Customs tariff code for Computer-Hardware: 8471.80.00.00
Reference data as at 1 July 2026
Computer-Hardware is generally classified to customs tariff code 8471.80.00.00: Other units of automatic data-processing machines. The third-country duty rate is 0 %.
This rests on 10 binding tariff rulings indexed under this keyword by customs authorities. 90 percent of them reached 8471.80.00.00.
This page answers the customs code question for Computer-Hardware from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 8471.80.00.00
- Third-country duty
- 0 %
- Rulings behind this
- 10
- Agreement
- 90 %
Binding tariff information for this code
externe Grafikverarbeitungseinheit, in Form einer kombinierten Maschine, bestehend aus einer Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen (kennzeichnende Hauptfunktion) und einem Apparat für die Kommunikation in einem Netzwerk, im Wesentlichen bestehend aus einer mit Grafikprozessor, Speicher und weiteren Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem alleinstehenden Gehäuse in den Abmaßen 189 x 172 x 302 mm, interner Wasserkühlung, Status-LED, Anschlüssen für Stromversorgung, Thunderbolt, USB (PD), HDMI, DisplayPort, Ethernet, einem Ein/Aus-Schalter und einem Reset-Taster. Für den Einzelverkauf aufgemacht in einer Waren- zusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack (Kabel, Montagematerial). Das Erzeugnis dient als Signalumsetzer für bereits funktionsfähige automatische Datenverarbeitungs- maschinen und zum Zweck der Steigerung von Grafikverarbeitungsfähigkeiten. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
Grafikkarte, in Form einer Warenzusammenstellung aus Anleitungen, Kabeln, Montagematerial und Grafikkarte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer mit Grafikprozessor, Speicher und weiteren Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem 245 x 146 x 36 mm großen Gehäuse, mit einem PCIe-Anschluss sowie Frontblende mit einem HDMI- und drei DisplayPort-Schnittstellen in funktioneller Einheit mit einem mittels Flüssigkeitsleitungen fest verbundenen Radiator mit drei Lüftern in der Länge von 360 mm. Das Erzeugnis dient zum Verarbeiten und Aufbereiten von Daten- und Videosignalen. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
Grafikkarte, in Form einer Warenzusammenstellung aus Kabeln, Montagematerial und Grafikkarte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer mit Grafikprozessor, Speicher und weiteren Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem 304 x 137 x 40 mm großen Gehäuse mit zwei Lüftern, einem PCIe-Anschluss sowie Frontblende mit einem HDMI- und drei DisplayPort-Schnittstellen. Das Erzeugnis dient zum Verarbeiten und Aufbereiten von Daten- und Videosignalen. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
Grafikkarte, in Form einer Warenzusammenstellung aus Anleitungen, Kabeln, Montagematerial und Grafikkarte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer mit Grafikprozessor, Speicher und weiteren Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem 288.5 x 153.7 x 48 mm großen Gehäuse, mit einem PCIe-Anschluss sowie Frontblende mit zwei HDMI- und drei DisplayPort-Schnittstellen in funktioneller Einheit mit einem mittels Flüssigkeitsleitungen fest verbundenen Radiator mit drei Lüftern in den Abmaßen 400 x 120 x 65mm. Das Erzeugnis dient zum Verarbeiten und Aufbereiten von Daten- und Videosignalen. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
Grafikkarte, in Form einer Warenzusammenstellung aus Kabeln, Montagematerial und Grafikkarte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer mit Grafikprozessor, Speicher und weiteren Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem 360 x 150 x 75 mm großen Gehäuse mit drei Lüftern, einem PCIe-Anschluss sowie Frontblende mit einem HDMI- und drei DisplayPort-Schnittstellen. Das Erzeugnis dient zum Verarbeiten und Aufbereiten von Daten- und Videosignalen. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
Grafikkarte, in Form einer Warenzusammenstellung aus Kabeln, Montagematerial und Grafikkarte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer mit Grafikprozessor, Speicher und weiteren Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem 360 x 150 x 75 mm großen Gehäuse mit drei Lüftern, einem PCIe-Anschluss sowie Frontblende mit einem HDMI- und drei DisplayPort-Schnittstellen. Das Erzeugnis dient zum Verarbeiten und Aufbereiten von Daten- und Videosignalen. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
Grafikkarte, in Form einer Warenzusammenstellung aus Kabeln, Montagematerial und Grafikkarte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer mit Grafikprozessor, Speicher und weiteren Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem 329 , 7 x 137 , 8 x 67 , 8 mm großen Gehäuse mit drei Lüftern, einem PCIe-Anschluss sowie Frontblende mit einem HDMI- und drei DisplayPort-Schnittstellen. Das Erzeugnis dient zum Verarbeiten und Aufbereiten von Daten- und Videosignalen. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
Grafikkarte, in Form einer Warenzusammenstellung aus Kabeln, Montagematerial und Grafikkarte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer mit Grafikprozessor, Speicher und weiteren Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem 329 , 7 x 137 , 8 x 67 , 8 mm großen Gehäuse mit drei Lüftern, einem PCIe-Anschluss sowie Frontblende mit einem HDMI- und drei DisplayPort-Schnittstellen. Das Erzeugnis dient zum Verarbeiten und Aufbereiten von Daten- und Videosignalen. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
Where this code sits in the tariff
- 84NUCLEAR REACTORS, BOILERS, MACHINERY AND MECHANICAL APPLIANCES; PARTS THEREOF
- 8471Automatic data-processing machines and units thereof; magnetic or optical readers, machines for transcribing data onto data media in coded form and machines for processing such data, not elsewhere specified or included
- 8471.80Other units of automatic data-processing machines
- 8471.80.00.00Other units of automatic data-processing machines
From HS code to customs tariff code 8471.80.00.00
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Compliance regimes on this code
Beyond the duty rate, these EU regimes attach to this code. Each verdict follows from the code alone; the goods themselves can still fall outside a regime.
Indicative correlation only. The mapping from customs codes to dual-use control codes is guidance, not a classification. Whether an item is controlled depends on its technical parameters.
- 3A502General purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
- 4A001Electronic computers and related equipment, having any of the following and "electronic assemblies" and specially designed components therefor:
- 4A003g"Digital computers", "electronic assemblies", and related equipment therefor, as follows and specially designed components therefor:
- 4A005Systems, equipment, and components therefor, specially designed or modified for the generation, command and control, or delivery of "intrusion software".
- 5A002"Information security" systems, equipment and components, as follows:
- 5A003Systems, equipment and components, for non-cryptographic "information security", as follows:
- 5A004Systems, equipment and components for defeating, weakening or bypassing "information security", as follows:
- 9A116dReentry vehicles, usable in "missiles", and equipment designed or modified therefor, as follows:
Derived from TARIC and the published EU regulations. It is a starting point for a screening, not a compliance assessment of your goods.
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 8471 80: 1. Chiffrierprozessor, einen Verschlüsselungsalgorithmus nach der Datenverschlüsselungsnorm (DES) enthaltend, der als ein Peripheriegerät an eine oder mehrere automatische Datenverarbeitungsmaschinen angeschlossen wird, von denen er Befehle zur Durchführung vorprogrammierter Operationen erhält. Es ist seine Funktion, den notwendigen Datenschutz (z. B. Echtheitsbeweise und Verschlüsselungen) zu gewährleisten, der ansonsten durch Software ausgeführt werden müsste, die auf die zentrale automatische Datenverarbeitungsmaschine („Server“) geladen wird. Dadurch ist die Speicherung von Sicherheitsdatenbanken in (der) automatischen Datenverarbeitungsmaschine(n) nicht mehr erforderlich. Die Funktionen des Gerätes werden durch ein festinstalliertes Programm (Chip mit Programm - „Firmware“) gesteuert, das während der Herstellung im Gerät installiert wurde. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 754/94 der Kommission vom 30. März 1994 (RV L 754/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Die als Grafiktablett oder Digitalisierbrett bezeichnete Ware besteht aus einem flachen Kunststoffgehäuse, in dem sich elektronische und elektrische Bauelemente wie Prozessoren, gedruckte Schaltungen und Schnittstellenschaltungen befinden. Die quadratische Oberfläche des Gerätes, deren aktiver Bereich etwa 28 x 28 cm beträgt, ist mit einem Menü-Overlay versehen. Das Tablett ist mit einem Abtaststift ausgestattet und wird über ein Kabel unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine angeschlossen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (4. Kammer) vom 7. Juli 2005 Az.: C-304/04 und C-305/04 Aus den Gründen: Die Verordnungen (EG) Nr. 2086/97 der Kommission vom 4. November 1997 und Nr. 2261/98 der Kommission vom 26. Oktober 1998 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2558/97 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif sind ungültig, soweit sie Soundkarten für Computer wie die im Ausgangsverfahren streitigen in die Unterposition 8543 8779 der Kombinierten Nomenklatur einreihen. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-250/05 zu Tintenkartuschen („Printer Cartridges“): Orientierungssatz Isoliert betrachtet ist die für das Funktionieren des Druckers unerlässliche Tintenkartusche ein Teil des Druckers im Sinne der Unterposition 8473 30 90. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13. Dezember 2011, Rechtssache VII R 70/10 Einreihung von sog. „Embedded Modules“ in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz (RN 7, RN 9, RN 12, RN 17): Ein als Embedded Module bezeichneter elektronischer Rechner in Gestalt einer gedruckten Schaltung im sog. ETX-Standard, der mit Prozessor, Chipsatz sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen versehen ist und der u.a. über vier ETX-Schnittstellen-anschlüsse, einen Stecksockel für ein DDR-SDRAM Speichermodul, zwei ATA-Anschlüsse für eine Festplatte sowie einen 2 Megabyte Flashspeicher verfügt, ist als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine in die Unterpos. 8471 50 00 KN einzureihen. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Computer-Hardware?
In the binding tariff rulings analysed here, Computer-Hardware is predominantly classified to 8471.80.00.00: Other units of automatic data-processing machines. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Computer-Hardware?
Code 8471.80.00.00 carries a third-country duty rate of 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Computer-Hardware?
The first six digits are HS code 847180, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 10 binding tariff rulings from the EBTI database indexed under this keyword, 90 percent of which were classified to 8471.80.00.00. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.