihnachts-/Adventszeit. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas".
- **DEBTI14711/26-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Musterabschnitt handelt es sich bei dem sog. "Geschenkband Lametta" um etwa 150 cm lange, metallisch glänzende Girlanden aus Kunststoffen (Polyester/PET), die sich lediglich in ihrer Farbgestaltung unterscheiden. Die Erzeugnisse bestehen aus einer Vielzahl von etwa 2 , 0 cm langen und ca. 0 , 1 cm breiten Streifen aus Kunststofffolie, die in fünf Fäden aus Spinnstoff eingearbeitet und zu einem Strang verflochten sind. Je drei Girlanden sind in zwei verschiedenen, farblichen Zusammenstellungen (rot, gold, grün / silber, gold, rot) an einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartig gestaltete "Lametta-Girlanden" dienen üblicherweise der Dekoration von Weihnachtsbäumen. Eine anderweitige Verwendung steht der Einreihung nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas“.
- **DEBTI13730/26-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen stilisierten Weihnachtsbaum (H 48 cm). Das Erzeugnis besteht aus einem formgebenden (kegelförmigen) Gestell aus Kunststoffstreben, an dem Girlanden aus eingeschnittener, silberglänzender, zwischen Metalldrähten eingedrehter Kunststofffolie (Nadelzweige darstellend) angebracht sind. In die "Zweige" sind ferner zahlreiche Folienzuschnitte in Form von Kugeln und Sternen als Baumschmuck eingearbeitet. Derartige Erzeugnisse dienen als geschmückte Weihnachtsbäume der dekorativen Ausgestaltung der Weihnachts- bzw. Adventszeit. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas".
- **DEBTI5681/26-1** (DE): Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um die Nachbildung einer mit weihnachtlichen Symbolen geschmückten Straßenlaterne aus verschiedenen Materialien (Kunststoff, Spinnstoff und unedles Metall). Das etwa 30 x 8 , 5 x 8 , 5 cm große Erzeugnis ist an der Vorderseite mit einem mit roten Kugeln/Beeren, einer roten Schleife und einer kleinen Glocke verzierten Tannenkranz (Weihnachtskranz) versehen. Im Inneren des transparenten Laternenschirms ist die Ware mit einem flackernden Kerzenlicht (LED) sowie an der Sockelunterseite mit einem Batteriefach und einem "ON/OFF-Schalter" ausgestattet. Eine Einreihung als Beleuchtungskörper der Position 9405 kommt nicht in Betracht, da die Ware nicht der Umgebungserhellung dient und die integrierte Beleuchtung lediglich die Zierwirkung der Ware erhöht, die auch im ausgeschalteten Zustand der LED-Kerze vorhanden ist. Derartige mit weihnachtlichen Elementen ausgestaltete/verzierte Erzeugnisse dienen erkennbar zur Ausgestaltung des Weihnachtsfestes. Die in unterschiedlichen Farben (Schwarz, Weiß) erhältliche Ware wird zolltarifrechtlich als "Weihnachtsfestartikel; nicht aus Glas“ eingereiht.
- **DEBTI3320/26-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um sog. "Streukonfetti kleine Glocken". Das Erzeugnis besteht aus 12 zweidimensional gearbeiteten, naturbelassenen Zuschnitten (Dicke ca. 2 , 5 mm, Höhe ca. 30 , 0 mm) aus Holz. Diese stellen jeweils eine stilisierte Weihnachtsglocke mit Schleife und Ilexblättern dar. Die Glocken sind gemeinsam in einem Klarsichtbeutel mit 12 runden Klebepunkten (auf einem rechteckigen Klebeband) und einem Pappeinleger für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartig gestaltete Glocken stellen sich als Motiv dar welches mit Weihnachten in Verbindung steht und üblicherweise nur während der Weihnachtszeit zu Dekorationszwecken verwendet wird. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird hinsichtlich des Umfanges und der Bedeutung für die Verwendung durch die weihnachtlichen Glocken bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Weihnachtsartikel, nicht aus Glas.
- **DEBTI13723/26-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen sog. "Lebkuchen Deko-Anhänger". Das Erzeugnis stellt ein etwa 10 x 6 , 5 x 0 , 3 cm großes Lebkuchenmännchen aus Polyresin dar. Die Ware ist auf der Schauseite mit stilisiertem Zuckergussverzierungen , einem rot-weißen "Schal", einem Gesicht und einer rot-weißen Nachbildung einer Weihnachtsmannmütze ausgestattet. Zum Aufhängen oder Befestigen an Gegenständen ist die Ware mit einer Jutekordel mit "Schiebeperle" versehen. Die Ware enthält Elemente, die mit Weihnachten in Verbindung stehen. Sie ist dazu bestimmt, nur während der Weihnachtszeit zu Dekorationszwecken verwendet zu werden. Der Lebkuchenanhänger ist in einem Polybeutel mit Pappheader aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen Weihnachtsartikel, nicht aus Glas.
- **DEBTI4768/26-1** (DE): Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Warenmustern handelt es sich um Girlanden aus Kunststoff (PET) in fünf verschiedenen Ausführungen. Die Girlanden bestehen alle aus einer bis zur Mitte zu Schlaufen oder Fransen eingeschnittenen Kunststofffolie, die mittels einer Seele aus zwei dünnen Metalldrähten spiralförmig eingedreht sind. Bei den Ausführungen handelt es sich um - drei etwa 3 m lange Girlanden, die aus einem etwa 6 cm breiten glänzenden Folienstreifen (goldfarben, rot bzw. silberfarben) bestehen, der schlaufenförmig eingeschnitten ist und zusätzlich kleine Sterne (Durchmesser etwa 1 , 5 cm) aufweist, - eine 2 , 7 m lange Girlande, die aus zwei jeweils etwa 10 cm breiten, glänzenden, rosafarbenen Folienstreifen bestehen. Der eine weist etwa 1 mm breite Fransen auf und der andere etwa 7 mm breite, die zusätzlich noch in der Mitte eingeschnitten sind und - eine 2 , 7 m lange Girlande, die aus einem etwa 8 mm breiten, weißen, fransig eingeschnittenen Folienstreifen besteht, sowie einem zweiten, etwa 2 , 5 cm breiten, rosafarbenen, fransig eingeschnittenen Folienstreifen. Dieser ist zusätzlich mittig nochmals eingeschnitten und mit Sternen (Durchmesser etwa 5 , 5 cm) versehen. Die Girlanden sind jeweils mit einer bedruckten Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartig gestaltete „Lametta-Girlanden" dienen der Dekoration von Weihnachtsbäumen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas".
- **DEBTI13726/26-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen Dekorationsartikel in Form einer stilisierten Tanne. Das ca. 25 cm hohe Erzeugnis besteht aus weißen, wattierten Plüschgewirken und ist mittels eines Holzstabs auf einen rechteckigen Holzsockel aufgebracht. Die gesamte Oberfläche der Baumkrone ist mit silberglänzenden Sternen bedruckt. Zur Erhöhung der Zierwirkung ist der Baum mit einer Spinnstoffkordel verziert, an dem ein Holzstern mit der Aufschrift "X MAS" und zwei Schellen aus unedlen Metallen befestigt sind. Derartige Waren stellen erkennbar geschmückte Weihnachtsbäume dar und dienen nach althergebrachter Tradition der Ausgestaltung der Weihnachts- bzw. Adventszeit. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas“.

## Notes that govern this classification

### Pos. 9505

Zu Unterposition 9505 10: 1. Festartikel aus Kunststoff in Form eines Weihnachtsmannes, von innen mit 104 LEDs beleuchtet, für den Außenbereich. Er misst 55 cm in der Höhe, 28,5 cm in der Breite und 25,5 cm in der Tiefe. Ein Netzkabel verbindet das Produkt mit einem Transformator mit einer Leistung von 3,6 W und einer Ausgangsspannung von 24 V. Die Leistung pro Lichtquelle beträgt 0,03 W. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch die Avise 3926 40/1, 9505 10/2, 9505 10/3 und 9505 10/4. 2. Weihnachtsfestartikel aus Kunststoff in Form eines Pinguins, der zur Verwendung als Dekoration bestimmt ist. Die Figur ist etwa 7 cm hoch. Sie trägt eine rote Mütze und einen roten Schal, der mit weißen Sternen oder Schneeflocken verziert ist, und hält ein Geschenk in der Hand. Ihr Kopf befindet sich in einer Schneekugel. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. …

### Pos. 9505

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 442/91 der Kommission vom 25. Februar 19911) (RV L 442/91): 5. Ware in Form eines Vogelnestes aus geflochtenen Weidenzweigen, verziert mit sechs Kükenfiguren, künstlichen Blumen und künstlichem Blattwerk (siehe Foto). Unterposition 9505 9000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9505, 9505 90 und 9505 9000. Die Ware dient als Dekorationsartikel, bei dem das Vorhandensein der Küken eindeutig die Verbindung zum Osterfest herstellt. Verordnung (EG) Nr. 1165/95 der Kommission vom 23. Mai 19952) (RV L 1165/95): Sternchen und Herzchen in verschiedenen Farben (rot, grün, silberglänzend) sowie buntes stecknadelkopfgroßes Granulat aus Kunststoff-Folie zur Dekoration, z. B. …

### Pos. 9505

Zu Unterposition 9505 10 gehören Dekorationsartikel aus verschiedenen Materialien (z. B. Kunststoffen, Keramik, Glas oder Holz), die Szenen mit weihnachtlicher Atmosphäre darstellen (z. B. mit geschmückten Häusern). Diese Waren können auch mit einer LED-Beleuchtung und/oder einem Musikmodul ausgestattet sein, das Weihnachtslieder spielt. Der Ausschuss hat daher entschieden, dass folgende Waren als „Weihnachtsartikel“ in die Unterposition 9505 10 einzureihen sind: Warenbeschreibung: 1) Eine Nachbildung eines alten Radios, das auf der Vorderseite mit einem kleinen „Fenster“ ausgestattet ist, hinter dem eine winterliche Stadtszene mit Häusern und Menschen sowie einem Weihnachtsbaum zu erkennen sind, und 2) eine Darstellung eines Dorfes auf einem verschneiten Berg mit slalomfahrenden Skifahrern, Häusern und einem Zug. …

### Kapitel 95

1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 9505.10.90.00.0 cover?

Code 9505.10.90.00.0 covers Of other materials, aus anderen Stoffen. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 9505.10.90.00.0?

The third-country duty rate for 9505.10.90.00.0 is 2.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 9505.10.90.00.0?

The first six digits form the HS code: 950510. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 9505.10.90.00.0 have?

9505.10.90.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 9505.10.90.00.0 sit in the tariff?

9505.10.90.00.0 sits in this hierarchy: 95 TOYS, GAMES AND SPORTS REQUISITES; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 9505 Festive, carnival or other entertainment articles, including conjuring tricks and novelty jokes > 950510 Articles for Christmas festivities > 95051090 Of other materials. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 9505.10.90.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 9505.10.90.00.0, for example DEBTI18201/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 9505.10.90.00.0 change?

9505.10.90.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/95051090000.
