# Customs tariff code 9615.90.00.00.0: Other, andere

> Customs tariff code 9615.90.00.00.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 2.7 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/96159000000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 9615.90.00.00.0
- Third-country duty: 2.7 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 96 MISCELLANEOUS MANUFACTURED ARTICLES
  - 9615 Combs, hair-slides and the like; hairpins, curling pins, curling grips, hair-curlers and the like, other than those of heading 8516, and parts thereof
    - 9615.90 Other
      - 9615.90.00.00.0 Other, andere

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 2.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI7018/26-1** (DE): Es handelt sich bei dem sog. "Heatless Curles" um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem ca. 95 cm langen, biegsamen Lockenstab, - zwei Haargummis und - einer Haarspange. Der Lockenstab besteht aus einem zylinderförmigen Schaumkunststoff, welcher vollständig von einem Spinnstoffgewebe umgeben ist. Er ist flexibel und dient als eine dem Lockenwickler ähnliche Ware. Im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Waren der Position 9615 (Lockenstab und Haarspange) den Charakter der Warenzusammenstellung. Innerhalb der Unterposition bestimmt der Lockenstab aufgrund der Bedeutung für die Verwendung und aufgrund der Größe den Charakter. Die gemeinsam verpackte Warenzusammenstellung wird als "den Lockenwicklern ähnliche Ware" eingereiht. (s. Abbildung in der Anlage)
- **DEBTI32323/25-1** (DE): Es handelt sich bei dem Artikel "Papilloten, Art. Nr. 722211" um zylindrische Stäbe aus Kunststoff mit einer Drahtverstärkung; Länge ca. 17 cm. Die Papilloten sind flexibel und dienen als eine dem Lockenwickler ähnliche Ware. Das zu sechs Stück verpackte Erzeugnis ist als eine "den Lockenwicklern ähnliche Ware" einzureihen.
- **DEBTI61155/24-1** (DE): Bei den sog. "Haarspangen, Art.Nr. 111131" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer goldfarbenen Befestigungsvorrichtung in Form einer sog. Krokodilspange und - fünf Haarnadeln aus goldfarbenem Metall mit glatter Unterseite (charakterverleihender Bestandteil im Hinblick auf die Anzahl). Die Krokodilklemme ist auf der Oberseite mit drei stilisierten Blüten aus Kunststoffperlen verziert. Die Einreihung in Position 9615 als Haarspange ist ausgeschlossen, da die Krokodilklemme aufgrund Ihrer Zähne aus Metall weder zur dauerhaften Nutzung im Haar noch zum Festhalten einer Frisur geeignet ist. Sie dient lediglich als Befestigungsvorrichtung des Zierelementes. Die ca. 6,5 - 7 cm langen, u-förmig gebogenen Haarnadeln sind auf der Oberseite unterschiedlich mit Kunststoffperlen gestaltet: mit aneinander gereihten gleich bzw. unterschiedlich großen Kunststoffperlen, mit lediglich einer Perle, als Schriftzug oder in Form stilisierter Blüten. Die Haarnadeln werden zum Zusammen- bzw. Zurückhalten des Haares sowie als Haarschmuck verwendet. Alle Bestandteile sind gemeinsam auf einer Pappkarte mit Aufhängeöse aufgemacht. Die Warenzusammenstellung ist als "Haarnadel" einzureihen.
- **DEBTI39101/24-1** (DE): Bei dem sog. "Halloween Haaraccessoires-Set (Haargummi & Haarnadel), Art. 356920" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - drei Haarklammern mit je einem Motiv und - zwei Haargummis aus elastischen und schlauchförmigen Schlingengewirken aus Spinnstoffgarnen. Die Waren dienen zum Zusammenhalten des Haares. Im Hinblick auf die Menge bestimmen die Haarklammern den Charakter der Warenzusammenstellung. Die gemeinsam an einer Pappkarte befestigte Warenzusammenstellung ist als "Haarklammer, andere als Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen" einzureihen.
- **DEBTI17292/23-1** (DE): Es handelt sich bei dem sog. "Lockenwickler Heatless, Art.Nr. 726105" um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem ca. 90 cm langen Lockenstab und - zwei Haargummis. Der Lockenstab besteht aus einem dreigeteilten, zylinderförmigen Schaumkunststoff, welcher vollständig von einem Spinnstoffgewebe umgeben ist. Er ist flexibel und dient als eine dem Lockenwickler ähnliche Ware. Im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und aufgrund der Größe bestimmt der Lockenstab den Charakter der Warenzusammenstellung. Die gemeinsam verpackte Warenzusammenstellung wird als "den Lockenwicklern ähnliche Ware" eingereiht.
- **DEBTI20878/22-1** (DE): Es handelt sich bei den sog. "Papilloten, Art. Nr. 722211" um zylindrische Stäbe aus Kunststoff mit einer Drahtverstärkung; Länge ca. 17 cm. Die Papilloten sind flexibel und dienen als eine dem Lockenwickler ähnliche Ware. Das zu sechs Stück verpackte Erzeugnis ist als "den Lockenwicklern ähnliche Ware" einzureihen.
- **DEBTI40524/19-1** (DE): Bei dem sog. "Haarschieber, LAN 11581" handelt es sich um ein Set, bestehend aus fünf ca. 5 - 6,2 cm langen, u-förmig gebogenen Haarnadeln aus goldfarbigem Metall mit glatter Unterseite. Die obere Seite ist unterschiedlich gestaltet: mit drei geschliffenen, in runden Fassungen eingebetteten Glassteinen, mit aneinander gereihten Kunststoffperlen bzw. mit unterschiedlich geprägten Mustern im Ketten-Design. Die Haarnadeln sind gemeinsam auf einer Kunststoffkarte mit Aufhängeöse in einer Kunststofftüte aufgemacht und werden zum Zusammen- bzw. Zurückhalten des Haares sowie als Haarschmuck verwendet. Das Erzeugnis ist als "Haarnadel" einzureihen.
- **DEBTI36814/19-1** (DE): Es handelt sich bei der "Haarklemme" um eine ca. 5,2 cm lange, u-förmig gebogene, bronzefarbene Haarnadel (LAN: 11303) aus unedlem Metall mit glatter Unterseite, gewellter Oberseite und abgerundeten Enden. Die in einer Kunststofftüte auf einer Verkaufskarte mit Aufhängeöse aufgemachte Ware (je 24 Stück) wird zum Zusammen- bzw. Zurückhalten des Haares verwendet. Das Erzeugnis ist als "Haarnadel" einzureihen.

## Notes that govern this classification

### Pos. 9615

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) 9615 Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Position 8516, und Teile davon Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 9615, vierter Absatz. Im Sinne dieser Position umfasst die Bezeichnung ‚Haarspangen und dergleichen‘ Waren aus festen Stoffen, da Waren dieser Position gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff bestehen. Daher gehören Kopfbänder und Haarbänder nicht zu dieser Position. Diese werden wie folgt eingereiht: a) Haarbänder und Kopfbänder, bestehend z. B. …

### Pos. 9615

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Frisier- oder Toilettenkämme aller Art (Taschenkämme, enge und weite Kämme usw.), einschließlich Kämme für Tiere. 2) Einsteckkämme aller Art, als Schmuck oder zum Zusammenhalten des Haares verwendet. 3) Haarspangen und ähnliche Waren, zum Zusammenhalten des Haares oder als Schmuck verwendet. Diese Waren sind gewöhnlich aus Kunststoffen, Bein, Horn, Elfenbein, Schildpatt, Metall usw. hergestellt. 4) Haarnadeln. 5) Lockenwickel, Wellenklammern und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Pos. 8516, auch mit Gummi oder anderen Materialien. Diese Waren sind gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff hergestellt. …

### Pos. 9615

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018: Warenbeschreibung: Kronen/Kränze aus künstlichen Blumen, dazu bestimmt, auf das Haar gelegt zu werden und als Schmuck und nicht dem Zusammenhalten des Haares zu dienen. Sie bestehen aus mit Papier ummanteltem Eisendraht in runder Form, auf dem künstliche Blumen aus Stoff (Chemiefasern) aufgenäht sind. Einreihung/Begründung: Der Ausschuss hat mehrheitlich entschieden, dass Kronen/Kränze aus künstlichen Blumen als „Waren aus künstlichen Blumen in die Position 6702 einzureihen sind (s.a. Avis 6702 90/2.)

### Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 9615.90.00.00.0 cover?

Code 9615.90.00.00.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 9615.90.00.00.0?

The third-country duty rate for 9615.90.00.00.0 is 2.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 9615.90.00.00.0?

The first six digits form the HS code: 961590. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 9615.90.00.00.0 have?

9615.90.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 9615.90.00.00.0 sit in the tariff?

9615.90.00.00.0 sits in this hierarchy: 96 MISCELLANEOUS MANUFACTURED ARTICLES > 9615 Combs, hair-slides and the like; hairpins, curling pins, curling grips, hair-curlers and the like, other than those of heading 8516, and parts thereof > 961590 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 9615.90.00.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 9615.90.00.00.0, for example DEBTI7018/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 9615.90.00.00.0 change?

9615.90.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/96159000000.
