Customs tariff code 3925.90.20.00.0: Kabelkanäle für elektrische Leitungen
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 3925.90.20.00.0 covers Kabelkanäle für elektrische Leitungen. The third-country duty rate is 6.5 %, plus import VAT.
3925.90.20.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 39. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 3925.90.20.00.0
- Third-country duty
- 6.5 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 5
Where this code sits in the tariff
- 39PLASTICS AND ARTICLES THEREOF
- 3925Builders' ware of plastics, not elsewhere specified or included
- 3925.90Other
- 3925.90.20Trunking, ducting and cable trays for electrical circuits
- 3925.90.20.00.0Kabelkanäle für elektrische Leitungen
From HS code to customs tariff code 3925.90.20.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 6.5 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Nach den Antragsangaben, der Produktinformation sowie der Produktabbildung handelt es sich bei dem sogenannten „Kunststoffkanal, Art.Nr. 0579730555“ um einen Kabelkanal aus Polyvinylchlorid (PVC), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das weiße Erzeugnis (ca. L 200 x H 1,5 x B 1,5 cm) besteht aus einer Bodenplatte mit Montagebohrung sowie einer abnehmbaren Abdeckung. Derartige Waren sind zur bleibenden Befestigung an Wänden vorgesehen und dienen der geordneten und sicheren Verlegung von elektrischen Leitungen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderer als in den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9010 00 0 genannt, Kabelkanäle für elektrische Leitungen".
Bei dem durch ein Produktdatenblatt veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Kabelkanal mit den Abmessungen von ca. 200 x 1,5 x 1,5 cm aus PVC (Polyvinylchlorid, Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Der Kabelkanal besteht aus einer Bodenplatte mit Montagebohrungen sowie einer abnehmbaren Abdeckung. Derartige Erzeugnisse werden üblicherweise an Wänden befestigt und dienen der geordneten und sicheren Verlegung von elektrischen Leitungen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderer als in den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9010 00 0 genannt, Kabelkanäle für elektrische Leitungen".
Es handelt sich um eine Kabelkanalecke aus - lt. Antragsangaben - einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die rechtwinklig geformte, ca. 50 x 26 x 100 mm große Ware besteht aus einer Bodenplatte mit seitlichen Rastelementen sowie einer eckigen, abnehmbaren Abdeckung. Die in einer Blisterverpackung aufgemachte Ware wird üblicherweise in Raumecken montiert und dient der geordneten und sicheren Verlegung von elektrischen Leitungen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderer als in den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9010 00 0 genannt, Kabelkanäle für elektrische Leitungen" eingereiht.
Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine sog. Design-Kabelblende / einen Kabelkanal aus -lt. Angaben des Antragstellers- Polyvinylchlorid (PVC), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die etwa 83 mm x 21 mm x 1150 mm große Ware besteht aus einem Gehäuse mit einer abnehmbaren Abdeckung. Der Kabelkanal ist auf der Unterseite mit vier klebend ausgerüsteten Clips versehen, wird an z. B. Wänden oder Böden befestigt und dient üblicherweise der geordneten und sicheren Verlegung von elektrischen Leitungen. Die Design-Kabelblende ist in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderer als in den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 3000 00 0 genannt, Kabelkanäle für elektrische Leitungen" eingereiht.
Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine sog. Kunststoffkanal / Kabelkanal aus -lt. Angaben des Antragstellers- Polyvinylchlorid (PVC), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die etwa 15 mm x 15 mm x 2000 mm große Ware besteht aus einem Gehäuse mit einer verschiebbaren Abdeckung. Der Kabelkanal ist auf der Unterseite mit Montagebohrungen versehen, wird an z. B. Gebäudewänden befestigt und dient üblicherweise der geordneten und sicheren Verlegung von elektrischen Leitungen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderer als in den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 3000 00 0 genannt, Kabelkanäle für elektrische Leitungen" eingereiht.
Notes that govern this classification
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2016/137 der Kommission vom 26. Januar 2016 (ABl. EU Nr. L 27/1) (RV L 16/137) Eine Ware, die aus einem rechteckigen Stück transparenten Spinnstoffgewirks aus Synthetikfasern, einer Kunststoffschiene und einem Aufrollmechanismus aus Kunststoff und Metall besteht. Das Spinnstoffstück ist an einem Ende am Aufrollmechanismus befestigt, der dazu konstruiert ist, dauerhaft im Türpaneel eines bestimmten Kraftfahrzeugmodells eingebaut zu werden. Am anderen Ende ist das Spinnstoffstück an einer Kunststoffschiene befestigt, die eine Befestigungsvorrichtung hat, mit der sie am Fensterrahmen des Kraftfahrzeugs befestigt werden kann, wenn das Spinnstoffstück ausgerollt ist, um vor der Sonne zu schützen. Die Ware deckt die Fensterscheibe nicht vollständig ab. …
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 3925.90.20.00.0 cover?
Code 3925.90.20.00.0 covers Kabelkanäle für elektrische Leitungen. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 3925.90.20.00.0?
The third-country duty rate for 3925.90.20.00.0 is 6.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 3925.90.20.00.0?
The first six digits form the HS code: 392590. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 3925.90.20.00.0 have?
3925.90.20.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 3925.90.20.00.0 sit in the tariff?
3925.90.20.00.0 sits in this hierarchy: 39 PLASTICS AND ARTICLES THEREOF > 3925 Builders' ware of plastics, not elsewhere specified or included > 392590 Other > 39259020 Trunking, ducting and cable trays for electrical circuits. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 3925.90.20.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 3925.90.20.00.0, for example DEBTI22544/23-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 3925.90.20.00.0 change?
3925.90.20.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.