Customs tariff code 5704.90.00.90.0: Other, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 5704.90.00.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 6.7 %, plus import VAT.
5704.90.00.90.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 57. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 5704.90.00.90.0
- Third-country duty
- 6.7 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 57CARPETS AND OTHER TEXTILE FLOOR COVERINGS
- 5704Carpets and other textile floor coverings, of felt, not tufted or flocked, whether or not made up
- 5704.90Other
- 5704.90.00andere
- 5704.90.00.90Other
- 5704.90.00.90.0Other, andere
From HS code to customs tariff code 5704.90.00.90.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 6.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Fußbodenbelag, sog. Fußmatte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken (somit konfektioniert); mit den Abmessungen von ca. 40 cm x 60 cm bzw. 44 cm x 67 cm, -- aus Nadelfilz, -- nicht getuftet oder beflockt, -- auf der Rückseite mit einer durch Kleben angebrachten Platte aus augenscheinlich Kautschuk (Gummi), -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - keine Fliese (laut Antrag eigenständiges Einzelstück), - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, keine Fliese, nicht handgearbeitet"
Fußbodenbelag, sog. Nadelvlies, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware auf Rollen mit einer Breite von 170 cm (u. a. damit keine Fliese), - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester und Polypropylen), -- mit einem zusätzlich aufgenadelten Nadelfilz, -- weder getuftet noch beflockt, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, keine Fliese, nicht handgearbeitet"
Fußbodenbelag, sog. Fußmatte, Art. DMN-4-44 und DMN-4-40, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken (somit konfektioniert); mit den Abmessungen von ca. 40 cm x 60 cm bzw. 44 cm x 67 cm, -- aus Nadelfilz, -- nicht getuftet oder beflockt, -- auf der Rückseite mit einer durch Kleben angebrachten Platte aus augenscheinlich Kautschuk (Gummi), -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - keine Fliese (laut Antrag eigenständiges Einzelstück), - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, keine Fliese, nicht handgearbeitet"
Fußbodenbelag, sog. Fußmatte mit Filzoberfläche, rutschfest, Art. DMN-4-44 und DMN-4-40, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken (somit konfektioniert); mit den Abmessungen: 40 cm x 60 cm bzw. 44 cm x 67 cm, -- aus Nadelfilz, -- nicht getuftet oder beflockt, -- auf der Rückseite mit einer durch Kleben angebrachten Platte aus augenscheinlich Kautschuk (Gummi), -- als eigenständiges Einzelstück (keine Fliese), -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - die Ware weist aufgrund ihrer Dicke, Steifheit und Widerstandsfähigkeit die charakteristischen Merkmale eines Fußbodenbelags auf. "Konfektionierter Fußbodenbelag, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, keine Fliese, nicht handgearbeitet"
Auto-Fußmatten, sog. Gummi/Textilmatte Style 990, Foto siehe Anlage, - als vierteiliges Set gemeinsam auf einem bedruckten Pappaufhänger aufgebracht, - in der Passform für Kfz-Innenräume (annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken) zugeschnitten (u. a. deshalb keine Fliesen, somit konfektioniert): -- für den Fahrer und den Beifahrer in den Abmessungen: ca. 70 cm x 50 cm, -- für die Mitfahrer auf den Rücksitzen in den Abmessungen: ca. 47 cm x 37 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern, -- weder gewebt noch getuftet, -- mit einer Rückenbeschichtung aus laut Antrag Kautschuk, -- nicht handgearbeitet, - nicht beflockt, - bei der Verwendung als Fußmatte bilden der Filz und (im Randbereich) der Kautschuk die Schauseite; der Filz verleiht der Schauseite im Hinblick auf die Verwendung und das äußere Erscheinungsbild ihren wesentlichen Charakter, - die Fußmatten kennzeichnen sich durch ihre Steifheit, Dicke und Widerstandsfähigkeit als Fußbodenbeläge (Teppiche für Pkw); keine Einreihung als Zubehör für Pkw in die Position 8708, da die Waren in Position 5704 genauer bezeichnet sind. "Teppiche, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, keine Fliesen, nicht handgearbeitet"
Heiz-Fußmatte, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - rechteckig, mit abgerundeten Ecken, mit den Abmessungen von ca. 60 cm x 40 cm, - zweilagig gearbeitet, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: Polyester), -- weder gewebt noch getuftet, -- mit Rückenbeschichtung versehen, -- keine Fliese, -- nicht handgearbeitet, - nicht beflockt, - mit einer zwischen den beiden Lagen eingearbeiteten, elektrischen Heizmatte mit Anschlusskabel mit Ein- und Ausschalter und Stecker, - an den Rändern sind beide Lagen umlaufend zusammengenäht (somit konfektioniert), - wird als ein den Fußwärmern ähnlicher Gegenstand nicht vom Warenkreis des Kapitels 85 erfasst, - kennzeichnet sich aufgrund seiner Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag (Teppich). "Teppich, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, keine Fliese, nicht handgearbeitet"
Teppich, sog. Fußmatte, ZL No. 919120, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig; mit abgerundeten Ecken, mit den Abmessungen von ca. 61 cm (Länge) x 40 cm (Breite), - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: Polypropylen), -- weder gewebt noch getuftet, -- keine Fliese, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, -- mit einer Rückenbeschichtung aus laut Antrag Polyvinylchlorid versehen, - nicht beflockt, - an den Rändern mit ca. 1 cm breiten Gewebestreifen eingefasst (somit konfektioniert), - soll laut Antrag als Fußmatte in Pkw verwendet werden; kennzeichnet sich durch seine Steifheit, Dicke und Widerstandsfähigkeit als Fußbodenbelag (Teppich für Pkw); keine Einreihung als Zubehör für Pkw in die Position 8708, da die Ware in Position 5704 genauer bezeichnet ist. "Teppich, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, keine Fliese, nicht handgearbeitet"
Fußbodenbelag, sog. WC-Komfort Vorleger, Foto siehe Anlage, - rechteckig mit abgerundeten Ecken (Abmessungen: ca. 59 cm x 45 cm); an einer Längsseite in der Mitte mit einem annähernd halbrunden Ausschnitt (konfektioniert), - keine Fliese, - lt. Untersuchungsergebnis: -- aus bedrucktem Nadelfilz aus Chemiefasern (lt. Antrag Polyacryl), -- nicht getuftet oder beflockt, -- auf der Unterseite mit Kunststoff überzogen und mit einer Abdeckfolie versehen, - nicht handgearbeitet, - kennzeichnet sich aufgrund seiner Festigkeit, Dicke und Widerstandsfähigkeit als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, keine Fliese, nicht handgearbeitet"
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz. Hinsichtlich des Begriffs „Filz“ siehe die Erläuterungen zu Pos. 5602. Zu den Erzeugnissen dieser Position gehören: 1) Fliesen, gewöhnlich aus Filz wie Wolle oder Tierhaaren. 2) Fußbodenbeläge aus Nadelfilz, die auf der Rückseite im Allgemeinen mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt oder überzogen sind, um die Widerstandsfähigkeit des Ganzen zu erhöhen oder die Erzeugnisse rutschfest zu machen.
Zu Unterposition 5704 90: 1. Elektrischer Heizteppich aus Spinnstoff (176 cm lang x 88 cm breit x 6 mm dick), bestehend aus zwei Schichten von Nadelfilz aus Polyester, einem S-förmigen Widerstandsdraht als Wärmequelle und einer Reglereinheit. Der Widerstandsdraht befindet sich zwischen zwei Polyesterschichten, die Ränder der Ware sind gesäumt. Zwei Temperatureinstellungen sind möglich (Gering: 35 ° C, Hoch: 45 ° C). Nach den Hinweisen in der Gebrauchsanweisung und auf der Reglereinheit soll die Ware nicht ohne einen zusätzlichen Bezug verwendet werden, um das Risiko von Verbrennungen zu vermeiden. Die Ware ist dazu bestimmt auf den Boden gelegt zu werden, um eine Erwärmung für Nutzer zu bewirken. Einreihung in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 sowie der Anmerkung 1 zu Kapitel 57.
1. Als „Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen" im Sinne des Kapitels 57 gelten Fußbodenbeläge, bei denen die Spinnstoffe die Schauseite der Ware bei deren Verwendung bilden. Hierzu gehören auch Waren, die die charakteristischen Merkmale von Fußbodenbelägen aus Spinnstoffen aufweisen, jedoch zu anderen Zwecken bestimmt sind (RV E5701000). 2. Zu Kapitel 57 gehören nicht Teppichunterlagen (RV E5702000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Für die Anwendung des für Teppiche der Unterposition 5701 10 90 festgesetzten Höchstzollsatzes gehören die florfreien Kopfenden, die Webkanten und die Fransen nicht zu der für die Verzollung zu berücksichtigenden Fläche (RV G5701000).
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 5704.90.00.90.0 cover?
Code 5704.90.00.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 5704.90.00.90.0?
The third-country duty rate for 5704.90.00.90.0 is 6.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 5704.90.00.90.0?
The first six digits form the HS code: 570490. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 5704.90.00.90.0 have?
5704.90.00.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 5704.90.00.90.0 sit in the tariff?
5704.90.00.90.0 sits in this hierarchy: 57 CARPETS AND OTHER TEXTILE FLOOR COVERINGS > 5704 Carpets and other textile floor coverings, of felt, not tufted or flocked, whether or not made up > 570490 Other > 57049000 andere > 5704900090 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 5704.90.00.90.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 5704.90.00.90.0, for example DEBTI9661/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 5704.90.00.90.0 change?
5704.90.00.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.