Customs tariff code

Customs tariff code 6204.32.90: Of cotton, andere

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 6204.32.90 covers Of cotton, andere. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.

6204.32.90 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 62. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.

Customs code
6204.32.90
Third-country duty
12 %
Declarable
No
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 62ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED
  2. 6204Women's or girls' suits, ensembles, jackets, blazers, dresses, skirts, divided skirts, trousers, bib and brace overalls, breeches and shorts (other than swimwear)
  3. 6204.32Of cotton
  4. 6204.32.90Of cotton, andere

From HS code to customs tariff code 6204.32.90

HS code6204.326 digits, uniform worldwide
CN code6204.32.908 digits, EU Combined Nomenclature

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty12 %MFN
New Zealand0 %Preferential tariff quota
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI14462/26-1Issued by DEValid until 2029-07-12

Jacke, Größe L, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0 , 7 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 80 , 5 cm), - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem grobzahnigen, nicht unterlegten Reißver- schluss (u. a. somit keine Ware der Position 6206), - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex; somit keine Jacke der Position 6203), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit manschettenartigen Abschlüssen, - mit zwei aufgesetzten Brusttaschen, jeweils mit Patte und Knopfverschluss, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung"

DEBTI48199/24-1Issued by DEValid until 2028-02-09

Kampfsportkleidung, sog. Kampfsportkombination, Größe 160, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Jacke und einer langen Hose; gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - Jacke und Hose bestehen aus unterschiedlichen, einfarbigen Geweben und sind damit nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, somit keine Kombination, - u. a. aufgrund der fehlenden verengenden Ärmelabschlüsse der Jacke kein Trainingsanzug der Position 6211, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Kleidungsstücke (Jacke und lange Hose) nicht zusammen in eine (Unter-)Position eingereiht werden können, - Jacke: -- aus bis zu ca. 1,3 mm dicken, unterschiedlich strukturierten, steifen Geweben aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- bis über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 77 cm), -- weit geschnitten, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss, entlang der Öffnung mit einer ca. 4,5 cm breiten, mehrfach versteppten Randeinfassung; mit einer aufgenähten Verzierung versehen, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit langen Ärmeln; mit einer aufgestickten Verzierung versehen, -- am unteren Rand gesäumt und mit ca. 19 cm hochreichenden Seitenschlitzen ausgestattet, -- keine Arbeits- und Berufskleidung. "Jacke, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung"

DEBTI48191/24-1Issued by DEValid until 2028-02-06

Kampfsportkleidung, sog. Kampfsportkombination, Größe 150, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als dreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Jacke, einer langen Hose und einem Bindegürtel, gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - Jacke und Hose bestehen aus unterschiedlichen, einfarbigen Geweben und sind damit nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, somit keine Kombination, - u. a. aufgrund der fehlenden verengenden Ärmelabschlüsse der Jacke kein Trainingsanzug der Position 6211, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Kleidungsstücke (Jacke und lange Hose) nicht zusammen in eine (Unter-)Position eingereiht werden können, - Jacke: -- aus bis zu ca. 1 mm dicken, unterschiedlich strukturierten, steifen Geweben aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 69 cm), -- weit geschnitten, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss, entlang der Öffnung mit einer ca. 4,5 cm breiten, mehrfach versteppten Randeinfassung, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit langen Ärmeln, -- an verschiedenen Stellen mit aufgenähten Emblemen verziert, -- am unteren Rand gesäumt und mit ca. 16,5 cm hochreichenden Seitenschlitzen ausgestattet, -- keine Arbeits- und Berufskleidung. "Jacke, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung"

DEBTI22231/24-1Issued by DEValid until 2027-08-29

Jacke, sog. Jacke für den Kampfsport, Größe 195, für Personen mit einer Körpergröße von 200 cm (entspricht Konfektionsgröße 60), Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 2 mm dicken, einfarbigen, unterschiedlich strukturierten Geweben aus laut Antrag 75 % Baum- 75 % Baumwolle und 25 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt jedoch nicht bis zum halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 89,5 cm), - weit geschnitten, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss, entlang der Öffnung mit einer ca. 4,5 cm breiten, mehrfach versteppten Randeinfassung, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, - auf den Schultern mit aufgestickten Schriftzügen verziert, - am gerade gearbeiteten unteren Rand abgepasst hergestellt und mit ca. 20 cm hochreichenden Seitenschlitzen ausgestattet, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Jacke aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung"

DEBTI23416/23-1Issued by DEValid until 2026-08-09

Jacke, sog. Mädchenjacke, Größe 122, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle; im Bereich der Vorder- teile sowie der Schulterpartie dünn mit Vliesstoffen unterlegt, - durchgehend leicht gefüttert, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 51,5 cm), - mit einem Reverskragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit zweireihigem Knopfverschluss von rechts über links (Mäd- chenkleidung), - mit langen Ärmeln; - vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Patte und Knopfverschluss unterhalb der Taille, - hinten mit einer angenähten Rückenriegelattrappe mit zwei Zierknöpfen und an den Ärmeln jeweils mit einer durch zwei Schlaufen geführten, umlaufenden Ärmelriegelattrappe verziert, - in Bahnen gearbeitet, - am unteren Rand und an den Ärmelabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Jacke, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung"

DEBTI33689/22-1Issued by DEValid until 2025-10-09

Jacke, sog. Hemd für Jungen, Größe 146/152, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,2 mm dicken, gerauten, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 64 cm), - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem grobzahnigen, nicht unterlegten Reißverschluss (somit keine Ware der Position 6206), - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit manschettenartigen Abschlüssen, - mit zwei aufgesetzten Brusttaschen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Jacke, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung"

DEBTI25050/22-1Issued by DEValid until 2025-09-04

Jacke, sog. Kurz Arm Hemd mit Kapuze für Jungs, Größe 146/152, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle - über den Schritt, jedoch nicht bis zur Mitte der Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 61 cm), - mit einer angesetzten Kapuze aus einfarbigen Gewirken, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem grobzahnigen, nicht unterlegten Reißverschluss (somit keine Ware der Position 6206), - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), somit nicht für Knaben, - mit kurzen Ärmeln, - mit einer aufgesetzten Brusttasche aus einfarbigen Geweben, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - aufgrund der Abmessungen für Kinder unter Größe 158 bestimmt, u. a. somit keine Arbeits- und Berufskleidung. "Jacke, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung"

FRBTIFR-BTI-2022-01434Issued by FRValid until 2025-05-01

Veste droite pour femmes, en tissu de coton, couvrant la partie supérieure du corps. Elle est dotée d'une ouverture complète sur le devant, droite sur gauche, se fermant à l'aide de boutons, de deux poches plaquées, d'un col classique doublé d’une moumoute amovible en polyester (fixée sur de la toile de coton), et d'empiècements sur le haut de la veste en imprimés all-over. Le pourtour de la taille est ourlé et arrondi sur les côtés.

Notes that govern this classification

Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What does customs tariff code 6204.32.90 cover?

Code 6204.32.90 covers Of cotton, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 6204.32.90?

The third-country duty rate for 6204.32.90 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 6204.32.90?

The first six digits form the HS code: 620432. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 6204.32.90 have?

6204.32.90 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 6204.32.90 sit in the tariff?

6204.32.90 sits in this hierarchy: 62 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED > 6204 Women's or girls' suits, ensembles, jackets, blazers, dresses, skirts, divided skirts, trousers, bib and brace overalls, breeches and shorts (other than swimwear) > 620432 Of cotton. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 6204.32.90?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6204.32.90, for example DEBTI14462/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 6204.32.90 change?

6204.32.90 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.