Customs tariff code 0210.99.59: Schlachtnebenerzeugnisse, von Rindern, andere
Reference data as at 1 May 2026
Customs tariff code 0210.99.59 covers Schlachtnebenerzeugnisse, von Rindern, andere. The third-country duty rate is 12.8 %, plus import VAT.
0210.99.59 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 02. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 0210.99.59
- Third-country duty
- 12.8 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 5
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 0210.99.59
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12.8 % | MFN |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| Russian Federation | 50 % | Additional duties |
| Belarus | 50 % | Additional duties |
| Norway | 0 % | Preferential tariff quota |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
| Egypt | 0 % | Tariff preference |
| Lebanon | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordan | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Korea, Republic of (South Korea) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Gefriergetrocknete Rinderherzen Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Gefriergetrocknete, in Stücke geschnittene Rinderherzen, ohne weitere Zutaten, roh, 100 % Natur. Die Verarbeitung erfolgte in einem sowohl lebensmittelrechtlich als auch futtermittelrechtlich zugelassenen Betrieb. Der Transport erfolgt unter lebensmittelrechtlichen Bedingungen. Verwendung: Einzelfutter für Hunde und Katzen. Verpackungseinheit: 35-g-Kunststoffbeutel mit Etikett. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch eine Abbildung veranschaulicht. Befund: Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen: andere, einschließlich genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen: andere: Schlachtnebenerzeugnisse: von Rindern: andere.
Angaben des Antragstellers: Rinderohren getrocknet, ohne Zusatz von weiteren Stoffen, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen: andere, einschließlich genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen: andere: Schlachtnebenerzeugnisse: von Rindern: andere
Angaben des Antragstellers: Dörrfleisch Einzelverkauf Fleisch vom Büffel / Rinderspeiseröhre getrocknet ohne Zusatz von weiteren Stoffen, Zwischenmahlzeit für Hunde; Verpackung: Plastiksack zu 1 bis 5 kg mit Etikett Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen: andere, einschließlich genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen: andere: Schlachtnebenerzeugnisse: von Rindern: andere
Angaben des Antragstellers: Genießbare, getrocknete, gereinigte und enthaarte Rinderohren (Schlachtnebenerzeugnisse) auch zur Verwendung als Tierfutter. Verpackung: Fest verschlossene, neue Kunststoffsäcke mit je 250 Stück. Ergebnis der Untersuchung einer Warenprobe (Muster ohne Verpackung): Eigengewicht: 20,94 g. Warenbeschreibung: Getrocknetes, enthaartes Rinderohr ohne Ohrmuschel, ohne erkennbare Zubereitung; schwach ausgeprägter Geruch nach Tier. Nach dem Untersuchungsergebnis können die Angaben des Antragstellers als zutreffend angesehen werden. Danach liegt ein genießbares, getrocknetes Schlachtnebenerzeugnis von Rindern vor. Die Einreihung setzt voraus, dass es sich, nach der veterinärrechtlichen Beurteilung des Erzeugnisses bei der Einfuhr, um eine für die menschliche Ernährung geeignete (genießbare) Ware handelt. Das Erzeugnis kann genießbaren, getrockneten Schweineohren an die Seite gestellt werden, deren Einreihung in der Verordnung (EG) Nr. 1125/2006 vom 21.07.06 geregelt wurde.
Angaben des Antragstellers: Genießbare, getrocknete, gereinigte Rinderpenisabschnitte (Ochsenziemer), Schlachtnebenerzeugnisse, auch zur Verwendung als Tierfutter. Verpackung: z.B. Kartons à 25 kg. Ergebnis der Untersuchung einer Warenprobe (Muster ohne Verpackung): Eigengewicht: 23,93 g. Warenbeschreibung: Getrockneter, ca. 13 cm langer Rinderpenisabschnitt (Ochsenziemer) ohne erkennbare Zubereitung. Nach dem Untersuchungsergebnis können die Angaben des Antragstellers als zutreffend angesehen werden. Danach liegt ein genießbares, getrocknetes Schlachtnebenerzeugnis von Rindern vor. Die Einreihung setzt voraus, dass es sich, nach der veterinärrechtlichen Beurteilung des Erzeugnisses bei der Einfuhr, um eine für die menschliche Ernährung geeignete (genießbare) Ware handelt.
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse aller Art, die nach den in dieser Position angegebenen Verfahren zubereitet worden sind; ausgenommen sind jedoch Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch auf andere Weise ausgezogen. (Pos. 0209). Zu dieser Position gehören auch durchwachsener Schweinespeck (d. h. Speck mit eingelagerten Fleischschichten) und Schweinespeck mit einer anhaftenden Fleischschicht, sofern sie nach den in dieser Position angegebenen Verfahren zubereitet worden sind. …
Zu Unterposition 0210 99: 1. Teile von Hühnern (Fleisch von Geflügel der Gattung Gallus domesticus), in allen Bereichen mit Tafelsalz durch Imprägnieren oder Einspritzen gesalzen und bis in den Kern gefroren, mit einem Salzgehalt von 1,2 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 GHT, geeignet zum menschlichen Verzehr. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Gekochtes Hühnerfleischpulver, hergestellt aus gemahlenem, gekochtem und sprühgetrocknetem Hühnerfleisch, verpackt in einem 25-kg-Sack. Zutaten: mechanisch getrenntes und gekochtes Hühnerfleisch (99,9 %) und Antioxidationsmittel (Rosmarinextrakt) (0,1 %). Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 1125/2006 der Kommission vom 21. Juli 2006 (ABl. EU Nr. L 200/3) (RV L 1125/06): 1. Genießbare getrocknete Schweineohren (Schlachtnebenerzeugnis), auch wenn als Tierfutter verwendet. Unterposition 0210 99 49 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der KN, der Anmerkung 1 a) zu Kapitel 5 der Kombinierten Nomenklatur, sowie dem Wortlaut der KN-Positionen 0210, 0210 99 und 0210 99 49. Da die Schweineohren genießbar sind, sind sie in das Kapitel 2 einzureihen und nicht in das Kapitel 5, aus dem genießbare Waren ausgeschlossen werden (Anmerkung 1 a) zu Kapitel 5 des HS). Das Trocknen der Schweineohren ändert nicht die wesentlichen Merkmale des Ausgangsstoffes, wie in Anmerkung 1 zu Kapitel 23 der KN beschrieben. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 23. Oktober 2018 in der RS VII R 36/17 Leitsatz 1. NV: Es hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, ob eine Ware nach ihren objektiven Merkmalen und Eigenschaften für den menschlichen Verzehr geeignet ist (Rn.10) (Rn.13). 2. NV: Genusstaugliche Waren verlieren ihre Eignung für den menschlichen Verzehr nicht automatisch, wenn sie in einem den Anforderungen des deutschen Lebensmittelrechts nicht entsprechenden Betrieb verarbeitet wurden (Rn.13). Orientierungssatz 1. NV: Zu Leitsatz 2: Für die Einreihung von Waren in den Zolltarif kommt es nicht maßgeblich auf die Bestimmungen des nationalen (Lebensmittel-)Rechts oder auf hygienerechtliche Vorschriften an (vgl. BFH-Urteil vom 07.07.2015 VII R 65/13). Aus dem EuGH-Urteil Oniors Bio vom 28.04.2016 C-233/15 folgt nichts anderes (Rn.9) (Rn.13). 2. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 0210.99.59 cover?
Code 0210.99.59 covers Schlachtnebenerzeugnisse, von Rindern, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 0210.99.59?
The third-country duty rate for 0210.99.59 is 12.8 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 0210.99.59?
The first six digits form the HS code: 021099. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 0210.99.59 have?
0210.99.59 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 0210.99.59 sit in the tariff?
0210.99.59 sits in this hierarchy: 02 MEAT AND EDIBLE MEAT OFFAL > 0210 Meat and edible meat offal, salted, in brine, dried or smoked; edible flours and meals of meat or meat offal > 021099 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 0210.99.59?
Yes. The EBTI database holds decisions on 0210.99.59, for example DEBTI35825/23-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 0210.99.59 change?
0210.99.59 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.