Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform Zolltarif-Finder. Anbieter ist die TC21 Ventures GmbH, Fraunhoferstraße 30, 10587 Berlin (nachfolgend „Zolltarif-Finder“). Zolltarif-Finder stellt unter www.zolltarif-finder.de eine webbasierte Software as a Service (SaaS) bereit. Sie unterstützt Unternehmen mit KI-gestützten Vorschlägen bei der Zolltarifierung ihrer Waren, bei der Erstellung von Warenbeschreibungen und bei Compliance-Prüfungen.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Plattform zwischen Zolltarif-Finder und ihren Kunden. Zolltarif-Finder schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher sind ausgeschlossen.
1.2. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Zolltarif-Finder ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt.
1.3. Vertragsbestandteile sind das Angebot von Zolltarif-Finder mit der Preisübersicht, diese AGB und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) unter https://www.zolltarif-finder.de/avv in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Bei Widersprüchen geht das Angebot diesen AGB vor. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten geht der AVV allen anderen Vertragsbestandteilen vor.
1.4. Erhält der Kunde den Zugang über einen Vertriebspartner, richten sich Preise, Abrechnung und Laufzeit nach seinem Vertrag mit dem Vertriebspartner. Für die Nutzung der Plattform gelten im Übrigen diese AGB.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Zolltarif-Finder innerhalb der Angebotsfrist durch Gegenzeichnung oder Bestätigung in Textform annimmt. Darstellungen auf der Webseite sind kein verbindliches Angebot.
2.2. Zolltarif-Finder stellt dem Kunden das Angebot, diese AGB und den AVV vor Vertragsschluss in einer speicherbaren Form zur Verfügung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
2.3. Nach Vertragsschluss richtet Zolltarif-Finder für den Kunden einen eigenen Mandanten ein und lädt die vom Kunden benannten Administratoren per E-Mail ein.
3. Leistungen
3.1. Zolltarif-Finder stellt dem Kunden die Plattform für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Zur Plattform gehören insbesondere:
- der Import von Artikellisten (z. B. Excel, CSV) sowie von Dokumenten, Bildern und CAD-Dateien als Anhänge,
- KI-gestützte Vorschläge für Zolltarifnummern je Artikel und Zielland, jeweils mit Begründung,
- KI-gestützte Warenbeschreibungen, z. B. für die ATLAS-Zollanmeldung,
- Compliance-Prüfungen, z. B. zu Dual-Use, Exportkontrolle, Sanktionslisten, CBAM, EUDR und handelspolitischen Schutzmaßnahmen,
- Re-Tarifierungsprüfungen bei Änderungen der Nomenklatur,
- Berichte als PDF sowie Exporte im CSV- und Excel-Format,
- gegen gesondertes Entgelt Zusatzfunktionen („Premium-Funktionen“), z. B. API-Zugang, ERP-Schnittstellen oder den KI-Assistenten Tarifi.
3.2. Zolltarif-Finder schuldet die Bereitstellung der Plattform am Übergabepunkt des Rechenzentrums an das Internet. Für die Internetverbindung des Kunden und seine Endgeräte ist der Kunde selbst verantwortlich.
3.3. Zolltarif-Finder bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorher angekündigt. Den aktuellen Betriebsstatus zeigt die Statusseite der Plattform.
3.4. Zolltarif-Finder entwickelt die Plattform laufend weiter und darf Funktionen ändern, sofern der vertragliche Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Wesentliche Einschränkungen kündigt Zolltarif-Finder mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
4. KI-gestützte Ergebnisse und manuelle Prüfung
4.1. Zolltarifnummern, Warenbeschreibungen, Compliance-Ergebnisse und Antworten des Assistenten werden mithilfe von KI erzeugt und in der Plattform als solche gekennzeichnet. Sie sind Vorschläge zur Entscheidungsunterstützung und keine verbindliche Zolltarifauskunft. Rechtsverbindlich ist nur eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) der zuständigen Zollbehörde.
4.2. Die zollrechtliche Verantwortung für die Einreihung der Waren, für Zollanmeldungen und für die Einhaltung von Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften bleibt beim Kunden. Der Kunde prüft die Ergebnisse vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich.
4.3. Beauftragt der Kunde eine manuelle Prüfung, wird sie von externen Zollexperten eines Partners von Zolltarif-Finder durchgeführt. Die Experten erhalten dafür Zugriff auf die Daten der betreffenden Artikel. Auch die manuelle Prüfung ist eine fachliche Empfehlung und ändert nichts an der Verantwortung des Kunden nach Ziffer 4.2.
5. Testzugänge
Über Aktionscodes von Zolltarif-Finder oder seinen Partnern kann ein kostenloser Testzugang genutzt werden. Sein Umfang ist auf der jeweiligen Aktionsseite beschrieben. Testdaten werden nach 30 Tagen gelöscht. Ein Anspruch auf einen Testzugang besteht nicht. Für Testzugänge haftet Zolltarif-Finder nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6. Nutzerkonten und Zugänge
6.1. Der Kunde lädt seine Nutzer selbst ein und verwaltet deren Rollen. Jeder Nutzer belegt einen Nutzerplatz. Zugänge sind personengebunden und dürfen nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden.
6.2. Der Kunde hält Zugangsdaten und API-Schlüssel geheim und informiert Zolltarif-Finder unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet. Er ist für die Handlungen seiner Nutzer verantwortlich.
6.3. Zolltarif-Finder darf einzelne Zugänge vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch oder eine Gefährdung der Plattform bestehen. Zolltarif-Finder informiert den Kunden darüber unverzüglich.
7. Nutzungsrechte
7.1. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht, die Plattform für eigene Geschäftszwecke und die Geschäftszwecke seiner verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu nutzen.
7.2. Die Ergebnisse (z. B. Zolltarifnummern, Warenbeschreibungen, Berichte und Exporte) darf der Kunde zeitlich unbeschränkt für eigene Geschäftszwecke verwenden, auch nach Vertragsende.
7.3. Dem Kunden ist es nicht gestattet, den Zugang zur Plattform Dritten zu überlassen oder weiterzuverkaufen, die Plattform zu dekompilieren, Inhalte automatisiert außerhalb der bereitgestellten Schnittstellen abzurufen oder Last- und Sicherheitstests ohne vorherige Zustimmung in Textform durchzuführen.
8. Kundeninhalte
8.1. Kundeninhalte sind alle Daten, Texte, Dokumente, Bilder und Dateien, die der Kunde in die Plattform eingibt oder hochlädt, sowie die daraus für ihn erzeugten Ergebnisse. Sie bleiben Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt Zolltarif-Finder die Rechte ein, die zur Erbringung der Leistungen erforderlich sind.
8.2. Zolltarif-Finder verwendet Kundeninhalte ausschließlich zur Leistungserbringung für den Kunden. Kundeninhalte werden nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle verwendet und nicht für andere Kunden genutzt. Lernfunktionen der Plattform, z. B. aus Korrekturen oder früheren Entscheidungen, wirken nur innerhalb des Mandanten des Kunden.
8.3. Zolltarif-Finder darf technische Betriebs- und Nutzungsdaten ohne Kundeninhalte (z. B. Laufzeiten, Fehlerraten, Nutzungsmengen) für Betrieb, Abrechnung und Verbesserung der Plattform auswerten.
8.4. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Nutzung der Kundeninhalte berechtigt ist und dass diese keine Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzen. Er stellt Zolltarif-Finder von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht beruhen.
9. Preise, Abrechnung und Zahlung
9.1. Es gelten die Preise aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mindestabnahmen, Mindestlaufzeiten oder Grundgebühren fallen nur an, soweit das Angebot sie ausdrücklich vorsieht.
9.2. Nutzungsabhängige Leistungen werden wie folgt berechnet:
- Zolltarifierung: je abgeschlossener Tarifierung eines Artikels für ein Zielland und eine Richtung (Import oder Export). Jede erneute Tarifierung, auch eine Re-Tarifierung, wird erneut berechnet. Übernimmt die Plattform das Ergebnis eines identischen Artikels, gilt dies als Tarifierung.
- Warenbeschreibung: je erstellter Warenbeschreibung.
- Compliance-Prüfung: je durchgeführter Prüfung eines Artikels, auch bei einer erneuten Prüfung nach einer Änderung der zugrunde liegenden Listen oder Vorschriften.
- Manuelle Prüfung: je abgeschlossenem Prüfauftrag.
- Fehlgeschlagene Verarbeitungen werden nicht berechnet.
9.3. Nutzerplätze, Prüferzugänge und Premium-Funktionen werden je angefangenem Kalendermonat berechnet. Maßgeblich ist bei Nutzerplätzen die höchste Anzahl im jeweiligen Monat. Eine Reduzierung wird zum Beginn des folgenden Monats wirksam.
9.4. Zolltarif-Finder rechnet monatlich nachträglich nach tatsächlicher Nutzung ab, sofern das Angebot keine jährliche Abrechnung vorsieht. Die Nutzung ist jederzeit in der Plattform einsehbar. Rechnungen werden elektronisch übermittelt und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
9.5. Ist der Kunde mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, darf Zolltarif-Finder den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von 14 Tagen bis zum Ausgleich sperren. Auf Anfrage ermöglicht Zolltarif-Finder den Datenexport auch während einer Sperre.
9.6. Zolltarif-Finder kann die Preise mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsbeginn ändern. Die Änderung wird in Textform angekündigt. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden zu den bisherigen Preisen abgerechnet.
9.7. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
10. Laufzeit und Kündigung
10.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können ihn jederzeit zum Ende eines Kalendermonats kündigen, sofern das Angebot keine andere Laufzeit vorsieht.
10.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.3. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
11. Datenexport, Anbieterwechsel und Löschung
11.1. Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit selbst exportieren: Artikellisten und Ergebnisse im CSV- und Excel-Format, Berichte als PDF sowie, bei gebuchtem API-Zugang, über die dokumentierte REST-API.
11.2. Exportierbar sind alle Kundeninhalte, insbesondere Artikeldaten, Warenbeschreibungen, Zolltarifnummern mit Begründungen und Entscheidungen, Compliance-Ergebnisse, Prüfaufträge, hochgeladene Dateien, Berichte und das Protokoll der Bearbeitung. Nicht exportiert werden Daten, die nur der internen Funktionsweise der Plattform dienen und deren Herausgabe Geschäftsgeheimnisse von Zolltarif-Finder gefährden würde. Das sind abschließend: Vektorrepräsentationen (Embeddings), Prompts und Modellkonfigurationen sowie technische Protokolle.
11.3. Der Kunde kann jederzeit verlangen, zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Infrastruktur zu wechseln (Art. 23 ff. Data Act). Zolltarif-Finder unterstützt den Wechsel nach Ablauf der Kündigungsfrist innerhalb eines Übergangszeitraums von höchstens 30 Tagen, stellt die dafür nötigen Informationen bereit und sorgt für eine sichere Übertragung. Ist dies technisch nicht möglich, teilt Zolltarif-Finder das innerhalb von 14 Tagen mit Begründung mit. Der Übergangszeitraum verlängert sich dann auf höchstens sieben Monate.
11.4. Für den Wechsel und den Datenexport erhebt Zolltarif-Finder keine Entgelte.
11.5. Nach Vertragsende oder Abschluss des Wechsels bleiben die Daten mindestens 30 Tage für den Export abrufbar. Danach löscht Zolltarif-Finder alle Kundeninhalte vollständig. Ausgenommen sind Abrechnungsdaten, die Zolltarif-Finder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten aufbewahren muss. Sie enthalten keine Kundeninhalte. Wählt der Kunde einen Wechsel, endet der Vertrag mit dessen erfolgreichem Abschluss. Zolltarif-Finder informiert den Kunden darüber.
12. Gewährleistung
12.1. Zolltarif-Finder beseitigt Mängel der Plattform in angemessener Frist. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung über die Support-Funktion der Plattform oder per E-Mail.
12.2. Abweichungen KI-gestützter Ergebnisse von der zutreffenden zollrechtlichen Einreihung sind für sich genommen kein Mangel, da es sich um Vorschläge nach Ziffer 4 handelt.
12.3. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
13. Haftung
13.1. Zolltarif-Finder haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Zolltarif-Finder nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Das ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
13.3. Für den Verlust von Daten haftet Zolltarif-Finder nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden, z. B. durch Exporte, erforderlich gewesen wäre.
13.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Zolltarif-Finder.
14. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Kundeninhalte, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
15. Datenschutz und Unterauftragnehmer
15.1. Soweit Zolltarif-Finder personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der AVV nach Art. 28 DSGVO. Er wird mit Annahme des Angebots geschlossen, ohne dass es einer gesonderten Unterzeichnung bedarf. Er enthält die Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter. Änderungen dieser Liste kündigt Zolltarif-Finder mindestens vier Wochen im Voraus an, der Kunde kann ihnen widersprechen.
15.2. Zolltarif-Finder darf zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einsetzen und bleibt für deren Leistungen verantwortlich.
15.3. Für die Nutzung der Webseite gilt im Übrigen die Datenschutzerklärung unter https://www.zolltarif-finder.de/datenschutz.
16. KI-Verordnung
Der Kunde setzt die Plattform als Betreiber im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) ein. Er ergreift im Rahmen seiner Organisation Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz seiner Nutzer (Art. 4 KI-VO) und stellt Zolltarif-Finder die Informationen zur Verfügung, die Zolltarif-Finder für seine eigenen Pflichten nach der KI-VO benötigt.
17. Änderungen dieser AGB
Zolltarif-Finder kann diese AGB mit Wirkung für bestehende Verträge ändern, soweit die Änderung für den Kunden zumutbar ist und die Hauptleistungspflichten nicht betrifft. Die Änderung wird mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Der Kunde kann der Änderung bis zum Inkrafttreten widersprechen oder den Vertrag zu diesem Zeitpunkt kündigen. Widerspricht er nicht, gelten die geänderten AGB. Auf diese Folge weist Zolltarif-Finder in der Ankündigung hin.
18. Schlussbestimmungen
18.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
18.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
18.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 8. Oktober 2026