Customs tariff code

Customs tariff code 3918.10.10: Of polymers of vinyl chloride, bestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid)…

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 3918.10.10 covers Of polymers of vinyl chloride, bestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen. The third-country duty rate is 6.5 %, plus import VAT.

3918.10.10 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 39. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.

Customs code
3918.10.10
Third-country duty
6.5 %
Declarable
No
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 39PLASTICS AND ARTICLES THEREOF
  2. 3918Floor coverings of plastics, whether or not self-adhesive, in rolls or in the form of tiles; wall or ceiling coverings of plastics, as defined in note 9 to this chapter
  3. 3918.10Of polymers of vinyl chloride
  4. 3918.10.10Of polymers of vinyl chloride, bestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen

From HS code to customs tariff code 3918.10.10

HS code3918.106 digits, uniform worldwide
CN code3918.10.108 digits, EU Combined Nomenclature

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty6.5 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
United Kingdom0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI2498/26-1Issued by DEValid until 2029-07-12

Angaben des Antragstellers: Bodenbelag mit dekorativer PVC-Oberfläche verbunden mit einem GFK Laminat Die Oberfläche besteht aus Polymeren des Vinylchlorids. Das Laminat bestehend aus einem Harz aus ungesättigtem Polyester oder Epoxid verstärkt mit pulver-gebundener Glasmatte und/oder Glasgewebe und/oder Glasgelege als Träger. Die Rückseite des Laminats lässt die Glasstruktur erkennen. Der Aufbau wird überwiegend als Sichtanwendungen in Sandwich-Konstruktionen oder als Bodenbelag verwendet. Feststellungen an einem Warenmuster: Stabile, nicht biegsame Platte mit einem Holzdekor auf der Schauseite. Die Oberseite besteht aus einer dünnen Farbschicht und einer Lage aus Polyvinylchlorid. Die Platte ist unterlegt mit einem harzgetränkten Glasfasergewebe. Die Platte ist insgesamt 2 , 8 mm dick. Charakterverleihend ist die Schauseite der Platte, die aus Polyvinylchlorid besteht. Die Platte wird überwiegend als Bodenbelag verwendet. Befund: Es liegt ein anderer Bodenbelag aus Polymeren des Vinylchlorids, bestehend aus einem Träger, mit Polyvinylchlorid getränkt, bestrichen oder überzogen, vor.

DEBTI9487/22-1Issued by DEValid until 2025-07-17

Angaben des Antragstellers: Anti-Rutsch-Belag; aufgemacht als Rollenwaren in verschiedenen Warenbreiten oder als Einzelstücke abgepasst in verschiedenen Abmessungen. - Polyestergewirke mit Vinylbeschichtung- Feststellungen an einem Warenmuster: Schwarze Matte, bestehend aus einem Gewirke als Träger und einem Überzug aus Zellkunststoff. Die Matte läßt die offenmaschige Gewirkestruktur erkennen. Die Matte wird überwiegend als Teppichunterlage verwendet. Befund: Bei der Ware handelt es sich um einen Bodenbelag aus Polymeren des Vinylchlorids.

DEBTI42546/21-1Issued by DEValid until 2024-12-23

Angaben: Es handelt sich um einen Teppichgleitschutz aus einem Polyestergewirke mit Vinylbeschichtung. Die Ware wird sowohl auf Rolle, als auch zugeschnitten gehandelt. Feststellungen: Es wurde ein Abschnitt einer gitterförmigen Matte vorgelegt, die aus einem vollständig mit einem elastischen Zellkunststoff (PVC) beschichteten Träger besteht. Befund: Andere Bodenbeläge aus Kunststoffen, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten, bestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen

DEBTI40595/21-1Issued by DEValid until 2024-12-23

Angaben: Es handelt sich um einen Weichschaum-Bodenbelag aus einem Polyestergewirke mit Vinylbeschichtung für verschiedene Anwendungen im Haushalt. Die Ware wird sowohl auf Rolle, als auch zugeschnitten in eckigen, runden oder ovalen Formaten gehandelt. Feststellungen: Es wurde ein Abschnitt einer Matte vorgelegt, die aus einem vollständig mit einem elastischen, zelligen Material beschichteten Träger besteht und einseitig bedruckt ist. Befund: Andere Bodenbeläge aus Kunststoffen, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten, bestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen

DEBTI40651/21-1Issued by DEValid until 2024-12-23

Angaben: Es handelt sich um einen Weichschaum-Bodenbelag aus einem Polyestergewirke mit Vinylbeschichtung für verschiedene Anwendungen im Haushalt. Die Ware wird sowohl auf Rolle, als auch zugeschnitten in eckigen, runden oder ovalen Formaten gehandelt. Feststellungen: Es wurde ein Abschnitt einer Matte vorgelegt, die aus einem vollständig mit einem elastischen, zelligen Material beschichteten Träger besteht und einseitig bedruckt ist. Befund: Andere Bodenbeläge aus Kunststoffen, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten, bestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen

DEBTI42552/21-1Issued by DEValid until 2024-12-23

Angaben: Es handelt sich um einen Weichschaum-Bodenbelag aus einem Polyestergewirke mit Vinylbeschichtung. Die Ware wird sowohl auf Rolle, als auch zugeschnitten gehandelt. Feststellungen: Es wurde ein Abschnitt einer Matte vorgelegt, die aus einem beidseitig mit Zellkunststoff (PVC) beschichteten Träger besteht und einseitig bedruckt ist. Befund: Andere Bodenbeläge aus Kunststoffen, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten, bestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen

DEBTI40977/21-1Issued by DEValid until 2024-12-23

Angaben: Es handelt sich um einen Weichschaum-Bodenbelag aus einem Polyestergewirke mit Vinylbeschichtung für verschiedene Anwendungen im Haushalt. Die Ware wird sowohl auf Rolle, als auch zugeschnitten in eckigen, runden oder ovalen Formaten gehandelt. Feststellungen: Es wurde ein Abschnitt einer Matte vorgelegt, die aus einem vollständig mit einem elastischen, zelligen Material beschichteten Träger besteht und einseitig bedruckt ist. Befund: Andere Bodenbeläge aus Kunststoffen, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten, bestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen

DEBTI42491/21-1Issued by DEValid until 2024-12-23

Angaben: Es handelt sich um einen Teppichgleitschutz aus einem Polyestergewirke mit Vinylbeschichtung. Die Ware wird auf Rolle gehandelt. Feststellungen: Es wurde ein Abschnitt einer Matte vorgelegt, die aus einem vollständig mit einem elastischen Zellkunststoff (PVC) beschichteten Träger besteht. Befund: Andere Bodenbeläge aus Kunststoffen, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten, bestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen

Notes that govern this classification

Pos. 3918

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Hierher gehören auch nicht perforierte Kunststoffbeläge, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten, wie sie z. B. für Tennisplätze oder Terrassen verwendet werden.

Pos. 3918

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Der erste Teil dieser Position umfasst die Kunststoffwaren von der Art, wie sie üblicherweise als Bodenbeläge, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten verwendet werden. Es ist zu beachten, dass selbstklebende Bodenbeläge bei dieser Position verbleiben. Der zweite Teil dieser Position, dessen Umfang durch die Anmerkung 9 zu diesem Kapitel festgelegt ist, umfasst Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen einschließlich jener auf einer Unterlage aus Spinnstoffen. Nicht zu dieser Position gehören Tapeten oder ähnliche Wandverkleidungen aus kunststoffbeschichtetem Papier (Pos. 4814). Es ist zu beachten, dass Waren, die mit Motiven, Buchstaben oder bildlichen Darstellungen bedruckt sind, die im Hinblick auf die eigentliche Verwendung nicht nur nebensächlich sind, in dieser Position verbleiben (siehe Anmerkung 2 zu Abschnitt VII).

Pos. 3918

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 276/2013 DER KOMMISSION vom 19. März 2013 (ABl. EU Nr. L 84/9) (RV L 276/13): Terrassendiele aus Holzverbundstoff, mit Abmessungen von etwa 0,15 × 0,02 × 3,7 m und bestehend aus Abfallholzfasern (60 %), recycelten Kunststoffen (HDPE) (30 %), Nichtkunststoff-Additiven, Füllstoffen, UV-Stabilisatoren und Pigmenten (10 %). Die Diele wird durch Extrusion hergestellt. Sie hat ein rechteckiges Profil und eine Dichte von 1,20 g/cm3. Die Oberseite ist körnig und texturiert, die Unterseite geriffelt. Die Diele hat Rillen, die seitlich über ihre gesamte Länge verlaufen. Die Ware hat die Merkmale eines starren unflexiblen Kunststofferzeugnisses, wobei Holzabfälle das Füllmaterial bilden. Es handelt sich um einen Holzersatz, der beispielsweise für den Bau von Terrassen, Wegen usw. verwendet wird. …

Pos. 3918

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 180. Sitzung entschieden, dass so genannte Schaumstoffmatten, die nachfolgendes Aussehen haben können, in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 als „anderes Puzzle“ in die Unterposition 9503 0069 einzureihen sind: Warenbeschreibung Bei der Ware handelt es sich um eine so genannte Puzzlematte aus Ethylenvinylacetat (EVA), in Packungen mit 10 oder 16 Teilen, mit herausnehmbaren Zahlen. Die Puzzleteile besitzen eine quadratische Form mit einer Seitenlänge von ca. 30 cm und einer Dicke von ca. 1cm. Das Herausnehmen und Wiedereinfügen der Zahlen dient der spielerischen Unterhaltung von Kleinkindern und der Förderung und Entwicklung ihrer geistigen und manuellen Fertigkeiten. …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What does customs tariff code 3918.10.10 cover?

Code 3918.10.10 covers Of polymers of vinyl chloride, bestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 3918.10.10?

The third-country duty rate for 3918.10.10 is 6.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 3918.10.10?

The first six digits form the HS code: 391810. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 3918.10.10 have?

3918.10.10 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 3918.10.10 sit in the tariff?

3918.10.10 sits in this hierarchy: 39 PLASTICS AND ARTICLES THEREOF > 3918 Floor coverings of plastics, whether or not self-adhesive, in rolls or in the form of tiles; wall or ceiling coverings of plastics, as defined in note 9 to this chapter > 391810 Of polymers of vinyl chloride. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 3918.10.10?

Yes. The EBTI database holds decisions on 3918.10.10, for example DEBTI2498/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 3918.10.10 change?

3918.10.10 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.