Customs tariff code 6003.30.10.00.0: Raschelspitzen
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6003.30.10.00.0 covers Raschelspitzen. The third-country duty rate is 8 %, plus import VAT.
6003.30.10.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 60. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 6003.30.10.00.0
- Third-country duty
- 8 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 7
Where this code sits in the tariff
- 60KNITTED OR CROCHETED FABRICS
- 6003Knitted or crocheted fabrics of a width not exceeding 30 cm, other than those of heading 6001 or 6002
- 6003.30Of synthetic fibres
- 6003.30.10Raschel lace
- 6003.30.10.00.0Raschelspitzen
From HS code to customs tariff code 6003.30.10.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 8 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Kettengewirke, sog. Dekoband Spitze, Art. 746871, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als dreiteiliges Farbsortiment auf Rollen aus Pappe, - jeweils: -- als Meterware, laut Antrag mit einer Länge von 2,7 m und einer Breite von 2,5 cm, -- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), -- gefärbt, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- Raschelspitze, -- an den Längskanten abgepasst hergestellt (webkantenähnlich), -- ohne Flor- oder Schlingenoberfäche, -- stellt sich als Kettengewirke dar, somit keine Ware der Position 5804. "Kettengewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als in den Positionen 6001 und 6002 genannte, aus synthetischen Chemiefasern, Raschelspitze"
Kettengewirke, sog. Tischbänder Ragnatella, Foto siehe Anlage, - auf einer Papphülse aufgerollt, - als Meterware, mit einer Breite von ca. 27,5 cm (somit keine Ware der Position 6005) und einer Länge von laut Antrag 500 cm, - an den Längsseiten heiß geschnitten (nicht konfektioniert), - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), -- Raschelspitze, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - ohne Flor- oder Schlingenoberfäche. "Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als solche der Positionen 6001 und 6002, aus synthetischen Chemiefasern, Raschelspitze"
Kettengewirke, sog. Tischläufer, Art. Nr. 747779, Foto siehe Anlage, - auf einer Rolle aus Pappe aufgewickelt und mit einer Kunststoffumhüllung mit Papiereinleger versehen, - als Meterware; laut Antrag mit einer Länge von 3 m und einer Breite von 15 cm, - aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - ohne Flor- oder Schlingenoberfäche, - Raschelspitze, - an den Längsseiten geschnitten. "Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als solche der Positionen 6001 und 6002, aus synthetischen Chemiefasern, Raschelspitze"
Kettengewirke, sog. Tüllband auf Rolle, Foto siehe Anlage, - auf einer Rolle aus Pappe aufgewickelt, - als Meterware; mit einer Breite von etwa 7 cm, - ohne Flor- oder Schlingenoberfäche, - laut Untersuchungsergebnis: -- Kettengewirke, -- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- Raschelspitze, -- an den Längsseiten lediglich geschnitten (nicht konfektioniert). "Kettengewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als in den Positionen 6001 und 6002 genannte, aus synthetischen Chemiefasern, Raschelspitze"
Kettengewirke, sog. Deko-Schleifenband, Foto siehe Anlage, - zweifach sortiert auf einer Pappkarte aufgemacht, - als Meterware; mit einer Breite von etwa 5 cm bzw. 7 cm, - ohne Flor- oder Schlingenoberfäche, - laut Untersuchungsergebnis: -- gebleichtes Kettengewirke, -- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- Raschelspitze, -- an den Längskanten lediglich geschnitten (nicht konfektioniert). "Kettengewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als in den Positionen 6001 und 6002 genannte, aus synthetischen Chemiefasern, Raschelspitze"
Mehrteilige Zusammenstellung, sog. Verkleidungskiste für Mädchen, Größe 122, siehe Fotos, - bestehend aus drei anderen Kleidungsstücken (unterschiedliche Überwürfe), einem Umhang, einem Paar Handschuhen, Bekleidungszubehör (ein Haarband, zwei Halstücher, ein Schal), zwei nicht konfektionierten Streifen aus Gewirken, einer Kopfbedeckung, einer Federboa und einem Karnevalsartikel (Augenmaske), - in einem Pappkarton (übliche Verpackung i. S. d. AV 5 b) gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - keine Einreihung der Kleidungsstücke in das Kapitel 95, da Maskenkostüme aus Spinnstoffen der Kapitel 61 oder 62 vom Warenkreis des Kapitels 95 ausgenommen sind, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Waren nicht als Warenzusammenstellung i. S. d. AV 3 b) eingereiht werden können, u. a. weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden dürfen, - Streifen aus Raschelspitze: aus 0,4 mm dicken, buntgewirkten Kettengewirken (Raschelspitze); rechteckig, in den Abmessung von 100 cm x 23 cm; an den Rändern lediglich zugeschnitten (somit nicht konfektioniert); ohne Flor- oder Schlingenoberfläche; ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden; aus gewichtsmäßig vorherrschend synthetischen Chemiefasern sowie Streifen aus synthetischer Spinnmasse (beides synthetische Chemiefasern).
Mehrteilige Zusammenstellung, sog. Verkleidungskiste für Kinder, in Größe 110, siehe Fotos; bestehend aus zwei Röcken, einer Bluse, einem Kleid, einem Paar Handschuhen, einer Handtasche, einem Hut, einer anderen Kopfbedeckung, einer Federboa, einem Karnevalsartikel (Gürtel), zwei nicht konfektionierten Gewirkestreifen, einem Bekleidungs- zubehör (Haarreif), einem Spielzeug (Nachbildung eines Diadems) und einem Fächer aus Kunststoff, in einem Pappkarton (übliche Verpackung i.S.d. AV 5 b) gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht; - getrennte Einreihung der einzelnen Bestandteile, u.a. weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden dürfen, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - Streifen aus Raschelspitze: -- aus 0,3 mm dicken, buntgewirkten Kettengewirken (Raschelspitze), -- rechteckig, in den Abmessung von 139 x 18 cm; an den Rändern lediglich zugeschnitten, somit nicht konfektioniert, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche; ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden, -- aus gewichtsmäßig vorherrschend synthetischen Chemiefasern sowie Streifen aus synthetischer Spinnmasse (beides synthetische Chemiefasern).
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 6003 3010: Raschelspitzen sind spitzenartig gemusterte Maschenwaren von der Jacquard-Raschelmaschine. Die Musterfiguren und der Warengrund können dabei verschiedene Variationen in der Warendichte erhalten. Durch die Abstufung der Warendichte wird eine Schattenwirkung und eine plastische Struktur des Musterbildes erzielt.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden oder mit einem Anteil von Elastomergarnen oder Kautschukfäden von weniger als 5 GHT, andere als solche der Position 6001. Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) Maschengarne (Pos. 5606). c) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, der Position 5807. d) Stickereien, aus Gewirken und Gestricken, der Position 5810. e) Erzeugnisse des Kapitels 59 (z. B. …
1. Zu Kapitel 60 gehören nicht: a) Häkelspitzen der Position 5804 (RV E6001A00); b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807 (RV E6001B00); c) Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, zu Position 6001 (RV E6001C00). 2. Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art (RV E6002000). 3. Als „Gewirke" im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden (RV E6003000). Unterpositions-Anmerkungen 1. …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6003.30.10.00.0 cover?
Code 6003.30.10.00.0 covers Raschelspitzen. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6003.30.10.00.0?
The third-country duty rate for 6003.30.10.00.0 is 8 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6003.30.10.00.0?
The first six digits form the HS code: 600330. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6003.30.10.00.0 have?
6003.30.10.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6003.30.10.00.0 sit in the tariff?
6003.30.10.00.0 sits in this hierarchy: 60 KNITTED OR CROCHETED FABRICS > 6003 Knitted or crocheted fabrics of a width not exceeding 30 cm, other than those of heading 6001 or 6002 > 600330 Of synthetic fibres > 60033010 Raschel lace. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6003.30.10.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6003.30.10.00.0, for example DEBTI28756/22-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6003.30.10.00.0 change?
6003.30.10.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.