Customs tariff code

Customs tariff code 6305.39.00: Other, aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, andere

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 6305.39.00 covers Other, aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, andere. The third-country duty rate is 7.2 %, plus import VAT.

6305.39.00 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 63. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.

Customs code
6305.39.00
Third-country duty
7.2 %
Declarable
No
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
  2. 6305Sacks and bags, of a kind used for the packing of goods
  3. 6305.39Other
  4. 6305.39.00Other, aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, andere

From HS code to customs tariff code 6305.39.00

HS code6305.396 digits, uniform worldwide
CN code6305.39.008 digits, EU Combined Nomenclature

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty7.2 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

FRBTIFR-BTI-2024-03563Issued by FRValid until 2027-09-11

Sachet d’emballage confectionné en matière textile de nontissé de fibres synthétiques (polypropylène), se présentant sous la forme d’une pochette imprimée destinée au conditionnement d'articles vendus (par exemple des petits accessoires ou de la lingerie et autres vêtements).

ESBTIESBTI2024SOL405Issued by ESValid until 2027-07-02

El producto consta de 5 componentes de saquetes para cargas propulsoras de munición de artillería numerados del 3 al 7 y una caperuza de papel kraft cuya función es hacer de reductor de fogonazo. Además acompaña al conjunto un disco de fieltro que se introduce dentro de la caperuza como aislante de la humedad. Los saquetes permiten cargar el arma con la cantidad exacta de pólvora.

DEBTI44650/23-1Issued by DEValid until 2026-12-07

Beutel zu Verpackungszwecken (Verpackungstasche für Bettwaren), sog. Tragetasche, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig, in den Abmessungen (L x B) von ca. 76,5 cm x 77 cm, - mit einer Rückseite aus Vliesstoffen aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Spinnstoffe), - mit einer Vorderseite aus einer klarsichtigen Kunststofffolie aus laut Antrag Polyethylen (Meterware des Kapitels 39), - an den Rändern mit einer kontrastfarbenen Randeinfassung versehen, - mit einer über die Oberseite verlaufenden Öffnung mit Reißverschluss, - auf Vorder- und Rükseite mit je zwei Ösen aus unedlem Metall, einem verstärkenden Streifen aus Fest- kunststoff und einem Tragegriff aus einer Spinnstoffkordel ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient als Aufbewahrungsbehältnis für Bettwaren zum Transport und zur Lagerung bis zum Verkauf, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswort- laut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - erfüllt die Voraussetzungen zur Einreihung als Beutel zu Verpackungszwecken der Position 6305, somit keine Ware der Position 6307, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und den Umfang überwiegen weder die Vliesstoffe aus Spinnstoffen noch der Kunststoff; somit kann keinem der beiden Stoffe eine charakter- verleihende Eigenschaft im Sinne der AV 3 b) zuerkannt werden; die Ware ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3926 bzw. 6305) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Beutel zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, anderer als in den Unterpositionen 6305 32 und 6305 33 genannte"

IEBTIIENEN004-2022-BTI547Issued by IEValid until 2025-11-22

Peel pouch. Each pre-sterilised Intraocular Lens (IOL) that Alcon manufactures is placed in a lens case which is then placed within a peel pouch. The peel pouch is approx. 6 inches in length and 3/4 inches in width. The peel pouch is made from Tyvek (Dupont 1073B uncoated Tyvek) for the back part & it has a clear front made from Polyester/Polythylene low density heat seat coated film. The IOL is transported for sterilisation in the lens case in the peel pouch. On completion of sterilisation, the IOL within the peel pouch is further packaged & labelled and then distributed.

DEBTI23881/22-1Issued by DEValid until 2025-08-10

Beutel zu Verpackungszwecken (Verpackungstasche für Bettwaren), Artikel-Nr.: M012857, Foto siehe Anlage, - annähernd quaderförmig, in den Abmessungen (B x H x T) von ca. 71 cm x 38 cm x 35 cm, - mit einer Rückseite, einer Unter- und einer Oberseite sowie zwei Seitenteilen aus Vliesstoffen aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Spinnstoffe), - mit einer Vorderseite aus einer klarsichtigen Kunststofffolie aus laut Antrag Polyethylen-Vinylacetat (Meterware des Kapitels 39), - an den Rändern eingefasst und auf der Vorderseite mit einem Einsteckfach versehen, - auf der Oberseite mit einer über drei Seiten verlaufenden Öffnung mit Reißverschluss, mit vier Ösen aus unedlem Metall, zwei verstärkenden Streifen aus Festkunststoff und zwei Tragegriffen aus einer Spinnstoffkordel ausgestattet, - auf der Rückseite mit einem Aufdruck versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient als Aufbewahrungsbehältnis für Bettwaren zum Transport und zur Lagerung bis zum Verkauf, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswort- laut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmt der Vliesstoff aus synthetischen Spinnstoffen gegenüber dem Kunststoff den Charakter der Ware. "Beutel zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, anderer als in den Unterpositionen 6305 32 und 6305 33 genannte, aus Vliesstoffen"

DEBTI23847/22-1Issued by DEValid until 2025-08-10

Beutel zu Verpackungszwecken (Verpackungstasche für Bettwaren), Artikel-Nr.: M011979, Foto siehe Anlage, - annähernd quaderförmig, in den Abmessungen (B x H x T) von ca. 48 cm x 37 cm x 11 cm, - mit einer Rückseite, einer Unter- und einer Oberseite aus Vliesstoffen aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Spinnstoffe), - mit einer Vorderseite und Seitenteilen aus einer klarsichtigen Kunststofffolie aus laut Antrag Polyethylen-Vinylacetat (Meterware des Kapitels 39), - an den Rändern eingefasst und auf der Vorderseite mit einem Einsteckfach versehen, - auf der Oberseite mit einer über drei Seiten verlaufenden Öffnung mit Reißverschluss, mit zwei Ösen aus unedlem Metall, einem verstärkenden Streifen aus Festkunststoff und einem Tragegriff aus einer Spinnstoffkordel ausgestattet, - auf der Rückseite mit einem Aufdruck versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient als Aufbewahrungsbehältnis für Bettwaren zum Transport und zur Lagerung bis zum Verkauf, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswort- laut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmt der Vliesstoff aus synthetischen Spinnstoffen gegenüber dem Kunststoff den Charakter der Ware. "Beutel zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, anderer als in den Unterpositionen 6305 32 und 6305 33 genannte, aus Vliesstoffen"

DEBTI23861/22-1Issued by DEValid until 2025-08-10

Beutel zu Verpackungszwecken (Verpackungstasche für Bettwaren), Artikel-Nr.: M0111809, Foto siehe Anlage, - annähernd in Form eines Prismas gearbeitet, in den max. Abmessungen (L x H x B) von ca. 67 cm x 42 cm x 29 cm, - mit einer rechteckigen Rückseite, einem rechteckigen Seitenteil und einer dreieckigen Unter- bzw. Oberseite aus Vliesstoffen aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Spinnstoffe), - mit einer Vorderseite aus einer klarsichtigen Kunststofffolie aus laut Antrag Polyethylen-Vinylacetat (Meterware des Kapitels 39), - an den Rändern eingefasst und auf der Vorderseite mit einem Einsteckfach versehen, - an dem Seitenteil mit einer über drei Seiten verlaufenden Öffnung mit Reißverschluss, auf der Oberseite mit zwei Ösen aus unedlem Metall, einem verstärkenden Streifen aus Festkunststoff und einem Tragegriff aus einer Spinnstoffkordel ausgestattet, - auf der Rückseite und auf dem Seitenteil jeweils mit einem Aufdruck versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient als Aufbewahrungsbehältnis für Bettwaren zum Transport und zur Lagerung bis zum Verkauf, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswort- laut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmt der Vliesstoff aus synthetischen Spinnstoffen gegenüber dem Kunststoff den Charakter der Ware. "Beutel zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, anderer als in den Unterpositionen 6305 32 und 6305 33 genannte, aus Vliesstoffen"

DEBTI23898/22-1Issued by DEValid until 2025-08-10

Beutel zu Verpackungszwecken (Verpackungstasche für Bettwaren), Artikel-Nr.: M011099, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig, in den Abmessungen (L x B) von ca. 68 cm x 39,5 cm, - mit einer Rückseite aus Vliesstoffen aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Spinnstoffe), - mit einer Vorderseite aus einer klarsichtigen Kunststofffolie aus laut Antrag Polyethylen-Vinylacetat (Meterware des Kapitels 39), - an den Rändern eingefasst und auf der Vorderseite mit einem Einsteckfach versehen, - auf der Rückseite mit einer über eine Schmalseite verlaufenden Öffnung mit Reißverschluss, mit zwei Ösen aus unedlem Metall, einem verstärkenden Streifen aus Festkunststoff und einem Tragegriff aus einer Spinnstoffkordel ausgestattet, - auf der Rückseite mit einem Aufdruck versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient als Aufbewahrungsbehältnis für Bettwaren zum Transport und zur Lagerung bis zum Verkauf, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswort- laut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und den Umfang überwiegen weder die Vliesstoffe aus Spinnstoffen noch der Kunststoff; keinem der beiden Stoffe kann deshalb eine charakter- verleihende Eigenschaft im Sinne der AV 3 b) zuerkannt werden; die Ware ist somit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3926 bzw. 6305) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen, "Beutel zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, anderer als in den Unterpositionen 6305 32 und 6305 33 genannte, aus Vliesstoffen"

Notes that govern this classification

Pos. 6305

Zu Unterposition 6305 39: 1. Tasche für Steppdecke („Quilt bag“), bestehend aus einer Vorderseite aus transparentem Polyethylen (0,10 mm dick), die anderen Seiten aus Vliesstoff (65 g/m²) aus künstlichen Spinnstoffen des Kapitels 56, einem Reißverschluss, einem Griff und einer Einfassung aus Vliesstoff (75 g/m²). Sie ist für die Verpackung von Steppdecken für den Verkauf bestimmt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 6305

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des FG Hamburg vom 24.1.2008 Az: 4 K 274/07 Aus den Gründen: Tatbestand: Die Klägerin wendet sich gegen die Höhe der erhobenen Einfuhrabgaben. Die Klägerin beantragte am … 2002 und am … 2003 beim Beklagten die Überführung von … bzw. … Ballen einer als "Säcke aus Polypropylen, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 120 g" unter der Codenummer 6305 32 89 00 0 1) angemeldeten Ware mit Ursprung in China zum freien Verkehr. Den Anmeldungen hinsichtlich der Tarifierung folgend, setzte der Beklagte die Einfuhrabgaben mit Bescheiden vom … 2002 und … 2003 in Höhe von … bzw. … fest. Ende 2004 fand bei der Klägerin eine Außenprüfung statt, die mit Bericht vom … 2005 endete. Nach den im Prüfbericht enthaltenen Feststellungen sind die eingeführten Säcke in die Codenummer 6305 33 91 00 0 einzureihen. …

Pos. 6305

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Verschiedene Typen von flexiblen Schüttgutbehältern dieser Position sind im folgenden abgebildet (Auszug aus dem RZZ-Dokument 36.687 vom 28. Juni 1991): Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 180. Sitzung entschieden, dass Säcke zur Lagerung und zum Transport von Pflanzenabfällen, die nachfolgendes Aussehen haben können, in die Position 6307 einzureihen sind: Warenbeschreibung So genannte Gartensäcke aus Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse von weniger als 5 mm Breite sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6, der Anmerkung 2 a) 1 zu Kapitel 59, der Anmerkung 1 zu Kapitel 63 und der Anmerkung 7 f) zu Abschnitt XI in die Position 6307 (KN-Code 6307 9098) einzureihen. …

Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What does customs tariff code 6305.39.00 cover?

Code 6305.39.00 covers Other, aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 6305.39.00?

The third-country duty rate for 6305.39.00 is 7.2 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 6305.39.00?

The first six digits form the HS code: 630539. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 6305.39.00 have?

6305.39.00 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 6305.39.00 sit in the tariff?

6305.39.00 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6305 Sacks and bags, of a kind used for the packing of goods > 630539 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 6305.39.00?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6305.39.00, for example FRBTIFR-BTI-2024-03563. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 6305.39.00 change?

6305.39.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.