Customs tariff code

Customs tariff code 4819.40.00: Other sacks and bags, including cones

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 4819.40.00 covers Other sacks and bags, including cones. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.

4819.40.00 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 48. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.

Customs code
4819.40.00
Third-country duty
0 %
Declarable
No
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 48PAPER AND PAPERBOARD; ARTICLES OF PAPER PULP, OF PAPER OR OF PAPERBOARD
  2. 4819Cartons, boxes, cases, bags and other packing containers, of paper, paperboard, cellulose wadding or webs of cellulose fibres; box files, letter trays, and similar articles, of paper or paperboard, of a kind used in offices, shops or the like
  3. 4819.40Other sacks and bags, including cones
  4. 4819.40.00Other sacks and bags, including cones

From HS code to customs tariff code 4819.40.00

HS code4819.406 digits, uniform worldwide
CN code4819.40.008 digits, EU Combined Nomenclature

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty0 %MFN
United Kingdom0 %Tariff preference
United States0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

FRBTIFR-BTI-2026-02959Issued by FRValid until 2029-07-16

Le produit est un sachet en papier kraft, existant en différentes couleurs et tailles. Il est destiné à être garni de chocolats. Dimensions 100 x 220 mm.

DEBTI9043/26-1Issued by DEValid until 2029-06-07

Es handelt sich um sog. Klarsichtschläuche mit Seitenfalte mit einer Länge von etwa 100 m und einer Breite von etwa 7 , 5 cm bis 42 cm. Sie bestehen aus einem rechteckigen Bogen Papier und einer Kunststofffolie, die an den Längsseiten verschweißt sind. Die Papierlage ist einseitig in regelmäßigen Abständen mit produktbezogenen Hinweisen bedruckt und mit Farbindikatorflächen versehen. Die Kunststofffolie ist mit einer 2 , 5 cm bis 8 cm breiten Seitenfalte ausgestattet. Die Waren sind auf eine Papprolle aufgerollt. Die Schläuche sollen im medizinischen Bereich zur Verpackung von medizinischen Instrumenten vor der Sterilisation verwendet werden. Hierzu werden die Erzeugnisse mit dem aufzunehmenden Artikel befüllt, auf Länge geschnitten, versiegelt und anschließend sterilisiert. Dabei verfärbt sich bei erfolgreicher Sterilisation die auf der Papierlage aufgebrachte Indikatorfläche des entsprechenden Verfahrens. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Unterposition 4819 4000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI9027/26-1Issued by DEValid until 2029-05-17

Es handelt sich um flache Luftpolsterversandtaschen, die auf beiden Seiten aus zweilagigem Papier mit einer dazwischenliegenden Füllschicht aus einer Vielzahl kleiner Kügelchen (Zusammensetzung der Kügelchen laut Angaben des Antragstellers: Papier und Stärke, Durchmesser: ca. 6 mm) bestehen. Die Luftpolsterversandtaschen sind in unterschiedlichen Abmessungen (Breite: 140 bis 340 mm; Höhe: 220 bis 475 mm) erhältlich. Die etwa 55 mm breite Verschlusslasche ist auf der nach innen weisenden Seite mit einem durch ein Schutzpapier abgedeckten Selbstklebestreifen versehen. Die Versandtaschen sind bedruckt und werden als Verpackung für den Transport verschiedener Waren verwendet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel, Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen, aus Papier" zur Unterposition 4819 40 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI9040/26-1Issued by DEValid until 2029-05-05

Es handelt sich um sog. Klarsichtschläuche ohne Seitenfalte mit einer Länge von etwa 100 bis 200 m und einer Breite von etwa 5 cm bis 42 bzw. 50 cm. Sie bestehen aus einem rechteckigen Bogen Papier und einer Kunststofffolie, die an den Längsseiten verschweißt sind. Die Papierlage ist einseitig in regelmäßigen Abständen mit produktbezogenen Hinweisen bedruckt und mit Farbindikatorflächen versehen. Die Waren sind auf eine Papprolle aufgerollt. Die Schläuche sollen im medizinischen Bereich zur Verpackung von medizinischen Instrumenten vor der Sterilisation verwendet werden. Hierzu werden die Erzeugnisse mit dem aufzunehmenden Artikel befüllt, auf Länge geschnitten, versiegelt und anschließend sterilisiert. Dabei verfärbt sich bei erfolgreicher Sterilisation die auf der Papierlage aufgebrachte Indikatorfläche des entsprechenden Verfahrens. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Unterposition 4819 4000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI48673/25-1Issued by DEValid until 2029-01-29

Es handelt sich um Flachbeutel mit Seitenfalten, bestehend aus einer Papierlage und einer bläulich-transparenten dünnen Kunststofffolie, beide Lagen sind an drei Seiten verschweißt. Die Papierlage ist einseitig mit produktbezogenen Hinweisen und Informationen bedruckt sowie mit Farbindikatorflächen versehen. Die Beutel sollen im medizinischen Bereich zur Verpackung von Instrumenten vor der Sterilisation verwendet werden. Hierzu werden die Erzeugnisse mit dem aufzunehmenden Artikel befüllt, versiegelt und anschließend sterilisiert. Dabei verfärbt sich bei erfolgreicher Sterilisation die auf der Papierlage aufgebrachte Indikatorfläche des entsprechenden Verfahrens. Die Beutel sind in verschiedenen Größen erhältlich (Breite: 10 bis 41 cm, Länge: 30 bis 61 cm, Falte: 5 - 6 , 5 cm). Sie sind zu 500, 1000 oder 2000 Stück in einem Karton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Unterposition 4819 4000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI35541/25-1Issued by DEValid until 2028-12-09

Es handelt sich um geklebte Blockbodenbeutel [Abmessungen: etwa 23,0 x 17,0 x 10,0 cm, (Höhe x Breite x Tiefe)] mit Seitenfalten, aus mit dünner Kunststofffolie überzogenem Papier. Die Außenseiten der Beutel sind mit verschiedenen weihnachtlichen und winterlichen Aufdrucken versehen. Der rechteckige Boden ist jeweils innen mit einem Pappzuschnitt verstärkt. Der obere Rand ist nach innen eingeschlagen und an Vorder- und Rückseite zweimal gelocht. Durch diese vier Löcher sind zwei Spinnstoffkordeln als Trageschlaufen durchgefädelt. Zusätzlich ist an der Trageschlaufe ein Geschenkanhänger aus Papier mit der Aufschrift "Merry Christmas" angebracht. Jeweils zwölf Beutel sind mit einem bunt bedruckten Papiereinleger in einem transparenten Folienbeutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Unterposition 4819 4000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI37219/25-1Issued by DEValid until 2028-10-26

Nach dem vorliegenden Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen flachliegenden, etwa 23,9 cm x 30,7 cm großen, mehrfach gerillten und geklebten, weißen Papierzuschnitt, der durch einfaches Auffalten die Form einer "Tasche" [Abmessungen etwa 23,9 x 7,2 x 11,5 cm (L x B x H)] erhält. Das Papier ist auf der Außenseite mit einem Muster geprägt. Die beiden Längsseiten sind zudem mit einem Logo geprägt und jeweils am oberen Rand mittig mit einem Schlitz versehen. Durch die Schlitze soll ein Satinband (nicht Gegenstand dieser Auskunft) gezogen und verknotet werden, um so die "Tasche" zu verschließen. Das Erzeugnis ist noch mit einer Tragevorrichtung in Form von zwei weiß-goldenen Bändern aus Spinnstoff ausgestattet und dient der Verpackung von Waren im Einzelhandel. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als „andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Unterposition 4819 40 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI29355/25-1Issued by DEValid until 2028-08-04

Es handelt es sich um geklebte Versandtaschen mit Seitenfalten aus braunem Kraftpapier. Diese sind jeweils an einer Seite mit einer als Verschluss dienenden Überwurfklappe um etwa 100 mm verlängert. Die Versandtaschen weisen auf der Innenseite der Überwurfklappe zwei mit Schutzpapier abgedeckte Selbstklebestreifen auf, welche dem mehrmaligen Versenden der Versandtaschen dienen sollen. Die Erzeugnisse können mit Aufdrucken versehen sein und sollen als Versandverpackung von Waren verwendet werden. Abmessungen: Länge: etwa 300 bis 630 mm; Breite: etwa 190 bis 400 mm; Tiefe: etwa 50 mm bis 100mm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen, aus Papier" zur Unterposition 4819 40 00 der Kombinierten Nomenklatur.

Notes that govern this classification

Pos. 4819

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel Zu dieser Gruppe gehören gewöhnlich Behältnisse und Gefäße jeder Größe, für die Verpackung, den Transport, die Lagerung oder den Verkauf von Waren, in einfacher oder feiner Ausführung (verziert usw.). Zu dieser Position gehören Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, zylindrische Behälter, Trommeln aus Pappe (Container), gewickelt oder in anderer Weise hergestellt, auch mit Reifen aus anderem Material; Papphülsen, mit oder ohne Deckel, zum Verpacken von Zeitschriften, Plänen, Dokumenten usw.; Schutzbeutel für Bekleidung; Töpfe und Becher (auch paraffiniert), für Milch, Konfitüren, Säfte usw. Hierher gehören auch Papierbeutel zu speziellem Gebrauch, wie z. B. Beutel für Staubsauger, Beutel zur Verwendung bei Reisekrankheit und Schachteln und Hüllen für Schallplatten. …

Pos. 4819

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1228/2013 der Kommission vom 28. November 2013 (ABl. EU Nr. L 322/6) (RV L 1228/13) Die Ware ist eine rechteckige Schachtel aus festem Karton mit einer äußeren Oberfläche aus Kunststofffolie, die nicht mehr als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Schachtel ist wie ein Kasten mit einer einzelnen Schublade aufgebaut, die aus der Schachtel herausgezogen wird und beim Öffnen der Schachtel eine Flasche sichtbar machen soll. Die Schublade ist zur Aufbewahrung einer Flasche Wein mit spezifischen Abmessungen bestimmt. An einer Innenwand der Schublade ist eine Ausbuchtung und an der gegen­über­liegenden Innenwand ein ringartiges Gebilde befestigt. Das ringartige Gebilde soll das obere Ende einer Flasche umschließen und die Ausbuchtung soll sich in den Hohlraum am Boden einer Flasche einpassen. …

Pos. 4819

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 272. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. bis 17. September 2025: Warenbeschreibung: Geschenkbox für Kosmetikprodukte, die für vier Kosmetikprodukte ausgelegt ist (eine 40-ml-Körperlotion, eine 50-ml-Körpercreme, ein 20-ml-Eau de Parfum und ein 100-ml-Eau de Parfum). Es handelt sich um eine starre Schachtel aus Pappe (Maße: Länge: 12,5 cm, Diagonale: 32,5 cm, Höhe: 9 cm), die mit einem mit dekorativen Mustern bedruckten Papierbogen überzogen ist. Sie hat eine parallelepipedische Form mit einem achteckigen Boden. …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What does customs tariff code 4819.40.00 cover?

Code 4819.40.00 covers Other sacks and bags, including cones. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 4819.40.00?

The third-country duty rate for 4819.40.00 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 4819.40.00?

The first six digits form the HS code: 481940. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 4819.40.00 have?

4819.40.00 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 4819.40.00 sit in the tariff?

4819.40.00 sits in this hierarchy: 48 PAPER AND PAPERBOARD; ARTICLES OF PAPER PULP, OF PAPER OR OF PAPERBOARD > 4819 Cartons, boxes, cases, bags and other packing containers, of paper, paperboard, cellulose wadding or webs of cellulose fibres; box files, letter trays, and similar articles, of paper or paperboard, of a kind used in offices, shops or the like > 481940 Other sacks and bags, including cones. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 4819.40.00?

Yes. The EBTI database holds decisions on 4819.40.00, for example FRBTIFR-BTI-2026-02959. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 4819.40.00 change?

4819.40.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.