Customs tariff code 3005.90.50.00.0: Other, andere, aus Spinnstoffen, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 3005.90.50.00.0 covers Other, andere, aus Spinnstoffen, andere. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.
3005.90.50.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 30. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 3005.90.50.00.0
- Third-country duty
- 0 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 30PHARMACEUTICAL PRODUCTS
- 3005Wadding, gauze, bandages and similar articles (for example, dressings, adhesive plasters, poultices), impregnated or coated with pharmaceutical substances or put up in forms or packings for retail sale for medical, surgical, dental or veterinary purposes
- 3005.90Other
- 3005.90.50Other
- 3005.90.50.00.0Other, andere, aus Spinnstoffen, andere
From HS code to customs tariff code 3005.90.50.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| Tunisia | 0 % | Tariff preference |
| Morocco | 0 % | Tariff preference |
| Lebanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordan | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Binde zu medizinischen Zwecken Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung aus einer beigen, längselastischen Binde (charakterbestimmend) mit einer Breite von 10 cm und einer Länge von etwa 4 m und zwei Befestigungsklammern, zusammen verpackt in einem bedruckten, transparenten Kunststoffbeutel, in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken. Angaben zur Art der Verwendung sind auf der Verpackung enthalten. Die Ware wird als Bandage für Stützverbände bei Verstauchungen, Schmerzen und kleineren Verletzungen verwendet. Die Ware ist als andere Binde, aus Spinnstoffen, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken in die Unterposition 3005 9050 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Binde zu medizinischen Zwecken Bei der Ware handelt es sich um längselastische Binden für Tiere in verschiedenen Größen und verschiedenen Farben verpackt in einem transparenten Kunststoffbeutel mit Pappetikett in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken. Angaben zur Art der Verwendung sind auf der Verpackung enthalten. Die Ware wird für Verbände an viel bewegten Körperteilen von Tieren verwendet. Die Ware ist als andere Binde, aus Spinnstoffen, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken in die Unterposition 3005 9050 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Binde zu medizinischen Zwecken Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung aus einer beigen, längselastischen Binde (charakterbestimmend) mit einer Breite von 10 cm und einer Länge von etwa 3 m und zwei Befestigungsklammern, zusammen verpackt in einem bedruckten, transparenten Kunststoffbeutel, unverpackt in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken. Angaben zur Art der Verwendung sind auf der Verpackung enthalten. Die Ware wird als Verband, zum Bandagieren von Schmerzstellen und z.B. zum Fixieren von Eisbeuteln auf der behandelnden Stelle verwendet. Die Ware ist als andere Binde, aus Spinnstoffen, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, in die Unterposition 3005 9050 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse zu medizinischen Zwecken; Bandage Bei der Ware handelt es sich um ein kautschutiertes Gewebeband, das in einer bunt bedruckten Faltschachtel für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken aufgemacht ist (Aufdruck: "selbsthaftende Bandage für Verbände an viel bewegten Körperteilen"). Die Ware ist in verschiedenen Größen und Farben erhältlich. Es handelt sich um ein den Binden ähnliches Erzeugnis, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, das in die Position 3005 des Zolltarifs einzureihen ist.
Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse; Bandage Bei dem Erzeugnis handelt es sich laut Antrag um zwei etwa 97 cm lange Bänder aus doppellagigem Spinnstoff mit einem eingearbeiteten Mittelteil (etwa 17,5 cm x 6,5 cm x 0,4 cm groß) aus geschäumten Kunststoff. Die Ware ist zusammen mit einer Gebrauchsinformation zu 16 Stück in einer Faltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht und soll zur Fixierung von verletzten Extremitäten verwendet werden. Die Ware ist als Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse, aus Spinnstoffen, andere als Gaze, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken in die Unterposition 3005 90 50 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse; Gelkompresse zu medizinischen Zwecken Bei der Ware handelt es sich um eine Gelkompresse zur ersten Hilfe bei Verbrennungen. Die Kompresse ist mit einem wasserbasierten Gel getränkt und ist gebrauchsfertig in einem bedruckten Kunststofffolienbeutel steril verpackt. Auf dem Beutel sind Angaben zur Gebrauchsanweisung enthalten. Das Erzeugnis ist für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken aufgemacht. Die Ware ist als Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse, aus Spinnstoffen, andere als Gaze, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken in die Codenummer 3005 90 50 00 0 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Binde zu medizinischen Zwecken Bei der Ware handelt es sich um längselastischen Binden für Tiere in verschiedenen Größen und verschiedenen Farben verpackt in einem transparenten Kunststoffbeutel, mit Pappettikett in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken. Angaben zur Art der Verwendung sind auf der Verpackung enthalten. Die Ware wird für Verbände an viel bewegten Körperteilen von Tieren verwendet. Die Ware ist als andere Binde, aus Spinnstoffen, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken in die Unterposition 3005 9050 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Binde zu medizinischen Zwecken Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung aus einer beigen, längselastischen Binde (charakterbestimmend) mit einer Breite von 10 cm und einer Länge von etwa 3 m und zwei Befestigungsklammern, zusammen verpackt in einem bedruckten, transparenten Kunststoffbeutel und in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken. Angaben zur Art der Verwendung sind auf der Verpackung enthalten. Die Ware wird als Verband, zum Bandagieren von Schmerzstellen und z.B. zum Fixieren von Eisbeuteln auf der behandelnden Stelle verwendet. Die Ware ist als andere Binde, aus Spinnstoffen, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, in die Unterposition 3005 9050 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 3005 90: 1. Ware aus Gewebe, hergestellt aus 100% saugfähiger Baumwolle, mit einer undichten flachen Gewebestruktur, weiß, gleichmäßig strukturiert, mit einem Gewicht von 15 g/m². Die Ware ist für den Verkauf in Rollen, mit einem Gewicht von ungefähr 1200 g, aufgemacht. Das Gewebe ist 90 m lang und 90 cm breit (mittig der Länge nach gefaltet, augenscheinliche Breite 45 cm). Die Rolle ist in zwei Lagen Papier eingewickelt (eine blaue, eine weiße), etikettiert mit Informationen für den Endverbraucher, wonach die Ware zur Verwendung in Krankenhäusern bestimmt und nicht sterilisiert ist. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 2 zum Abschnitt VI und Anmerkung 1 e) zum Abschnitt XI) und 6.
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 26. März 2020, Rechtssache C-182/19 Tenor Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 1) der Kommission vom 8. Juli 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig. Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 26. März 2020, Rechtssache C-182/19 (Rn. 39 - 56) Im vorliegenden Fall handelt es sich bei den Waren im Sinne der Durchführungsverordnung 2016/1140, wie sich aus dem Wortlaut der Spalte 1 der Tabelle im Anhang dieser Verordnung ergibt, um Wärme erzeugende Auflagen oder Gürtel zur Schmerzlinderung. Diese Auflagen bestehen aus einem haftenden Material, mit dem sie auf der Haut befestigt werden können, während die Gürtel aus nicht haftendem Material bestehen, das mit einem selbstklebenden Streifen befestigt wird. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 459. Sitzung folgende einstimmige Stellungnahme abgeben: Eine dicht gewebte, rechteckige Spinnstoffware aus Baumwolle, mit den Maßen 66 cm x 43 cm, an drei Seiten gesäumt, aufgemacht in einer Verpackung aus sterilem Kunststoff und kunststoffbeschichtetem Papier, zur Verwendung als Operationstuch, ist in die Unterposition 3005 90 55 1) der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 zu Abschnitt VI der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3005, 3005 90 und 3005 90 55 1) . …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 3005.90.50.00.0 cover?
Code 3005.90.50.00.0 covers Other, andere, aus Spinnstoffen, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 3005.90.50.00.0?
The third-country duty rate for 3005.90.50.00.0 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 3005.90.50.00.0?
The first six digits form the HS code: 300590. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 3005.90.50.00.0 have?
3005.90.50.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 3005.90.50.00.0 sit in the tariff?
3005.90.50.00.0 sits in this hierarchy: 30 PHARMACEUTICAL PRODUCTS > 3005 Wadding, gauze, bandages and similar articles (for example, dressings, adhesive plasters, poultices), impregnated or coated with pharmaceutical substances or put up in forms or packings for retail sale for medical, surgical, dental or veterinary purposes > 300590 Other > 30059050 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 3005.90.50.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 3005.90.50.00.0, for example DEBTI41362/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 3005.90.50.00.0 change?
3005.90.50.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.