Classification

Customs tariff code for Zuckerwaren: 1704.90.75.00

Reference data as at 1 July 2026

Zuckerwaren is generally classified to customs tariff code 1704.90.75.00: Toffees, caramels and similar sweets. The third-country duty rate is 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ.

This rests on 8 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 100 percent of them reached 1704.90.75.00.

This page answers the customs code question for Zuckerwaren from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.

Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.

Customs code
1704.90.75.00
Third-country duty
9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
Rulings behind this
8
Agreement
100 %

Binding tariff information for this code

DEK/1239/08-1Issued by DEValid until 2010-03-01

Zuckerwaren, Weichkaramellen Bei der Ware handelt es sich um runde, mittig vertiefte, harte, dunkelbraune Karamellen mit einem Durchmesser von etwa 22 mm und einer Höhe von etwa 9 mm. Sie sind einzeln in gelb-braunes, durchscheinendes Folienpapier gewickelt. Die Karamellen sind zu deklarierten 375 g bzw. 1000 g in einer bunt bedruckten und mehrsprachig beschrifteten Frischhaltetüte mit Sichtfenster für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach den hier durchgeführten Untersuchungen gemäß Verordnung (EWG) Nr. 4154/87 enthält die Ware: - Stärke/Glucose: 5 bis weniger als 25 GHT und - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 bis weniger als 50 GHT. Nach den als zutreffend unterstellten Angaben des Antragstellers beträgt der Gehalt an Milchfett 0 bis weniger als 1,5 GHT und an Milchprotein 0 bis weniger als 2,5 GHT. Kakao ist nicht enthalten. Das Erzeugnis enthält Pflanzenfett und löslichen Kaffee. Weitere Angaben zur Zusammensetzung wurden vertraulich gemacht. Zolltariflich wird das Erzeugnis als Zuckerware ohne Kakaogehalt von der Position 1704 erfasst. Hier ist es auf Grund des Fettgehaltes als Weichkaramelle in die Unterposition 1704 9075 einzureihen.

DEK/1238/08-1Issued by DEValid until 2010-03-01

Zuckerwaren, Weichkaramellen Bei der Ware handelt es sich um runde, mittig vertiefte, harte, hellbraune Karamellen mit einem Durchmesser von etwa 22 mm und einer Höhe von etwa 9 mm. Sie sind einzeln in bunt bedrucktes Klarsichtfolienpapier gewickelt. Die Karamellen sind zu deklarierten 375 g in einer bunt bedruckten und mehrsprachig beschrifteten Frischhaltetüte mit Sichtfenster für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach den hier durchgeführten Untersuchungen gemäß Verordnung (EWG) Nr. 4154/87 enthält die Ware: - Stärke/Glucose: 5 bis weniger als 25 GHT und - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 bis weniger als 50 GHT. Nach den als zutreffend unterstellten Angaben des Antragstellers beträgt der Gehalt an Milchfett 3 bis weniger als 6 GHT und an Milchprotein 0 bis weniger als 2,5 GHT. Kakao ist nicht enthalten. Zolltariflich wird das Erzeugnis als Zuckerware ohne Kakaogehalt von der Position 1704 erfasst. Hier ist es auf Grund des Fettgehaltes als Weichkaramelle in die Unterposition 1704 9075 einzureihen.

DE12188/09-1Issued by DEValid until 2010-03-01

Zuckerwaren, Weichkaramellen Nach den als zutreffend unterstellten Angaben handelt es sich bei der Ware um runde, mittig vertiefte, harte, hellbraune Karamellen mit einem Durchmesser von etwa 22 mm und einer Höhe von etwa 9 mm. Sie sind einzeln in gelb-braunes, durchscheinendes Folienpapier gewickelt. Die Karamellen sind zu deklarierten 375 g bzw. 1000 g in einer bunt bedruckten und mehrsprachig beschrifteten Frischhaltetüte mit Sichtfenster für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach den als zutreffend unterstellten Angaben des Antragstellers enthält die Ware: - Milchfett: 6 bis weniger als 9 GHT; - Milchprotein: 0 bis weniger als 4 GHT; - Stärke/Glucose: 5 bis weniger als 25 GHT und - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 bis weniger als 50 GHT. Zolltariflich handelt es sich bei dem Erzeugnis um eine Zuckerware ohne Kakaogehalt der Position 1704. Innerhalb dieser Position ist die Ware auf Grund des Fettgehaltes als Weichkaramelle in die Unterposition 1704 9075 einzureihen.

DE12189/09-1Issued by DEValid until 2010-03-01

Zuckerwaren, Weichkaramellen Nach den als zutreffend unterstellten Angaben handelt es sich bei der Ware um runde, mittig vertiefte, harte, dunkelbraune Karamellen mit einem Durchmesser von etwa 22 mm und einer Höhe von etwa 9 mm. Sie sind einzeln in gelb-braunes, durchscheinendes Folienpapier gewickelt. Die Karamellen sind zu deklarierten 375 g bzw. 1000 g in einer bunt bedruckten und mehrsprachig beschrifteten Frischhaltetüte mit Sichtfenster für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach den als zutreffend unterstellten Angaben des Antragstellers enthält die Ware: - Milchfett: 0 bis weniger als 1,5 GHT; - Milchprotein: 0 bis weniger als 2,5 GHT; - Stärke/Glucose: 5 bis weniger als 25 GHT und - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 bis weniger als 50 GHT. Kakao ist nicht enthalten. Das Erzeugnis enthält Pflanzenfett und löslichen Kaffee. Vertrauliche Angaben zu den Zutaten wurden gemacht. Zolltariflich wird das Erzeugnis als Zuckerware ohne Kakaogehalt von der Position 1704 erfasst. Innerhalb dieser Position ist die Ware auf Grund des Fettgehaltes als Weichkaramelle in die Unterposition 1704 9075 einzureihen.

DE12192/09-1Issued by DEValid until 2010-03-01

Zuckerwaren, Weichkaramellen Nach den als zutreffend unterstellten Angaben handelt es sich bei der Ware um runde, mittig vertiefte, harte, hellbraune Karamellen mit einem Durchmesser von etwa 22 mm und einer Höhe von etwa 9 mm. Sie sind einzeln in bunt bedrucktes Klarsichtfolienpapier gewickelt. Die Karamellen sind zu deklarierten 375 g in einer bunt bedruckten und mehrsprachig beschrifteten Frischhaltetüte mit Sichtfenster für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach den als zutreffend unterstellten Angaben des Antragstellers enthält die Ware: - Milchfett: 3 bis weniger als 6 GHT; - Milchprotein: 0 bis weniger als 2,5 GHT; - Stärke/Glucose: 5 bis weniger als 25 GHT und - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 bis weniger als 50 GHT. Zolltariflich wird das Erzeugnis als Zuckerware ohne Kakaogehalt von der Position 1704 erfasst. Innerhalb dieser Position ist die Ware auf Grund des Fettgehaltes als Weichkaramelle in die Unterposition 1704 9075 einzureihen.

DEK/1174/08-1Issued by DEValid until 2010-03-01

Zuckerwaren, Weichkaramellen Bei der Ware handelt es sich um runde, mittig vertiefte, harte, hellbraune Karamellen mit einem Durchmesser von etwa 22 mm und einer Höhe von etwa 9 mm. Sie sind einzeln in gelb-braunes, durchscheinendes Folienpapier gewickelt. Die Karamellen sind zu deklarierten 375 g bzw. 1000 g in einer bunt bedruckten und mehrsprachig beschrifteten Frischhaltetüte mit Sichtfenster für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach den hier durchgeführten Untersuchungen gemäß Verordnung (EWG) Nr. 4154/87 enthält die Ware: - Stärke/Glucose: 5 bis weniger als 25 GHT und - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 bis weniger als 50 GHT. Nach den als zutreffend unterstellten Angaben des Antragstellers beträgt der Gehalt an Milchfett 6 bis weniger als 9 GHT und an Milchprotein 0 bis weniger als 4 GHT. Kakao ist nicht enthalten. Zolltariflich wird das Erzeugnis als Zuckerware ohne Kakaogehalt von der Position 1704 erfasst. Hier ist es auf Grund des Fettgehaltes als Weichkaramelle in die Unterposition 1704 9075 einzureihen.

DEK/1178/08-1Issued by DEValid until 2008-08-18

Zuckerwaren, Weichkaramellen Bei der Ware handelt es sich um runde, mittig vertiefte, harte, dunkelbraune Karamellen mit einem Durchmesser von etwa 22 mm und einer Höhe von etwa 9 mm. Sie sind einzeln in gelb-braunes, durchscheinendes Folienpapier gewickelt. Die Karamellen sind zu deklarierten 375 g bzw. 1000 g in einer bunt bedruckten und mehrsprachig beschrifteten Frischhaltetüte mit Sichtfenster für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach den hier durchgeführten Untersuchungen gemäß Verordnung (EWG) Nr. 4154/87 enthält die Ware: - Stärke/Glucose: 5 bis weniger als 25 GHT und - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 bis weniger als 50 GHT. Nach den als zutreffend unterstellten Angaben des Antragstellers beträgt der Gehalt an Milchfett 0 bis weniger als 1,5 GHT und an Milchprotein 0 bis weniger als 2,5 GHT. Kakao ist nicht enthalten. Das Erzeugnis enthält Pflanzenfett und löslichen Kaffee. Weitere Angaben zur Zusammensetzung wurden vertraulich gemacht. Zolltariflich wird das Erzeugnis als Zuckerware ohne Kakaogehalt von der Position 1704 erfasst. Hier ist es auf Grund des Fettgehaltes als Weichkaramelle in die Unterposition 1704 9075 einzureihen.

DEK/1177/08-1Issued by DEValid until 2008-08-18

Zuckerwaren, Weichkaramellen Bei der Ware handelt es sich um runde, mittig vertiefte, harte, hellbraune Karamellen mit einem Durchmesser von etwa 22 mm und einer Höhe von etwa 9 mm. Sie sind einzeln in bunt bedrucktes Klarsichtfolienpapier gewickelt. Die Karamellen sind zu deklarierten 375 g in einer bunt bedruckten und mehrsprachig beschrifteten Frischhaltetüte mit Sichtfenster für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach den hier durchgeführten Untersuchungen gemäß Verordnung (EWG) Nr. 4154/87 enthält die Ware: - Stärke/Glucose: 5 bis weniger als 25 GHT und - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 bis weniger als 50 GHT. Nach den als zutreffend unterstellten Angaben des Antragstellers beträgt der Gehalt an Milchfett 3 bis weniger als 6 GHT und an Milchprotein 0 bis weniger als 2,5 GHT. Kakao ist nicht enthalten. Zolltariflich wird das Erzeugnis als Zuckerware ohne Kakaogehalt von der Position 1704 erfasst. Hier ist es auf Grund des Fettgehaltes als Weichkaramelle in die Unterposition 1704 9075 einzureihen.

Where this code sits in the tariff

  1. 17SUGARS AND SUGAR CONFECTIONERY
  2. 1704Sugar confectionery (including white chocolate), not containing cocoa
  3. 1704.90Other
  4. 1704.90.75Toffees, caramels and similar sweets
  5. 1704.90.75.00Toffees, caramels and similar sweets

From HS code to customs tariff code 1704.90.75.00

HS code1704.906 digits, uniform worldwide
CN code1704.90.758 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code1704.90.75.0010 digits, carries the EU measures

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZMFN
United Kingdom0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Russian Federation50 %Additional duties
Belarus50 %Additional duties
All third countries35 %Non preferential tariff quota
Chile0 %Preferential tariff quota
Canada0 %Preferential tariff quota
Ceuta0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Liechtenstein0 %Tariff preference
Switzerland0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Notes that govern this classification

Pos. 1704

Zu Unterpositionen 1704 90 51 bis 1704 90 99: Hierher gehören die meisten Lebensmittelzubereitungen aus Zucker, die im Allgemeinen als Zuckerwaren bezeichnet werden. Diese Zubereitungen bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn sie Branntwein oder Likör enthalten. Hierher gehören auch Rohmassen zum Herstellen von Fondants, Marzipan, Nougat usw., die Halberzeugnisse der Zuckerwarenherstellung sind und die im Allgemeinen lose oder in Form von Broten gehandelt werden. Derartige Halberzeugnisse bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn ihr Zuckergehalt bei der Verarbeitung zu einer Fertigware noch erhöht werden muss, vorausgesetzt, sie sind aufgrund ihrer Zusammensetzung eindeutig dazu bestimmt, zum Herstellen einer bestimmten Art von Zuckerware verwendet zu werden. Nicht hierher gehören z.B.: 1. Speiseeis, auch wie Lutscher auf Stäbchen aufgemacht (Position 2105 00); 2. …

Pos. 1704

Zu Unterposition 1704 90: 1. Ginseng-Tabletten in Form von rechteckigen Bonbons (22 mm lang, 7 mm dick), die standardisierten, hochkonzentrierten Ginseng-Extrakt (etwa 50 mg pro Tablette), Saccarose (47 GHT), pflanzliches Öl, Gelatine, Emulgiermittel (Gummi arabicum), Zitronensäure, Ascorbinsäure, Orangenextrakt und Farbstoff enthalten. 2. Zuckerware als Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei kleinen Päckchen mit Zuckerwaren und einem wiederverwendbaren Spender aus Plastik, in einem Beutel aus Polyethylen für den Einzelverkauf aufgemacht. 3. Halspastillen oder Hustenbonbons, bestehend im Wesentlichen aus Zucker und aromatisierenden Stoffen, z. B. Menthol, Eukalyptus oder Pfefferminzöl (ohne andere wirksame Inhaltsstoffe). 4. Zuckerware (Weichkaramelle), bestehend aus Zucker, Glucose, Butter, pflanzlichem Fett, Milchpulver, Salz, Sojalecithin, Malzextrakt und Aromastoffen. …

Pos. 1704

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

Kapitel 17

1. Zu Kapitel 17 gehören nicht: a) kakaohaltige Zuckerwaren (Position 1806) (RV E1700A00); b) chemisch reine Zucker (ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose) und andere Waren der Position 2940 (RV E1700B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1700C00). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Rohzucker" im Sinne der Unterpositionen 1701 12, 1701 13 und 1701 14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht (RV F1701000). 2. Zur Unterposition 1701 13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What is the customs tariff code for Zuckerwaren?

In the binding tariff rulings analysed here, Zuckerwaren is predominantly classified to 1704.90.75.00: Toffees, caramels and similar sweets. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.

What is the duty rate for Zuckerwaren?

Code 1704.90.75.00 carries a third-country duty rate of 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for Zuckerwaren?

The first six digits are HS code 170490, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.

What is this answer based on?

On 8 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 100 percent of which were classified to 1704.90.75.00. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.

Could a different code apply to my goods?

Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.

The full reference for this code

One product answered. What about the other thirty thousand?

Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.