Customs tariff code 6211.42: Tracksuits, andere Kleidung für Frauen oder Mädchen, aus Baumwolle
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6211.42 covers Tracksuits, andere Kleidung für Frauen oder Mädchen, aus Baumwolle. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6211.42 is HS subheading in the EU customs tariff, in chapter 62. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 6211.42
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 6211.42
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Schürze, sog. Zwergenschürze rot, Art. 59426, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - als Latzschürze gearbeitet; mit den Abmessungen von laut Antrag 66 cm x 72 cm, - den vorderen Teil des Körpers bedeckend, - mit Nackenträgern und Bindebändern im Bereich der Taille, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - an allen Rändern mit Zuschnitten aus Geweben eingefasst, - lässt erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Schürze), aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle"
Schürze, sog. Küchenschürze, Art. 82745, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - als Latzschürze gearbeitet; mit den Abmessungen von laut Antrag 70 cm x 85 cm, - den vorderen Teil des Körpers bedeckend, - mit Nackenträgern und Bindebändern im Bereich der Taille, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - an allen Rändern mit Zuschnitten aus Geweben einfasst, - lässt erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Schürze), aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle"
Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer anderen Kleidung und einer langen Hose, sog. Judoanzug Platinum 339019182, Foto siehe Anlage, - gemeinsam in einem bedruckten Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - laut Antrag in den Größen 150 S/M - 200 S/M; zur Veranschaulichung liegt ein Warenmuster in Größe 180 M vor, - Oberteil und Hose bestehen aus unterschiedlichen, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle und sind damit nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, somit keine Kombination, - aufgrund der fehlenden verengenden Ärmelabschlüsse des Oberteils kein Trainingsanzug der Position 6211, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Kleidungsstücke (andere Kleidung und lange Hose) zu zwei verschiedenen Positionen gehören, - andere Kleidung: -- aus unterschiedlich strukturierten, bis zu 2,8 mm dicken Geweben, -- bis über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 89 cm), somit keine Jacke der Position 6204, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- entlang der Öffnung mit einer ca. 5 cm breiten, festen, mehrfach versteppten Randeinfassung, -- mit langen Ärmeln ohne verengende Abschlüsse, -- an den Ärmeln und im Bereich der Öffnung mit Aufnähern ausgestattet, -- weit geschnitten, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt; mit ca. 23 cm hoch reichenden Seitenschlitzen, -- kein Mantel der Position 6202, da das Kleidungsstück nach Material, Schnitt und Verwendungszweck nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen wird. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle"
Schürze, sog. Segeltuchschürze, Artikel 1010-010, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100% Baumwolle (sog. Segeltuch), - als Latzschürze gearbeitet, den vorderen Teil des Köpers bedeckend, - in den Abmessungen 105 cm x 80 cm; über die Knie reichend, - mit einem Nackenträger und Bindebändern in Taillenhöhe, -- aus Kordeln; durch Ösen aus unedlem Metall geführt, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - vorn mit einer aufgesetzten Tasche, - an oberen Rand und an den Seitenrändern gesäumt. "Andere Kleidung (Schürze), aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle"
Andere Kleidung, sog. Bolero, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus Applikationsstickereien (Pailletten) der Position 5810, -- mit Stickfäden aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einem Stickgrund aus durchbrochenen Gewirken (Raschelspitze) aus laut Antrag 70% Baumwolle und 30% Polyamid (synthetische Chemiefasern), - gefüttert, - hinten etwa 8 cm oberhalb der Taille endend (Rückenlänge: 33 cm), - vorn durchgehend offen und lediglich die Schultern bedeckend, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit 3/4-langen Ärmeln, - stellt sich u. a. wegen der geringen Länge nicht als ein den Oberkörper bedeckendes Kleidungsstück dar (somit keine Kleidung der Positionen 6204 oder 6206). "Andere Kleidung (Bolero), aus Stickereien, für Frauen, aus Baumwolle"
Trainingsanzug, sog. Kinder-Sportanzug, Größe 152, siehe Foto, - bestehend aus Ober- und Unterteil (Blouson und lange Hose), - lt. Antrag gemeinsam im Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen zu werden (u. a. deshalb weder Anzug noch Kombination), - aus verschiedenen, 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben (Oberteil rot mit schwarzen Einsätzen, Hose schwarz mit roten Einsätzen) aus lt.ergänzenden Antragsangaben 65% Baumwolle und 35% Polyester (synthetische Chemiefasern), somit nicht mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - vollständig leicht gefüttert, - ohne Merkmale, die auf den Trägerkreis (Männer oder Frauen) schließen lassen (unisex), - Oberteil (Blouson): über den Schritt reichend (Rückenlänge: 63 cm); mit einem doppelt gearbeiteten Stehkragen; vorn mit einer durchgehenden Öffnung, mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißverschluss; mit langen, über den unteren Rand hinausreichenden Ärmeln mit elastischen, verengenden Abschlüssen; vorn mit zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille, mit Reißverschluss; am unteren Rand mit einem elastischen, verengenden Bund, - lange Hose: in der Taille abschließend; mit einem 4 cm breiten, elastischen Taillenbund mit Kordelzug; ohne Öffnung und ohne Verschluss; seitlich mit zwei eingesetzten, offenen Taschen; mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen gesäumt und mit einem jeweils ca. 25 cm hochreichenden erweiternden Einsatz mit Reißverschluss ausgestattet.
Zusammenstellung, bestehend aus einem Oberteil (andere Kleidung) und einer Warenzusammen- stellung aus einer langen Hose für Frauen und einem Gürtel, sog. Kombination für Frauen und Mädchen, Größe 38, siehe Foto, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht (lt. ergänzenden Antragsangaben im Polybeutel verpackt), - das Oberteil und die lange Hose sind aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt; sie bilden jedoch keine Kombination, da die beiden Kleidungsstücke insbesondere nicht von gleichem Stil sind (Hose: aufwändig und auf eine konkrete Passform gearbeitet, Oberteil: weniger aufwändig gearbeitet, z. B. einfache Nähte), - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - Oberteil (andere Kleidung) für Frauen: -- an der breitesten Stelle ca. 13 cm breit und ca. 75 cm lang (ohne Bindebänder), -- an den Enden mit ca. 29 cm langen, einfach eingenähten Bindebändern ausgestattet, -- an allen Rändern durch einfaches Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- trägerlos, wird im Rücken geknotet und bedeckt lediglich knapp die Brust, -- mit Brustabnähern, somit erkennbar Frauenkleidung, -- nicht gefüttert, -- dazu bestimmt, sichtbar als Oberkleidung getragen zu werden (u. a. auch deshalb keine Miederware der Position 6212).
AUTRE VETEMENT DESTINE A RECOUVRIR LA PARTIE SUPERIEURE DU CORPS, GENRE SURCHEMISE, ENTIEREMENT REVERSIBLE, COTE EXTERIEUR EN TISSU 100% COTON, COTE INTERIEUR ETOFFE DE BONNETERIE 100% COTON, NON RECONNAISSABLE COMME ETANT POUR HOMME OU POUR FEMME, COMPORTANT UN COL CHEMISIER, UNE OUVERTURE COMPLETE DEVANT AU MILIEU AVEC FERMETURE A GLISSIERE, DES MANCHES LONGUES AVEC FERMETURE A GLISSIERE AUX EXTREMITES, LA BASE EST OURLEE, LOGO PUBLICITAIRE BRODE AU BAS DU COTE GAUCHE EXTERIEUR ET IMPRIME SUR LE DOS DU COTE INTERIEUR.
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 6211 42 31: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 6211 32 31. Zu Unterpositionen 6211 42 41 und 6211 42 42: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6211 32 41 und 6211 32 42.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6112 bezüglich der Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen und die Erläuterungen zu Pos. 6114 bezüglich anderer Kleidung gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Die Trainingsanzüge dieser Position können indessen gefüttert sein. Es ist zu beachten, dass, anders als Pos. 6114, diese Position auch gesondert gestellte geschneiderte Westen, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, umfasst. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht verkreuzte Fäden aufweist und aus der durch einfaches Zerschneiden ohne weitere Bearbeitung Lendentücher hergestellt werden können. Einzelne Lendentücher gehören ebenfalls zu dieser Position.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 2507/91 der Kommission vom 20. August 1991 2) (RV L 2507/91): 2. Einteiliges Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle), enganliegend in der Taille, sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckend, oberhalb der Knie endend, jedes Bein einzeln umhüllend. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6211.42 cover?
Code 6211.42 covers Tracksuits, andere Kleidung für Frauen oder Mädchen, aus Baumwolle. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6211.42?
The third-country duty rate for 6211.42 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6211.42?
The first six digits form the HS code: 621142. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6211.42 have?
6211.42 has six digits and matches the globally uniform HS subheading. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6211.42 sit in the tariff?
6211.42 sits in this hierarchy: 62 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED > 6211 Tracksuits, ski suits and swimwear; other garments. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6211.42?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6211.42, for example DE4095/16-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6211.42 change?
6211.42 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.