Customs tariff code 0511.99.85.90.0: Other, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 0511.99.85.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.
0511.99.85.90.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 05. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 0511.99.85.90.0
- Third-country duty
- 0 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 05PRODUCTS OF ANIMAL ORIGIN, NOT ELSEWHERE SPECIFIED OR INCLUDED
- 0511Animal products not elsewhere specified or included; dead animals of Chapter 1 or 3, unfit for human consumption
- 0511.99Other
- 0511.99.85Other
- 0511.99.85.90Other
- 0511.99.85.90.0Other, andere
From HS code to customs tariff code 0511.99.85.90.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Lebanon | 0 % | Tariff preference |
| Egypt | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Mexico | 0 % | Tariff preference |
| Kenya | 0 % | Tariff preference |
| Morocco | 0 % | Tariff preference |
| Ivory Coast | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete Kaninchenohren mit Fell und ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Verwendung als Tierfuttermittel (Hunde- und Katzenfutter) bestimmt und in bedruckten Beuteln mit einem Inhalt von 180 g für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandarts erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 0511 1000 00 0 bis 0511 9985 20 0 genannt, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".
Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete Kaninchenohren mit Fell und ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Verwendung als Tierfuttermittel (Hundefutter) bestimmt und in Polybeuteln (bedruckt oder mit Kopfkarte) mit einem Inhalt von 100 g als Einzelfuttermittel gekennzeichnet und für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandarts erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 0511 1000 00 0 bis 0511 9985 20 0 genannt, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".
Nach den Antragsangaben handelt es sich um ein Schlachtnebenerzeugnis vom Kaninchen, ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Verwendung als Tierfuttermittel (Hundefutter) bestimmt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandarts erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 0511 1000 00 0 bis 0511 9985 20 0 genannt, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".
Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um getrocknete, in Stücke geschnittene Rinderleber ohne weitere Zusätze. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Die Ware ist in einem bunt bedruckten Polybeutel (Gewicht von 80 g) als Einzelfuttermittel für Hunde für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen für die menschliche Ernährung ungeeigneten Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, andere als in den Codenummern 0511 1000 00 0 bis 0511 9985 20 0 genannt".
Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um getrocknete, in Stücke geschnittene Lammlunge ohne weitere Zusätze. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Die Ware ist in einem bunt bedruckten Polybeutel (Gewicht von 80 g) als Einzelfuttermittel für Hunde für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen für die menschliche Ernährung ungeeigneten Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, andere als in den Codenummern 0511 1000 00 0 bis 0511 9985 20 0 genannt".
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der als "Mehlwürmer" bezeichneten Ware um getrocknete Larven des Mehlkäfers (Tenebrio molitor; Insekt), ohne weitere Zusätze. Die Ware wird in einem Futtermittel-/Tierfutterherstellungsbetrieb hergestellt und ist zur Verwendung als Tierfutter (Einzelfuttermittel für Kleintiere) bestimmt. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandarts erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 0511 1000 00 0 bis 0511 9985 20 0 genannt, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um getrocknete, geflochtene Ochsenziemer ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Verwendung als Tierfuttermittel (Hunde- und Katzenfutter) bestimmt und in bedruckten Verpackungen (Inhalt: 1 x 30 cm oder 2 x 30 cm) für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 0511 1000 00 0 bis 0511 9985 20 0 genannt, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um ein Schlachtnebenerzeugnis vom Kaninchen, ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Verwendung als Tierfuttermittel (Hundefutter) bestimmt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 0511 1000 00 0 bis 0511 9985 20 0 genannt, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 0511 99 85: Hierher gehören Z. B. die in den Erläuterungen zu Position 0511 des HS, Ziffern 2, 3, 4, 7, 8 und 13 aufgeführten Erzeugnisse sowie ungenießbare oder für die menschliche Ernährung als nicht geeignet eingestufte/klassifizierte tote Tiere der in Kapitel 1 erfassten Arten. Nicht hierher gehört tierisches Blutplasma (Z. B. Position 3002).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1125/2006 der Kommission vom 21. Juli 2006 (ABl. EU Nr. L 200/3) (RV L 1125/06), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Getrocknete Schweineohren (Schlachtnebenerzeugnis), nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Unterposition 0511 99 85 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der KN, der Anmerkung 1 a) zu Kapitel 2 der Kombinierten Nomenklatur, sowie dem Wortlaut der KN-Positionen 0511, 0511 99 und 0511 99 85. Da die Schweineohren nicht genießbar sind, sind sie in das Kapitel 5 einzureihen und nicht in das Kapitel 2, aus dem nicht genießbare Waren ausgeschlossen werden (Anmerkung 1 a) zu Kapitel 2 der KN). …
1. Zu Kapitel 5 gehören nicht: a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren) (RV E0501A00); b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43) (RV E0501B00); c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI) (RV E0501C00); d) Pinselköpfe (Position 9603) (RV E0501D00). 2. Menschenhaare, nach Längen ausgehechelt, nicht gleichgerichtet, gelten als roh (Position 0501) (RV E0502000). 3. In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein" Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne (RV E0503000). 4. …
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art (RV C0101000). 2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren (RV C0102000).
Frequently asked questions
What does customs tariff code 0511.99.85.90.0 cover?
Code 0511.99.85.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 0511.99.85.90.0?
The third-country duty rate for 0511.99.85.90.0 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 0511.99.85.90.0?
The first six digits form the HS code: 051199. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 0511.99.85.90.0 have?
0511.99.85.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 0511.99.85.90.0 sit in the tariff?
0511.99.85.90.0 sits in this hierarchy: 05 PRODUCTS OF ANIMAL ORIGIN, NOT ELSEWHERE SPECIFIED OR INCLUDED > 0511 Animal products not elsewhere specified or included; dead animals of Chapter 1 or 3, unfit for human consumption > 051199 Other > 05119985 Other > 0511998590 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 0511.99.85.90.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 0511.99.85.90.0, for example DEBTI3297/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 0511.99.85.90.0 change?
0511.99.85.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.