Customs tariff code 6204.22.80: Of cotton, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6204.22.80 covers Of cotton, andere. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6204.22.80 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 62. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 6204.22.80
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 6204.22.80
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Kombination, sog. Sets für Mädchen, Größe 140, siehe Fotos, - bestehend aus einer Bluse und einer kurzen Hose, gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - vollständig aus und demselben Flächenerzeugnis hergestellt; gleich in Struktur, Stil, stofflicher Zusammensetzung, Farbe und Größe, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - keine Arbeits- und Berufskleidung, - Bluse: -- über die Taille reichend (Rückenlänge: 50 cm), -- mit schmalen Spagettiträgern, die oben zu einer Schleife zusammengenäht sind, -- im Bereich der Brust elastisch verengt (gesmokt), -- weit geschnitten, -- an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kurze Hose: -- in der Taille abschließend, mit einem elastisch verengten (gesmokten), ca. 5 cm breiten Taillenbund, -- mit kurzen, weiten Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge: ca. 32 cm), -- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kombination, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung"
Kombination (Oberteil und lange Hose), sog. Schlafanzug für Frauen, Art. 41428, Größe XS, siehe Foto - in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, - aus 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 65 % Baumwolle und 35 % Seide, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt; gleich in Struktur, Stil, stofflicher Zusammensetzung, Farbe und Größe; mit aufgebrachten Verzierungen (Borte), die sich in gleichem Umfang auf beiden Teilen wiederholen, und einer sich auf der Hose nicht wiederholenden Verzierung (Borte) an einer Stelle (Tascheneingriffe), von geringem Umfang, - kann insbesondere nach Schnitt, Material, Ausstattung (u.a. aufgenähte Borte mit Pailletten) unterschiedslos im Bett und an anderen Orten getragen werden, somit kein Schlafanzug, - Oberteil: -- über die Taille reichend (Rückenlänge: 68,5 cm), -- mit einem Umlegekragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss, von rechts auf links zu schließen (Frauenkleidung), -- mit langen Ärmeln, -- mit zwei aufgesetzten Taschen unterhalb der Taille, -- an den Ärmelenden und den Tascheneingriffen mit aufgenähten Borten aus durchbrochenen Gewirken (sog. Raschelspitze), die mit aufgenähten Pailletten aus Kunststoff verziert sind, -- hinten mit einem Schultersattel gearbeitet, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lange Hose: -- in der Taille abschließend, mit einem elastischen Taillenbund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen mit aufgenähten Borten aus durchbrochenen Gewirken, die mit aufgenähten Pailletten aus Kunststoff verziert sind, durch Umschlagen und Festnähen gesäumt.
Warenzusammenstellung (Kombination und Bindegürtel), sog. Karate-Anzug Kata Tanaka 10 oz (Art. 1112), in Größe 140 (entspricht Kindergröße 134), siehe Fotos, - gemeinsam zur Befriedigung eines speziellen Bedarf in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus 0,6 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100% Baumwolle, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt und gleich in Struktur, Stil, stofflicher Zusammensetzung, Farbe und Größe, - mit aufgebrachten Verzierungen (7 cm x 4 cm große, aufgenähte Zuschnitte mit Logos und Schriftzeichen), die sich in gleichem Umfang auf Oberteil und Hose wiederholen, - Kombination: -- Oberteil: über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: 76 cm), deshalb keine Jacke; weit geschnitten; mit langen Ärmeln ohne verengenden Abschluss (u. a. auch deshalb kein Trainingsanzug der Position 6211); vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschlusssystem; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex); entlang der Öffnung mit einer 4 cm breiten, festen, mehrfach versteppten Randeinfassung; am unteren Rand gesäumt und mit 24 cm hoch reichenden Seitenschlitzen ausgestattet, -- lange Hose: in der Taille abschließend, mit einem 4 cm breiten Taillenbund mit Gürtelschlaufen, Zugband und 13 cm langen Seitenschlitzen; ohne Öffnung und ohne Verschluss; mit erweiterndem Einsatz im Schritt; weit geschnitten; mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen gesäumt, - Bindegürtel (Bekleidungszubehör): lose beiliegend; aus mehrfach versteppten Baumwollgeweben; ca. 4 cm breit und 210 cm lang, - die Kombination bestimmt nach Umfang und Wert den Chararakter der Warenzusammenstellung.
Kombination (Bluse und lange Hose), sog. Nachtkleidung (Order 777610), Größe S, siehe Fotos, - in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, - aus 0,3 mm dicken, leicht glänzenden, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 80% Baumwolle und 20% Polyester (synthetische Chemiefasern), - vollständig aus und demselben Flächenerzeugnis hergestellt; gleich in Struktur, Stil, stofflicher Zusammensetzung, Farbe und Größe, - kann nach den objektiven Merkmalen (insbesondere nach Schnitt, Material, Ausstattung) unterschiedslos im Bett und an anderen Orten getragen werden, somit kein Schlafanzug, - Bluse: -- in der Art einer Wickelbluse gearbeitet, -- über die Taille reichend (Rückenlänge: 62 cm), -- mit schmalen, verstellbaren Spagettiträgern, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung; in der linken Seitennaht und am rechten Vorderteil mit angenähten Bindebändern, die miteinander verknotet werden; dadurch entsteht eine Überlappung von rechts über links (Frauenkleidung), die innen durch zusätzliche, angenähte Bänder fixiert wird, -- weit geschnitten, -- an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lange Hose: -- in der Taille abschließend, mit einem teilweise elastischen Taillenbund mit einem flachen Zugband, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt.
ENSEMBLE COMPOSE D'UNE VESTE ET D'UN PANTALON ET D'UNE CEINTURE, CONFECTIONNES DANS LE MEME TISSU DE COTON ( 100% COTON ) TEINT UNIFORMEMENT EN BLANC, CONDITIONNES ENSEMBLE POUR LA VENTE AU DETAIL DANS UN SACHET EN PLASTIQUE TRANSPARENT COMPORTANT UNE PHOTO DESCRIPTIVE DE LA MARCHANDISE . LE HAUT EST UN VETEMENT DESTINE A RECOUVRIR LA PARTIE SUPERIEURE DU CORPS, GENRE VESTE, COMPOSE DE TROIS PANNEAUX COUSUS VERTICALEMENT ET DEUX PANNEAUX COUSUS HORIZONTALEMENT, MUNI D'UNE OUVERTURE COMPLETE SUR LE DEVANT DONT LE POURTOUR COMPORTE UN BIAIS SURPIQUE, AVEC DES MANCHES LONGUES TERMINEES PAR UN OURLET SURPIQUE, UNE FENTE DE CHAQUE COTE PARTANT DE LA BASE D'UNE LONGUEUR DE 16 CMS. LA BASE DU VETEMENT EST OURLEE ET UNE BANDE DE TISSU AVEC UN MOTIF BRODE EST COUSU SUR CHAQUE EPAULE. LE PANTALON, COMPOSE DE TROIS PANNEAUX DE TISSUS COUSUS HORIZONTALEMENT, POSSEDE UN ELASTQIUE A LA TAILLE AVEC UN CORDON RESSERRANT, AVEC UNE OUVERTURE SANS SYSTEME DE FERMETURE DE CHAQUE CÔTE DU VETEMENT, AVEC UN PASSANT AU DESSUS DE L'ENTRE JAMBE, UNE DOUBLURE SURPIQUEE ( 26,5 SUR 21,5 CM) AU NIVEAU DES GENOUX ET LES JAMBES SONT TERMINEES PAR UN OURLET. DECORATION :LE LOGO PUBLICITAIRE BRODE SUR LA VESTE ( DEVANT EN BAS A GAUCHE) ET CELUI SUR LE PANTALON ( EN BAS DE LA JAMBE GAUCHE) SONT IDENTIQUES.
Kombination, sog. Karate-Anzug Meijiro (Art. 339047), in Erwachsenengröße 180 (entspricht Größe L), siehe Fotos, - gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus 0,7 mm dicken, einfarbigen, festen Geweben aus laut Antrag 100% Baumwolle, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt und gleich in Struktur, Stil, stofflicher Zusammensetzung, Farbe und Größe, - mit aufgebrachten Verzierungen (8 cm x 4 cm große, aufgenähte Zuschnitte mit Logos und Schriftzeichen), die sich in gleichem Umfang auf beiden Teilen wiederholen, - Oberteil: über den Schritt reichend (Rückenlänge: 86 cm); weit geschnitten; mit langen Ärmeln ohne verengenden Abschluss (u. a. auch deshalb kein Trainingsanzug der Position 6211); vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschlusssystem; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex); entlang der Öffnung mit einer 5 cm breiten, festen, mehrfach versteppten Randeinfassung; am unteren Rand gesäumt und mit 21 cm hoch reichenden Seitenschlitzen ausgestattet, - lange Hose: - in der Taille abschließend, mit einem 4 cm breiten Taillenbund mit Gürtelschlaufen, Zugband und 9 cm langen Seitenschlitzen; ohne Öffnung und ohne Verschluss; mit erweiterndem Einsatz im Schritt; weit geschnitten; mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen gesäumt.
Kombination für Frauen (Oberteil und lange Hose), sog. Kung Fu Anzug, Art.-Nr. 509064, in Erwachsenengröße 180, entspricht Größe L, siehe Foto, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt und gleich in Struktur, Stil und stofflicher Zusammensetzung, Farbe und Größe, - in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, - aus 0,6 mm dicken, einfarbigen (schwarz) köperbindigen Geweben aus laut Antrag 100% Baumwolle, - Oberteil: -- mit Stehkragen; mit einer durchgehenden Öffnung vorn mit Knotenverschluss von rechts auf links (Frauenkleidung), u.a. aufgrund des Verschlusssystems kein Trainingsanzug, -- aus vier Bahnen gearbeitet, die jedoch die langen, an den Enden gesäumten Ärmel mit einschließen; aufgrund dieses, nicht für klassische Sakkos oder Blazer typischen Schnitts keine Einreihung der zweiteiligen Zusammenstellung als Kostüm (Hosenanzug), -- über den Schritt reichend (Rückenlänge: 79 cm); mit 14 cm hohen Seitenschlitzen, -- am unteren, geraden Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lange Hose: -- in der Taille abschließend; mit einem elastischen Taillenbund mit Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss; mit langen, bis zu den Knöcheln reichenden Hosenbeinen mit elastischen Abschlüssen.
ENSEMBLE POUR FILLETTES EN TISSU IMPRIMÉ DE COTON, CONSTITUÉ DE DEUX VÊTEMENTS DE MÊME STRUCTURE, MÊME COULEUR ET MÊME COMPOSITION ET DE TAILLES COMPATIBLES. IL COMPREND: - UNE BLOUSE-CHEMISIER DESCENDANT JUSQU'AUX HANCHES ET PRÉSENTANT UNE ENCOLURE RONDE, UNE OUVERTURE COMPLÈTE SUR LE DEVANT SE FERMANT DROITE SUR GAUCHE À L'AIDE DE 4 BOUTONS, DES MANCHES COURTES AINSI QU'UN EMPIÈCEMENT DU MÊME TISSU À LA BASE FORMANT UN VOLANT. - UN PANTALON DESCENDANT JUSQU'AUX CHEVILLES, SANS OUVERTURE ET PRÉSENTANT UNE BANDE ÉLASTIQUE À LA TAILLE AINSI QU'UNE FENTE DE CHAQUE CÔTÉ À LA BASE.
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …
1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6204.22.80 cover?
Code 6204.22.80 covers Of cotton, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6204.22.80?
The third-country duty rate for 6204.22.80 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6204.22.80?
The first six digits form the HS code: 620422. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6204.22.80 have?
6204.22.80 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6204.22.80 sit in the tariff?
6204.22.80 sits in this hierarchy: 62 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED > 6204 Women's or girls' suits, ensembles, jackets, blazers, dresses, skirts, divided skirts, trousers, bib and brace overalls, breeches and shorts (other than swimwear) > 620422 Of cotton. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6204.22.80?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6204.22.80, for example DEBTI16733/21-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6204.22.80 change?
6204.22.80 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.