Customs tariff code 6214.90.00.19: Other
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6214.90.00.19 covers Other. The third-country duty rate is 8 %, plus import VAT.
6214.90.00.19 is TARIC code in the EU customs tariff, in chapter 62. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 6214.90.00.19
- Third-country duty
- 8 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 62ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED
- 6214Shawls, scarves, mufflers, mantillas, veils and the like
- 6214.90Of other textile materials
- 6214.90.00aus anderen Spinnstoffen
- 6214.90.00.19Other
From HS code to customs tariff code 6214.90.00.19
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 8 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Umschlagtuch, sog. Shemag Scarf, Art. 7009, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - annähernd rechteckig; in den Abmessungen von ca. 108 cm x 105 cm, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Schmalseiten mit echten Webkanten und an den Längsseiten mit ca. 5 cm bzw. 9 cm langen (teilweise geflochtenen) Fransen aus abgeknoteten Fäden ausgestattet (somit konfektioniert), - an den Ecken zusätzlich mit bis zu ca. 9 cm langen, nachträglich angebrachten "Fransen" aus geflochtenen Fäden verziert, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Umschlagtuch, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht handgearbeitet"
Halstuch, sog. Halstuch, "Shemagh", Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd quadratisch; in den Abmessungen von ca. 110 cm x 110 cm, -- aus ca. 0,2 mm dicken, buntgewebten Geweben aus 100 % Baumwolle, -- an den Schmalseiten abgepasst hergestellt und an den Längsseiten mit ca. 4 cm langen Fransen aus gedrehten und abgeknoteten Fäden ausgestattet, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - u. a. durch geknüpfte Fransen konfektioniert. "Halstuch, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht handgearbeitet"
Halstuch, sog. "Lätzchen" - flachliegend annähernd sichelförmig - beidseitig tragbar, mit einer Außenlage aus einem ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewebe und einer weiteren Außenlage aus einem ca. 1,7 mm dicken, einfarbigen Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, beide Gewebe bestehen laut Antrag aus 100 % Baumwolle - an den Enden mit einem in zwei Weiten einstellbaren Druckknopfverschluss, im geschlossenen Zustand mit einem Halsumfang von maximal ca. 37 cm - an den Rändern zusammengenäht, somit konfektioniert - ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit - stellt sich auf Grund der Abmessungen als Halstuch für Kinder mit einer Körpergröße von mehr als 86 cm dar, somit kein Bekleidungszubehör für Kleinkinder der Position 6209 und keine Ware der Position 6217 - gemeinsam mit einer Giraffenrassel, einem Holzigel und einem Musselintuch in einem bedruckten Pappkarton mit Schleifenband für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile des Sets werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden. Auch liegt keine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 vor, da die Waren nicht den wesentlichen Charakter von Spielzeug besitzen. Für die anderen Bestandteile des Sets siehe die vZTA DEBTI-18263/22-1, DEBTI-18263/22-2 und DEBTI-18263/22-4. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Halstuch, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht handgearbeitet" einzureihen.
Umschlagtuch, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - annähernd quadratisch; in den Abmessungen von ca. 112 cm x 103 cm, - aus ca. 0,5 mm dicken, buntgewebten Geweben aus 100 % Baumwolle, - an den Längsseiten abgepasst hergestellt und an den Schmalseiten mit ca. 5 cm langen Fransen aus gedrehten und abgeknoteten Fäden ausgestattet (somit konfektioniert), - an den Ecken zusätzlich mit ca. 16 cm langen, nachträglich angebrachten Fransen aus geflochtenen Fäden verziert, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Umschlagtuch, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht handgearbeitet"
Schal - lockeres Gewebe aus Baumwolle - gemustert - an den schmalen Enden leicht ausgefranst - mehrfarbig - mit den Maßen von 194x87cm - verpackt in weißem Faltkarton (Abbildung siehe Anlage)
Schal - bestehend aus einem lockeren Gewebe aus Baumwolle - an den schmalen Enden leicht ausgefranst - bunt gewebt - mit den Maßen von 202x87cm - verpackt in einem weißem Faltkarton (Abbildung siehe Anlage)
Halstuch, sog. PLO Tuch, "Shemagh", Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd quadratisch; in den Abmessungen von ca. 115 cm x 110 cm, -- aus ca. 0,2 mm dicken, buntgewebten Geweben aus 100 % Baumwolle, -- an den Schmalseiten abgepasst hergestellt und an den Längsseiten mit ca. 4 cm langen Fransen aus gedrehten und abgeknoteten Fäden ausgestattet (somit konfektioniert), -- ohne Hinweise auf Handarbeit. "Halstuch, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht handgearbeitet"
Foulard confectionné en tissu 100 % coton comportant un ourlet sur son pourtour. Dimensions : 50 x 50 cm.
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 6214 10 bis 6214 90 1. Umschlagtuch aus besticktem Gewebe, rechteckig, konfektioniert und gebrauchsfertig (unmittelbar durch Sticken fertiggestellt). Das Umschlagtuch ist Teil einer Warenzusammenstellung, zu der noch ein rechteckiges, besticktes Stück Gewebe gehört, das in keiner Weise konfektioniert ist. Die beiden Waren sind in einer Verpackung für den Einzelverkauf aufgemacht und das Stück Gewebe ist zur Herstellung von Kleidungsstücken (mehr als einem) bestimmt. Siehe auch Avis 5810 91 bis 5810 99/2. Zu Unterposition 6214 90 2. Schal („Dupatta“) aus Baumwollgewebe, rechteckig, von grüner und gelber Farbe. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 559/95 der Kommission vom 13. März 19951) (RV L 559/95), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): Rechteckiges, leichtes Gewebe aus 100 % Baumwolle mit den Abmessungen 105 x 180 cm, an zwei Seiten gesäumt und mit echten Webkanten an den beiden anderen Seiten: Dieses Gewebe weist im Mittelteil aufgedruckte mehrfarbige Verzierungen sowie einen einfarbigen Aufdruck an den Längskanten auf (Umschlagtuch). (Siehe Foto Nr. 5282)). Unterposition 6214 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 7 zu Abschnitt XI sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6214, 6214 90 und 6214 90 00. …
1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6214.90.00.19 cover?
Code 6214.90.00.19 covers Other. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6214.90.00.19?
The third-country duty rate for 6214.90.00.19 is 8 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6214.90.00.19?
The first six digits form the HS code: 621490. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6214.90.00.19 have?
6214.90.00.19 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6214.90.00.19 sit in the tariff?
6214.90.00.19 sits in this hierarchy: 62 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED > 6214 Shawls, scarves, mufflers, mantillas, veils and the like > 621490 Of other textile materials > 62149000 aus anderen Spinnstoffen. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6214.90.00.19?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6214.90.00.19, for example DEBTI58365/24-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6214.90.00.19 change?
6214.90.00.19 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.