Customs tariff code

Customs tariff code 6306.90.00.90.0: Of other textile materials, aus anderen Spinnstoffen

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 6306.90.00.90.0 covers Of other textile materials, aus anderen Spinnstoffen. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.

6306.90.00.90.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 63. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.

Customs code
6306.90.00.90.0
Third-country duty
12 %
Declarable
Yes
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
  2. 6306Tarpaulins, awnings and sunblinds; tents (including temporary canopies and similar articles); sails for boats, sailboards or landcraft; camping goods
  3. 6306.90Other
  4. 6306.90.00andere
  5. 6306.90.00.90Of other textile materials
  6. 6306.90.00.90.0Of other textile materials, aus anderen Spinnstoffen

From HS code to customs tariff code 6306.90.00.90.0

HS code6306.906 digits, uniform worldwide
CN code6306.90.008 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code6306.90.00.9010 digits, carries the EU measures
Commodity code6306.90.00.90.011 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty12 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI2971/26-1Issued by DEValid until 2029-03-30

Hängematte, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch eine in beige und verschiedenen Blautönen gehaltene, gestreifte Hänge- matte; mit einer Aufbauanleitung und einer Aufbewahrungstasche in einem Pappkarton verpackt, noch nicht zusammengesetzt eingehend; - laut Antrag in den Abmessungen (L x B x H) von ca. 290 cm x 120 cm x 110 cm; mit einem Gesamt- gewicht von ca. 13 kg - schnell montierbar und individuell platzierbar, - mit einem Gestell und Verbindungsstücken aus pulverbeschichtetem Stahlrohr, Kappen aus Kunststoff, sog. Gummiringen sowie Flügelschrauben aus Metall und Kunststoff, - mit einer laut Antrag ca. 200 cm x 100 cm großen Liegefläche aus buntgewebten Geweben aus laut Antrag 60 % Polyester, 12 % Viskose, 4 % Polyacryl sowie 2 % Polyamid (alles Chemiefasern) und 22 % Baumwolle, - an den Schmalseiten der Liegefläche zu mehreren Schlaufen gearbeitet und mit jeweils einer Aufhängevorrichtung aus Seilen aus augenscheinlich Spinnstoffen versehen, die an einem Ende zu einem Ring zusammengefügt und am anderen Ende durch die Bohrungen eines Holzstabes bzw. durch die o. g. Gewebeschlaufen geführt sind, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - aufgrund der einfachen Montage-, Demontage- und Transportmöglichkeit ist die Ware ge- eignet, um beim Camping verwendet zu werden, somit u. a. kein Möbel der Position 9403, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Ware. "Campingausrüstung (Hängematte), aus Spinnstoffen, aus Chemiefasern"

DEBTI39049/25-1Issued by DEValid until 2029-03-01

Wasserhängematte, Foto siehe Anlage, - flachliegend annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen (L x B) von ca. 131 cm x 73 , 5 cm, - in der Mitte mit einer annähernd rechteckigen Liegefläche aus einfarbigen, netzartig durch- brochenen Gewirken mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern); an den Längsseiten mit Streifen aus Kunststoff eingefasst, - an beiden Schmalseiten mit jeweils einem angebrachten, aufblasbaren Schwimmkörper aus miteinander verschweißten, einfarbigen Folien aus Kunststoff (laut Antrag PVC) ausgestattet, die jeweils mit einem Kunststoffventil (zum Aufblasen und Ablassen der Luft) versehen sind, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird zum Liegen nur auf dem Wasser verwendet und stellt sich aufgrund der Ausstattung (Liege- fläche aus durchbrochenen Gewirken) nicht als Luftmatratze der Unterposition (HS) 6306 40 dar, - stellt sich als Campingausrüstung dar und wird damit nicht vom Warenkreis der Position 5608 erfasst, - der Kunststoff und die Gewirke sind im Hinblick auf die Verwendung als gleichbedeutend anzu- sehen, im Hinblick auf den Umfang verleihen jedoch die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter; daher keine Ware des Kapitels 39. "Campingausrüstung (Wasserhängematte), aus anderen Spinnstoffen als aus Baumwolle"

DEBTI40469/25-1Issued by DEValid until 2028-12-15

Strandmuschel, Foto siehe Anlage, - noch nicht zusammengesetzt eingehend; mit Montagematerial (Fiberglasgestänge, Spannseil und acht Erdnägel) in einem Kordelzugbeutel aus Spinnstoffen mit Tragegriff verpackt, - annähernd in Form einer Muschel; in geschlossenem Zustand mit den Abmessungen (B x H x T) von ca. 213 cm x 115 cm x 117 cm, - mit einem "Dach" aus verschiedenen ca. 0 , 1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einem Bodenteil aus beidseitig mit einer Kunststofffolie laminierten Geweben der Position 5903 aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von weniger als 5 mm, - auf der Vorderseite (nicht vollständig) mit Reißverschlüssen verschließbar, - mit zwei sog. Belüftungsgittern aus durchbrochen gearbeiteten Gewirken, die innen durch angenähte Zuschnitte aus den o. g. Geweben des Daches abgedeckt werden können, - innen an den "Seitenwänden" mit zwei Aufbewahrungstaschen aus den vorgenannten Geweben, - zur Befestigung des Fiberglasgestänges mit verschiedenen angenähten Schlaufen aus Spinn- stoffen ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - die Ware dient als Sonnen- und Windschutz, - nicht vollständig verschließbar; bildet somit keinen geschlossenen Raum, damit keine Ware der Unterposition (HS) 6306 22, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 8516. "Andere Campingsausrüstung (Strandmuschel) aus Spinnstoffen, aus synthetischen Spinnstoffen"

DEBTI27812/25-1Issued by DEValid until 2028-08-31

Hängesessel, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton mit einer Gebrauchsanleitung verpackt, - zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer Campingausrüstung und einem aufblasbaren Kissen, - Campingausrüstung: -- einer Hängematte ähnlich gearbeitet, -- annähernd kegelfömig, mit einer Höhe von laut Antrag 150 cm, -- aus Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- auf einer "Seite" mit einer tropfenförmigen Aussparung, -- mit einer runden, doppellagig gearbeiteten "Sitzfläche" mit einem Reißverschluss zum Ein- bringen des Kissens versehen, -- zum Befestigen des Hängesessels am oberen Ende mit einer Aufhängeschlaufe gearbeitet und mit einem beigefügten Karabinerhaken aus augenscheinlich unedlem Metall versehen, -- entlang der Aussparung und der Aufhängeschlaufe mit einem eingearbeiteten Band aus Geweben verstärkt, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, - Kissen: -- rund, mit einem Durchmesser von ca. 68 cm, -- aus Kunststoff gefertigt, -- mit einem verschließbaren Ventil zum Aufblasen bzw. Ablassen der Luft ausgestattet, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung als Sitzmöbel in die Position 9401, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt die Campingausrüstung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Campingausrüstung (Hängesessel) aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI12202/25-1Issued by DEValid until 2028-06-15

Insektenschutz, Foto siehe Anlage, - in einer einfachen Tasche aus Spinnstoffen mit Reißverschluss und Tragegriff [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)] verpackt, - annähernd kuppelförmig; mit den Abmessungen von laut Antrag: 200 cm x 140 cm x 135 cm, - aus netzartigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit angenähten, tunnelförmigen Streifen aus Geweben, mit eingearbeiteten Drähten aus unedlem Metall ausgestattet, die die Ware wie eine Feder aufspringen lassen und in der Form halten (Pop-Up-Funktion), - mit zwei Einstiegsöffnungen mit Reißverschluss, - mit einer angenähten, elastischen Befestigungsschlaufen ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - die Ware soll laut Antrag als Insektenschutz im Freien (z. B. beim Camping oder Picknick) verwendet werden, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung als Zelt. "Campingausrüstung (Insektenschutz) aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI44665/24-1Issued by DEValid until 2028-01-19

Campingausrüstung, sog. Stoffdach Sonnenschutz Pavillon Verena, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch eine Abbildung und einen Stoffmusterabschnitt, - annähernd rechteckig; in den Abmessungen von laut Antrag 391 cm x 288 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemie- fasern), - in regelmäßigen Abständen mit Einschubtunneln zur Aufnahme der Querstangen eines Pavillon- Schienensystems (nicht Gegenstand dieser vZTA) ausgestattet, - an den Rändern gesäumt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient als zusätzlicher Sonnenschutz in einem Pavillon mit festem Dach (nicht Gegenstand dieser vZTA), - stellt sich als Sonnensegel und damit als Campingausrüstung dar, somit keine Ware der Position 6307. "Campingausrüstung (Sonnensegel), aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI41831/24-1Issued by DEValid until 2028-01-12

Campingausrüstung, sog. Picknick-Matte, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, mit abgerundeten Ecken in den Abmessungen von laut Antrag 170 cm x 145 cm, - aus ca. 0,3 mm dicken, buntgewebten, einseitig (Unterseite) mit geprägtem Kunststoff (kein Zell- kunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - zum Zusammenhalten während des Transports mit einer Lasche mit Klettverschluss und einem Tragegriff ausgestattet, - an allen Rändern mit schmalen Streifen aus einfarbigen Geweben eingefasst, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient bei der Verwendung im Freien als Unterlage zum Schutz darauf lagernder Personen vor Feuchtigkeit und Schmutz; stellt sich damit nicht als Decke der Position 6301 und auch nicht als Plane der Unterposition (HS) 6306 12, sondern als Campingausrüstung (Picknickdecke) dar. "Campingausrüstung (Picknickdecke), aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI6414/24-1Issued by DEValid until 2027-11-03

Pavillon, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht anhand von Abbildungen und eines Gewebeabschnitts, - laut Antrag mit Montagematerial (Schnüre und Heringe) eingehend, - kuppelförmig gearbeitet, mit einer rechteckigen Grundfläche und bogenförmigen Aussparungen an allen Seiten; laut Antrag in den Abmessungen (L x B x H) von 450 m x 450 m x 260 cm - mit einer Grundkonstruktion aus laut Antrag Stahl, - mit einer Dachbespannung aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), daher keine Ware der Position 3926, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ermöglicht nicht das Bilden eines geschlossenen Raumes, damit kein Zelt der Unterposition (HS) 6306 22. "Campingausrüstung (Pavillon) aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

Notes that govern this classification

Pos. 6306

Zu Unterposition 6306 90 00: Hierher gehören auch Campingausrüstungen wie aufblasbare Sitze aus Spinnstoff, aufblasbare Liegesessel aus Spinnstoff und ähnliche Waren, die im Allgemeinen dazu bestimmt sind, an verschiedene Orte (z. B. Campingplätze, Strand usw.) mitgenommen und dort vorübergehend verwendet zu werden. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale wie ihres geringen Gewichts sind diese aufblasbaren Waren leicht zu transportieren sowie einfach und schnell aufzustellen und wieder einzupacken Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Kapitel 94, Allgemeines. Beispiele für einige dieser aufblasbaren Waren:

Pos. 6306

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14. Dezember 1999 Az.: VII R 78/98 1. NV: Kommt es bei der Tarifierung von Waren --wie bei der EINREIHUNG von Gartenpavillons ins Kap.39 KN-- auf die Wahrnehmungsfähigkeit der mit der Tarifierung befassten Personen an, kann das FG von seiner eigenen Wahrnehmungsfähigkeit ausgehen, auch wenn es über keine spezielle Sachkunde auf diesem Gebiet verfügt. 2. NV: Gelangt das FG zu dem Ergebnis, dass das Bestreichen oder Überziehen eines Gewebes mit Kunststoff mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist, ist dies als Teil der tatsächlichen Würdigung für den BFH grundsätzlich nach § 118 Abs.2 FGO bindend. …

Pos. 6306

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Hängestühle/Hängesitze ohne gepolsterte Sitz- und Rückenflächen, bei denen sich eine individuelle Sitzfläche erst durch die Nutzung ergibt und die nicht auf den Boden gestellt, sondern mittels einer Aufhängevorrichtung aufgehängt werden, nach stofflicher Beschaffenheit und nicht als Sitzmöbel in Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um Sitze im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 94. Klassische Schlafsäcke (keine Schlafkleidung) sind wie folgt einzureihen: a) Schlafsäcke ohne Füllung oder Polsterung: - für Betten (z. B. Jugendherbergsschlafsäcke) = Bettwäsche der Position 6302 (vgl. …

Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

Frequently asked questions

What does customs tariff code 6306.90.00.90.0 cover?

Code 6306.90.00.90.0 covers Of other textile materials, aus anderen Spinnstoffen. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 6306.90.00.90.0?

The third-country duty rate for 6306.90.00.90.0 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 6306.90.00.90.0?

The first six digits form the HS code: 630690. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 6306.90.00.90.0 have?

6306.90.00.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 6306.90.00.90.0 sit in the tariff?

6306.90.00.90.0 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6306 Tarpaulins, awnings and sunblinds; tents (including temporary canopies and similar articles); sails for boats, sailboards or landcraft; camping goods > 630690 Other > 63069000 andere > 6306900090 Of other textile materials. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 6306.90.00.90.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6306.90.00.90.0, for example DEBTI2971/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 6306.90.00.90.0 change?

6306.90.00.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.