Customs tariff code 5407.93.00.00.0: Of yarns of different colours, andere Gewebe, buntgewebt
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 5407.93.00.00.0 covers Of yarns of different colours, andere Gewebe, buntgewebt. The third-country duty rate is 8 %, plus import VAT.
5407.93.00.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 54. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 5407.93.00.00.0
- Third-country duty
- 8 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 5407.93.00.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 8 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Gewebe, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten; mit den Abmessungen von laut Antrag 40 cm x 45 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus nicht hochfesten Garnen, --- mit ungezwirnten Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), --- mit Schussgarnen aus metallisierten Garnen der Position 5605, bestehend aus einem metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (mit einer Breite von weniger als 1 mm), welcher kreuzweise mit zwei Monofile (mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm) umwickelt ist, -- mit einem Gesamtanteil an: --- synthetischen Filamenten von ca. 56 GHT, u. a. somit keine Ware der Position 5513, --- metallisierten Garnen von ca. 43 GHT, -- buntgewebt, -- in Musterbindung. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen (HS) 5407 10 bis 5407 84 genannte, buntgewebt"
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware laut Antrag auf Rolle und mit einer Breite von 142 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus nicht hochfesten Garnen, -- mit Kettgarnen aus dünnen Garnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), -- mit Schussgarnen aus dünnen gezwirnten Garnen aus Spinnfasern (Baumwolle und Viskose) und aus dicken Effektzwirnen, bestehend aus zwei dünneren Garnen aus synthetischen Filamenten und einem dickeren Garn aus texturierten, synthetischen Spinnfasern (beide laut Antrag Polyester), -- mit einem Gesamtanteil an: --- synthetischen Filamenten von ca. 60 GHT, --- Spinnfasern von ca. 15 GHT --- texturierten synthetischen Spinnfasern von ca. 25 GHT, -- buntgewebt, -- in Musterbindung, - stellt sich als Gewebe dar, somit keine Ware des Kapitels 60. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen (HS) 5407 10 bis 5407 84 genannte, buntgewebt"
Textillaminat, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von laut Antrag 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen (u. a. somit keine Ware der Position 5903): --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem buntgewebten Gewebe in Musterbindung aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen, ----- mit Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), ----- mit braunen Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), ----- mit schwarzen Schussgarnen aus Reißspinnstoff bestehend aus überwiegend synthetischen und künstlichen Chemiefasern (Poyester, Polyamid und Viskose) mit einer Beimischung aus Baumwolle und Wolle, ---- mit einem Gesamtanteil an: ----- synthetischen Filamenten von ca. 82,8 GHT, ----- Reißspinnstoff von ca. 17,2 GHT, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung verleiht das die Schauseite bildende Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 84 genannte, buntgewebt"
Gewebe, sog. Kunstwildlederstoff, Foto siehe Anlage, - auf einer Pappkarte aufgemacht, - rechteckig zugeschnitten (somit nicht konfektioniert und keine Ware der Position 6307), in den Abmessungen von laut Antrag ca. 50 cm x 70 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen, --- mit Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), --- mit Schussgarnen aus dickeren, synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester) und synthetischen Mikro-Spinnfasern (laut Antrag Polyester), -- mit einem Gesamtanteil an: --- synthetischen Filamenten von ca. 60 GHT, --- synthetischen Spinnfasern von ca. 40 GHT, -- buntgewebt und geraut, -- in Atlasbindung. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 84 genannte, buntgewebt"
Textillaminat, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 142 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem Gewebe in Atlasbindung, ----- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), ----- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester) und aus synthetischen Mikro-Spinnfasern (laut Antrag Polyester), ---- mit einem Gesamtanteil an: ----- synthetischen Filamenten von ca. 60 GHT, ----- synthetischen Spinnfasern von ca. 40 GHT, ---- buntgewebt, somit keine Ware der Position 5407 94, --- mit einer Unterlage aus einem gerauten Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, - das die Schauseite bildende Gewebe verleiht der Ware, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung als Möbelbezugsstoff, ihren wesentlichen Charakter. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 84 genannte, buntgewebt"
Textillaminat, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware, mit einer Breite von 142 cm, - laut Untersuchungsergebnis: - - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: - - - mit einer Oberlage (Schauseite): - - - - aus einem buntgewebten, gerauten Gewebe in Atlasbindung, - - - - - aus nicht hochfesten Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), - - - - - aus nicht hochfesten Schussgarnen aus synthetischen Filamenten und aus dickeren, synthetischen Mikro-Spinnfasern (alle laut Antrag Polyester), - - - - mit einem Gesamtanteil an: - - - - - synthetischen Filamenten von ca. 60 GHT, - - - - - synthetischen Spinnfasern von ca. 40 GHT, - - - mit einer Unterlage aus einem schwarzen, gerauten Kuliergewirke (laut Antrag Polyester), - das die Schauseite bildende Gewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Verwendung als Möbelbezugsstoff ihren wesentlichen Charakter. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 84 genannte, buntgewebt"
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 150 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus nicht hochfesten Garnen, --- mit Kett- und Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester) und Garnen aus Reißspinnstoff aus überwiegend synthetischen und künstlichen Spinnfasern (u. a. Viskose und Polyester; mit einer Beimischung von Baumwolle), -- mit einem Gesamtanteil an: --- synthetischen Filamenten (Polyester) von ca. 82 GHT; u. a. somit keine Ware der Unterposition 5407 51, --- Reißspinnstoff von ca. 18 GHT, -- buntgewebt (melierte Garne), -- in Musterbindung, -- auf der Rückseite genadelt und mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar dünn mit Kunststoff bestrichen. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 84 genannte, buntgewebt"
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus nicht hochfesten Garnen, --- aus dünnen, verwirbelten Kett- und Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag: aus Polyester), --- aus dicken, lilafarbenen Kettgarnen (Effektzwirn) aus synthetischen Filamenten (laut Antrag: aus Polyester), --- aus dicken, beigen Schussgarnen aus Polyester-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern), -- mit einem Gesamtanteil an: --- synthetischen Filamenten von ca. 60 GHT, --- synthetischen Spinnfasern von ca. 40 GHT, -- buntgewebt, -- in Musterbindung, -- auf der Rückseite geraut, genadelt und mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar dünn mit Kunststoff bestrichen, -- kein Chenillegewebe, da keine Chenillegarne enthaltend. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 84 genannte, buntgewebt"
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe, die aus Garnen aus synthetischen Filamenten oder aus Monofilen oder Streifen der Pos. 5404 hergestellt sind (hinsichtlich des Begriffs „Gewebe“ siehe Teil I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Hierunter fällt eine Vielzahl von Kleiderstoffen, Futterstoffen, Geweben zur Innenausstattung, Zeltstoffen, Fallschirmgeweben usw. Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) Gewebe aus synthetischen Monofilen mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm oder aus Streifen oder dergleichen mit einer augenscheinlichen Breite von mehr als 5 mm, aus synthetischer Spinnmasse (Pos. 4601). c) Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Pos. 5512 bis 5515). d) Reifencordgewebe der Pos. 5902. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1966/94 der Kommission vom 28. Juli 19941) (RV L 1966/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Gewebe als Meterware in Rollen, mit verzierenden verschiedenfarbigen Motiven bedruckt (93 % Polyester, 7 % Viskose), auf der Außenseite mit kleinen Pailletten und mit einigen Blumen aus synthetischem Spinnstoff versehen. Die Pailletten sind auf dem Gewebe aufgeklebt. Die Blumenmotive liegen in geringer Zahl vor (etwa 6 bei 1,70 m x 1,15 m) und sind locker auf dem Gewebe aufgenäht. Unterposition 5407 54 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomen-klatur, der Unterpositions-Anmerkung 1 h) zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 5407 und 5407 54 00. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Auf der 59. Sitzung des Ausschusses für das Harmonisierte System ist am 22. März 2017 entschieden worden, dass ein dreilagiges Erzeugnis (Verbunderzeugnis) aus einer oberen Lage aus einem Gewebe, einer mittleren Lage aus einer Kunststofffolie und einer unteren Lage aus einem Gewebe bzw. einem Gewirke (anderes als solches der Position 6001) als laminiertes Erzeugnis der Position 5903 anzusehen ist. Diese Einreihung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob die mittlere Lage (Kunststofffolie) mit bloßem Auge wahrnehmbar ist oder auch nicht, da die Anmerkung 2 a) 1 zu Kapitel 59 auf laminierte Erzeugnisse nicht anwendbar ist. Die Waren können zum Beispiel wie folgt aussehen und sind u.a. zur Herstellung von so genannten Soft-Shell Jacken bestimmt:
1. Als „Chemiefasern" gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind: a) durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat)) (RV E54011A0); b) durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten (RV E54011B0). …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 5407.93.00.00.0 cover?
Code 5407.93.00.00.0 covers Of yarns of different colours, andere Gewebe, buntgewebt. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 5407.93.00.00.0?
The third-country duty rate for 5407.93.00.00.0 is 8 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 5407.93.00.00.0?
The first six digits form the HS code: 540793. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 5407.93.00.00.0 have?
5407.93.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 5407.93.00.00.0 sit in the tariff?
5407.93.00.00.0 sits in this hierarchy: 54 MAN-MADE FILAMENTS; STRIP AND THE LIKE OF MAN-MADE TEXTILE MATERIALS > 5407 Woven fabrics of synthetic filament yarn, including woven fabrics obtained from materials of heading 5404 > 540793 Of yarns of different colours. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 5407.93.00.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 5407.93.00.00.0, for example DEBTI30133/25-4. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 5407.93.00.00.0 change?
5407.93.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.