Customs tariff code 6104.62.00: Of cotton
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6104.62.00 covers Of cotton. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6104.62.00 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 61. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 6104.62.00
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 6104.62.00
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Bluse und kurze Hose, Größe 94, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Set in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt, - als zweiteilige Zusammenstellung; keine Kombination, u. a. da nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - Hose: -- aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 53 % Baumwolle und 47 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- in der Taille abschließend; mit einem Taillenbund mit eingezogenem, sog. Gummiband und Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), somit nicht für Knaben, -- an beiden Seiten mit jeweils einer eingesetzten, offenen Tasche, -- mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge: ca. 28 cm); an den Beinab- schlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kurze Hose, aus Gewirken, für Mädchen, aus Baumwolle"
Bluse und kurze Hose, sog. Set aus T-Shirt und kurzer Hose, Größe 94, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Set in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt, - als zweiteilige Zusammenstellung; kein Schlafanzug, da die Kleidungsstücke nach ihren objektiven Merkmalen (insbesondere nach Schnitt, Material und Gesamteindruck) unterschiedslos im Bett oder an anderen Orten getragen werden können und daher nicht dazu bestimmt sind, ausschließ- lich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden, - keine Kombination, u. a. da nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - kurze Hose: -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, -- in der Taille abschließend; mit einem Taillenbund mit eingezogenem, sog. Gummiband, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), somit nicht für Knaben, -- an beiden Seiten mit jeweils einer eingesetzten, offenen Tasche, -- mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge ca. 29 cm); an den Beinab- schlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kurze Hose, aus Gewirken, für Mädchen, aus Baumwolle"
Pulloverähnliches Kleidungsstück und lange Hose, sog. 2-teiliges Feinstrickset für Babys / Kleinkinder, Order Nr. 974906-6546, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - die Ware wird durch ein Muster in Größe 80 veranschaulicht, - als zweiteilige Zusammenstellung, laut Antrag gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - keine Kombination im Sinne der Anmerkung 3 b) zu Kapitel 61, weil die Kleidungsstücke nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sind, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - lange Hose: -- aus ca. 1,8 mm dicken, gerippt und buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag Baumwolle, -- in der Taille abschließend; mit einem Taillenbund mit eingezogenem, sog. Gummiband und Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen mit verengenden Bündchen, -- ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt, somit keine Kleidung der Position 6111. "Lange Hose, aus Gewirken, für Mädchen, aus Baumwolle"
Lange Hose, sog. Pyjama Hose, Artikel 59602, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen ca. 0,6 mm dicken, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 85 % Baumwolle, 10 % Polyester und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend, mit einem angesetzten, ca. 5 cm breiten, gerippt gewirkten, elastischen Taillenbund mit Tunnelzug, - ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - seitlich mit zwei eingesetzten, offenen Taschen, - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen mit angesetzten, gerippt gewirkten Bündchen verengt, - stellt sich als einzelnes Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers dar, somit kein Schlafanzug. "Lange Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
Modisches Unterhemd und kurze Hose, sog. OYANDA DAMEN SHORTY PYJAMA STELLA, Größe XL (48/50), Foto siehe Anlage, - an einer bedruckten Pappkarte befestigt, - als zweiteilige Zusammenstellung; kein Schlafanzug, da die Kleidungsstücke nach ihren objektiven Merkmalen (insbesondere nach Schnitt, Material und Gesamteindruck) unterschiedslos im Bett oder an anderen Orten getragen werden können und daher nicht dazu bestimmt sind, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden, - keine Kombination, u. a. weil die Kleidungsstücke nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sind, - getrennte Einreihung der Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - kurze Hose: -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, -- in der Taille abschließend; mit einem Taillenbund mit einem eingezogenen, elastischen Band sowie einem Tunnelzug ausgestattet, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge ca. 36 cm), -- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kurze Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
Kurze Hose, sog. Pyjama Shorts, Artikel 59603, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen, ca. 0,6 mm dicken, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 85 % Baumwolle, 10 % Polyester und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 4 cm breiten, doppelt gearbeiteten Taillenbund mit Tunnelzug und eingenähten, elastischen Bändern, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - an beiden Seiten mit jeweils einer eingesetzten, offenen Tasche, - mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge: ca. 28 cm), - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit ca. 4 cm hochreichenden Seitenschlitzen, - stellt sich als einzelnes Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers dar, somit kein Schlafanzug. "Kurze Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
Pullover und lange Hose, sog. Schlafanzug Einhorn, Art. Nr. 411506, Größe 104, Foto siehe Anlage, - als zweiteilige Zusammenstellung, in einem Polybeutel verpackt, - kein Schlafanzug der Position 6107 oder der Position 6108, da die Kleidungsstücke nach ihren objektiven Merkmalen (insbesondere nach Schnitt, Material und Gesamteindruck) unterschiedslos im Bett oder an anderen Orten getragen werden können und daher nicht dazu bestimmt sind, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden, - u. a. aufgrund der Art der Flächenerzeugnisse kein Trainingsanzug, - keine Kombination im Sinne der Anmerkung 3 b) zu Kapitel 61, weil die Kleidungsstücke nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sind, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - lange Hose: -- aus ca. 1,5 mm dicken, bedruckten Schlingengewirken mit einer Schlingenoberfläche aus laut Antrag Baumwolle sowie einem Grund aus laut Antrag ca. 50 % Baumwolle und ca. 50 % Polyester (synthe- tische Chemiefasern), -- in der Taille abschließend, mit einem ca. 2 cm breiten, elastischen Taillenbund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen mit angesetzten, gerippt gewirkten Bündchen. "Lange Hose, aus Gewirken, für Mädchen, aus Baumwolle"
Pullover und lange Hose, sog. Schlafanzug Feuerwehr, Art. Nr. 411503, Größe 104, Foto siehe Anlage, - als zweiteilige Zusammenstellung, in einem Polybeutel verpackt, - kein Schlafanzug der Position 6107 oder der Position 6108, da die Kleidungsstücke nach ihren objektiven Merkmalen (insbesondere nach Schnitt, Material und Gesamteindruck) unterschiedslos im Bett oder an anderen Orten getragen werden können und daher nicht dazu bestimmt sind, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden, - u. a. aufgrund der Art der Flächenerzeugnisse kein Trainingsanzug, - keine Kombination im Sinne der Anmerkung 3 b) zu Kapitel 61, weil die Kleidungsstücke nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sind, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - lange Hose: -- aus ca. 1,5 mm dicken, bedruckten Schlingengewirken mit einer Schlingenoberfläche aus laut Antrag Baumwolle sowie einem Grund aus laut Antrag ca. 50 % Baumwolle und ca. 50 % Polyester (synthe- tische Chemiefasern), -- in der Taille abschließend, mit einem ca. 2,5 cm breiten, elastischen Taillenbund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen mit angesetzten, gerippt gewirkten Bündchen. "Lange Hose, aus Gewirken, für Mädchen, aus Baumwolle"
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 6104 62 1. Kurze Hosen (Shorts), ohne Hosenschlitz, ohne Taschen, ganz aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle), mit einem in der Taille eingezogenen elastischen Band, an den Beinöffnungen einfach gesäumt. Dieses Kleidungsstück ist Teil einer Warenzusammenstellung, deren anderer Bestandteil ein pulloverähnliches Kleidungsstück von gleicher Farbe und gleichem Flächenerzeugnis ist, aber angenähte Wirkbündchen (100 % Baumwolle) aufweist, die die kurze Hose nicht hat. Deshalb und weil die Wirkbündchen von anderer Gewirke-(Gestricke-)Struktur sind, kann die Warenzusammenstellung nicht als “Kombination” eingereiht werden. Anwendung der Anmerkung 3 b) zu Kapitel 61 und der Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. Siehe auch Avis 6110 20/1.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) 548/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 60/31) (RV L 548/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2197/1999 der Kommission vom 15. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 268/3) : 1. Leichtes, weites Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte der Oberschenkel reichend, mit rundem, halsfernem Ausschnitt, mit weiten, kurzen Ärmeln und einem Saum an seinem unteren Rand. Die Ärmelenden haben angesetzte gewirkte Bündchen. Außerdem ist in den linken Saum auf Taillenhöhe eine Kordel eingenäht. (siehe Foto Nr. 400). Unterposition 6104 42 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6104 und 6104 42 00. …
1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6104.62.00 cover?
Code 6104.62.00 covers Of cotton. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6104.62.00?
The third-country duty rate for 6104.62.00 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6104.62.00?
The first six digits form the HS code: 610462. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6104.62.00 have?
6104.62.00 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6104.62.00 sit in the tariff?
6104.62.00 sits in this hierarchy: 61 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED > 6104 Women's or girls' suits, ensembles, jackets, blazers, dresses, skirts, divided skirts, trousers, bib and brace overalls, breeches and shorts (other than swimwear), knitted or crocheted > 610462 Of cotton. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6104.62.00?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6104.62.00, for example DEBTI5256/25-2. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6104.62.00 change?
6104.62.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.