Customs tariff code

Customs tariff code 6001.92.00.00.0: Of man-made fibres, andere, aus Chemiefasern

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 6001.92.00.00.0 covers Of man-made fibres, andere, aus Chemiefasern. The third-country duty rate is 8 %, plus import VAT.

6001.92.00.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 60. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.

Customs code
6001.92.00.00.0
Third-country duty
8 %
Declarable
Yes
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 60KNITTED OR CROCHETED FABRICS
  2. 6001Pile fabrics, including 'long pile' fabrics and terry fabrics, knitted or crocheted
  3. 6001.92Of man-made fibres
  4. 6001.92.00.00.0Of man-made fibres, andere, aus Chemiefasern

From HS code to customs tariff code 6001.92.00.00.0

HS code6001.926 digits, uniform worldwide
CN code6001.92.008 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code6001.92.00.0010 digits, carries the EU measures
Commodity code6001.92.00.00.011 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty8 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI16734/25-1Issued by DEValid until 2028-06-05

Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 142 cm, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: -- mit einer Oberlage (Schauseite): --- aus einem Plüschgewirke, --- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), --- kein Hochflorerzeugnis und kein Schlingengewirke, -- mit einer Unterlage: --- aus einem gerauten Kuliergewirke, --- aus Chemiefasern, - das die Schauseite bildende Plüschgewirke verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter, u. a. somit keine Ware der Position 5407. "Plüsch, gewirkt, anderer als in den Unterpositionen (HS) 6001 10 bis 6001 29 genannte, aus Chemiefasern"

DEBTI16873/25-1Issued by DEValid until 2028-05-25

Plüschgewirke, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware im Knäuel, - mit einem Gewicht von laut Antrag 50 g, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - in Kettenwirktechnik hergestellt, - kein Hochflorerzeugnis und kein Schlingengewirke, - mit einer Breite von ca. 1,5 cm, u. a. somit kein Maschengarn der Position 5606. "Plüsch, gewirkt, kein Hochflorerzeugnis, aus Chemiefasern"

DEBTI27385/24-1Issued by DEValid until 2027-07-28

Textillaminat, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 142 cm, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: -- mit einer Oberlage (Schauseite): --- aus einem gefärbten Samtgewirke, --- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), --- kein Hochflorerzeugnis und kein Schlingengewirke, -- mit einer Unterlage: --- aus einem Gewebe, --- aus synthetischen Chemiefasern, - das die Schauseite bildende Samtgewirke verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Möbelbezugsstoff ihren wesentlichen Charakter. "Samt, gewirkt, anderer als in der Unterposition (HS) 6001 10 genannte, aus Chemiefasern"

DEBTI27611/24-1Issued by DEValid until 2027-07-21

Textillaminat, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 142 cm, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: -- mit einer Oberlage (Schauseite): --- aus einem gefärbten Samtgewirke, --- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), --- kein Hochflorerzeugnis und kein Schlingengewirke, -- mit einer Unterlage: --- aus einem Kuliergewirke, --- aus synthetischen Chemiefasern, - das die Schauseite bildende Samtgewirke verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Möbelbezugsstoff ihren wesentlichen Charakter. "Samt, gewirkt, anderer als in der Unterposition (HS) 6001 10 genannte, aus Chemiefasern"

DEBTI15861/24-1Issued by DEValid until 2027-05-20

Textillaminat, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 142 cm, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: -- mit einer Oberlage (Schauseite): --- aus einem Samtgewirke (in Kettenwirktechnik), --- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), --- kein Hochflorerzeugnis und kein Schlingengewirke, -- mit einer Unterlage: --- aus einem gerauten Kuliergewirke, --- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - das die Schauseite bildende Samtgewirke verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Möbelbezugsstoff ihren wesentlichen Charakter. "Samt, gewirkt, anderer als in den Unterpositionen (HS) 6001 10 bis 6001 29 genannte, aus Chemiefasern"

DEBTI12876/24-1Issued by DEValid until 2027-05-20

Textillaminat, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 142 cm, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: -- mit einer Oberlage (Schauseite): --- aus einem Samtgewirke, --- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), --- kein Hochflorerzeugnis und kein Schlingengewirke, -- mit einer Unterlage: --- aus einem gerauten Kuliergewirke, --- aus synthetischen Chemiefasern, - das die Schauseite bildende Samtgewirke verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Verwendung als Möbelbezugsstoff ihren wesentlichen Charakter. "Samt, gewirkt, anderer als in den Unterpositionen (HS) 6001 10 bis 6001 29 genannte, aus Chemiefasern"

DEBTI15860/24-1Issued by DEValid until 2027-05-16

Textillaminat, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 142 cm, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: -- mit einer Oberlage (Schauseite): --- aus einem Samtgewirke, --- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), --- kein Hochflorerzeugnis und kein Schlingengewirke, -- mit einer Unterlage: --- aus einem beidseitig gerauten Gewirke, --- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - das die Schauseite bildende Samtgewirke verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Möbelbezugsstoff ihren wesentlichen Charakter. "Samt, gewirkt, anderer als in den Unterpositionen (HS) 6001 10 bis 6001 29 genannte, aus Chemiefasern"

DEBTI32461/23-1Issued by DEValid until 2026-09-28

Samtgewirke, sog. Pannesamt, Art. 323434, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 150 cm und einer Länge von 300 cm, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - in Kettenwirktechnik hergestellt, somit keine Ware der Position 5512, - kein Hochflorerzeugnis und kein Schlingengewirke, - gefärbt, - lediglich in einfacher Weise gegen das Ausriefeln gesichert, somit nicht konfektioniert. "Samt, gewirkt, anderer als in den Unterpositionen 6001 10 bis 6001 29 genannte, aus Chemiefasern"

Notes that govern this classification

Pos. 6001

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Im Gegensatz zu den gewebten Erzeugnissen der Pos. 5801 werden die Erzeugnisse dieser Position durch Wirken oder Stricken hergestellt. Dabei werden zumeist die folgenden Herstellungsmethoden angewandt: 1) Auf einer Rundwirk- oder Rundstrickmaschinen wird ein Gewirke oder Gestricke hergestellt, aus dem Schlingen herausragen, die durch ein zusätzliches Garn gebildet sind; diese Schlingen werden sodann aufgeschnitten, wodurch ein Flor entsteht, der dem Erzeugnis ein samtartiges Aussehen verleiht. 2) Auf einer Kettenwirkmaschine wird ein Doppelgewirke mit einem gemeinsamen Polfaden hergestellt. Diese Erzeugnisse werden sodann durch Zerschneiden des Polfadens getrennt, wodurch zwei Gewirke mit aufgeschnittenem Flor entstehen. …

Pos. 6001

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1458/97 der Kommission vom 25. Juli 1997 1) (RV L 1458/97): 2. Schlauchförmiges Schlingengewirke (-gestricke) aus einer Mischung von synthetischen und künstlichen, mit Polyglycolethylen behandelten Filamenten. Das Erzeugnis ist als Meterware in etwa 23 m langen Rollen mit einer flachen Breite von 7,5 cm aufgemacht. Dieses schlauchförmige Flächenerzeugnis kann nach weiterer Verarbeitung als „Feuchtwalzenschrumpfbezug“ für Walzen von Druckmaschinen verwendet werden. Unterposition 6001 2200 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6001 und 6001 2200. …

Kapitel 60

1. Zu Kapitel 60 gehören nicht: a) Häkelspitzen der Position 5804 (RV E6001A00); b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807 (RV E6001B00); c) Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, zu Position 6001 (RV E6001C00). 2. Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art (RV E6002000). 3. Als „Gewirke" im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden (RV E6003000). Unterpositions-Anmerkungen 1. …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Frequently asked questions

What does customs tariff code 6001.92.00.00.0 cover?

Code 6001.92.00.00.0 covers Of man-made fibres, andere, aus Chemiefasern. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 6001.92.00.00.0?

The third-country duty rate for 6001.92.00.00.0 is 8 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 6001.92.00.00.0?

The first six digits form the HS code: 600192. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 6001.92.00.00.0 have?

6001.92.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 6001.92.00.00.0 sit in the tariff?

6001.92.00.00.0 sits in this hierarchy: 60 KNITTED OR CROCHETED FABRICS > 6001 Pile fabrics, including 'long pile' fabrics and terry fabrics, knitted or crocheted > 600192 Of man-made fibres. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 6001.92.00.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6001.92.00.00.0, for example DEBTI16734/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 6001.92.00.00.0 change?

6001.92.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.