Customs tariff code 6306.29.00.00: Of other textile materials
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6306.29.00.00 covers Of other textile materials. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6306.29.00.00 is TARIC code in the EU customs tariff, in chapter 63. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 6306.29.00.00
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
- 6306Tarpaulins, awnings and sunblinds; tents (including temporary canopies and similar articles); sails for boats, sailboards or landcraft; camping goods
- 6306.29Of other textile materials
- 6306.29.00.00Of other textile materials
From HS code to customs tariff code 6306.29.00.00
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Article composite, de type tonnelle de jardin, temporaire, pour usage extérieur, composé : - d'un toit en toile de tissu de lames synthétiques de matière plastique (Polyéthylène), d'une largeur apparente n’excédant pas 5 mm, enduit d'un film de Polyéthylène non perceptible à l'oeil nu. - d'une structure en tubes d'acier laqué démontables. Cet article conditionné pour la vente au détail est un dispositif temporaire qui n'est donc pas destiné à rester en place sur un point fixe. Dimensions : 1,95 x 2,95 mètres.
Zelt, sog. Großraumzelt 3 m x 6 m, Foto siehe Anlage, - mit einer Aufbauanleitung in Beuteln in zwei Pappkartons verpackt, noch nicht zusammen- gesetzt eingehend, mit Montagematerial, - als Garten-/Festzelt mit Satteldach gearbeitet, - mit einer rechteckigen Grundfläche; in den Abmessungen von laut Antrag: 3 m (B) x 6 m (L) x 2,85 m (H), - mit einer Grundkonstruktion aus laut Antrag Stahl, - mit einer Dachbespannung und 8 Seitenteilen aus ca. 0,2 mm dicken, buntgewebten sowie ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse aus laut Antrag Polyethylen mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm, die beidseitig mit einer Folie aus Kunststoff (laut Antrag: Polyethylen) laminiert sind (Meterware der Position 5903), - an den sechs Seitenteilen (laut Antrag 2 m x 1,9 m) der langen Seiten mit jeweils zwei sog. Kir- chenfenstern (laut Antrag 119 cm x 84 cm) aus klarsichtiger Kunststofffolie ausgestattet; an den zwei Seitenteilen der Giebelseiten (laut Antrag 3 m x 1,9 m) jeweils mit Reißverschlusstüren ver- sehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Zelt, da die Ware das Bilden eines geschlossenen Raumes ermöglicht. "Zelt aus Spinnstoffen, aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse"
Zelt, sog. Ersatzdach für Großraumzelt 3 m x 6 m, Foto siehe Anlage, - zusammen mit Montagematerial und Aufbauanleitung in einem bedrucktem Pappkarton verpackt, - aus verschiedenen ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen, beidseitig mit einer Kunststofffolie (kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903 aus Streifen aus synthetischer Spinn- masse (laut Antrag: Polyethylen) mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm; somit keine Ware des Kapitels 39, - an den Schmalseiten mit jeweils einem Fenster aus klarsichtiger Kunststofffolie, - entlang des unteren Randes mit Metallösen ausgestattet, - mit jeweils vier auf der Unterseite der Längsseiten angenähten, annähernd dreieckigen Zu- schnitten aus den o. g. Geweben ausgestattet; an der offenen Seite mit jeweils einer kurzen gewebten Schlaufe mit eingehängtem Metallhaken zur Befestigung am Gestell, - dreidimensional; als Dach eines Großraumzelts, welches das Bilden eines geschlossenen Raumes ermöglicht (Zelt der Unterposition 6306 29), gearbeitet, - mit einer Grundfläche in den Abmessungen von laut Antrag 3 m x 6 m, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (u. a. damit konfektioniert), - stellt sich als unvollständiges Zelt dar, das im vorliegenden Zustand die wesentlichen Be- schaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware aufweist (somit Einreihung wie die voll- ständige Ware). "Zelt, aus Spinnstoffen, aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse"
Zelt, sog. Pavillon, Foto siehe Anlage, - in zwei Ausführungen (einfarbige bzw. buntgewebte Seitenteile), - mit einer Aufbauanleitung in Beuteln in einem Pappkarton verpackt, noch nicht zusammen- gesetzt eingehend, mit Montagematerial (sog. Heringe und Seile), - als Gartenpavillon gearbeitet, - mit einer quadratischen Grundfläche; in den Abmessungen von laut Antrag: 3 m (B) x 3 m (L) x 2,5 m (H), - mit einer Grundkonstruktion aus laut Antrag Stahl, - mit einer Dachbespannung und zwei Seitenteilen aus ca. 0,2 mm dicken Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse aus laut Antrag Polyethylen mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm, die beidseitig mit einer Folie aus Kunststoff (laut Antrag: Polyethylen) laminiert sind (Meterware der Position 5903), - an den Seitenteilen (laut Antrag 2,95 m x 1,9 m) mit jeweils zwei sog. Kirchenfenstern (laut Antrag 119 cm x 84 cm) aus klarsichtiger Kunststofffolie ausgestattet, - an zwei Seiten offen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Zelt, da die Ware das Bilden eines geschlossenen Raumes ermöglicht. "Zelt aus Spinnstoffen, aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse"
Zelt, sog. Festzelt Almhütte, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Montage- material (Erdnägel, Abspannseile), - als Festzelt mit Walmdach gearbeitet; laut Antrag mit einer rechteckigen Grundfläche von 3 m x 6 m, - mit einer Grundkonstruktion aus laut Antrag Stahlrohren; mit Verbindungselementen und "Füßen" aus augenscheinlich Kunststoff, - mit einer Dachbespannung aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Streifen aus synthe- tischer Spinnmasse (Polyethylen) mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von weniger als 5 mm; die Gewebe weisen beidseitig einen Glanz auf, ein Bestreichen mit Kunststoff ist mit dem bloßen Auge jedoch nicht wahrnehmbar, - mit sechs Seitenteilen aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polyethylen) mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von weniger als 5 mm, die einseitig mit einer bedruckten Folie aus Kunststoff laminiert sind (Meterware der Position 5903), - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Zelt, da die Ware das Bilden eines geschlossenen Raumes ermöglicht. "Zelt aus Spinnstoffen, aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse"
Zelt, sog. Festzelt Rimini, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Montage- material (Erdnägel, Abspannseile), - als Festzelt mit Walmdach gearbeitet; laut Antrag mit einer rechteckigen Grundfläche von 3 m x 6 m und einer Höhe von 2,5 m, - mit einer Grundkonstruktion aus laut Antrag Stahlrohren; mit Verbindungselementen und "Füßen" aus augenscheinlich Kunststoff, - mit einer Dachbespannung und sechs Seitenteilen aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polyethylen) mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von weniger als 5 mm, die augenscheinlich beidseitig mit einer Folie aus Kunststoff laminiert sind (Meterware der Position 5903); die Seitenteile sind mit "Fenstern" aus klarsichtiger Kunststofffolie versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Zelt, da die Ware das Bilden eines geschlossenen Raumes ermöglicht, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen gegenüber der Kunststofffolie den wesentlichen Charakter der Ware. "Zelt aus Spinnstoffen, aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse"
Zeltdach, sog. Ersatzdach für Großraumzelt, Foto siehe Anlage, - die Ware wird durch eine Abbildung und einen Stoffabschnitt veranschaulicht, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag: Polyethylen) mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von weniger als 5 mm; die Gewebe weisen beidseitig einen Glanz auf, ein Bestreichen mit Kunststoff ist mit dem bloßen Auge jedoch nicht wahrnehmbar (somit kein Flächenerzeugnis des Kapitels 39), - laut Antrag: -- dreidimensional; als Dach eines Großraumzelts, welches das Bilden eines geschlossenen Raumes ermöglicht (Zelt der Unterposition 6306 29), gearbeitet, -- mit einer Grundfläche in den Abmessungen von laut Antrag 4 m x 8 m, -- an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (u. a. damit konfektioniert), - stellt sich als unvollständiges Zelt dar, das im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheits- merkmale der vollständigen Ware aufweist (somit Einreihung wie die vollständige Ware). "Zelt, aus Spinnstoffen, aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse"
Zelt, sog. Partyzelt, 3 m x 6 m, Foto siehe Anlage, - die Ware wird durch eine Abbildung und einen Stoffabschnitt veranschaulicht, - als Garten-/Festzelt mit Satteldach gearbeitet, noch nicht zusammengesetzt eingehend, - laut Antrag: -- mit einer rechteckigen Grundfläche von 298 cm x 589 cm und einer Höhe von 280 cm, -- mit einer Grundkonstruktion aus Stahl, -- mit einer Dachbespannung und vier Seitenteilen aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (Polyethylen) mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von weniger als 5 mm; die Gewebe weisen beidseitig einen Glanz auf, ein Bestreichen mit Kunststoff ist mit dem bloßen Auge jedoch nicht wahrnehmbar (somit kein Flächenerzeugnis des Kapitels 39); an den zwei Längsseiten mit jeweils drei Fenstern aus klarsichtiger Kunststofffolie, -- an allen Seiten geschlossen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Zelt, da die Ware das Bilden eines geschlossenen Raumes ermöglicht, - im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung als Zelt bestimmt das Gewebe den Charakter der Ware, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Unterposition 6306 2200. "Zelt aus Spinnstoffen, aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse"
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört eine Reihe von Waren aus Spinnstoffen, im Allgemeinen aus Gewebe, deren gemeinsame Charakteristik darin besteht, dass sie üblicherweise aus widerstandsfähigen, dicht strukturierten Flächenerzeugnissen hergestellt sind. 1. Planen sind Waren, die dazu bestimmt sind, im Freien lagernde oder auf Schiffen, Eisenbahnwagen, Lastwagen usw. verladene Waren gegen Witterungsunbilden zu schützen. Sie werden gewöhnlich aus beschichteten oder unbeschichteten Geweben aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen oder aus verhältnismäßig schweren Leinwand-/Canvasgeweben aus Hanf, Jute, Flachs oder Baumwolle hergestellt und sind wasserdicht. Die aus Leinwand/Canvas hergestellten werden gewöhnlich mit Teer oder Chemikalien wasserdicht und verrottfest gemacht. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14. Dezember 1999 Az.: VII R 78/98 1. NV: Kommt es bei der Tarifierung von Waren --wie bei der EINREIHUNG von Gartenpavillons ins Kap.39 KN-- auf die Wahrnehmungsfähigkeit der mit der Tarifierung befassten Personen an, kann das FG von seiner eigenen Wahrnehmungsfähigkeit ausgehen, auch wenn es über keine spezielle Sachkunde auf diesem Gebiet verfügt. 2. NV: Gelangt das FG zu dem Ergebnis, dass das Bestreichen oder Überziehen eines Gewebes mit Kunststoff mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist, ist dies als Teil der tatsächlichen Würdigung für den BFH grundsätzlich nach § 118 Abs.2 FGO bindend. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Hängestühle/Hängesitze ohne gepolsterte Sitz- und Rückenflächen, bei denen sich eine individuelle Sitzfläche erst durch die Nutzung ergibt und die nicht auf den Boden gestellt, sondern mittels einer Aufhängevorrichtung aufgehängt werden, nach stofflicher Beschaffenheit und nicht als Sitzmöbel in Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um Sitze im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 94. Klassische Schlafsäcke (keine Schlafkleidung) sind wie folgt einzureihen: a) Schlafsäcke ohne Füllung oder Polsterung: - für Betten (z. B. Jugendherbergsschlafsäcke) = Bettwäsche der Position 6302 (vgl. …
1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6306.29.00.00 cover?
Code 6306.29.00.00 covers Of other textile materials. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6306.29.00.00?
The third-country duty rate for 6306.29.00.00 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6306.29.00.00?
The first six digits form the HS code: 630629. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6306.29.00.00 have?
6306.29.00.00 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6306.29.00.00 sit in the tariff?
6306.29.00.00 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6306 Tarpaulins, awnings and sunblinds; tents (including temporary canopies and similar articles); sails for boats, sailboards or landcraft; camping goods > 630629 Of other textile materials. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6306.29.00.00?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6306.29.00.00, for example FRBTIFR-BTI-2026-03809. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6306.29.00.00 change?
6306.29.00.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.