Customs tariff code for Aufbewahrungshocker: 9403.89.00.90
Reference data as at 1 July 2026
Aufbewahrungshocker is generally classified to customs tariff code 9403.89.00.90: Other. The third-country duty rate is 5.6 %.
This rests on 13 binding tariff rulings indexed under this keyword by customs authorities. 85 percent of them reached 9403.89.00.90.
This page answers the customs code question for Aufbewahrungshocker from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 9403.89.00.90
- Third-country duty
- 5.6 %
- Rulings behind this
- 13
- Agreement
- 85 %
Binding tariff information for this code
Bei der Ware handelt es sich um ein zylinderförmiges, im Durchmesser ca. 40 cm großes und ca. 45 cm hohes Möbel. Das Erzeugnis besitzt einen Korpus aus Zuckerrohr-Bagasse mit einem Bezug aus Wolle und einen gepolsterten, abnehmbaren Deckel. Das Erzeugnis ist sowohl als Sitzmöbel als auch als Aufbewahrungsmöbel verwendbar und wird daher in die zuletzt genannte Position, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen, eingereiht. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die verpackte Ware wird als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 sowie den Unterpositionen (HS) 9403 10 bis 9403 83 erfasstes Möbel, nicht handgearbeitet" eingereiht.
Bei der Ware handelt es sich um ein zylinderförmiges, im Durchmesser ca. 40 cm großes und ca. 45 cm hohes Möbel. Das Erzeugnis besitzt einen Korpus aus Zuckerrohr-Bagasse mit einem Bezug aus Wolle und einen gepolsterten, abnehmbaren Deckel. Das Erzeugnis ist sowohl als Sitzmöbel als auch als Aufbewahrungsmöbel verwendbar und wird daher in die zuletzt genannte Position, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen, eingereiht. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die verpackte Ware wird als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 sowie den Unterpositionen (HS) 9403 10 bis 9403 83 erfasstes Möbel, nicht handgearbeitet" eingereiht.
Bei der Ware handelt es sich um ein zylinderförmiges, im Durchmesser ca. 40 cm großes und ca. 45 cm hohes Möbel. Das Erzeugnis besitzt einen Korpus aus Zuckerrohr-Bagasse mit einem Bezug aus Wolle und einen gepolsterten, abnehmbaren Deckel. Das Erzeugnis ist sowohl als Sitzmöbel als auch als Aufbewahrungsmöbel verwendbar und wird daher in die zuletzt genannte Position, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen, eingereiht. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die verpackte Ware wird als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 sowie den Unterpositionen (HS) 9403 10 bis 9403 83 erfasstes Möbel, nicht handgearbeitet" eingereiht.
Bei der Ware handelt es sich um ein zylinderförmiges, im Durchmesser ca. 40 cm großes und ca. 45 cm hohes Möbel. Das Erzeugnis besitzt einen Korpus aus Zuckerrohr-Bagasse mit einem Bezug aus Baumwolle und einen gepolsterten, abnehmbaren Deckel. Das Erzeugnis ist sowohl als Sitzmöbel als auch als Aufbewahrungsmöbel verwendbar und wird daher in die zuletzt genannte Position, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen, eingereiht. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die verpackte Ware wird als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 sowie den Unterpositionen (HS) 9403 10 bis 9403 83 erfasstes Möbel, nicht handgearbeitet" eingereiht.
Bei der Ware handelt es sich um ein zylinderförmiges, im Durchmesser ca. 40 cm großes und ca. 45 cm hohes Möbel. Das Erzeugnis besitzt einen Korpus aus Zuckerrohr-Bagasse mit einem Bezug aus Baumwolle und einen gepolsterten, abnehmbaren Deckel. Das Erzeugnis ist sowohl als Sitzmöbel als auch als Aufbewahrungsmöbel verwendbar und wird daher in die zuletzt genannte Position, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen, eingereiht. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die verpackte Ware wird als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 sowie den Unterpositionen (HS) 9403 10 bis 9403 83 erfasstes Möbel, nicht handgearbeitet" eingereiht.
Bei der Ware handelt es sich um ein zylinderförmiges, im Durchmesser ca. 40 cm großes und ca. 45 cm hohes Möbel. Das Erzeugnis besitzt einen Korpus aus Zuckerrohr-Bagasse mit einem Bezug aus Spinnstoff (Polyester und Wolle) und einen gepolsterten, abnehmbaren Deckel. Das Erzeugnis ist sowohl als Sitzmöbel als auch als Aufbewahrungsmöbel verwendbar und wird daher in die zuletzt genannte Position, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen, eingereiht. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die verpackte Ware wird als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 sowie den Unterpositionen (HS) 9403 10 bis 9403 83 erfasstes Möbel, nicht handgearbeitet" eingereiht.
Bei der Ware handelt es sich um ein zylinderförmiges, im Durchmesser ca. 40 cm großes und ca. 45 cm hohes Möbel. Das Erzeugnis besitzt einen Korpus aus Zuckerrohr-Bagasse mit einem Bezug aus Polyester und einen gepolsterten, abnehmbaren Deckel. Das Erzeugnis ist sowohl als Sitzmöbel als auch als Aufbewahrungsmöbel verwendbar und wird daher in die zuletzt genannte Position, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen, eingereiht. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die verpackte Ware wird als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 sowie den Unterpositionen (HS) 9403 10 bis 9403 83 erfasstes Möbel, nicht handgearbeitet" eingereiht.
Bei der Ware handelt es sich um ein zylinderförmiges, im Durchmesser ca. 40 cm großes und ca. 45 cm hohes Möbel. Das Erzeugnis besitzt einen Korpus aus Zuckerrohr-Bagasse mit einem Bezug aus Wolle und einen gepolsterten, abnehmbaren Deckel. Das Erzeugnis ist sowohl als Sitzmöbel als auch als Aufbewahrungsmöbel verwendbar und wird daher in die zuletzt genannte Position, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen, eingereiht. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die verpackte Ware wird als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 sowie den Unterpositionen (HS) 9403 10 bis 9403 83 erfasstes Möbel, nicht handgearbeitet" eingereiht.
Where this code sits in the tariff
- 94FURNITURE; BEDDING, MATTRESSES, MATTRESS SUPPORTS, CUSHIONS AND SIMILAR STUFFED FURNISHINGS; LUMINAIRES AND LIGHTING FITTINGS, NOT ELSEWHERE SPECIFIED OR INCLUDED; ILLUMINATED SIGNS, ILLUMINATED NAMEPLATES AND THE LIKE; PREFABRICATED BUILDINGS
- 9403Other furniture and parts thereof
- 9403.89Other
- 9403.89.00Möbel aus anderen Stoffen, einschließlich Stuhlrohr, Korbweide/Flechtweide, Bambus oder ähnliche Stoffe, andere
- 9403.89.00.90Other
From HS code to customs tariff code 9403.89.00.90
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 5.6 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Compliance regimes on this code
Beyond the duty rate, these EU regimes attach to this code. Each verdict follows from the code alone; the goods themselves can still fall outside a regime.
Indicative correlation only. The mapping from customs codes to dual-use control codes is guidance, not a classification. Whether an item is controlled depends on its technical parameters.
- 2B352fBiological manufacturing and handling equipment, as follows:
Derived from TARIC and the published EU regulations. It is a starting point for a screening, not a compliance assessment of your goods.
Notes that govern this classification
Zu Position 9403: Zu dieser Position gehören auch Aufbewahrungswürfel aus verschiedenen Materialien wie Holz oder Pappe, die beispielsweise mit Kunstleder oder Spinnstoffen bezogen sein können, auch faltbar, mit einem Deckel. Sie sind dazu bestimmt, zur Aufbewahrung von Gegenständen oder zur Verwendung als Sitz auf den Boden gestellt zu werden. Beispiele: Die Erläuterungen zu Position 9401 bezüglich der Bezugnahmen auf Bambus und Holz gelten sinngemäß. Nicht hierher gehören ‚Informationsanzeigetafeln‘ wie ‚Straßenaufsteller‘ und ‚Roll-up-Ständer‘. Informationsanzeigetafeln sind so konzipiert, dass sie einfach aufgestellt, abgebaut (gefaltet/eingerollt) und dorthin verbracht werden können, wo sie benötigt werden. Sie sind für die Verwendung im Freien und/oder in Innenräumen bestimmt. Sie dienen hauptsächlich zu Informations- und/oder Werbezwecken. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1964/90 der Kommission vom 6. Juli 1990 (ABl. EG Nr. L 178/5) (RV L 1964/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Wärmeisoliertes Möbel zur Aufbewahrung von Eiswürfeln. Sie bestehen aus einer Profilrahmenkonstruktion mit einer Außenverkleidung und einem Innenbehälter aus Stahlblech. Der Raum zwischen den Wandungen ist mit Lagen aus Kunststoff-Ausschäumungen versehen. Unterposition 9403 20 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9403, 9403 20 und 9403 20 80. Diese Apparate enthalten kein Kälteaggregat und sind auch nicht zur Aufnahme eines Kälteaggregats hergerichtet (siehe Erläuterungen zum HS zu Position 9403, Buchstabe h)). …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 22. Juni 2023 in der Rechtssache C-24/22 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 ist dahin auszulegen, dass eine als „Katzenkratzbaum“ bezeichnete Ware, die aus einer je nach Modell mit verschiedenen Stoffen überzogenen Konstruktion besteht und dazu bestimmt ist, Katzen einen ihnen vorbehaltenen Ort u. a. zum Aufenthalt, Spielen und Krallenwetzen zu bieten, nicht unter die Position 9403 der Kombinierten Nomenklatur fällt. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (465. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. bis 11. Dezember 2008): Zur Einreihung eines noch nicht zusammengesetzten Möbelstücks aus unterschiedlichem Material bestehend nahm der Ausschuss wie folgt Stellung: Das Möbelstück ist speziell hergerichtet für: Fernsehempfangsgeräte (und andere multimediale Geräte, wie z. B. DVD-Spieler). Es enthält kleine Räder, mehrere Regalböden für die Geräte, Kabelkanäle und eine spezielle Vorrichtung zur Befestigung des Fernsehgerätes (siehe die Abbildung des bereits zusammengesetzten Produkts). Eine Einreihung in die Position 8529 als Teil, das ausschließlich oder hauptsächlich für ein Gerät der Pos. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Aufbewahrungshocker?
In the binding tariff rulings analysed here, Aufbewahrungshocker is predominantly classified to 9403.89.00.90: Other. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Aufbewahrungshocker?
Code 9403.89.00.90 carries a third-country duty rate of 5.6 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Aufbewahrungshocker?
The first six digits are HS code 940389, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 13 binding tariff rulings from the EBTI database indexed under this keyword, 85 percent of which were classified to 9403.89.00.90. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.