Customs tariff code 6102.30.10.00.0: Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6102.30.10.00.0 covers Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6102.30.10.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 61. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 6102.30.10.00.0
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 61ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED
- 6102Women's or girls' overcoats, car coats, capes, cloaks, anoraks (including ski jackets), windcheaters, wind-jackets and similar articles, knitted or crocheted, other than those of heading 6104
- 6102.30Of man-made fibres
- 6102.30.10Overcoats, car coats, capes, cloaks and similar articles
- 6102.30.10.00.0Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren
From HS code to customs tariff code 6102.30.10.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Kurzmantelähnliches Kleidungsstück, sog. Thermojacke mit Kapuze, Art. 9097266, Größe XL, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,1 mm dicken (nicht leichten), bedruckten, einseitig (Außenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit Ausnahme der Ärmel mit einem Plüschgewirke (Schaffellimitat), im Bereich der Ärmel wattiert versteppt gefüttert, - über den Schritt, aber nicht bis zur Mitte der Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 83 cm), somit kein Mantel, - mit einer Kapuze mit Tunnelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden elastisch verengt, - mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand gesäumt, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Jacke oder Strickjacke. "Mantel (Kurzmantelähnliche Ware), aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"
Es handelt sich um ein umhangähnliches Kleidungsstück, sog. Wende-Cape in schwarz/rot - als Wendekleidungsstück gearbeitet; mit zwei verschiedenen, einfarbigen (roten bzw. schwarzen) Seiten aus Kettengewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - bis über den halben Oberschenkel reichend (mit einer Rückenlänge von ca. 70 cm); den Rücken, die Schultern und die Arme bedeckend, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung; am Halsausschnitt mit einer Randeinfassung aus Geweben aus laut Antrag Polyester, die vorn als Verschlussband weitergeführt wird und mit einem ellipsoiden Steckverschluss ausgestattet ist, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505. Das schwarz-/rotfarbene Wende-Cape ist gemeinsam mit einem silber-/blaufarbenen Wende-Cape aus Geweben (EB.-Nr. 9747/2021/1), zwei Bindegürtel (EB.-Nr. 9747/2021/2), einem Halstuch (EB.-Nr. 9747/2021/3), einem sog. Wende-Wams (EB.-Nr. 9747/2021/4), einem Ritterhelm (EB.-Nr. 9747/2021/5), einem Zaubererhut (EB.-Nr. 9747/2021/6), einem Wende-Hut (EB.-Nr. 9747/2021/7), einer Maske (EB.-Nr. 9747/2021/8) sowie einer Augenklappe (EB.-Nr. 9747/2021/9) als eine Verkaufseinheit in einem etikettierten Polybeutel aufgemacht. Die Waren dienen als Verkleidungsset zum Verkleiden als z. B. Ritter, Zauberer, Seeräuber etc.. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs (aufgrund der Bestandteile kein Verkleidungsset für eine bestimmte „Rolle“) nicht in Betracht. Die einzelnen Bestandteile (hier: Wende-Cape aus Gewirken) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "umhangähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern" eingereiht.
Mantel, Größe 44, Foto siehe Anlage, - aus ca. 3,1 mm dicken (nicht leichten), einfarbigen, netzartigen Abstandsgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 136 cm), mit asymetrischen Vorderteilen; eines abgerundet und bis zu 15 cm kürzer gearbeitet, - mit einem großen Reverskragen, - ungefüttert, - weit geschnitten, von losem Sitz, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, mit einem doppelreihigen Druckknopfverschluss (jeweils drei Druckknöpfe pro Reihe) von rechts auf links (Frauenkleidung), - im Taillenbereich mit einer eingezogenen Kordel mit Kordelstopper, die vorn auch gebunden werden kann, - mit langen Ärmeln, - mit zwei aufgesetzten Taschen unterhalb der Taille, - im Schulterbereich und an den Ärmeln mit drei aufgenähten, gewebten Bändern verziert, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung getragen; erfüllt aufgrund der Länge in Verbindung und dem Schnitt die Voraussetzungen zur Einreihung als Mantel, somit keine Jacke. "Mantel, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"
Mantel, sog. Fleecemantel, Foto siehe Anlage, - aus ca. 2,5 mm dicken, bedruckten, beidseitig gerauten Gewirken (sog. Fleece), - mit einer Kapuze sowie im Schulter-, Brust- und Armbereich mit Besätzen aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polyurethan) überzogenen Geweben der Position 5903, - alle Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 57 cm), - mit einer angesetzten Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis an den Kapuzenrand reichenden Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, die mit einem Daumenloch ausgestattet sind, - mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen aus den oben genannten Geweben unterhalb der Taille, - an der Kapuze, entlang der Öffnung, an den Ärmelenden, im Bereich der Taschen sowie am unteren Rand mit kontrastfarbenen Randeinfassungen versehen, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, - im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sind die Gewirke und die Gewebe als annähernd gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang verleihen jedoch die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Mantel, aus Gewirken, für Mädchen, aus Chemiefasern"
Umhangähnliches Kleidungsstück, sog. Spinnenumhang, Art. 59741, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - mit einem Pappeinleger in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen, netzartig durchbrochenen, musterbildend gewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - bis über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 107 cm); den Rücken, die Schultern und die Arme bedeckend, - mit einer angesetzten Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, am Halsausschnitt mit einem Bindeband zu schließen, ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - an den Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung getragen, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses keine Ware des Kapitels 62. "Umhangähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"
Mantel, sog. Frauenmantel, Foto siehe Anlage, - aus einem ca. 3,5 mm dicken, zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnis, mit einer Außenlage aus einfarbigen, gerauten Gewirken und einer Innenlage aus Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 93 cm), - mit einer angesetzten Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, - mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - im Bereich der Schultern, der Kapuze und der Öffnung mit schmalen, aufgenähten Streifen aus augenscheinlich Geweben der Position 5903 verziert, - am unteren Rand und an den Ärmelenden lediglich geschnitten, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen. "Mantel, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"
Umhangähnliche Ware, sog. Poncho 1, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 3,2 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyacryl (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 73 cm, in getragenem Zustand gemessen), seitlich und vorn länger gearbeitet, - den Oberkörper, die Schultern und die Arme vollständig bedeckend, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - an den Rändern abgepasst gewirkt bzw. mit ca. 14 cm langen, abgepasst gewirkten Fransen ausgestattet, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen. "Umhangähnliche Ware, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"
Umhangähnliches Kleidungsstück, sog. Poncho für Damen, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 50 % Baumwolle und 50 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - fast bis zum Knie reichend (Rückenlänge: bis zu ca. 94 cm), - bedeckt die Schultern und die Arme, - wird in der Art eines Überwurfs über den Schultern getragen, - ohne Öffnung und Verschluss, ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - ohne Ärmel oder Armöffnungen, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird insbesondere aufgrund des Schnitts und der Ausstattung im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Kleidung der Position 6114. "Umhangähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 6102 3010: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 6102 1010.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6101 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß.
Zu Unterposition 6102 30: 1. Gewirktes Kleidungsstück für Frauen (100% Polyester), mit langen Ärmeln, Taschen, einem Kragen und einer durchgehenden Öffnung vorn mit einem Reißverschluss. Dieses Kleidungsstück kann mit einem Reißverschluss an einem weiteren der Oberbekleidung für Frauen dienenden Kleidungsstück befestigt werden. Es kann aber auch separat getragen werden. Die beiden Kleidungsstücke werden gemeinsam gestellt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 (Anmerkung 14 zu Abschnitt XI und Anmerkung 9 zu Kapitel 61). (gestrichen) 2. Unisex Oberbekleidung mit langen Ärmeln, einer Tasche und einer Kapuze mit Kordelzug, ohne Öffnung. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 989/89 der Kommission vom 17. April 1989 1) (RV L 989/89) geändert durch Verordnung (EU) Nr. 246/2010 der Kommission vom 23. März 2010 (ABl. EU Nr. L 77/51): Artikel 1 Als Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren der KN-Code 6101, 6102, 6201 und 6202 sind lediglich Kleidungsstücke anzusehen, die lange Ärmel haben. In Abweichung von Absatz1 gehören zu diesen Positionen auch wattierte Westen, die keine langen Ärmel haben. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 2) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 5. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6102.30.10.00.0 cover?
Code 6102.30.10.00.0 covers Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6102.30.10.00.0?
The third-country duty rate for 6102.30.10.00.0 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6102.30.10.00.0?
The first six digits form the HS code: 610230. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6102.30.10.00.0 have?
6102.30.10.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6102.30.10.00.0 sit in the tariff?
6102.30.10.00.0 sits in this hierarchy: 61 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED > 6102 Women's or girls' overcoats, car coats, capes, cloaks, anoraks (including ski jackets), windcheaters, wind-jackets and similar articles, knitted or crocheted, other than those of heading 6104 > 610230 Of man-made fibres > 61023010 Overcoats, car coats, capes, cloaks and similar articles. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6102.30.10.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6102.30.10.00.0, for example DEBTI19604/24-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6102.30.10.00.0 change?
6102.30.10.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.