Customs tariff code

Customs tariff code 3005.90.99.00.0: Other, andere, andere

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 3005.90.99.00.0 covers Other, andere, andere. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.

3005.90.99.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 30. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.

Customs code
3005.90.99.00.0
Third-country duty
0 %
Declarable
Yes
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 30PHARMACEUTICAL PRODUCTS
  2. 3005Wadding, gauze, bandages and similar articles (for example, dressings, adhesive plasters, poultices), impregnated or coated with pharmaceutical substances or put up in forms or packings for retail sale for medical, surgical, dental or veterinary purposes
  3. 3005.90Other
  4. 3005.90.99Other
  5. 3005.90.99.00.0Other, andere, andere

From HS code to customs tariff code 3005.90.99.00.0

HS code3005.906 digits, uniform worldwide
CN code3005.90.998 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code3005.90.99.0010 digits, carries the EU measures
Commodity code3005.90.99.00.011 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty0 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference
United Kingdom0 %Tariff preference
Tunisia0 %Tariff preference
Morocco0 %Tariff preference
Lebanon0 %Tariff preference
Jordan0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI37907/25-1Issued by DEValid until 2028-12-15

Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse zu medizinischen Zwecken; Gipsbandage Bei der Ware handelt es sich um eine aufgerollte Gipsbandage. Die Ware ist in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Kunststoffbeutel ist mehrfach mit dem Schriftzug P.O.P. Bandage zusammen mit einer CE-Kennzeichnung bedruckt. Es handelt sich um eine Gipsbandage in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, die in die Unterposition 3005 9099 des Zolltarifs einzureihen ist.

DEBTI29829/23-1Issued by DEValid until 2026-11-23

Set zu medizinischen Zwecken Die Ware wird laut Angaben des Antragstellers als Anästhesie-Set in Arztpraxen und Kliniken verwendet. Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung, bestehend aus acht Zellulose-Tupfern (4 cm x 5 cm) und einem Abdecktuch (38 cm x 43 cm). Die Bestandteile sind in einer zweigeteilten, bedruckten und für den Einzelverkauf aufgemachten "Peel Off" - Packung steril verpackt. Die Ware wird zu 10x50 Sets kartonweise angeboten. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich bei der Ware um eine Warenzusammenstellung zu medizinischen Zwecken, deren Charakter nach Bedeutung und Anzahl durch die Tupfer bestimmt wird. Die Ware ist als anderes den Binden ähnliches Erzeugnis, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, in die Unterposition 3005 9099 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI38923/22-1Issued by DEValid until 2025-12-12

Arzneiware; Gipsbandage Bei der Ware handelt es sich um eine aufgerollte Gipsbandage. Die Ware ist in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Kunststoffbeutel ist mehrfach mit dem Schriftzug P.O.P. Bandage zusammen mit einer CE-Kennzeichnung bedruckt. Es handelt sich um eine Gipsbandage in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, die in die Unterposition 3005 9099 00 0 des Zolltarifs einzureihen ist.

DEBTI29807/19-1Issued by DEValid until 2022-08-04

Set zu medizinischen Zwecken Die Ware wird laut Angaben des Antragstellers als Anästhesie-Set in Arztpraxen und Kliniken verwendet. Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung, bestehend aus acht Zellulose-Tupfern (4 cm x 5 cm) und einem Abdecktuch (38 cm x 43 cm). Die Bestandteile sind in einer zweigeteilten, bedruckten und für den Einzelverkauf aufgemachten "Peel Off" - Packung steril verpackt. Die Ware wird zu 10x50 Sets kartonweise angeboten. Es handelt sich bei der Ware um eine Warenzusammenstellung zu medizinischen Zwecken, deren Charakter nach Bedeutung und Anzahl durch die Tupfer bestimmt wird. Die Ware ist als anderes den Binden ähnliches Erzeugnis, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, in die Unterposition 3005 9099 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE17082/15-1Issued by DEValid until 2021-09-22

Bänder medizinischen Zwecken Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein 5 cm breites und 120 cm langes Band aus einem feuchten Gel in einer Polymermatrix, welches als kühlende Bandage verwendet werden soll. Das Produkt ist für den Einzelverkauf als Bandage zu medizinischen Zwecken aufgemacht. Die Verpackung (Kunststoffdose) trägt Hinweise zur Anwendung und zu den Anwendungsgebieten (Verstauchungen, Zerrungen und chronische Entzündungen). Die Ware ist als den Binden ähnliches Erzeugnis (Verbandzeug), in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, in die Position 3005 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE17626/13-1Issued by DEValid until 2019-11-21

Schlauchbandage für Finger und Zehen Bei dem Erzeugnis handelt es sich um ein rosafarbenes, schlauchartiges Erzeugnis (etwa 100 cm Länge x 2 cm Durchmesser), das zusammen mit zwei mehrsprachigen Gebrauchshinweisen in einem Klarsichtbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Die als Schlauchbandage bezeichnete Ware besteht aus einem Schaumstoffmantel, der auf der Innenseite mit einem dünnen, weißen Gewirke unterlegt ist. Sie ist zuschneidbar und wird bei Druckstellen, dünner Haut und kleinen Verletzungen an Fingern oder Zehen verwendet. Es handelt es sich um ein den Binden der Position 3005 der KN ähnliches Erzeugnis (Verbandzeug), in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen oder chirurgischen Zwecken. Aufgrund des zugesprochenen Verwendungszwecks und der Aufmachung handelt es sich weder um ein Erzeugnis des Kapitels 63 der KN noch um ein Erzeugnis des Kapitels 39 der KN.

DE12579/16-1Issued by DEValid until 2019-07-24

Set zu medizinischen Zwecken Die Ware wird laut Angaben des Antragstellers als Anästhesie-Set in Arztpraxen und Kliniken verwendet. Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung, bestehend aus acht Zellulose-Tupfern (4 cm x 5 cm) und einem Abdecktuch (38 cm x 43 cm). Die Bestandteile sind in einer zweigeteilten, bedruckten und für den Einzelverkauf aufgemachten "Peel Off" - Packung steril verpackt. Die Ware wird zu 10x50 Sets kartonweise angeboten. Es handelt sich bei der Ware um eine Warenzusammenstellung zu medizinischen Zwecken, deren Charakter durch die Tupfer bestimmt wird. Die Ware ist als anderes den Binden ähnliches Erzeugnis, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, in die Unterposition 3005 9099 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE12385/10-1Issued by DEValid until 2016-07-21

Gelartiger Verband zu medizinischen Zwecken Bei dem Erzeugnis handelt es sich um ein steriles transparentes Gel in Packungen mit 150 ml Inhalt. Es wird zur wundabdeckenden Behandlung von akuten und chronischen Wunden sowie zur vorübergehenden Füllung von Wundhöhlen verwendet. Hierfür wird das Gel auf die Wundoberfläche aufgetragen. Zolltariflich handelt es sich um eine den flüssigen Wundverbänden an die Seite zu stellende Ware, in Aufmachung für den Einzelverkauf, zu medizinischen Zwecken.

Notes that govern this classification

Pos. 3005

Zu Unterposition 3005 90: 1. Ware aus Gewebe, hergestellt aus 100% saugfähiger Baumwolle, mit einer undichten flachen Gewebestruktur, weiß, gleichmäßig strukturiert, mit einem Gewicht von 15 g/m². Die Ware ist für den Verkauf in Rollen, mit einem Gewicht von ungefähr 1200 g, aufgemacht. Das Gewebe ist 90 m lang und 90 cm breit (mittig der Länge nach gefaltet, augenscheinliche Breite 45 cm). Die Rolle ist in zwei Lagen Papier eingewickelt (eine blaue, eine weiße), etikettiert mit Informationen für den Endverbraucher, wonach die Ware zur Verwendung in Krankenhäusern bestimmt und nicht sterilisiert ist. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 2 zum Abschnitt VI und Anmerkung 1 e) zum Abschnitt XI) und 6.

Pos. 3005

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 26. März 2020, Rechtssache C-182/19 Tenor Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 1) der Kommission vom 8. Juli 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig. Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 26. März 2020, Rechtssache C-182/19 (Rn. 39 - 56) Im vorliegenden Fall handelt es sich bei den Waren im Sinne der Durchführungsverordnung 2016/1140, wie sich aus dem Wortlaut der Spalte 1 der Tabelle im Anhang dieser Verordnung ergibt, um Wärme erzeugende Auflagen oder Gürtel zur Schmerzlinderung. Diese Auflagen bestehen aus einem haftenden Material, mit dem sie auf der Haut befestigt werden können, während die Gürtel aus nicht haftendem Material bestehen, das mit einem selbstklebenden Streifen befestigt wird. …

Pos. 3005

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …

Pos. 3005

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 459. Sitzung folgende einstimmige Stellungnahme abgeben: Eine dicht gewebte, rechteckige Spinnstoffware aus Baumwolle, mit den Maßen 66 cm x 43 cm, an drei Seiten gesäumt, aufgemacht in einer Verpackung aus sterilem Kunststoff und kunststoffbeschichtetem Papier, zur Verwendung als Operationstuch, ist in die Unterposition 3005 90 55 1) der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 zu Abschnitt VI der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3005, 3005 90 und 3005 90 55 1) . …

Frequently asked questions

What does customs tariff code 3005.90.99.00.0 cover?

Code 3005.90.99.00.0 covers Other, andere, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 3005.90.99.00.0?

The third-country duty rate for 3005.90.99.00.0 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 3005.90.99.00.0?

The first six digits form the HS code: 300590. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 3005.90.99.00.0 have?

3005.90.99.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 3005.90.99.00.0 sit in the tariff?

3005.90.99.00.0 sits in this hierarchy: 30 PHARMACEUTICAL PRODUCTS > 3005 Wadding, gauze, bandages and similar articles (for example, dressings, adhesive plasters, poultices), impregnated or coated with pharmaceutical substances or put up in forms or packings for retail sale for medical, surgical, dental or veterinary purposes > 300590 Other > 30059099 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 3005.90.99.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 3005.90.99.00.0, for example DEBTI37907/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 3005.90.99.00.0 change?

3005.90.99.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

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Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.