Customs tariff code 4602.19.90.10.0: Hand-made, handgearbeitet
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 4602.19.90.10.0 covers Hand-made, handgearbeitet. The third-country duty rate is 3.7 %, plus import VAT.
4602.19.90.10.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 46. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 4602.19.90.10.0
- Third-country duty
- 3.7 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 46MANUFACTURES OF STRAW, OF ESPARTO OR OF OTHER PLAITING MATERIALS; BASKETWARE AND WICKERWORK
- 4602Basketwork, wickerwork and other articles, made directly to shape from plaiting materials or made up from goods of heading 4601; articles of loofah
- 4602.19Other
- 4602.19.90Other
- 4602.19.90.10Hand-made
- 4602.19.90.10.0Hand-made, handgearbeitet
From HS code to customs tariff code 4602.19.90.10.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 3.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um einen oben offenen, zylinderförmigen (d: ca. 26 cm; h: ca. 28 cm) Aufbewahrungskorb aus naturfarbenen Strängen aus miteinander verfochtenen Blättern der Wasserhyazinthe (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46; charakterverleihend; Ware der Position 4601). Die Stränge sind spiralartig gelegt und mittels Spinnstoffgarnen miteinander vernäht. Auf der Seitenwand ist der nach ergänzenden Angaben handgefertigte Korb mit dem Schriftzug „Play“ (augenscheinlich Zuschnitte aus Spinnstoffen) verziert. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine „Korbmacherware, aus Waren der Position 4601 gefertigt, aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus, Rattan oder Stroh, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, handgearbeitet“.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um einen oben offenen, runden (d: ca. 24 cm; h: ca. 13 cm) Aufbewahrungskorb aus naturfarbenen, gedrehten Strängen aus Binsengras (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46; charakterverleihend; Ware der Position 4601). Die Stränge sind spiralartig gelegt und mittels Spinnstoffgarnen miteinander vernäht. An der Oberseite ist der gewellte Rand des handgearbeiteten Korbes mit einer mintfarbenen Spinnstoffschnur verziert. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine „Korbmacherware, aus Waren der Position 4601 gefertigt, aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus, Rattan oder Stroh, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, handgearbeitet“.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung der Ware handelt es sich um eine annähernd runde Platzmatte mit welligem Rand (Durchmesser ca. 38 , 5 cm). Das handgearbeitete Erzeugnis besteht aus Strängen aus getrocknetem und miteinander verflochtenem Seegras (Cyperus malaccensis, Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46, Ware der Position 4601), die spiralartig nebeneinander gelegt und mittels Haltfäden miteinander verbunden sind. Am Rand sind die Stränge des Platzsets weiß eingefärbt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "andere Ware aus Flechtstoffen, aus Waren der Position 4601 hergestellt, aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan, keine Flaschenhülse aus Stroh, handgearbeitet".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine runde Aufbewahrungsbox (D 27 x H 11 cm). Das Erzeugnis besteht aus einem formgebenden Metallrahmen aus unedlen Metallen, der mit zwei miteinander zu einem Strang eingedrehten Seegrassträngen der Position 4601 umflochten ist (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46). Das in Handarbeit gefertigte Behältnis ist in sieben kleine Fächer unterteilt, die für die Aufbewahrung von Teebeuteln vorgesehen sind. Die Deckfläche ist mit einem passgenauen Klappdeckel ausgestattet. Die Flechtstoffe verleihen der Ware aufgrund des Umfangs und des Erscheinungsbildes sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung den wesentlichen Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Ware, unmittelbar aus Waren der Position 4601 hergestellt, aus anderen pflanzlichen Stoffen als Bambus oder Rattan hergestellt, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, handgearbeitet".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine L 32 cm x B 21 cm x H 10 cm große Aufbewahrungsbox. Das Erzeugnis besteht aus einem formgebenden Metallrahmen aus unedlen Metallen, der mit zwei miteinander zu einem Strang eingedrehten Seegrassträngen der Position 4601 umflochten ist (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46). Das in Handarbeit gefertigte Behältnis ist in acht kleine Fächer unterteilt (7 x 8 x 9 cm), die für die Aufbewahrung von Teebeuteln vorgesehen sind. Die Deckfläche ist mit einem passgenauen Klappdeckel ausgestattet. Die Flechtstoffe verleihen der Ware aufgrund des Umfangs und des Erscheinungsbildes sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung den wesentlichen Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Ware, unmittelbar aus Waren der Position 4601 hergestellt, aus anderen pflanzlichen Stoffen als Bambus oder Rattan hergestellt, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, handgearbeitet".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildungen handelt es sich bei dem sog. "Papierkorb" um einen handgearbeiteten, Korb ohne weitere Unterteilung. Die Ware besteht aus einem Gestell aus unedlen Metallen, welches unmittelbar mit getrockneten Streifen von der Wasserhyazinthe (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) umflochten ist. An den Seiten ist der Korb mit zwei Grifföffnungen versehen. Das Erzeugnis wird in den Ausführungen rund (Ø 25 cm, Höhe 30cm) und eckig (25 x 25 x 30 cm) vertrieben. Im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung für die Verwendung der Ware wird der Charakter des Papierkorbes durch den Flechtstoff bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Korbmacherware, unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen hergestellt, nicht aus Bambus oder Rattan, keine Flaschenhülsen aus Stroh, handgearbeitet".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den vorgelegten Fotos handelt es sich bei der Ware um ein 2er-Set von handgearbeiteten Aufbewahrungskörben (Außenabmessungen 30 x 34 x 15 cm). Die rechteckigen Körbe besitzen ein formgebendes Drahtgestell aus unedlem Metall, welches mit zusammengedrehten Seegrassträngen (Flechtstoff gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 46) umflochten ist. An den beiden kürzeren Seiten der Körbe sind jeweils mittig am oberen Rand Aussparungen eingearbeitet, die als Griffe dienen. Der Flechtstoff aus Seegras ist im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung als Korb charakterverleihend. Zolltarifrechtlich wird die Ware als "Korbmacherware, unmittelbar aus Waren der Pos. 4601 hergestellt, aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, handgearbeitet" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den vorliegenden Abbildungen handelt es sich um 10 cm hohe Aufbewahrungsboxen für Teebeutel in zwei verschiedenen Formen (rund mit D 27 cm; rechteckig L 33 x B 21 cm). Die Erzeugnisse bestehen jeweils aus einem formgebenden Metallrahmen aus unedlen Metallen, welche unmittelbar mit getrockneten Blättern der Wasserhyazinthe (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) umflochten sind. Die in Handarbeit gefertigten Behältnisse sind in acht (rechteckig) bzw. sieben (rund) kleine Fächer unterteilt, die für die Aufbewahrung von Teebeuteln vorgesehen sind. Die Deckflächen sind mit passgenauen Klappdeckel ausgestattet. Die Flechtstoffe verleihen der Waren aufgrund des Umfangs und des Erscheinungsbildes sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung den wesentlichen Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Waren, unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellt, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, handgearbeitet".
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 4602 19 90: Hierher gehören: 1. die in den Erläuterungen zu Position 4602 des HS, erster Absatz Ziffer 2) genannten Erzeugnisse aus pflanzlichen Stoffen, z. B. Teppiche, die aus kleinen Matten der Unterposition 4601 20 bestehen, die durch Bindematerial miteinander verbunden sind. 2. Waren aus Luffa. Luffa oder Zouffa oder Loofah, auch pflanzlicher Schwamm genannt, gehört zu Unterposition 1404 90 00 und besteht aus dem Zellgewebe eines exotischen Zierkürbis (Cucurbita): Luffa cylindrica.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 650/90 der Kommission vom 16. März 1990 (ABl. EG Nr. L 71/11) (RV L 650/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Kranzförmiger Artikel mit verschiedenen Durchmessern (7–35 cm), bestehend aus ganzen Weidenzweigen, geschält, lediglich zusammengedreht und ineinander gesteckt (siehe Foto 1). Unterposition 4602 19 90 Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 zu Kapitel 6 sowie dem Wortlaut der KN-Code 4602, 4602 19 und 4602 19 90 . …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 178. Sitzung entschieden, dass „Katzenkörbchen / Hundekörbchen aus Flechtstoffen“ in die Position 4602 einzureihen ist: Warenbeschaffenheit: Katzenkörbchen / Hundekörbchen aus Flechtstoffen in verschiedenen Größen, z. B. - ca. 52 x 52 x 28 cm großer Weidenkorb für Katzen mit einem eingelegten (abnehmbaren) Kissen aus Spinnstoff ausgestattet, - Weidenkorb (in verschiedenen Größen) für Hunde, mit einem Spinnstofffutter ausgekleidet und einem eingelegten (abnehmbaren) Kissen aus Spinnstoff ausgestattet. Die Waren dienen dazu Hunden oder Katzen als Ruheplatz zu dienen. …
1. Als „Flechtstoffe" im Sinne dieses Kapitels gelten Stoffe, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Form zum Flechten, Weben oder für ähnliche Verarbeitungsverfahren geeignet sind; dazu gehören insbesondere Stroh, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus und Rattan, Binsen, Schilf, Holzspan, Streifen aus anderen pflanzlichen Material (z. B. Streifen aus Rinde, schmale Blätter und Raffiabast oder andere Streifen, die aus breiten Blättern gewonnen wurden), nicht versponnene natürliche Spinnfasern, Monofile und Streifen oder dergleichen aus Kunststoffen sowie Streifen aus Papier, jedoch nicht Streifen aus Leder, rekonstituiertem Leder, Filz oder Vliesstoffen, Menschenhaar, Rosshaar, Vorgarne und Garne aus Spinnstoffen sowie Monofilamente und Streifen oder dergleichen des Kapitels 54 (RV E4601000). 2. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 4602.19.90.10.0 cover?
Code 4602.19.90.10.0 covers Hand-made, handgearbeitet. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 4602.19.90.10.0?
The third-country duty rate for 4602.19.90.10.0 is 3.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 4602.19.90.10.0?
The first six digits form the HS code: 460219. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 4602.19.90.10.0 have?
4602.19.90.10.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 4602.19.90.10.0 sit in the tariff?
4602.19.90.10.0 sits in this hierarchy: 46 MANUFACTURES OF STRAW, OF ESPARTO OR OF OTHER PLAITING MATERIALS; BASKETWARE AND WICKERWORK > 4602 Basketwork, wickerwork and other articles, made directly to shape from plaiting materials or made up from goods of heading 4601; articles of loofah > 460219 Other > 46021990 Other > 4602199010 Hand-made. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 4602.19.90.10.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 4602.19.90.10.0, for example DEBTI6211/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 4602.19.90.10.0 change?
4602.19.90.10.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.