Customs tariff code 6115.96.10.00.0: Kniestrümpfe
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6115.96.10.00.0 covers Kniestrümpfe. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6115.96.10.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 61. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 6115.96.10.00.0
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 61ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED
- 6115Pantyhose, tights, stockings, socks and other hosiery, including graduated compression hosiery (for example, stockings for varicose veins) and footwear without applied soles, knitted or crocheted
- 6115.96Of synthetic fibres
- 6115.96.10Knee-length stockings
- 6115.96.10.00.0Kniestrümpfe
From HS code to customs tariff code 6115.96.10.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Lymphödembehandlungsset, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Paar Kniestrümpfen, einer Bandage und einer Maßkarte, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarf zusammengestellt und gemeinsam in einem Polybeutel mit Zipper für den Einzelverkauf aufgemacht, - Kniestrümpfe: -- aus bis zu ca. 2 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 54 % Polyester, 37 % Nylon und 9 % Elasthan (alles synthetische Chemiefasern); mit einem Titer der einfachen Garne von augenscheinlich mehr als 67 dtex, -- schlauchförmig gewirkt und an den Fußspitzen durch Zusammennähen konfektioniert, -- mit ausgearbeiteter Ferse, -- die Wade bedeckend, bis zum Knie reichend, -- am oberen Rand abgepasst gewirkt, -- werden laut Antrag unter der Bandage getragen, weisen nur im Fuß-/Fesselbereich eine Kompression auf (damit nicht mit einer degressiven Kompression, die sich aufwärts in Richtung des Beines reduziert), -- dienen laut Antrag der Vermeidung eines Lymphstaus im Fuß-/Knöchelbereich, - Bandage: -- in Form einer annähernd trapezförmigen Unterschenkelmanschette in den Abmessungen: bis zu ca. 62 cm breit und ca. 33 cm hoch, an den Seiten mit insgesamt vier Laschen, mit aufgenähten Klettverschlüssen zu schließen, -- aus einem ca. 2,6 mm dicken, dreilagigen, elastischen Flächenerzeugnis der Position 5903 mit einer Außenlage aus gerauten Gewirken, einer Zwischenlage aus augenscheinlich Zellkunststoff und einer Innenlage aus glatten Gewirken, aus Spinnstoffen, -- durch Zusammennähen konfektioniert, -- dient laut Antrag als Kompressionsbandage zur Behandlung von Lymphödemen, - Maßkarte: -- in Form einer bedruckten Kunststoffkarte; fünfeckig, mit abgerundeten Ecken, mit einer Kantenlänge von ca. 6 cm, -- dient laut Antrag beim Anlegen der Bandage dem Festlegen der Stärke des Kompressionsdrucks, - gegenüber der Maßkarte überwiegen die Bandage und die Kniestrümpfe insbesondere im Hinblick auf den Umfang; im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und den Umfang (Fläche) kann weder der Bandage noch den Kniestrümpfen eine charakterverleihende Eigenschaft zuerkannt werden, die Strümpfe überwiegen jedoch im Hinblick auf die Anzahl und verleihen der Waren- zusammenstellung damit ihren wesentlichen Charakter. "Kniestrümpfe aus Gewirken, nicht mit degressiver Kompression, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 67 dtex, aus synthetischen Chemiefasern"
Kniestrümpfe, sog. Unterziehstrümpfe fest, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus bis zu ca. 1,7 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 52 % Polyester, 37 % Nylon und 11 % Elasthan (alles synthetische Chemiefasern); mit einem Titer der einfachen Garne von augenscheinlich mehr als 67 dtex, - schlauchförmig gewirkt und an den Fußspitzen durch Zusammennähen konfektioniert, - mit ausgearbeitete Ferse, - die Wade bedeckend, bis zum Knie reichend; stellen sich somit als Kniestrümpfe dar, damit keine Ware der Unterposition 6115 9699, - am oberen Rand abgepasst gewirkt, - laut Antrag werden die Strümpfe unter einer Kompressionsbandage getragen und weisen nur im Fuß-/Fesselbereich eine Kompression von 25-35 mmHg auf (damit nicht mit einer degressiven Kompression, die sich aufwärts in Richtung des Beines reduziert). "Kniestrümpfe aus Gewirken, nicht mit degressiver Kompression, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 67 dtex, aus synthetischen Chemiefasern"
Kniestrumpf, sog. Unterziehstrumpf, Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - als seitenuniverseller Einzelstrumpf in einem Polybeutel mit bedrucktem Papieraufkleber verpackt, - flachliegend mit einer Länge von ca. 59 cm und einer Breite von ca. 9 cm, - aus ca. 2,6 mm dicken, einfarbigen, elastischen Gewirken mit einem Grund und einer Schlingenoberfläche (Innenseite) aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag 98 % Polyester und 2 % Elasthan), mit einem Titer der einfachen Garne von augenscheinlich mehr als 67 dtex, - die Wade bedeckend, bis etwa zum Knie reichend, - ohne ausgearbeitete Ferse, - schlauchförmig abgepasst gewirkt und an den Fußspitzen durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne degressive Kompression, - wird laut Antrag unter einer Orthese getragen, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Kniestrumpf, somit keine Ware der Position 6307. "Kniestrümpfe aus Gewirken, nicht mit degressiver Kompression, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 67 dtex, aus synthetischen Chemiefasern"
Kniestrümpfe, sog. Ringel-Strümpfe, Art. 90422, Größe 38-42, Foto siehe Anlage, - als Paar an einer bedruckten Pappkarte aufgebracht, - aus ca. 0,9 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); mit einem Titer der einfachen Garne von augenscheinlich mehr als 67 dtex, - schlauchförmig abgepasst gewirkt und an den Fußspitzen durch Zusammennähen konfektioniert, - mit ausgearbeiteter Ferse, - die Wade bedeckend, bis zum Knie reichend, - mit einem elastischen, gerippt gewirkten, umgeschlagenen und festgenähten Bündchen, - ohne degressive Kompression. "Kniestrümpfe aus Gewirken, andere als in den Unterpositionen 6115 10 bis 6115 30 genannte, aus synthetischen Chemiefasern"
Kniestrümpfe, sog. Reisestrümpfe, Art. 10150108, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - paarweise in einer Blisterpackung verpackt, - aus ca. 1,3 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 80 % Polyamid und 20 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); mit einem Titer der einfachen Garne von augenscheinlich mehr als 67 dtex, - schlauchförmig abgepasst gewirkt und an den Fußspitzen durch Zusammennähen konfektioniert; mit ausgearbeiteter Ferse, - am oberen Rand mit einem ca. 3 cm breiten, elastischen Abschluss, - die Waden bedeckend, bis zum Knie reichend, - ohne degressive Kompression, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Kniestrumpf, damit keine Ware der Position 6307. "Kniestrümpfe aus Gewirken, nicht mit degressiver Kompression, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 67 dtex, aus synthetischen Chemiefasern"
Kniestrümpfe, Größe 37 - 41, Foto siehe Anlage, - auf einer Pappunterlage aufgemacht, - aus ca. 1,1 mm dicken Gewirken aus laut Antrag 98 % Polyamid und 2 % Lycra (beides synthetische Chemie- fasern); kurz unterhalb des oberen Rands mit eingewirkten Motiven und aufgestickten Firmenlogos verziert, - laut Antrag mit einem Titer der einfachen Garne von 156 dtex, - schlauchförmig gewirkt und an den Fußspitzen durch Zusammennähen konfektioniert, - mit ausgearbeiteter Ferse, - die Wade bedeckend, bis zum Knie reichend, - am oberen Rand mit einem ca. 4 cm breiten, elastischen Abschluss, - ohne degressive Kompression. "Kniestrümpfe aus Gewirken, andere als in den Unterpositionen 6115 10 und 6115 30 genannte, aus synthe- tischen Chemiefasern"
Kniestrumpf, sog. Unterziehstrumpf für protect.CAT Walker, in Einheitsgöße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen, elastischen Gewirken aus lt. Antrag synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von augenscheinlich mehr als 67 dtex, - die Wade bedeckend, bis etwa zum Knie reichend, - ohne ausgearbeitete Ferse, - schlauchförmig abgepasst gewirkt und an den Fußspitzen durch Zusammennähen konfektioniert, - am oberen Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - ohne degressive Kompression, - wird unterschiedslos von Männern und Frauen unter einer Orthese getragen. "Kniestrümpfe, aus Gewirken, andere als in den Unterpositionen 6115 10 bis 6115 30 genannte, aus synthetischen Chemiefasern"
Kniestrümpfe, sog. Fashionstrumpf, Art. FDDK221, Größe I/S, Foto siehe Anlage, - als Paar in einem Pappkarton verpackt, - aus ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 55 % Polyamid, 32 % Polyester und 13 % Elasthan (alles synthetische Chemiefasern); mit einem Titer der einfachen Garne von augenscheinlich mehr als 67 dtex (somit keine Ware der Unterposition 6115 30), - schlauchförmig gewirkt und an den Fußspitzen durch Zusammennähen konfektioniert, - mit ausgearbeiteter Ferse, - die Wade bedeckend, bis etwa zum Knie reichend, - am oberen Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lt. Antrag mit einer Kompression unterhalb der Kompressionsklasse 1 (unter 15 mmHg), somit keine Kniestrümpfe mit degressiver Kompression (damit keine Ware der Unterposition 6115 10). "Kniestrümpfe, aus Gewirken, andere als in den Unterpositionen 6115 10 und 6115 30 genannte, aus synthetischen Chemiefasern"
Notes that govern this classification
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 192/23) (RV L 1911/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Fußbekleidung aus Spinnstoffen, aus Gewirken oder Gestricken (85 % Acryl, 13 % Nylon, 2 % andere), ohne angebrachte Sohlen, mit rutschfesten Streifen aus Polyvinylchlorid (PVC) auf dem mit dem Boden in Berührung befindlichen Teil zur Erleichterung des Gehens auf polierten oder glatten Flächen. (Siehe Fotografie 467). Unterposition 6115 96 99 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6115, 6115 93 und 6115 96 99. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Strümpfe und Socken aus Gewirken oder Gestricken gehören ab folgendem Fußmaß zu dieser Position (vgl. DIN 61525 für gestrickte Strümpfe [zurückgezogen]): Größenbezeichnung Fußlänge/ Fußmaß in cm Entsprechende Schuhgröße 3 15,5 23 – 24 Gemessen wird wie folgt: = Fußmaß - die Messpunkte sind die Spitze und die Mitte zwischen Fersenscheitelpunkt und Ende des nach oben verlaufenden Bogens Unterposition 6115 10 10 Waren dieser Unterposition aus synthetischen Chemiefasern müssen am Fußgelenk eine degressive Kompression von mindestens 15 mmHG aufweisen. (vgl. auch Dok. NR0379 27. Sitzung Harmonized System Review Sub-Committee, Europäische Vornorm ENV 12718). Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 258. …
1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6115.96.10.00.0 cover?
Code 6115.96.10.00.0 covers Kniestrümpfe. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6115.96.10.00.0?
The third-country duty rate for 6115.96.10.00.0 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6115.96.10.00.0?
The first six digits form the HS code: 611596. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6115.96.10.00.0 have?
6115.96.10.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6115.96.10.00.0 sit in the tariff?
6115.96.10.00.0 sits in this hierarchy: 61 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED > 6115 Pantyhose, tights, stockings, socks and other hosiery, including graduated compression hosiery (for example, stockings for varicose veins) and footwear without applied soles, knitted or crocheted > 611596 Of synthetic fibres > 61159610 Knee-length stockings. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6115.96.10.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6115.96.10.00.0, for example DEBTI31592/20-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6115.96.10.00.0 change?
6115.96.10.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.