Customs tariff code 6304.99.00.10.0: Of flax or of ramie, aus Flachs oder Ramie
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6304.99.00.10.0 covers Of flax or of ramie, aus Flachs oder Ramie. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6304.99.00.10.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 63. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 6304.99.00.10.0
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 5
Where this code sits in the tariff
- 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
- 6304Other furnishing articles, excluding those of heading 9404
- 6304.99Not knitted or crocheted, of other textile materials
- 6304.99.00andere, aus anderen Spinnstoffen (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken)
- 6304.99.00.10Of flax or of ramie
- 6304.99.00.10.0Of flax or of ramie, aus Flachs oder Ramie
From HS code to customs tariff code 6304.99.00.10.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Platzmatte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in runder Form, mit einem Durchmesser von ca. 38 cm, -- aus ca. 1 , 3 mm dicken, bedruckten Geweben aus 100 % Leinen (= Flachs, pflanzlicher Spinnstoff), -- am Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - durch Säumen konfektioniert, - wird insbesondere wegen der Art und Steifheit des Materials üblicherweise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks als Ware zur Innenausstattung (somit keine Tischwäsche der Position 6302). "Andere Ware zur Innenausstattung (Platzmatte), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, andere als in den Unterpositionen 6304 11 bis 6304 91 genannte, aus Flachs"
Platzmatte, sog. Platzset "Mandala", Art. 27035, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in runder Form, mit einem Durchmesser von ca. 38 cm, -- aus ca. 1,3 mm dicken, bedruckten Geweben aus 100 % Leinen (= Flachs, pflanzlicher Spinnstoff), -- am Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird insbesondere wegen der Art und Steifheit des Materials üblicherweise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks als Ware zur Innenausstattung (somit keine Tischwäsche der Position 6302). "Andere Ware zur Innenausstattung (Platzmatte), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, andere als in den Unterpositionen 6304 11 bis 6304 91 genannte, aus Flachs"
Platzmatte, sog. Platzset "Mandala", Art. 27035, Foto siehe Anlage, - rund, laut Antrag mit einem Durchmesser von ca. 38 cm, - aus ca. 1,3 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Leinen (= Flachs, pflanzlicher Spinnstoff des Kapitels 53), - am Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird insbesondere wegen der Art und Steifheit des Materials üblicherweise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks als Ware zur Innenausstattung (somit keine Tischwäsche der Position 6302). "Andere Ware zur Innenausstattung (Platzmatte), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, andere als in den Unterpositionen 6304 11 bis 6304 91 genannte, aus Flachs"
Weihnachts-Platzmatte, Foto siehe Anlage, - rechteckig, lt. Antrag in den Abmessungen: 40 cm x 29 cm, - aus Applikationsstickereien in Form eines stilisierten Weihnachtsbaums und stilisierten Sternen auf einem zweilagigen Stickgrund: -- mit einer die Schauseite bildenden Außenlage aus einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100 % Flachs (Leinen; pflanzlicher Spinnstoff des Kapitels 53) und buntgewebten Geweben aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- einer Innenlage aus lt. Antrag Filz aus 100 % Polyester, - an den Rändern mit einer kontrastfarbenen Überwendlichnaht verziert (somit konfektioniert), - mit eigenem Gebrauchswert (damit kein Weihnachtsartikel der Position 9505), - wird insbesondere wegen des Materials üblicherweise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks als Ware zur Innenausstattung (somit keine Tischwäsche der Position 6302), - im Hinblick auf die Verwendung als Platzmatte, das äußere Erscheinungsbild und den Wert ist das aus Flachs gefertigte Gewebe für die Spinnstoffermittlung maßgebend. "Andere Ware zur Innenausstattung (Weihnachts-Platzmatte), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, andere als in den Unterpositionen 6304 11 bis 6304 93 genannte, aus Stickereien, aus Flachs"
Andere Ware zur Innenausstattung, sog. Tischläufer, Art. 3787000, Foto siehe Anlage, - in zwei verschiedenen Ausführungen, aus ca. 2 mm bzw. 1,4 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Ramie (pflanzlicher Spinnstoff des Kapitels 53), - rechteckig, mit Abmessungen von ca. 135 cm x 35 cm, - an zwei Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird insbesondere wegen des Materials üblicherweise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks und der Ausstattung als Ware zur Innenausstattung (somit keine Tischwäsche der Position 6302). "Ware zur Innenausstattung, andere als in den Positionen 6301 bis 6303 genannte, aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, andere als in den Unterpositionen 6304 11 bis 6304 93 genannte, aus Geweben, aus Ramie"
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gegenstände zur Innenausstattung aus Spinnstoffen, ausgenommen Waren der vorhergehenden Positionen oder der Pos. 9404, für Wohnhäuser, öffentliche Gebäude, Theater, Kirchen usw. und ähnliche Waren zur Innenausstattung von Schiffen, Eisenbahnen, Flugzeugen, Wohnwagen, Autos und ähnlichen Beförderungsmitteln. Zu diesen Waren gehören Wandbehänge und Ausstattungen aus Spinnstoffen für Zeremonien (z. B. für Hochzeiten oder Begräbnisse); Moskitonetze oder Netze für Betten (einschließlich derjenigen, die in Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 63 genannt sind); Bettüberwürfe (andere als solche der Pos. 9404); Kissenbezüge, Schonbezüge für Möbel, Sesseldecken; Tischdecken (ausgenommen solche mit Merkmalen von Fußbodenbelägen – siehe Anm. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 651/2007 der Kommission vom 8. Juni 2007 (ABL EU Nr. L 153, Seite 3) (RV L652/2007): 3. Ware aus Spinnstoffen zur Innenausstattung von Kraftfahrzeugen. Sie ist dazu bestimmt, auf Sitze von Kraftfahrzeugen gelegt zu werden und besteht aus einem mehrlagigen wattierten gesteppten Spinnstofferzeugnis mit Außenseiten aus einem Baumwollgewebe und einer Mittellage aus Vliesstoff, die als Polsterung dient. (Sitzbezug) (siehe Foto Nr. 642) Unterposition 6304 92 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6304 und 6304 92 00. Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 6304, wonach Waren zur Innenausstattung Spinnstofferzeugnisse für Kraftfahrzeuge beinhalten. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1952/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Tarifierung eines Kissenbezugs. Die Klägerin begehrte beim Beklagten die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für die Einreihung eines als "pillow case …" bezeichneten Kissenbezugs von 41,7 mal 32,7 cm Größe aus 0,4 Millimeter dicken, einfarbig gelb-orangen Geweben aus 100%. Baumwolle, welcher durch Zusammennähen konfektioniert und an einer Längsseite mit einer gesäumten Öffnung zum Einstecken einer Kissenfüllung versehen ist, wobei an der Öffnung eine Lage des Stoffes ca. 10 cm 'nach innen umgeschlagen ist. Am Rand der umgeschlagenen Stofflage befindet sich, der Innenseite zugewandt, ein ca. 8 cm langer und 1 cm hoher, in blauer Farbe aufgedruckter Schriftzug. "…" mit entsprechendem Logo. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Die hierher gehörenden Kissenbezüge zur Innenausstattung kennzeichnen sich dadurch, dass sie in der räumlichen Umgebung, in der sie verwendet werden, eine dekorative Wirkung entfalten, die so erheblich ist, dass eine gegebenenfalls mögliche weitere Verwendung als Bettwäsche zurücktritt (Zierkissenbezüge). Anhaltspunkte dafür, dass es sich um Kissenbezüge dieser Position handelt, können eines oder mehrere der folgenden Merkmale sein: - grob strukturierte, feste (steife) oder sehr feine, empfindliche Gewebe oder Gewirke/Gestricke des Kissenbezugs, - Stickereien (z. B. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6304.99.00.10.0 cover?
Code 6304.99.00.10.0 covers Of flax or of ramie, aus Flachs oder Ramie. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6304.99.00.10.0?
The third-country duty rate for 6304.99.00.10.0 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6304.99.00.10.0?
The first six digits form the HS code: 630499. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6304.99.00.10.0 have?
6304.99.00.10.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6304.99.00.10.0 sit in the tariff?
6304.99.00.10.0 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6304 Other furnishing articles, excluding those of heading 9404 > 630499 Not knitted or crocheted, of other textile materials > 63049900 andere, aus anderen Spinnstoffen (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken) > 6304990010 Of flax or of ramie. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6304.99.00.10.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6304.99.00.10.0, for example DEBTI45823/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6304.99.00.10.0 change?
6304.99.00.10.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.