Customs tariff code 0511.99.10.00.0: Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 0511.99.10.00.0 covers Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.
0511.99.10.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 05. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 0511.99.10.00.0
- Third-country duty
- 0 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 7
Where this code sits in the tariff
- 05PRODUCTS OF ANIMAL ORIGIN, NOT ELSEWHERE SPECIFIED OR INCLUDED
- 0511Animal products not elsewhere specified or included; dead animals of Chapter 1 or 3, unfit for human consumption
- 0511.99Other
- 0511.99.10Sinews or tendons; parings and similar waste of raw hides or skins
- 0511.99.10.00.0Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle
From HS code to customs tariff code 0511.99.10.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Lebanon | 0 % | Tariff preference |
| Egypt | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Mexico | 0 % | Tariff preference |
| Kenya | 0 % | Tariff preference |
| Morocco | 0 % | Tariff preference |
| Ivory Coast | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um getrocknete, in Stücke geschnittene Nackensehnen vom Rind, ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Fütterung von Hunden (Tierfutter) bestimmt und im Polybeutel mit Etikett als Tierfutter für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen zur menschlichen Ernährung ungeeigneten Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (HS) 0511 10 bis 0511 91 genannt, Sehnen".
Nach den Antragsangaben handelt es sich um lediglich gewaschene, getrocknete und zu kleinen Rollen geformte Reste von rohen Häuten mit Fell von Kaninchen, ohne Zusätze. Die Ware ist nicht für den menschlichen Verzehr geeignet (ungenießbar) und für Kürschnerzwecke nicht verwendbar. Sie ist zur Verwendung als Tierfuttermittel (Hunde- und Katzenfutter) bestimmt und in bedruckten Kunststoffbeuteln (Inhalt 100 g) als Einzelfuttermittel gekennzeichnet für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Waren um "Waren tierischen Ursprungs ungenießbar, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, andere als in den Unterpositionen 0511 1000 bis 0511 9190 genannt, Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle".
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete Nackensehnen vom Rind, ohne Zusatz von weiteren Stoffen. Die Nackensehnen sind zur Verwendung als Tierfutter bestimmt und in Plastiksäcken mit Etikett (Einzelfuttermittel für Hunde) und einem Inhalt von 0,5 bis 1 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen zur menschlichen Ernährung ungeeigneten Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (HS) 0511 10 bis 0511 91 genannt, Sehnen".
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete Nackensehnen vom Rind, ohne Zusatz von weiteren Stoffen. Die Nackensehnen sind zur Verwendung als Tierfutter (Zwischenmahlzeit für Hunde; Einzelfuttermittel) bestimmt und in Plastiksäcken ohne Etikett und einem Inhalt von 1 bis 5 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen zur menschlichen Ernährung ungeeigneten Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (HS) 0511 10 bis 0511 91 genannt, Sehnen".
Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe sowie den ergänzenden Angaben handelt es sich um in Streifen geschnittene, getrocknete und enthaarte Rinderkopfhaut ohne weitere Zusatzstoffe, zur Verwendung als Tierfutter. Es handelt sich nach Art und Beschaffenheit (ca. 75 cm langer und ca. 5 cm breiter Streifen) um Schnitzel oder ähnliche Hautabfälle der Unterposition 0511 9910 der Kombinierten Nomenklatur, Haut für die Lederherstellung der Position 4101 liegt nicht vor. Die Einreihung setzt voraus, dass es sich nach der veterinärrechtlichen Beurteilung um für die menschliche Ernährung ungeeignete (ungenießbare) Erzeugnisse handelt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 0511 1000 00 0 bis 0511 9190 00 0 genannt, Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute, nicht für die menschliche Ernährung geeignet".
Nach den Antragsangaben, der vorliegenden Warenprobe und den ergänzenden Angaben handelt es sich um getrocknete Sehnen vom Wild (Rotwild), ohne weitere Zusätze. Die Sehnen sind in Großgebinden verpackt und als Naturkauartikel für Hunde (Tierfutter) für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Einreihung setzt voraus, dass es sich nach der grenzveterinärrechtlichen Beurteilung zum Zeitpunkt der Einfuhr um ein für die menschliche Ernährung ungeeignetes (ungenießbares) Erzeugnis handelt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, für die menschliche Ernährung ungeeignet (ungenießbar), hier Sehnen.
Nach den Antragsangaben handelt es sich um ein sog. Hautgranulat vom Rindsspalt aus entfleischten, gebleichten oder ungebleichten getrockneten Rindsspalthäuten (Unterhaut). Das getrocknete, faserig-pulvrige Erzeugnis ist nach Antragsangaben in der vorliegenden Form nicht als Lebensmittel geeignet (ungenießbar, Abfall roher Häute). Die Ware ist zur Herstellung von Gelatine bestimmt. Die Einreihung setzt vorraus, dass es sich nach der veterinärrechtlichen Beurteilung um ein für die menschliche Ernährung ungeeignetes Erzeugnis handelt.
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Rindersperma. 2) Tierembryos, die in gefrorenem Zustand zum Transplantieren in ein anderes Muttertier befördert werden. 3) Tierblut, flüssig oder getrocknet, auch genießbar. Nicht zu dieser Position gehört Tierblut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet (Position 3002). 4) Kochenille und ähnliche Insekten, ungenießbar. Die Kochenille ist ein Insekt, das auf bestimmten Kaktusarten lebt. Im Handel gibt es drei Arten von Kochenille, schwarze, graue oder silberne und rötliche. Die Kochenille liefert einen roten Farbstoff (Kochenille-Extrakt der Position 3203), der zum Herstellen von Karminlack (Pos. 3205) verwendet wird. Unter den der Kochenille ähnlichen Insekten ist das wichtigste die Kermesschildlaus, die auf einer Zwergeichenart lebt. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1125/2006 der Kommission vom 21. Juli 2006 (ABl. EU Nr. L 200/3) (RV L 1125/06), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Getrocknete Schweineohren (Schlachtnebenerzeugnis), nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Unterposition 0511 99 85 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der KN, der Anmerkung 1 a) zu Kapitel 2 der Kombinierten Nomenklatur, sowie dem Wortlaut der KN-Positionen 0511, 0511 99 und 0511 99 85. Da die Schweineohren nicht genießbar sind, sind sie in das Kapitel 5 einzureihen und nicht in das Kapitel 2, aus dem nicht genießbare Waren ausgeschlossen werden (Anmerkung 1 a) zu Kapitel 2 der KN). …
1. Zu Kapitel 5 gehören nicht: a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren) (RV E0501A00); b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43) (RV E0501B00); c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI) (RV E0501C00); d) Pinselköpfe (Position 9603) (RV E0501D00). 2. Menschenhaare, nach Längen ausgehechelt, nicht gleichgerichtet, gelten als roh (Position 0501) (RV E0502000). 3. In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein" Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne (RV E0503000). 4. …
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art (RV C0101000). 2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren (RV C0102000).
Frequently asked questions
What does customs tariff code 0511.99.10.00.0 cover?
Code 0511.99.10.00.0 covers Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 0511.99.10.00.0?
The third-country duty rate for 0511.99.10.00.0 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 0511.99.10.00.0?
The first six digits form the HS code: 051199. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 0511.99.10.00.0 have?
0511.99.10.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 0511.99.10.00.0 sit in the tariff?
0511.99.10.00.0 sits in this hierarchy: 05 PRODUCTS OF ANIMAL ORIGIN, NOT ELSEWHERE SPECIFIED OR INCLUDED > 0511 Animal products not elsewhere specified or included; dead animals of Chapter 1 or 3, unfit for human consumption > 051199 Other > 05119910 Sinews or tendons; parings and similar waste of raw hides or skins. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 0511.99.10.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 0511.99.10.00.0, for example DEBTI12531/19-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 0511.99.10.00.0 change?
0511.99.10.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.