Customs tariff code 6113.00.10.00: Of knitted or crocheted fabrics of heading 5906
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6113.00.10.00 covers Of knitted or crocheted fabrics of heading 5906. The third-country duty rate is 8 %, plus import VAT.
6113.00.10.00 is TARIC code in the EU customs tariff, in chapter 61. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 6113.00.10.00
- Third-country duty
- 8 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 61ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED
- 6113Garments, made up of knitted or crocheted fabrics of heading 5903, 5906 or 5907
- 6113.00Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 5907
- 6113.00.10Of knitted or crocheted fabrics of heading 5906
- 6113.00.10.00Of knitted or crocheted fabrics of heading 5906
From HS code to customs tariff code 6113.00.10.00
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 8 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Weste, Rucksack und Abziehbilder, Foto siehe Anlage, - dreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Weste, einem Rucksack und zwei kleinen Karten mit Abziehbildern ("Kindertattoos"), - gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen; somit keine Warenzusammen- stellung im Sinne der AV 3 b), - Weste, -- aus dreilagigen Flächenerzeugnissen der Position 5906 mit einer Außen- und Innenlage aus bedruckten bzw. verschiedenen einfarbigen Gewirken aus laut Antrag synthetischen Chemie- fasern sowie einer Zwischenlage aus Zellkautschuk (laut Antrag Neopren), mit einem Quadrat- metergewicht von augenscheinlich weniger als 1.500 Gramm; die Gewirke sind beidseitig auf- gebracht und dienen damit nicht nur der Verstärkung, -- über die Taille reichend [Rückenlänge: ca. 34 , 5 cm (Größe M) bzw. ca. 39 cm (Größe L)], -- ärmellos, mit weiten Armausschnitten, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss und einem ca. 6 cm breiten Unter- tritt; etwa in Brusthöhe mit einem von rechts auf links überlappenden Klettverschluss, -- am unteren Rand des Rückenteils mit einem angenähten, längenverstellbaren Gurt aus den vor- genannten Flächenerzeugnissen der Position 5906, der zwischen den Beinen durchgeführt und mittels Klickverschluss aus Kunststoff und einer vorn am Untertritt angenähten Schlaufe aus Geweben befestigt werden kann, -- an allen Rändern mit einer Einfassung aus Gewirken, -- auf der Innenseite mit acht aufgenähten Taschen aus Gewirken, mit innenliegenden Auftriebs- körpern aus Zellkunststoff, -- dient laut Antrag nicht als Rettungsweste, sondern als Schwimmhilfe, -- ohne Hinweis, dass die nach der Norm DIN EN ISO 12402 Teil 2 - 4 für persönliche Auftriebsmittel geforderten Voraussetzungen vorliegen; somit keine Ware der Position 6307, -- im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild bestimmen die Gewirke der Position 5906 gegenüber dem Kunststoff den wesentlichen Charakter der Ware. "Kleidung aus Gewirken der Position 5906"
Weste, in Kindergröße M, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in zwei unterschiedlichen Farbausführungen, -- auf einem bedruckten Pappaufhänger aufgebracht, -- aus dreilagigen Flächenerzeugnissen der Position 5906 mit einer Außenlage aus bedruckten und einer Innenlage aus einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen sowie einer Zwischenlage aus augen- scheinlich Zellkautschuk (Neopren), mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich weniger als 1500 Gramm; die Gewirke sind u. a. beidseitig aufgebracht und dienen damit nicht nur der Verstärkung, -- über die Taille reichend (Rückenlänge: 39 cm), -- ärmellos, mit weiten Armausschnitten, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss und einem bis zu 3 cm breiten Unter- tritt; in Brusthöhe mit einem von rechts auf links überlappenden Klettverschluss, -- am unteren Rand des Rückenteils mit einem angenähten Gurt aus Geweben, der zwischen den Beinen durchgeführt und mit einem am Gurtende befestigten Klickverschluss aus Kunststoff am unteren Rand des linken Vorderteil befestigt werden kann; zusätzlich mit einem schlauchartigen Schutzmantel aus dem vorgenannten Flächenerzeugnis der Position 5906 versehen, -- an allen Rändern mit einer Einfassung aus Gewirken, -- auf der Innenseite mit acht aufgenähten Taschen aus Gewirken, mit innenliegenden Auftriebs- körpern aus Zellkunststoff, -- dient nicht zum Schutz gegen Ertrinken, sondern als Schwimmhilfe, - entspricht der Europäischen Norm (EN) 13138-1 für Auftriebshilfen für das Schwimmenlernen und erfüllt damit nicht die nach den Europäischen Normen DIN EN ISO 12402 Teil 2 - 4 gefor- derten Voraussetzungen für eine ohnmachtssichere Schwimmweste (Rettungsweste), somit keine Ware der Position 6307, - im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild bestimmen die Gewirke der Position 5906 gegenüber dem Kunststoff den Charakter der Ware. "Kleidung aus Gewirken der Position 5906"
Overall, Größe 52, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- aus verschiedenen dreilagigen Textillaminaten der Position 5906 mit einer Außen- und einer Innenlage aus Gewirken aus Nylon (synthetische Chemiefasern) und einer Zwischenlage aus Zellkautschuk (Neopren) mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich weniger als 1.500 Gramm, -- einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme von Kopf, Händen und Füßen bedeckend, -- mit einem Stehkragen, -- vorn ca. bis zur Brustmitte mit einem erweiternden Einsatz, der mit einem Reißverschluss zu verengen ist; hinten mit einer schräg verlaufenden, ca. bis zur Taille reichenden Öffnung mit Reißverschluss, am Kragen mit einem Klettverschlussriegel zu schließen, -- an den Arm- und Beinabschlüssen jeweils mit einem erweiternden Einsatz, der mit einem Reißverschluss zu verengen ist. "Kleidung aus Gewirken der Position 5906"
Maillot de bain pour enfant dont la hauteur de corps est supérieure à 86 cm (24 mois) non reconnaissable comme étant pour garçon ou fille. Celui-ci est confectionné en néoprène (Caoutchouc 80%) couvert de deux côtés par de la fibre textile en bonneterie (Polyamide 20%). Le maillot est doté de deux ouvertures sur les deux côtés et de deux bretelles à bande velcro pour ajuster facilement la taille du vêtement. Sa conception est prévue pour être utilisé par des enfants de 2 ans lors de la pratique d’activité aquatique et permet de garde la chaleur. Longueur du maillot : 43 cm.
Overalls, Foto siehe Anlage, - jeweils in einem Polybeutel verpackt, - aus Textillaminaten der Position 5906 mit einer Außenlage aus einfarbigen (verschiedene Farben) Gewirken und einer Innenlage aus einfarbigen (schwarzen) Gewirken (laut Antrag jeweils aus synthetischen Chemiefasern) sowie einer Zwischenlage aus Zellkautschuk (laut Antrag Neopren), mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich weniger als 1.500 Gramm, - einteilig; den Rumpf sowie Teile der Arme und Beine bedeckend, - mit einem Stehkragen aus augenscheinlich auf der Innenseite mit Gewirken verstärktem Zellkunststoff des Kapitels 39, - im Rücken mit einer etwa bis zur Taille reichenden Öffnung mit Reißverschluss und einem unterhalb des Kragenansatzes angenähten Klettverschlussband ausgestattet; zusätzlich im oberen Rückenbereich verdeckt von einer nahezu dreieckigen Patte mit Klettverschluss, - mit kurzen Ärmeln und Hosenbeinen, an den Arm- und Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kleidung (Overalls) aus Gewirken der Position 5906"
Vêtement destiné à la pêche de type salopette, non reconnaissable comme étant pour femmes ou pour hommes, confectionné en étoffe de bonneterie stratifié de caoutchouc (90% néoprène, 10 % nylon), sans manches. La base des jambes se termine par une botte en caoutchouc. Il est doté de deux poches au niveau de la poitrine dont une se ferme par velcro. Il comporte deux bretelles à clip réglables. L’article est utilisé pour la pratique de la pêche.
Weste, sog. BEACTIVE SCHWIMMWESTE NEO 50N, Art. 96480, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - doppelt gearbeitet, mit einer Außen- und Innenseite aus dreilagigen Textillaminaten der Position 5906 mit einer Außen- und Innenlage aus bedruckten bzw. verschiedenen einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen sowie einer Zwischenlage aus augenscheinlich Zellkautschuk (laut Antrag Neopren) mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 1.500 Gramm, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 59 cm), - ärmellos, mit weiten Armausschnitten, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss; im Bereich der Taille mit zwei längen- verstellbaren Gurten aus Geweben mit Klickverschluss aus Kunststoff ausgestattet, - beide Vorderteile und das Rückenteil mit eingenähten Auftriebskörpern aus laut Antrag Kaut- schuk ausgestattet, - dient laut Antrag als Schwimmhilfe mit einem Auftrieb von 50 N für geübte Schwimmer, - erfüllt nicht die nach der Europäischen Norm (EN) 395 geforderten Voraussetzungen für eine ohn- machtssichere Schwimmweste (Rettungsweste), somit keine Ware der Position 6307, - im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild bestimmen die Gewirke der Po- sition 5906 gegenüber dem Kautschuk den wesentlichen Charakter der Ware. "Kleidung aus Gewirken der Position 5906"
Article textile confectionné, destiné à couvrir le haut du corps, de type gilet d’impact et d’aide à la flottabilité. Ce gilet, matelassé, sans manches, est constitué d'un textile stratifié composé d'une couche de caoutchouc (chloroprène) comprise entre deux couches d'étoffe de bonneterie de fibres synthétiques (polyamide), d'un grammage de 438 g/m². Le textile stratifié est cloisonné avec des plaques de mousse en matière plastique (PVC). L’article comprend une doublure en polyester, se ferme au moyen d’une fermeture à glissière renforcée par une sangle en tissu dotée d’une boucle en plastique en bas du gilet et comporte un bouton-pression en métal dans la partie supérieure du gilet. Le produit est doté d'une petite poche sur le devant, au niveau de la poitrine. L’article, répondant à la norme ISO 12402-5, est destiné à protéger l'utilisateur en cas de chute pendant la pratique d'un sport nautique, et de l'aider à flotter.
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der Kleidung für Kleinkinder der Pos. 6111 alle Kleidungsstücke aus Gewirken oder Gestricken der Pos. 5903, 5906 oder 5907, gleichgültig, ob sie für Männer oder Knaben oder für Frauen oder Mädchen bestimmt sind. Zu dieser Position gehören Regenmäntel, Ölhäute, Taucher- und Strahlenschutzanzüge, die nicht mit Beatmungsgeräten ausgestattet sind. Es ist zu beachten, dass Kleidung, für die sowohl diese Position als auch andere Positionen des Kapitels 61, ausgenommen Pos. 6111, in Betracht kommen, zu Position 6113 gehören (siehe Anm. 8 zu diesem Kapitel). (entfallen) Nicht zu dieser Position gehören: a) Kleidungsstücke aus Spinnstofferzeugnissen der Pos. 5811 (im Allgemeinen Pos. 6101 oder 6102). Siehe Erläuterungen zu den Unterpositionen am Ende der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 1) (RV L 1911/92): 5. Kleidungsstück aus einem beidseitig mit Gewirke oder Gestricke überzogenen Zellkautschuk, zur Bedeckung des Unterkörpers von der Taille bis oberhalb des Knies, die Beine getrennt um-hüllend, ohne Öffnung. Die Nähte des Kleidungsstücks sind mit einem gummielastischen Band überzogen (kurze Hose). (Siehe Fotografie 503 2)) erl_6113_ee_503.gif Unterposition 6113 00 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 e) zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6113 und 6113 00 10. Verordnung (EWG) Nr. 2345/2003 der Kommission vom 23. Dezember 2003 3) (RV L 2345/2003), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. August 2003 Az.: 6 K 2695/00 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung einer Damenjacke in die Kombinierte Nomenklatur zutreffend ist. … Die beklagte Verwaltungsbehörde erteilte am … die vZTA Nr. … in der die Ware in die Codenummer 6113 xxxx der Kombinierten Nomenklatur (KN) eingereiht wurde. Die Warenbeschreibung in der vZTA lautet wie folgt: Anorak aus Gewirken der Position 5903, sog. …
1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6113.00.10.00 cover?
Code 6113.00.10.00 covers Of knitted or crocheted fabrics of heading 5906. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6113.00.10.00?
The third-country duty rate for 6113.00.10.00 is 8 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6113.00.10.00?
The first six digits form the HS code: 611300. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6113.00.10.00 have?
6113.00.10.00 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6113.00.10.00 sit in the tariff?
6113.00.10.00 sits in this hierarchy: 61 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED > 6113 Garments, made up of knitted or crocheted fabrics of heading 5903, 5906 or 5907 > 611300 Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 5907 > 61130010 Of knitted or crocheted fabrics of heading 5906. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6113.00.10.00?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6113.00.10.00, for example DEBTI13558/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6113.00.10.00 change?
6113.00.10.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.