Customs tariff code

Customs tariff code 6104.53.00.00.0: Röcke und Hosenröcke, aus synthetischen Chemiefasern

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 6104.53.00.00.0 covers Röcke und Hosenröcke, aus synthetischen Chemiefasern. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.

6104.53.00.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 61. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.

Customs code
6104.53.00.00.0
Third-country duty
12 %
Declarable
Yes
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 61ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED
  2. 6104Women's or girls' suits, ensembles, jackets, blazers, dresses, skirts, divided skirts, trousers, bib and brace overalls, breeches and shorts (other than swimwear), knitted or crocheted
  3. 6104.53Of synthetic fibres
  4. 6104.53.00.00.0Röcke und Hosenröcke, aus synthetischen Chemiefasern

From HS code to customs tariff code 6104.53.00.00.0

HS code6104.536 digits, uniform worldwide
CN code6104.53.008 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code6104.53.00.0010 digits, carries the EU measures
Commodity code6104.53.00.00.011 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty12 %MFN
New Zealand0 %Preferential tariff quota
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI2545/25-1Issued by DEValid until 2028-04-21

Karnevalskostüm, sog. Accessoire Set Regenbogen (Karneval), Art. 366450, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Rock, "Flügeln" und einem "Haarreif"; gemein- sam auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Rock: -- doppelt gearbeitet (am Taillenbund und an einer Seitennaht dauerhaft zusammengenäht); aus ca. 0,2 mm dicken, gefärbten, netzartig durchbrochenen Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyes- ter (synthetische Chemiefasern), -- über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 28 cm), -- in der Taille abschließend, mit einem Taillenbund aus einem elastischen Gewirkeband, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- am unteren Rand lediglich geschnitten; auf der einen Seite mit einem bis zum Bund hochrei- chenden Seitenschlitz versehen, -- aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6204, - "Flügel": -- als Paar zusammengeklebt, regenbogenfarben, mit einer "Spannweite" von ca. 45 cm, -- aus vier textilen Lagen und einer polsternden Schaumkunststofflage, thermisch geprägt und zusammengefügt, -- zur Befestigung am Körper mit zwei angenähten, elastischen Bändern versehen, die mit einer rechteckigen, textilen Abdeckung auf der Rückseite fixiert sind, - "Haarreif": -- mit einem Umfang von ca. 34 cm; aus Kunststoff, mit textilem Überzug, -- oben mit einem gepolsterten, metallisch glänzenden "Horn", mit zwei mit Glitter beklebten "Ohren", zwei kleinen Blüten (mit jeweils einer aufgeklebten Perle) sowie blütenförmigen, netz- artigen Spinnstoffzuschnitten verziert, - im Hinblick auf den Umfang und den Gesamteindruck bestimmt der Rock den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505. "Rock, aus Gewirken, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI43065/19-1Issued by DEValid until 2023-01-30

Karnevalskostüm, sog. Kinderkostüm "Kätzchen", Art. Kopf NAN 8349342 und NAN 8050624, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Rock, Handschuhen, einem Halsband (andere konfektionierte Ware) und einem Haarreif (Karnevalsartikel), - alle Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - Rock: -- dreilagig gearbeitet (am Taillenbund dauerhaft zusammengenäht); aus ca. 0,2 mm dicken, netzartig durch- brochenen Gewirken, -- über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 35 cm); die äußere Lage ist ca. 8 cm kürzer gearbeitet, -- in der Taille abschließend, mit einem elastischen Taillenbund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- am unteren Rand lediglich geschnitten, - Handschuhe: -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken, -- ohne ausgearbeitete Finger; mit ausgearbeitetem Daumen ohne Spitze, -- auf einer Seite musterbildend, eine Katzenpfote darstellend, bedruckt, -- an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - Halsband: -- aus einem ca. 43 cm langen und ca. 3,5 cm breiten, doppellagig gearbeiteten Zuschnitt aus Gewirken, -- auf der Schauseite mittig mit einer aufgeklebten Schleife aus kontrastfarbenen Geweben verziert, -- an den Enden mit einem angenähten Klettverschluss ausgestattet, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- aufgrund des Verwendungszwecks als Halsschmuck (Halsband) kein Bekleidungszubehör, -- kein Fantasieschmuck der Position 7117, da Waren aus Spinnstoffen vom Kapitel 71 ausgenommen sind, - Haarreif: -- bis zu ca. 1,5 cm breiter und ca. 37 cm langer, mit einem Gewirke überzogener Reif aus Kunststoff, -- mit zwei stilisierten "Ohren" aus Spinnstoffen und einem Fellimitat aus Plüschgewirken ausgestattet, -- wird auf dem Kopf getragen und dient der Verkleidung (z. B. an Karneval), - im Hinblick auf den Umfang und den Gesamteindruck bestimmt der Rock den Charakter der Warenzusammen- stellung. "Rock, aus Gewirken, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI43062/19-1Issued by DEValid until 2023-01-30

Karnevalskostüm, sog. Kinderkostüm "Schmetterling Fee", Art. Kopf NAN 8349342 und NAN 8052535, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Rock, "Flügeln" (Karnevalsartikel) und einem "Sternenstab" (Spielzeug): - gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - Rock: -- zweilagig gearbeitet (am Taillenbund dauerhaft zusammengenäht); aus ca. 0,2 mm dicken, netzartig durch- brochenen Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 30 cm), -- in der Taille abschließend, mit einem elastischen Taillenbund aus Geweben, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- am unteren Rand lediglich geschnitten, - "Flügel": -- mit einem formgebenden Gestell aus augenscheinlich unedlem Metall; mit Zuschnitten aus bedruckten, durch- scheinenden, teilweise mit Glitter versehenen Gewirken überzogen, -- in der Mitte mit einem Zuschnitt aus augenscheinlich Filz zusammengefügt, -- mit zwei angenähten, elastischen Bändern zur Befestigung am Körper, - "Sternenstab": -- mit einer Gesamtlänge von ca. 35 cm, -- mit einem mit Bändern aus Geweben aus Spinnstoffen umwickelten Stab aus Kunststoff, -- an einem Ende mit einem aufgesetzten Stern aus mit Glitter versehenen Flächenerzeugnissen, - im Hinblick auf den Umfang und den Gesamteindruck bestimmt der Rock den Charakter der Warenzusammen- stellung. "Rock, aus Gewirken, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"

DE23193/15-3Issued by DEValid until 2022-01-20

Kinderkostüm "Cowgirl", Art. 92065, Größe 152/158, Foto siehe Anlage, - vierteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem modischen Unterhemd, einer Weste, einem Rock und einem Gürtel, - gemeinsam in einem Polybeutel mit einem bedruckten Pappetikett verpackt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - keine Kombination, da die Kleidungsstücke nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt wurden, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - alle Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Rock: -- aus ca. 0,6 mm dicken, einseitig (Außenseite) gerauten, einfarbigen Gewirken sowie am unteren Rand aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben, -- über den halben Oberschenkel reichend (Seitenlänge: ca. 52 cm), -- in der Taille abschließend, mit einem elastischen Taillenbund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- am unteren Rand durch Überwendlichnähte gesäumt, -- im Hinblick auf den Umfang und das äußerere Erscheinungsbild bestimmen die Gewirke den Charakter der Ware (damit keine Ware des Kapitels 62). "Rock, aus Gewirken, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"

DE19368/15-1Issued by DEValid until 2021-12-01

Rock, sog. Mädchenrock, Größe 146, Foto siehe Anlage, - doppellagig gearbeitet, -- mit einer Außenlage aus ca. 0,5 mm dicken, laut Untersuchungsergebnis gecrashten Kuliergewirken aus 100 % Polyester (synthetische Filamente/Chemiefasern), die musterbildend mit metallisierter Farbe bedruckt sind (Meterware der Position 6006), -- mit einer Innenlage aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Baumwolle, - über den halben Oberschenkel reichend (Seitenlänge: ca. 39 cm), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 2,5 cm breiten, elastischen, angesetzten Bund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - insbesondere aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes bestimmen die Gewirke den Charakter der Ware, somit keine Ware der Position 6204. "Rock aus Gewirken, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI41309/18-1Issued by DEValid until 2021-10-14

Karnevalskostüm, sog. Einhornkostüm Girl, NAN 8213779 und NAN 8131580, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung, bestehend aus einem Rock und einem Karnevalsartikel (Maske), - gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - alle Flächenerzeugnisse aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Rock: -- mehrlagig gearbeitet (am Taillenbund dauerhaft zusammengenäht); mit zwei Außenlagen jeweils aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen, durchscheinenden Kettengewirken und einer Innenlage aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen, transparenten Geweben, -- über den Schritt reichend (Länge: 34 cm), -- in der Taille abschließend, mit einem elastischen Taillenbund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- auf der Vorderseite mit drei aufgeklebten Blüten aus Gewebezuschnitten, -- auf der Rückseite mit einem ca. 38 cm langen, abnehmbaren Bündel bunter, zusammengefasster "Haar- strähnen", -- gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, -- insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewirke den Charakter der Ware, - Karnevalsartikel (Maske): -- ca. 22 cm hohe und ca. 20 cm breite Maske in Form eines Einhorngesichtes; aus einem zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnissen mit einer Außenlage aus einfarbigen Plüschgewirken und einer Innenlage aus augenscheinlich Vliesstoffen, -- bedeckt beim Tragen mit Ausnahme der Mundpartie und der Nase das ganze Gesicht und ist mit Öffnungen für die Augen versehen, -- wird mit angenähten, elastischen Bändern am Kopf befestigt, -- wird auf dem Gesicht getragen und dient der Verkleidung (z. B. an Karneval), - der Rock verleiht der Warenzusammenstellung im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Rock, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI41308/18-1Issued by DEValid until 2021-10-14

Karnevalskostüm, sog. Einhornkostüm Girl, NAN 8213978 und NAN 8131580, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung, bestehend aus einem Rock und einem Karnevalsartikel (Maske), - gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - alle Flächenerzeugnisse aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Rock: -- mehrlagig gearbeitet (am Taillenbund dauerhaft zusammengenäht); mit zwei Außenlagen jeweils aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen, durchscheinenden Kettengewirken und einer Innenlage aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen, transparenten Geweben, -- über den Schritt reichend (Länge: 26 cm), -- in der Taille abschließend, mit einem elastischen Taillenbund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- auf der Vorderseite mit drei aufgeklebten Blüten aus Gewebezuschnitten, -- auf der Rückseite mit einem ca. 29 cm langen, abnehmbaren Bündel bunter, zusammengefasster "Haar- strähnen", -- gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, -- insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewirke den Charakter der Ware, - Karnevalsartikel (Maske): -- ca. 17 cm hohe und ca. 16,5 cm breite Maske in Form eines Einhorngesichtes; aus einem zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnissen mit einer Außenlage aus einfarbigen Plüschgewirken und einer Innenlage aus augenscheinlich Vliesstoffen, -- bedeckt beim Tragen mit Ausnahme der Mundpartie und der Nase das ganze Gesicht und ist mit Öffnungen für die Augen versehen, -- wird mit angenähten, elastischen Bändern am Kopf befestigt, -- wird auf dem Gesicht getragen und dient der Verkleidung (z. B. an Karneval), - der Rock verleiht der Warenzusammenstellung im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Rock, aus Gewirken, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"

DE12807/15-2Issued by DEValid until 2021-08-24

Pulloverähnliches Kleidungsstück und Rock, sog. Zweiteilige Zusammenstellung Rock / Bluse, Größe 104/110, Foto siehe Anlage, - durch zwei angenähte Bänder miteinander verbunden und laut Antrag in einem Polybeutel verpackt, - keine Kombination, da nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - getrennte Einreihung beider Kleidungsstücke, da die nicht dauerhaft miteinander verbundenen, zu verschiedenen Positionen gehörenden Kleidungsstücke getrennt in diese Positionen einzureihen sind, - Rock: -- aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 92 % Polyester und 8 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), -- über den halben Oberschenkel reichend (Seitenlänge: ca. 26 cm), -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 3 cm breiten, elastischen Taillenbund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Rock, aus Gewirken, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"

Notes that govern this classification

Pos. 6104

Zu Unterpositionen 6104 5100 bis 6104 5900: Als Röcke gelten Kleidungsstücke zum Bedecken des Unterkörpers, die normalerweise an der Taille beginnen und bis zu den Knöcheln oder darüber reichen können. Röcke sind Kleidungsstücke, die mit mindestens einem anderen Kleidungsstück wie T-Shirt, Bluse, Hemdbluse, Pullover oder einem ähnlichen Kleidungsstück zum Bedecken des Oberkörpers getragen werden müssen. Sind an den Kleidungsstücken Träger angebracht, verlieren sie dadurch nicht die wesentliche Eigenschaft von Röcken. Ist zusätzlich zu den Trägern noch vorn und/oder hinten ein Latz angebracht, gehören die Kleidungsstücke weiterhin zu den Röcken dieser Unterpositionen, wenn der Latz so bemessen, geschnitten und angebracht ist, dass das Kleidungsstück nicht ohne ein zusätzliches Kleidungsstück der vorstehend beschriebenen Art getragen werden kann. …

Pos. 6104

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) 548/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 60/31) (RV L 548/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2197/1999 der Kommission vom 15. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 268/3) : 1. Leichtes, weites Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte der Oberschenkel reichend, mit rundem, halsfernem Ausschnitt, mit weiten, kurzen Ärmeln und einem Saum an seinem unteren Rand. Die Ärmelenden haben angesetzte gewirkte Bündchen. Außerdem ist in den linken Saum auf Taillenhöhe eine Kordel eingenäht. (siehe Foto Nr. 400). Unterposition 6104 42 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6104 und 6104 42 00. …

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Frequently asked questions

What does customs tariff code 6104.53.00.00.0 cover?

Code 6104.53.00.00.0 covers Röcke und Hosenröcke, aus synthetischen Chemiefasern. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 6104.53.00.00.0?

The third-country duty rate for 6104.53.00.00.0 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 6104.53.00.00.0?

The first six digits form the HS code: 610453. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 6104.53.00.00.0 have?

6104.53.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 6104.53.00.00.0 sit in the tariff?

6104.53.00.00.0 sits in this hierarchy: 61 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED > 6104 Women's or girls' suits, ensembles, jackets, blazers, dresses, skirts, divided skirts, trousers, bib and brace overalls, breeches and shorts (other than swimwear), knitted or crocheted > 610453 Of synthetic fibres. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 6104.53.00.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6104.53.00.00.0, for example DEBTI2545/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 6104.53.00.00.0 change?

6104.53.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.